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Arbeits- und Umweltmedizin

Depressionen und eine Angst- und Panikstörung

von ruumiinraiskaaja , 08.04.10 08:35
Um einige eine Hilfestellung zu geben, denen es genauso geht wie mir Ich habe die Einstellungsuntersuchung beim Amtsarzt erfolgreich hinter mich gebracht. Vorher hatte ich mit meiner Psychologin und meiner Psychaterin über das Thema gesprochen und mich genaustens erkundig, was ich bei der Untersuchung vorbringen soll und ob ich es überhaupt erzählen soll. Man rat mir dazu offen und ehrlich zu sein und zu meiner Erkrankung zu stehen. Meine Psychologin gab mir dann den Rat, dass ich mich auf meine Ängste konzentrieren soll und diese bei dem Gespräch in den Vordergrund stellen soll. ich sollte bzw. habe erzähl an welche Ängste ich leide und wie diese genau aussehen. Dann soll ich erläutern, dass ich in Therapie bin und medikamentös unterstützt werde. Letztlich soll ich darauf eingehen, dass sich mein Zustand enorm verbesser hat und dass ich mich in der Lage fühle eine Ausbildung zu absolvieren.
Die Amtärztin, bei der ich war, war anfangs nicht sehr begeistert, aber mit meiner Ehrlichkeit und den Argumenten, die ich mit meinen Therapeute besprochen habe, bekam ich dann doch die Bescheinigung, dass keine gesundheitlichen Bedenken vorhanden sind. Jetzt kann ich wahrscheinlich im Herbst endlich die Lehrstelle antreten.

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Re: Depressionen und eine Angst- und Panikstörung

von Cyberdoktor , 08.04.10 11:23
Hallo,

"Die Amtärztin, bei der ich war, war anfangs nicht sehr begeistert, aber mit meiner Ehrlichkeit und den Argumenten, die ich mit meinen Therapeute besprochen habe, bekam ich dann doch die Bescheinigung, dass keine gesundheitlichen Bedenken vorhanden sind. Jetzt kann ich wahrscheinlich im Herbst endlich die Lehrstelle antreten. "
Klasse, danke für die tolle Rückmeldung! Ihre Vorgehensweise (intensive Vorbereitung mit dem Therapeuten) war goldrichtig, dazu raten wir jedem Betroffenen.

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Migräne und Depressionen

von misanthropia , 21.04.10 22:04
Hallo Cyberdoc-Team,

ich habe meine Traumstelle als Sozialpädagogin in einem Jugendhaus gefunden. Der Träger ist öffentlich, dh die amtsärztliche Untersuchung steht an. Nun ist es leider so, dass ich seit 5 Jahren chronische Migräne d.h. ca 25 Tage im Monat) habe. Bis jetzt hat keine Prophylaxe und auch kein anderes Heilverfahren, wie absurd es sich auch immer anhörte, geholfen. Also besteht die Therapie aus Schmerzmitteln en masse. Dies ist mit meinem Schmerztherapeuten so vereinbart. Außerdem nehme ich seit 5 Jahren ein leichtes Antidepressivum und bin in Bezug auf die Depressionen beschwerdefrei. Nun ist die Frage, was muss ich dem Arzt alles erzählen? Wenn er die Leberwerte sieht, wird er entweder ein übles Drogenproblem oder Schmerzmittelabusus diagnostizieren. Beides wäre wohl ein Ausschlusskriterium. Und da ich stark tätowiert bin, zählt die Ausrede Angst vor Nadeln nicht wirklich, um um die Blutabnahme rumzukommen. Ich arbeite aber schon lange Vollzeit und war selten wegen der Migräne krankgeschrieben. Wie kann ich beim Arzt argumentieren?

Viele Grüße und Danke

Misanthropia

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Re: Migräne und Depressionen

von Cyberdoktor , 22.04.10 00:17
Hallo,

"ich habe meine Traumstelle als Sozialpädagogin in einem Jugendhaus gefunden."
dann ist Ihr Nutzername gewiss nur eine kleine ironische Spitze ;-)

"Bis jetzt hat keine Prophylaxe und auch kein anderes Heilverfahren, wie absurd es sich auch immer anhörte, geholfen."
das hört sich nicht absurd an, in einigen Fällen bringen die derzeit üblichen Therapieansätze keine vollständige Heilung und man muss sich mit den Symptomen arrangieren.

" Der Träger ist öffentlich, dh die amtsärztliche Untersuchung steht an. Nun ist es leider so, dass ich seit 5 Jahren chronische Migräne d.h. ca 25 Tage im Monat) habe. "
eine Migräne-Erkrankung bedeutet nicht automatisch, dass ein Bewerber eine pädagogische Stelle nicht ausüben kann. Wenn die Beschwerden die Arbeitsleistung nicht reduzieren (und das auch für die Zukunft nicht zu erwarten ist), kann man daher ein Migräne-Leiden nach Absprache mit dem behandelnden Arzt sogar verschweigen.

"Ich arbeite aber schon lange Vollzeit und war selten wegen der Migräne krankgeschrieben."
Es kommt aber sehr auf den Einzelfall an, da Sie von einer therapieresistenten Migräne, mit hoher Anfallshäufigkeit berichten, müssen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt prüfen, ob Sie häufiger als gesunde Arbeitnehmer ausfallen werden (bzw. in der Vergangenheit ausgefallen sind). Auch wenn Sie während eines Anfalls zur Arbeit kommen: man kann dann an diesem Tag zumindest eine Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit annehmen (ausser, Sie sind unter Schmerzmitteleinnahme komplett frei von Beschwerden). Es könnte also eine Offenbarungspflicht bestehen.

" Also besteht die Therapie aus Schmerzmitteln en masse. Dies ist mit meinem Schmerztherapeuten so vereinbart."
in schweren Fällen geht es nicht anders, aber nur unter strengster Kontrolle des Therapeuten.

" Außerdem nehme ich seit 5 Jahren ein leichtes Antidepressivum und bin in Bezug auf die Depressionen beschwerdefrei."
Siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock: eine depressive Erkrankung, die seit Jahren perfekt im Griff ist, geht den Arbeitgeber in vielen Fällen nichts an (wir betonen aber: Rücksprache mit dem Therapeuten ist zwingend notwendig, es gibt Berufe, bei denen auch leichte Depressionen ein Problem sein können). Erfährt der Betriebsarzt davon, dass ein Patient unter einer Antidepressiva-Behandlung seit langer Zeit keine Beschwerden hat, sollte dieses Wissen bei "normalen" Berufen sein Urteil bezüglich der Tauglichkeit nicht negativ beeinflussen können. Da er dem Arbeitgeber auch nicht über die Erkrankung erzählen darf, kann sich also je nach Einzelfall und nach einem klärenden Gespräch mit den Therapeuten auch dazu entschliessen, offen über das Problem zu reden.

"Wenn er die Leberwerte sieht, wird er entweder ein übles Drogenproblem oder Schmerzmittelabusus diagnostizieren."
sehr stark erhöhte Leberwerte würden mit guter Sicherheit zu Rückfragen führen. Eine sehr schwere Migräne, die an den meisten Tagen eines Monats zu Einschränkungen führt, kann man aber ohnehin nicht verschweigen. Bitten Sie Ihre behandelnden Ärzte um eine Einschätzung, schreiben Sie uns dann, Sie helfen so auch anderen Betroffenen sehr.

" Und da ich stark tätowiert bin, zählt die Ausrede Angst vor Nadeln nicht wirklich, um um die Blutabnahme rumzukommen."
das wäre eine lahme Ausrede, mit der man nicht durchkommt.

" Wie kann ich beim Arzt argumentieren?"
wenn Sie sich dazu entschliessen, offen mit der Problematik umzugehen: bereiten Sie sich gründlich mit Ihren Ärzten vor, Ihre Therapeuten können für den Amtsarzt auch eine Übersicht über die Erkrankung (Verlauf in Vergangenheit, aktueller Status, Zukunftsprognose) vorbereiten. Für den Amtsarzt wird es auch wichtig sein, dass Sie bisher Vollzeit arbeiten und am alten Arbeitsplatz voll leistungsfähig waren. Es wäre schön, wenn Sie uns bei Gelegenheit hier über den weiteren Bewerbungsverlauf berichten würden, wir wissen gern, wie es mit den Bewerbern weiter geht.

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betriebsarztuntersuchung pflicht? restaurantfachfrau, Depression

von nitalein , 30.04.10 19:13
hallo... betriebsarzt kommt ende mai und bin beunruhigt... bin in ausbildung zur restaurantfachfrau seit letztem jahr... hab eine depressive
persönlichkeitsstörung und war in behandlung wegen essstörung... hab therapie nicht beendet und hab oft noch probleme... wodurch die arbeit schon gelitten hat... muss ich mich vor dem arzt ausziehen und wenn was würde passieren wenn ich dieß verweigere...?

muss ich dem arzt die diagnose sagen bzw das dokument mit hinnehmen zur untersuchung...? muss ich ihm sagen das ich manchmal vermute es wäre der falsche beruf wegen der probleme manchmal die ich mit essen hab

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Re: betriebsarztuntersuchung pflicht? restaurantfachfrau, Depression

von Cyberdoktor , 30.04.10 23:40
Hallo,

"bin in ausbildung zur restaurantfachfrau seit letztem jahr... hab eine depressive
persönlichkeitsstörung und war in behandlung wegen essstörung... hab therapie nicht beendet und hab oft noch probleme... wodurch die arbeit schon gelitten hat... "
die Erkrankung ist also nicht im Griff. Dann sollten Sie zunächst mit dem behandelnden Arzt reden, und, wenn der Arzt das auch so sieht - mit der Erkrankung offen umgehen und dem Betriebsarzt von diesem Problem erzählen.

"muss ich mich vor dem arzt ausziehen"
sie meinen nackt? Keinesfalls. Der Arzt wird Sie allenfalls bitten, den Oberkörper so weit freizumachen, dass er Herz und Lungen abhören kann, der BH bleibt an.

"und wenn was würde passieren wenn ich dieß verweigere...?"
den gesetzlichen betriebsärztlichen Untersuchungen müssen Auszubildende in der Regel zustimmen, eine Weigerung gefährdet den Ausbildungsplatz, im Zweifel fragen Sie stets Ihren behandelnden Arzt.

"muss ich dem arzt die diagnose sagen bzw das dokument mit hinnehmen zur untersuchung...?"
es ist stets positiv, wenn der behandelnde Arzt dem Betriebsarzt eine günstige Einschätzung der Erkrankung mitteilt. Ausserdem wird der Betriebsarzt auch den bisherigen Verlauf der Ausbildung beurteilen, ob es bereits zu ungewöhnlichen Problemen gekommen ist.

" muss ich ihm sagen das ich manchmal vermute es wäre der falsche beruf wegen der probleme manchmal die ich mit essen hab "
diese Zweifel an der Berufswahl müssen Sie ihm nicht mitteilen, es könnte aber problematisch sein, Depressionen und eine ernste Essstörung zu verschweigen. Man darf ausserdem nicht vergessen: weiss der Betriebsarzt von gesundheitlichen Problemen, kann er z.B. die Arbeitsbelastung vermindern, der Arzt ist also kein Gegner des Auszubildenden.

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Amtsarzt-Untersuchung und Klinikaufenthalt

von Zwergnase , 10.06.10 13:52
Guten Tag liebes Team,

ich habe eine Zusage für eine Ausbildung als Fachangestellter für Medien- und Info.dienste Fachrichtung Archiv) im öffentlichen Dienst erhalten. Die Ausbildung beginnt Anfang September.

Mein künftiger Ausbilder fordert nun von mir Sie ahnen es sicher schon) eine Untersuchung beim Amtsarzt, um die gesundheitliche Eignung festzustellen. In einer Woche habe ich die Amtsarzt-Untersuchung und mich beschleichen aus folgenden Gründen arge Befürchtungen

Ich bin über 18 Jahre alt. Aufgrund eines familären Schicksalsschlages ich möchte hierbei nicht ins Detail gehen) leide ich seit November 2009 an Depressionen und bin seitdem auch in fach)ärztlicher Behandlung. Anfang des Jahres begann ich aufgrund der Erkrankung mit SVV und bin kurz darauf freiwillig sowie auf Empfehlung eines Psychotherapeuten in teilstationäre Behandlung gegangen. Mitte Mai bin ich nach etwa 13 Wochen stabil entlassen worden und suche derzeit einen Psychotherapeuten für die ambulante Weiterbehandlung. Die Diagnosen der Klinik sind eine mittelgradige depressive Episode sowie Alkoholmissbrauch. Ich ritze mich nicht mehr und habe mein Alkoholproblem im Griff.

Jetzt meine Fragen
Weil die Erkrankung noch aktuell ist, habe ich große Angst davor, dass mich der Amtsarzt als nicht geeignet für die Ausbildung einstuft. Inwieweit sind meine Befürchtungen berechtigt?
Ich möchte dem Arzt mit allen Mitteln davon überzeugen, dass ich die Ausbildung absolvieren kann Ich fühle mich leistungs- und arbeitsfähig genug dafür, bin mit einer optimistischen Prognose aus der Klinik entlassen worden und versuche bereits seit wenigen Monaten wieder mein Leben konstruktiv zu gestalten.

Ich weiß, dass ich meine Erkrankung nicht verschweigen darf. Außerdem werden die Narben an meinen Unterarmen durch das SVV für den Arzt nicht unbemerkt bleiben. Was kann ich also tun, damit er mich als geeignet ansieht? Oder drohe ich die Ausbildungsstelle zu verlieren aufgrund der momentanen Krankheit? Sollte ich den Entlassungsbericht der Klinik zur Untersuchung mitnehmen?
Außerdem habe ich einen Vordruck vom Amtsarzt zum Ausfüllen bekommen. Ich soll dort eine Erklärung unterschreiben, die wie folgt lautet
Ich bin weiterhin damit einverstanden, dass das vollständige Gutachten dem Auftraggeber bekanntgegeben werden kann. Heißt das, dass der Amtsarzt meinem Ausbilder von meiner Depression und dem Klinikaufenhalt berichten darf? Entbinde ich ihm damit von der Schweigepflicht?

Der Ausbildungsvertrag ist bereits unterschrieben. Außerdem habe ich für nächste Woche einen Termin mit meinem Hausarzt vereinbart, um über die bevorstehende Untersuchung zu sprechen. Trotzdem herrscht in mir die Angst, die Stelle zu verlieren, denn ich will unbedingt die Ausbildung machen

Vielen Dank, wenn sie mir baldmöglichst antworten könnten

Freundlichste Grüße

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Re: Amtsarzt-Untersuchung und Klinikaufenthalt

von Cyberdoktor , 10.06.10 16:05
Hallo,

"ich habe eine Zusage für eine Ausbildung als Fachangestellter für Medien- und Info.dienste Fachrichtung Archiv) im öffentlichen Dienst erhalten. "
Glückwunsch!

"Ich bin über 18 Jahre alt. Aufgrund eines familären Schicksalsschlages ich möchte hierbei nicht ins Detail gehen) leide ich seit November 2009 an Depressionen und bin seitdem auch in fach)ärztlicher Behandlung."
für depressive Episoden, die durch belastende Ereignisse ausgelöst werden, wird oft auch der Begriff reaktive Depression verwendet. Diese psychischen Störungen haben im Allgemeinen eine bessere Prognose, als Depressionen, die ohne konkreten Grund auftreten (sog. endogene Depression).

"teilstationäre Behandlung gegangen. Mitte Mai bin ich nach etwa 13 Wochen stabil entlassen worden"
eine so zeitnahe Erkrankung dürfe man dem Amtsarzt in der Regel nicht verschweigen, da eine sichere Prognosestellung nach wenigen Wochen meist noch nicht möglich ist. Das weitere Vorgehen sollte vorab mit dem behandelnden Arzt besprochen werden

"Weil die Erkrankung noch aktuell ist, habe ich große Angst davor, dass mich der Amtsarzt als nicht geeignet für die Ausbildung einstuft. Inwieweit sind meine Befürchtungen berechtigt?"
Sie haben erfolgreich eine Therapie hinter sich gebracht, dass muss man in Hinblick auf die Eignung für die Arbeitsstelle würdigen. Es ist ausserdem nur eine Ausbildung, keine Verbeamtung, es gelten also geringere Anforderungen an die Zukunftsprognose. Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist Ihre Krankengeschichte nicht automatisch ein Hindernis für eine Ausbildung in dem von Ihnen genannten Bereich, man sollte also mit offenen Karten spielen.

"Ich möchte dem Arzt mit allen Mitteln davon überzeugen, dass ich die Ausbildung absolvieren kann Ich fühle mich leistungs- und arbeitsfähig genug dafür, bin mit einer optimistischen Prognose aus der Klinik entlassen worden"
bestens, besorgen Sie sich vorab von den behandelnden Ärzten entsprechende Prognosen, die Sie dann direkt dem Amtsarzt geben können.

"Ich weiß, dass ich meine Erkrankung nicht verschweigen darf."
in dieser aktuellen Phase wäre das in der Tat nicht sehr sinnvoll.

"die Narben an meinen Unterarmen durch das SVV für den Arzt nicht unbemerkt bleiben."
davon kann man ausgehen.

" Was kann ich also tun, damit er mich als geeignet ansieht?"
positive Einschätzung der behandelnden Ärzte vorlegen, schildern Sie ihm Ihre Motivation und Leistungsfähigkeit sowie die bisherigen grossen Erfolge bei der Bewältigung Ihrer Probleme.

"Oder drohe ich die Ausbildungsstelle zu verlieren aufgrund der momentanen Krankheit?"
so pauschal ist diese Befürchtung nicht gerechtfertigt. Wir sind eher optimistisch.

"Sollte ich den Entlassungsbericht der Klinik zur Untersuchung mitnehmen?"
den Entlassungsbericht, und ausserdem evt eine Einschätzung der Ärzte (zur Not Hausarzt), dass Sie auch für die genannte Tätigkeit in Frage kommen.

"
suche derzeit einen Psychotherapeuten für die ambulante Weiterbehandlung.
"

Es wäre auch günstig, wenn Sie beim Amtsarzttermin konkret sagen können, dass Sie bereits einen Therapeuten gefunden haben.

"Außerdem habe ich einen Vordruck vom Amtsarzt zum Ausfüllen bekommen. Ich soll dort eine Erklärung unterschreiben, die wie folgt lautet Ich bin weiterhin damit einverstanden, dass das vollständige Gutachten dem Auftraggeber bekanntgegeben werden kann."
eine andere typische Formulierung wäre: "Ich bin weiterhin damit einverstanden, daß die vollständige Stellungnahme dem Auftraggeber bekanntgegeben werden kann". Diese Erklärungen sind dann nicht etwa eine komplette Entbindung des Arztes von seiner ärztlichen Schweigepflicht (daher taucht dieses Wort auch nicht auf), er kann also dem Arbeitgeber nicht wahllos Dinge aus Ihrer Krankengeschichte mitteilen, sondern es gilt das sog. Erforderlichkeitsprinzip. D.h.: nur Befunde, die eine Dienstfähigkeit einschränken, dürfen dem Dienstherrn mitgeteilt werden, um ihm eine Einschätzung der Bewerbereignung zu ermöglichen.

"Heißt das, dass der Amtsarzt meinem Ausbilder von meiner Depression und dem Klinikaufenhalt berichten darf?"
nur, wenn er der Meinung wäre, dass durch die Erkrankung Ihre Eignung für den Job eingeschränkt ist.

"Der Ausbildungsvertrag ist bereits unterschrieben. Außerdem habe ich für nächste Woche einen Termin mit meinem Hausarzt vereinbart, um über die bevorstehende Untersuchung zu sprechen. "
gute Idee, schreiben Sie uns, was der Arzt sagt, wir freuen uns immer über eine Rückmeldung.

"Trotzdem herrscht in mir die Angst, die Stelle zu verlieren, denn ich will unbedingt die Ausbildung machen"
vermutlich ist diese Angst nicht gerechtfertigt, es wäre toll, wenn Sie uns hier demnächst über den Amtsarzttermin und den weiteren Verlauf berichten, Sie helfen damit auch anderen Betroffenen.

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Verbeamtung Amtsarzt psychologische Behandlung

von Unbekannt , 24.07.10 19:06
Hallöchen,

ich bin total happy, denn ich habe eine Zusage für eine Ausbildung in der Verwaltung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf erhalten. Aber gleichzeitig bin ich besorgt, denn ich muss bald zur amtsärztlichen Untersuchung und weiß nicht, ob ich die gesundheitliche Eignung erhalte. Falls das wichtig ist ich bin über 28 Jahre.

Ich hatte 2007 einen 1,5 monatigen stationären Aufenthalt wegen einer depressiven Anpassungsstörung während einer Partnerschaftskrise. Danach fühlte ich mich prima und habe auch die Krise überwunden. Damals habe ich auf anraten der Ärzte sollte den Therapieverlauf unheimlich positiv beinflussen) auch ein Antidepressiva genommen habe von Anfang an abgeleht es zu nehmen, weil ich es alleine mit professioneller Hilfe schaffen wollte mein Problem zu bewältigen), welches ich nach dem stationären Aufenthalt versucht habe schnell wieder abzusetzten. Was ich nach einem kleinen Fehlversuch plötzliche körperliche Absetzerscheinungen) dann auch durch Wiedereinnahme und langsames Ausschleichen geschafft habe. Seitdem nehme ich keine Medikamente mehr.

Seit Anfang 2009 bin ich in ambulanter Beahndlung wegen depressiven, ägstlichen und sorgenden Raktionen durch eine wirtschaflich unsichere Situation auf meiner Arbeit. Die Therapie sollte eigentlich ein Jahr gehen, habe aber die letzten Sitzungen in die Länge gezogen, bin aktuell also noch in Therapie. Ich habe nur noch wenige Stunden und auch schon mit meinem Therapeuten über die Beenigung der Therapie gesprochen. Aus seiner Sicht scheint nichts dagegen zu sprechen, da es mir gut geht und ich sehr viel für mich gelernt habe.

Ich bin durchgängig immer Vollzeit arbeiten gegangen bin seit ca. 10 Jahren berufstätig). Nur während des stationären Aufenthalts natürlich nicht und durch die plötzlichen körperlichen Absetzerscheinungen musste ich mich einige Tage krank schreiben lassen.

Da ich gelesen habe, dass man psychologische Behandlungen bei der amtsärtzlichen Untersuchung auf jeden Fall wahrheitsgemäß angeben soll, habe ich jetzt Befürchtungen, dass ich nicht die gesundheitliche Eignung erhalte? Wie verhalte ich mich am Besten? Muss ich das wirklich alles angeben? Und wenn ja, wie kann ich dem Arzt trotzdem glaubhaft machen, dass ich gesundheitlich geeignet bin? Soll ich mir schon im Vorfeld einen Dreizeiler von meinem aktuellen Therapeuten einholen, und was sollte da drin stehen? Soll ich mir das auch vom Krankenhaus für die Zeit des stationären Aufenthals geben lassen?

Noch eine andere Frage. Da bei mir alles ziemlich kurzfristig ist, hat das Gedunheitsamt mir schon gesagt, dass es sein kann, dass der Termin für die Untersuchung ganz kurzfristig vor meinem Einstellungstermin oder sogar erst danach statt finden wird. Ist denn das normal, dass ich anfangen werde obwohl die Untersuchung noch nicht statt gefunden hat? Ich dachte ich kann nur anfangen wenn die gesundheitliche Eignung vorliegt? Was ist wenn ich anfange, den Termin dann nach Beginn habe und die Eignung nicht erhalte, werde ich dann wieder entlassen?

Vielen Lieben Dank für die Antwort

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Re: Verbeamtung Amtsarzt psychologische Behandlung

von Cyberdoktor , 24.07.10 21:19
Hallo,

"Ich hatte 2007 einen 1,5 monatigen stationären Aufenthalt wegen einer depressiven Anpassungsstörung während einer Partnerschaftskrise. Seit Anfang 2009 bin ich in ambulanter Beahndlung wegen depressiven, ägstlichen und sorgenden Raktionen durch eine wirtschaflich unsichere Situation auf meiner Arbeit. Die Therapie sollte eigentlich ein Jahr gehen, habe aber die letzten Sitzungen in die Länge gezogen, bin aktuell also noch in Therapie."
Auch für Sie gilt: bitte mit dem Therapeuten besprechen, ob Ihre damaligen Beschwerden in seinen Augen noch Auswirkungen auf Ihre Leistungsfähigkeit am neuen Arbeitsplatz haben können. Wenn seit längerer Zeit keine Symptome mehr auftraten und die Prognose des Arztes für die Zukunft positiv ausfällt, muss man normalerweise keine Angst haben, dass der Amtsarzt ein Einstellungshindernis sieht.

"Da ich gelesen habe, dass man psychologische Behandlungen bei der amtsärtzlichen Untersuchung auf jeden Fall wahrheitsgemäß angeben soll,"
bei privatwirtschaftlichen Arbeitgebern kann man einige Erkrankungen verschweigen, es kommt aber sehr auf den Einzelfall an, z.B. wird man akute Depressionen gewiss angeben müssen, da bei dieser Erkrankung die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz leiden könnte. Diverse psychologische Behandlungen gehen den Arbeitgeber ganz offensichtlich überhaupt nichts an, beispielsweise, wenn der Patient im Rahmen einer Verhaltenstherapie seine Spinnenphobie behandeln lässt, oder eine Therapie bei einer leichten ängstlichen Reaktion. Jeder Patient sollte daher einfach vor dem mit seinem Psychotherapeuten besprechen, ob eine Erkrankung bzw. Therapie Auswirkungen auf den Job hat.

Für Beamte gilt allerdings eine Treuepflicht gegenüber dem Dienstherren, d.h. wenn mit einer Unterschrift bestätigt wird, dass die Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind, dann aber Therapien verschwiegen werden, könnte das später vor Gericht als Verletzung der Pflichten eingeordnet werden. Es gibt aber auch bei der Verbeamtung unzulässige Fragen, ( Maximilian Baßlsperger 2009, Einführung in das neue Beamtenrecht, Seite 82 ), es bietet sich eine Beratung durch einen Anwalt an.

"habe ich jetzt Befürchtungen, dass ich nicht die gesundheitliche Eignung erhalte? Wie verhalte ich mich am Besten? Muss ich das wirklich alles angeben?"
hängt von der Einschätzung Ihres Therapeuten ab, schreiben Sie uns, was der Arzt sagt.

"Und wenn ja, wie kann ich dem Arzt trotzdem glaubhaft machen, dass ich gesundheitlich geeignet bin?"
es ist sinnvoll, dass Sie sich vom behandelnden Arzt entsprechende Unterlagen geben lassen.

"Soll ich mir schon im Vorfeld einen Dreizeiler von meinem aktuellen Therapeuten einholen,"
wenn der Amtsarzt Bedenken hat, dürfte ein Dreizeiler nicht reichen, er wird dann vermutlich einen ausführlichen Bericht bzw. die Behandlungsunterlagen sehen wollen.

"ich mir das auch vom Krankenhaus für die Zeit des stationären Aufenthals geben lassen?"
vermutlich nicht nötig.

"sogar erst danach statt finden wird. Ist denn das normal, dass ich anfangen werde obwohl die Untersuchung noch nicht statt gefunden hat?"
die Untersuchung sollte eindeutig vor Arbeitsbeginn stattfinden.

"anfangen wenn die gesundheitliche Eignung vorliegt? Was ist wenn ich anfange, den Termin dann nach Beginn habe und die Eignung nicht erhalte, werde ich dann wieder entlassen?"
wenn der Arzt Sie im schlimmsten Fall aus ärztlicher Sicht als nicht geeignet ansieht, wäre das so.

Berichten Sie uns hier bitte über den weiteren Verlauf.

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Viel Erfolg am neuen Arbeitsplatz wünscht

Ihr Cyberdoktor-Team

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