Hallo „Stonewind“,
- grundsätzlich ist Krankenhaus kein Kündigungsgrund. Allerdings können erhebliche krankheitsbedingte Ausfallzeiten ein Kündigung begründen.
- Eine Abfindung wird zwar oftmals von Firmen angeboten, ist aber Inhalt einer individuellen Vereinbarung (keine einheitliche Regelung).
- Eine AU-Bescheinigung reicht. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich kein Anrecht Krankheitsdiagnosen zu erfragen oder einzusehen.
- Ob eine telefonisch Benachrichtigung des Arbeitgebers (die Regel), ein Fax oder eine Email ausreichen bedarf einer juristischen Beurteilung. In jedem Falle sind alle drei Verfahren im Sinne der Beweisführung nicht verwertbar.
Alles Gute wünscht
das Cyberdoktor-Team
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