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Arbeits- und Umweltmedizin

Kündigung wegen krank ?

von Stonewind , 03.03.02 22:08
Hallo zusammen,
meine Frage wäre, wenn ich aus ärztlicher Sicht wegen "Larvierter Depression" also beruflicher Überbelasuntungsreaktion zu einem Facharzt "Psychologen" gehen muss und dieser mich für einige Zeit arbeitsunfähig schreibt, kann ich gegen eine Kündigung vor's Arbeitsgericht gehen oder ? Vielleicht noch als Hintergrundinfo: Ich bin 29 und ca. 4 1/2 Jahren in der Firma. Musste allerdings nach einem Jahr wegen ähnlicher Probleme schon mal eine Pause von einem Monat machen,- also die letzten 3 Jahre am Stück gearbeitet. Hab ich die Möglichkeit einer Abfindung und was auch wichtig ist, muss ich beim Arbeitgeber angeben unter was ich leider wenn dieser mich fragt oder reicht nur die AU Bescheinigung ?
Reicht es wenn ich mich per Fax oder EMail wegen meinem Fernbleiben entschuldige oder muss ich meinen Arbeitgeber fernmündlich davon in Kenntnis setzen ?

Vielen Dank schon mal und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Grüße,
Stonewind

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Re: Kündigung wegen krank ?

von Cyberdoktor , 06.03.02 04:52
Hallo „Stonewind“,

- grundsätzlich ist Krankenhaus kein Kündigungsgrund. Allerdings können erhebliche krankheitsbedingte Ausfallzeiten ein Kündigung begründen.

- Eine Abfindung wird zwar oftmals von Firmen angeboten, ist aber Inhalt einer individuellen Vereinbarung (keine einheitliche Regelung).

- Eine AU-Bescheinigung reicht. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich kein Anrecht Krankheitsdiagnosen zu erfragen oder einzusehen.

- Ob eine telefonisch Benachrichtigung des Arbeitgebers (die Regel), ein Fax oder eine Email ausreichen bedarf einer juristischen Beurteilung. In jedem Falle sind alle drei Verfahren im Sinne der Beweisführung nicht verwertbar.

Alles Gute wünscht
das Cyberdoktor-Team

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