Liebe Kollegin,
"und in der 7 Woche schwanger."
dann dürfen wir zunächst ganz herzlich zur Schwangerschaft gratulieren.
"Ich bin Assistenzärztin"
egal, ob Assistenzärztin oder Reinigungsfachkraft im Hotel: die Mutterschutzgesetz-Regeln gelten zum Glück für alle Schwangeren. Auch Ärztinnen sind keine endlos belastbaren Übermenschen, die Mutter und das kleine Leben im Bauch müssen vor Belastungen geschützt werden.
"Nun herrscht bei uns wie wohl in den meisten Kliniken) ausgeprägter Personalmangel. "
der aber nicht die Gesundheit einer Schwangeren und ihres Kindes gefährden darf.
"Laut MuschG darf ich ja nun eigentlich keine Dienste mehr machen"
siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock: werdende und stillende Mütter dürfen nicht in Nachtarbeit(zwischen 20 und 6 Uhr) und nicht mit Mehrarbeit beschäftigt werden. Eindeutiger geht es nicht. Es sind also Dienste zu nachtschlafender Zeit nicht mehr möglich, und das ist auch gut so.
" und die tägliche Arbeitszeit darf 8,5 h nicht überschreiten."
so ist es, siehe oben.
" Dieses stelle ich mir in der Praxis in unserer Abteilung nahezu unmöglich vor, da wir idR. 10-12h tgl. arbeiten ohne regelm.Pause) und jeder, der eher geht, sehr schnell als unkollegial gilt und auch dementsprechend behandelt wird."
bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft ist derartiger Gruppendruck abzulehnen, in Bezug auf Schwangere, die naturgemäss weniger leistungsfähig sind und ein erhöhtes Ruhebedürfnis haben, aber völlig fehl am Platze. Jeder Arzt kennt diesen Gruppendruck, auch in einigen anderen Brachen (z.B. Werbebranche) gehört es zum guten Ton, dass man das Büro nur zum Schlafen verlässt. In der Schwangerschaft muss man aber knallhart auf seinem Recht bestehen, sonst wird es wirklich gefährlich.
" da diese Arbeitsbedingungen meiner Meinung nach generell auch schon für nicht Schwangere gesundheitsschädlich sind."
stimmt.
" Wenn man dann wieder alleine dasteht, und für alles gleichzeitig zuständig ist, weil sonst wieder keiner da ist, kann man ja auch unmöglich Pause machen oder sagen, die 8,5 h sind um, ich gehe jetzt."
daher müssen Sie:
- mit dem Arbeitgeber reden, wenn er ein Beschäftigungsverbot durch den Frauenarzt vermeiden will, muss er Sie so einsetzen, dass das Gesetz exakt eingehalten wird. Kliniken kennen das Problem, es gibt diverse Branchen, in denen eine Schwangerschaft mehr oder weniger bedeutet, das die Arbeitnehmerin ihre bisherige Tätigkeit komplett einstellen muss und ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen wird.
- einen Frauenarzttermin vereinbaren, lassen Sie den Frauenarzt bereits vorab die Situation einschätzen.
"Kann man eigentlich ein Beschäftigungsverbot dahingehend erwirken, daß man z.B. nur noch bürokratische Tätigkeiten machen darf Briefe schreiben und Verschlüsselung) und sich aus der täglichen Hektik Stationsalltag, Patientenaufnahme, Notfälle etc.) ganz ausklinken kann?"
der Arbeitgeber kann Ihnen eine andere Tätigkeit zuweisen (z.B. die bei den Kollegen gewiss eher unbeliebte Büroarbeit), bzw. den Arbeitstag so gestalten, dass keine gesundheitlichen Probleme zu erwarten sind (keine Nacht- und Mehrarbeit, kein Kontakt mit Gefahrstoffen, etc. siehe oben) . Generell sind aber weder Patientenaufnahmen noch Notfälle automatisch im Widerspruch zum Mutterschutzgesetz.
"Und noch etwas es heißt immer, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit ist in der SS verboten. Wie ist es mit Samstagen?"
Samstag = normaler Arbeitstag. In Krankenhäusern ist übrigens eine Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt (aber keine Überschreitung der Stundengrenzen, und es muss ein Ersatz-Ruhetag gewährt werden).
Schreiben Sie uns bei Gelegenheit, welche Regelung für Ihren Fall gefunden wurde.
Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden
Ihr Cyberdoktor-Team
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