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Arbeits- und Umweltmedizin

Lärmbelästigung

von Unbekannt , 19.01.02 01:48
Hallo Cyberdoktor,

ich bin 20 Jahre alt und arbeite in einem Jugendtreff. Da läuft den ganzen Tag HipHop. Jetzt nach sechs Monaten habe ich neuerdings Beschwerden wie Tinitus auf einem Ohr, Kopfschmerzen, Sehstörungen und nächtliche Angstgefühle. Kann das vom HipHop kommen? Die Musik ist immer sehr laut. Den Job brauche ich unbedingt. Helfen da Medikamente?
Danke für eine Antwort.

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Re: Lärmbelästigung

von Cyberdoktor , 21.01.02 01:44
Hallo,

zumindest die Tinnitus-Beschwerden könnten durch laute Musik ausgelöst sein. In einem solchen Falle treten sie meist in Kombination mit einem Hörschaden auf. Entscheidend für eine mögliche Lärmschädigung ist die Höhe und die Dauer des einwirkenden Lärmpegels.

In einem solchen Falle ist zwischen einem akut aufgetretenem Gehörschaden (z.B. durch eine Explosion = Knalltrauma) und einem sich langsam entwickelnden Gehörschäden durch andauernd, bzw. wiederholt einwirkende Lärmereignisse (z.B. am Arbeitsplatz), zu unterscheiden. Bei einem Knalltrauma kommt es zu akut einwirkenden Lärmspitzen über 150 dB Spitzenpegel mit einer Druckspitze im Millisekundenbereich. Eine daraus resultierende Innenohrschwerhörigkeit ist häufig mit einem hochfrequenten Ohrgeräusch (Tinnitus) vergesellschaftet. Eine akut ausgelöste Innenohrschwerhörigkeit kann sich zwar zurückbilden – ein Hörschaden im Bereich von 4 bis 6 kHz kann jedoch zurückbleiben.

Ein Beispiel der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg für einen akuten Lärmschaden: nach einem Heavy-Metal-Konzert in einem Gewölbekeller traten bei etwa 30 von 500 Besuchern akute Gehörschäden verschiedenster Art auf. Bei einem Besucher wurde ein Hörverlust von 40 dB bei 4 kHz diagnostiziert. Schadensersatzforderungen gegen den Veranstalter waren die Folge.

Ihre Beschwerden sind allerdings zunächst als unspezifisch einzuordnen – Ohrgeräusche in Verbindung mit Kopfschmerzen, Sehstörungen und nächtlichen Angstgefühle, sprechen eher gegen einen Zusammenhang mit dem Hören lauter Musik.

Eine letztliche Aussage lässt sich also nur nach einer ärztlichen Untersuchung (zunächst bei Hausarzt und Hals-Nasen-Ohrenarzt) treffen. Eine solche Untersuchung sollte auch zum Ausschluss anderer Grunderkrankungen dringlich durchgeführt werden.

Bis dahin sollten Sie bei der Arbeit im Falle lauter Musik vorsichtshalber einen Gehörschutz (z.B. Ohrstöpsel) tragen und ggf. bei Ihrem Arbeitgeber erfragen, ob schon einmal eine Lärmmessung durchgeführt worden ist.

Alles Gute wünscht Ihr
Cyberdoktor-Team

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