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Arbeits- und Umweltmedizin

Inhalte von arbeitsmedizinischen Untersuchungen (Führen Stapler, G25)

von Staples , 16.04.09 21:18
Hallo ,
Mich würde einmal interessieren,welche Inhalte bei einer arbeitsmedizinischen Untersuchung zum Führen von Flur-und Hebefahrzeugen Gabelstapler) üblich sind. Neben Sehtest und Blutentnahme und allgemeinen Untersuchungen werden oftmals bei Kollegen Untersuchungen der Bauchdecke , Bruchzonen der Leisten sowie auch rektale Untersuchungen spöttisch auch sogenannte Hafenrundfahrt genannt) vorgenommen . Ist dies irgendwo zwingend vorgeschrieben ??? Für das Führen eines Gabelstaplers erscheint mir dies unnötig.Gibt es eine Übersicht wo man für spezielle Arbeitseinsätze spezielle Untersuchungen über sich ergehen lassen muß ???

danke für die Antworten

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Re: Inhalte von arbeitsmedizinischen Untersuchungen (Führen Stapler, G25)

von Cyberdoktor , 16.04.09 23:32
Hallo,

"Mich würde einmal interessieren,welche Inhalte bei einer arbeitsmedizinischen Untersuchung zum Führen von Flur-und Hebefahrzeugen Gabelstapler) üblich sind."
hier wird in der Regel die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 25 für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten durchgeführt. Wer z.b. Schienenfahrzeugen oder Hebezeuge führt, muss angesichts besonderer Gefahren besonders fit sein. Neben den ganz allgemeinen Untersuchungen, die bei jedem Arbeitnehmer durchgeführt werden, werden Schwerpunkte gelegt auf Tests des Hör- und Sehvermögens. Wichtig sind räumliche Sehen, Farbensinn, Sehschärfe, die Blenunempfindlichkeit, ein uneingeschränktes Gesichtsfeld sowie das Dämmerungssehen.

Ausserdem wird der Arbeitnehmer zu abgelaufenen Erkrankungen befragt, insbesondere wird man nach Problemen suchen, die zu einer Bewusstlosgkeit führen können (Neurologische, Kreislauf- oder Stoffwechsel-Erkrankungen).

" Neben Sehtest und Blutentnahme und allgemeinen Untersuchungen werden oftmals bei Kollegen Untersuchungen der Bauchdecke , Bruchzonen der Leisten"
bei Berufen, in denen auch mal angepackt werden muss, gewiss sinnvoll.

"sowie auch rektale Untersuchungen spöttisch auch sogenannte Hafenrundfahrt genannt) vorgenommen."
lassen sie sich nicht ins Bockshorn jagen, eine rektale Untersuchung wird normalerweise nicht durchgeführt, hätte auch keine gesetzliche Grundlage.

" Ist dies irgendwo zwingend vorgeschrieben ???"
eine G25 wird in den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen empfohlen. Ist also kein Gesetzestext, keine Pflichtuntersuchung, sondern eine Angebotsuntersuchung. Da aber jeder Arbeitgeber zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern verpflichtet ist, sind diese Untersuchungen allgemein anerkannte arbeitsmedizinische Regeln, ohne die der Arbeitgeber Sie gewiss nicht an einem sensiblen Arbeitsplätzen arbeiten lassen wird. Die Teilnahme an einer G25 ist offiziell freiwillig, wer die Untersuchung aber ablehnt, darf nicht damit rechnen, den neuen Arbeitsplatz zu bekommen. Per betriebsinterner Vereinbarung können derartige Untersuchungen übrigens auch verpflichtend sein.

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