Hallo Marion-Angela,
dass die Blutbleispiegel in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden, ist – wie ausgeführt – erforderlich. Im Falle erhöhter Werte ist es ebenfalls erforderlich die betroffenen Arbeitnehmer zunächst von Tätigkeiten mit möglicher Bleibelastung auszunehmen. Zu prüfen wäre dann, woher die erhöhte Belastung stammt. Eine Kündigung droht sicherlich nicht, wenn arbeitsplatzbedingte Ursachen zu einer entsprechenden Exposition geführt haben. Nur ein wiederholtes Fehlverhalten seitens des Arbeitnehmers – z.B. Essen am Arbeitsplatz oder Nichtnutzung vorhandener Schutzausrüstung – würde ein solches Vorgehen rechtfertigen. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist von einer erhöhten Gesundheitsgefährdung nicht auszugehen.
Zu den Apfelpektinen:
Eine spezielle Eigenschaft der Pektine ist ihre Fähigkeit, Schwermetalle – wie die erwähnten Chelatbildner - über einen Komplexbildungsmechanismus zu binden. Insbesondere für Blei ist die Bindungsaffinität sehr hoch. Pektine sind ein probates Mittel bei Schwermetallvergiftungen, indem sie die Ausscheidung über den Stuhl erhöhen und damit die Bleiaufnahme reduzieren. Bereits resorbiertes Blei, wird aber z.T. ebenfalls mit dem Urin ausgeschieden.
Dieser Reaktionsmechanismus ist bis heute noch nicht vollständig aufgeklärt.
Dementsprechend wurde von der pharmazeutischen Industrie eine Tablette mit sog. Niederverestertem Apfelpektin und einer speziell verbesserten Bindungskapazität für Schwermetalle, besonders für Blei, und einiger weiterer apfelpektinreicher Komponenten wie Flüssigpektin, getrocknet, Apfelfaser und Apfelpulver entwickelt.
Eine besondere Beeinflussung des Schwermetallabbaus durch bestimmte Lebensmittel/Alkohol ist uns nicht bekannt. Von wesentlicher Bedeutung ist es sich an die vorgesehenen Verhaltensregeln am Arbeitsplatz zu halten. Dazu gehört das Tragen von Schutzkleidung, keine Aufnahme von Lebensmitteln am AP, nicht Rauchen am AP (wird wohl ohnehin in einer Batteriefabrik untersagt sein).
Grüße vom Cyberdoktor-Team
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