Hallo,
"bin in der 19.ssw und arbeitslos. habe letzte woche einen atest beim arbeitsamt vorgelegt, da ich risikoschanger bin.die haben mir innerhalb von 48std. einen aufhebungsbescheid zugesendet.seit dem 12.06.stehe ich der agentur nicht mehr zu verfügung,deshalb ein aufhebungsbescheid"
die Agentur wird damit langfristig vor Gericht nicht durchkommen, der Mutterschutz ist eine extrem wichtige Angelegenheit, kein Richter wird dafür Verständnis haben, dass hier mit miesen Tricks das Mutterschutzgesetz und damit der Schutz von Mutter und Kind ausgehebelt werden soll.
Auch aus ärztlicher Sicht ist das Vorgehen der Agentur höchst verwerflich, die Schwangere könnte auf diese Art gezwungen werden, die Schwangerschaft zu verheimlichen und wohlmöglich sogar Beschäftigungen anzunehmen, mit allen Risiken für Mutter und Kind, das ist völlig unverantwortlich, der Arzt hat sich ja zum Verbot entschlossen, um die Schwangere und das ungeborene Leben zu schützen. Bei arbeitslosen Schwangeren ist die Bundesagentur für Arbeit "Ersatzarbeitgeberin" und muss ein vom Arzt ausgesprochenes Beschäftigungsverbot wie ein normaler Arbeitgeber mit allen Folgen hinnehmen und kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen.
Fragen Sie den zuständigen Agenturmitarbeiter einmal, ob er bereit ist, die Verantwortung für eine Fehlgeburt auf sich zu nehmen, wenn Frauen in solchen Fällen in Zukunft ihre Schwangerschaft verheimlichen.
" und gleichzeitig bin ich nirgendwo krankenversichert."
dann müssten Sie sich bis zur Klärung der Sache zunächst freiwillig versichern, wenn die Kosten für Ihre freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung so hoch sind, dass Sie hilfebedürftig werden, sollte die Bundesagentur für Arbeit zuschusspflichtig sein, fragen Sie da nach.
"morgen gehe ich zum anwalt."
eine gute Idee, schreiben Sie uns, was der Anwalt sagt, wir freuen uns immer über eine Rückmeldung.
Beste Grüsse
Ihr Cyberdoktor-Team
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