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Arbeits- und Umweltmedizin

Schwanger: Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung

von summer79 , 16.06.08 22:42
Sehr geerhte Damen und Herren,

ich bin in der 25. SSW und mein Arbeitsvertrag ist bis 30.06.08 befristet. Danach bin ich arbeitslos und werde es gewiss auch bis mein Mutterschutz beginnt 15.08.08) bleiben, da kein AG eine hoch schwangere für 1,5 Monate einstellt. Zudem kommt, dass mein Arzt demnächst aufgrund meiner Gesundheit ein Beschäftigungsverbot verordnet. Aufgrund meiner Einkommensverhältnisse bin ich unsicher ob das mit dem Beschäftigungsverbot so gut ist. Ich habe gelesen, wenn man für das Arbeitsamt nicht vermittelbar ist wird auch kein Arbeitslosengeld gezahlt. Ist eine Krankschreibung für den Zeitraum nicht sinnvoller?

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Re: Schwanger: Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung

von Cyberdoktor , 17.06.08 22:33
Hallo,

" mein Arbeitsvertrag ist bis 30.06.08 befristet...Mutterschutz beginnt 15.08.08...Zudem kommt, dass mein Arzt demnächst aufgrund meiner Gesundheit ein Beschäftigungsverbot verordnet."
wir verstehen Sie so, das ein Beschäftigungverbot von jetzt bis zum Beginn des des Mutterschutz geplant ist.

"Ich habe gelesen, wenn man für das Arbeitsamt nicht vermittelbar ist wird auch kein Arbeitslosengeld gezahlt."
das wäre vermutlich nicht rechtens, es gibt ein Urteil, das besagt, dass auch Schwangere mit Beschäftigungsverbot Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (LSG Hessen, Urteil vom 21. 8. 2007, Az. L 9 Al 35/04).

"Ist eine Krankschreibung für den Zeitraum nicht sinnvoller?"
Sie haben vermutlich das Recht auf Ihrer Seite, wenn sich die Arbeitsagentur quer stellt könnten Sie auf einer Zahlung bestehen (Sie können einfach bereits jetzt einmal bei der zuständigen Arbeitsagentur nachfragen). Besprechen Sie aber mit dem Arzt, ob er eine Chance für wiederholte Krankschreibungen sieht, wenn sich die Agentur quer stellt, wollen Sie ja nicht unbedingt Ihr Recht einklagen.

Dies ist aber eine allgemeine Information, eine Rechtsberatung im speziellen Einzelfall kann nur ein Anwalt vornehmen.


Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

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Re Schwanger Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung

von Unbekannt , 20.06.08 10:02
hallo, bin in der 19.ssw und arbeitslos. habe letzte woche einen atest beim arbeitsamt vorgelegt, da ich risikoschanger bin.die haben mir innerhalb von 48std. einen aufhebungsbescheid zugesendet.seit dem 12.06.stehe ich der agentur nicht mehr zu verfügung,deshalb ein aufhebungsbescheid und gleichzeitig bin ich nirgendwo krankenversichert.hätte ich mir eine krankheit ausgedacht und mich woche für woche krankgeschrieben, würde das a-amt 6wochen weiter zahlen und dann übernimmt es die krankenkasse.sagst du aber die wahrheit,das du schwanger bist, wirst du bestraft.die haben angeblich andere rechte als arbeitsgeber.morgen gehe ich zum anwalt. viel glück auch für dich

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Re: Re Schwanger Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung

von Cyberdoktor , 20.06.08 12:15
Hallo,

"bin in der 19.ssw und arbeitslos. habe letzte woche einen atest beim arbeitsamt vorgelegt, da ich risikoschanger bin.die haben mir innerhalb von 48std. einen aufhebungsbescheid zugesendet.seit dem 12.06.stehe ich der agentur nicht mehr zu verfügung,deshalb ein aufhebungsbescheid"
die Agentur wird damit langfristig vor Gericht nicht durchkommen, der Mutterschutz ist eine extrem wichtige Angelegenheit, kein Richter wird dafür Verständnis haben, dass hier mit miesen Tricks das Mutterschutzgesetz und damit der Schutz von Mutter und Kind ausgehebelt werden soll.

Auch aus ärztlicher Sicht ist das Vorgehen der Agentur höchst verwerflich, die Schwangere könnte auf diese Art gezwungen werden, die Schwangerschaft zu verheimlichen und wohlmöglich sogar Beschäftigungen anzunehmen, mit allen Risiken für Mutter und Kind, das ist völlig unverantwortlich, der Arzt hat sich ja zum Verbot entschlossen, um die Schwangere und das ungeborene Leben zu schützen. Bei arbeitslosen Schwangeren ist die Bundesagentur für Arbeit "Ersatzarbeitgeberin" und muss ein vom Arzt ausgesprochenes Beschäftigungsverbot wie ein normaler Arbeitgeber mit allen Folgen hinnehmen und kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen.

Fragen Sie den zuständigen Agenturmitarbeiter einmal, ob er bereit ist, die Verantwortung für eine Fehlgeburt auf sich zu nehmen, wenn Frauen in solchen Fällen in Zukunft ihre Schwangerschaft verheimlichen.

" und gleichzeitig bin ich nirgendwo krankenversichert."
dann müssten Sie sich bis zur Klärung der Sache zunächst freiwillig versichern, wenn die Kosten für Ihre freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung so hoch sind, dass Sie hilfebedürftig werden, sollte die Bundesagentur für Arbeit zuschusspflichtig sein, fragen Sie da nach.

"morgen gehe ich zum anwalt."
eine gute Idee, schreiben Sie uns, was der Anwalt sagt, wir freuen uns immer über eine Rückmeldung.

Beste Grüsse

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