Medizinforen : Arbeits- und Umweltmedizin
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Cyberdoktor
(stranger)
31/03/09 13:40
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Re: wiederholte Fehlgeburten

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Hallo,

"im vergangenen Jahr hatte ich jeweils zu Beginn der 9. SSW eine Fehlgeburt mit Ausschabung. In beiden Fällen hat das Herz einfach aufgehört zu schlagen. Nach diversen Tests Humangenetik, Blutuntersuchung auf Gerinnungsstörungen oder falsche Hormonzusammensetzung, Biopsie der Gebärmutterschleimhaut) hat man leider keine Ursache finden können."
die Tests waren sinnvoll, leider kann man in einigen Fällen einfach keinen konkreten Auslöser finden.

"Daher habe ich nun Angst, dass es beim nächsten Versuch wieder zu einem solchen Ende kommt"
übergrosse Ängste sollten sie nicht haben, viele Frauen mit wiederholten Fehlgeburten erleben früher oder später eine normale Schwangerschaft.

"nicht gezielt gegensteuern kann, da die Ursache nicht bekannt ist."
stimmt, man kann aber für maximale Schonung der Schwangeren sorgen.

"Arbeit zum Weinen bekommen und auch vor der versammelten Mannschaft. Ich habe auch schon versucht eine neue Arbeitsstelle zu finden. Kann das auch eine Ursache sein? "
Stress kann den Schwangerschaftsverlauf negativ beeinflussen. Daher ist bei Mobbing je nach Einzelfall sogar ein Beschäftigungsverbot möglich.

"Kann man etwas dagegen tun, z.B. mit einem Beschäftigungsverbot?"
Eine Risikoschwangerschaft nach wiederholten Fehlgeburten kann durchaus Anlass für ein sog. individuelles Beschäftigungsverbot sein.

"Gibt es Medikamente oder andere medizinische Möglichkeiten eine erneute Fehlgeburt zu vermeiden?"
wenn Ursachen wir Hormonstörungen ausgeschlossen wurden, bleiben eine engmaschige Überwachung, Schonung und Beschäftigungsverbote.
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Unbekannt
(Unregistriert)
31/03/09 22:39
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Schwanger im Fitnessstudio

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Liebes Ärzte-Team

Ich bin nun in der 11. Woche mit Zwillingen schwanger. Kurz zu meiner Arbeit Ich arbeite 41 Std Woche im FItnessstudio in den Bereichen Kurs, Trainingsfläche Trainingsplanerstellung etc.) und Service. Zu unserer Arbeitszeit gehört auch Arbeit nach 20 Uhr und sonntags.
Meinem AG gab ich vor ca. 3 Wochen die SS bekannt. Desweiteren erfuhren davon noch zwei Kolleginnen eine schon vorher, da sie meine beste Freundin ist und die andere, da sie teilweise Arbeiten wie Gewichte abräumen übernehmen musste).
In Absprache mit meinem Arzt arbeitete ich auch weiterhin die normalen Zeiten sowie an Sonntagen. Vergangene Woche erlitt ich nun leider eine leichte Blutung und wurde bis einschl. Sonntag krankgeschrieben mit der Auflage, nun keine Kurse mehr zu geben so wie keine Nacht- und Sonntagsarbeit mehr zu leisten. Dies teilte ich meinem AG sofort mit.
Durch meine auch dort arbeitende Freundin erfuhr ich am Wochenende, dass mein AG sämtlichen Kolleginnen sowie Kunden ) von meiner SS berichtet hat, ohne das im Vorfeld mit mir abzusprechen.
Heute hatte ich nun eine Besprechung mit ihm. Er teilte mir mit, da ich ja nicht mehr wie zuvor arbeiten WOLLEN WÜRDE, ich also nun jeden Samstag arbeiten soll, wogegen ich auch gar nichts einzuwenden habe. Im gleichen Atmenzug sagte er mir allerdings auch, dass durch die entstehenden Mehrkosten da einige meiner Stunden ausgeglichen werden müssen)
- Personal entlassen werden müsse und
- ich mein Gehalt des letzten Monats später erhalten würde.
Er fragte dann, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn ich mir ein BV erteilen lassen würde, wenn er abgeklärt hätte, ob er dann mein Gehalt zu 100% von der KK zurückbekommen würde, dann müsste auch niemand entlassen werden.
Desweitern fühle er sich hintergangen, da er mich, wenn er gewusste hätte, dass ich Kinder plane, vor zwei Jahren erst gar nicht eingestellt hätte.
Auf meine Frage, woher inzwischen sämtliche Leute von meiner SS wissen, leugnete er, es erzählt zu haben. Zwei meiner Kolleginnen und zwei Kunden bestätigten mir allerdings, dass sie es von ihm erfahren hätten.

Meine eigentlichen Fragen sind nun
- Darf mein AG mir vorschreiben, mir ein BV ausstellen zu lassen von meinem schlechten Gewissen, dass evtl. jmd wegen mir entlassen wird, mal abgesehen)?
- Darf er die Mitteilung über die SS ohne meine ausdrückliche Erlaubnis einfach so weitergeben?

Ich danke Ihnen schonmal im vorraus sehr für Ihr Bemühen


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Cyberdoktor
(stranger)
01/04/09 00:52
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Re: Schwanger im Fitnessstudio

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Hallo,

"Ich bin nun in der 11. Woche mit Zwillingen schwanger."
Glückwunsch!

"<
als Schwangere dürfen Sie keine Kurse geben und auch keine Gewichte handhaben.

"Arbeitszeit gehört auch Arbeit nach 20 Uhr und sonntags."
nicht erlaubt, es gilt ein gesetzliches Beschäftigungsverbot. D.h. der Arbeitgeber muss das auch ohne Arztanweisung befolgen und Sie zu anderen Zeiten einsetzen.

"In Absprache mit meinem Arzt arbeitete ich auch weiterhin die normalen Zeiten sowie an Sonntagen."
der Arzt sollte wissen, das dies ein Verstoss gegen das Mutterschutzgesetz ist. Unverständlich.

"Vergangene Woche erlitt ich nun leider eine leichte Blutung und wurde bis einschl. Sonntag krankgeschrieben mit der Auflage, nun keine Kurse mehr zu geben so wie keine Nacht- und Sonntagsarbeit mehr zu leisten."
Der Arzt soll klipp und klar ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Eine Krankschreibung ist die schlechtere Möglichkeit, da Sie dann nur zeitlich begrenzt das volle Gehalt erhalten. Im Zweifel zweiten Frauenarzt aufsuchen.

"Durch meine auch dort arbeitende Freundin erfuhr ich am Wochenende, dass mein AG sämtlichen Kolleginnen sowie Kunden ) von meiner SS berichtet hat, ohne das im Vorfeld mit mir abzusprechen."
nicht erlaubt, ein Anwalt kann Sie da über Gegenmaßnahmen beraten.

"- ich mein Gehalt des letzten Monats später erhalten würde."
lachhaft. Anwalt befragen.

"Er fragte dann, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn ich mir ein BV erteilen lassen würde, "
es gelten ohnehin die gesetzlichen Beschäftigungsverbote (Sonntagsarbeit, schwere Lasten etc.), die der Arbeitgeber von sich aus befolgen und umsetzen muss, ganz ohne Frauenarzt. Der Frauenarzt kann zusätzlich je nach persönlichem Risiko (Zwillingsschwangerschaft, Blutungen) ein individuelles BV für bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten aussprechen, auch ein komplettes BV (dann kann der Arbeitgeber Ihnen auch keine Ersatztätigkeit, z.B. im Büro, zuweisen).

"wenn er abgeklärt hätte, ob er dann mein Gehalt zu 100% von der KK zurückbekommen würde"
wenn Sie auch keine für Schwangere geeignete Ersatztätigkeit ausüben können: bekommt er.

"Desweitern fühle er sich hintergangen, da er mich, wenn er gewusste hätte, dass ich Kinder plane, vor zwei Jahren erst gar nicht eingestellt hätte."
dieses unverschämte Blabla kennen viele schwangere Berufstätige, stellen Sie die Ohren auf Durchzug. Jede Frau mit Kinderwunsch darf bei der Einstellung lügen, die Familienplanung geht den Arbeitgeber nichts an, fragen danach sind unzulässig und müssen nicht wahrheitsgemäss beantwortet werden.

"Darf mein AG mir vorschreiben, mir ein BV ausstellen zu lassen"
der Arbeitgeber muss die Beschäftigungsverbote im Gesetz befolgen. D.h. er darf Sie nicht mehr Sonntags einsetzen, sogar dann nicht, wenn Sie freiwillig Sonntags arbeiten wollten. Er kann Sie aber nicht zwingen, darüber hinaus beim Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot zu suchen. Letzteres kann aber je nach Einzelfall unabhängig von den Wünschen des Arbeitgebers sinnvoll sein (Risikoschwangerschaft mit totalem BV), dann wird der Arbeitgeber das Gehalt der ausgefallenen Mitarbeiterin von einer Umlagekasse zurückerhalten.

"- Darf er die Mitteilung über die SS ohne meine ausdrückliche Erlaubnis einfach so weitergeben?"
eindeutig nein, siehe oben.
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Unbekannt
(Unregistriert)
01/04/09 20:42
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Re Service, Strepto B positiv, Mu-Mu Schwäche

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Liebes Cyberdoktor-Team,
bei meinem naechsten Arztbesuch wurde mir mitgeteilt, dass bei der weiteren Untersuchung des Abstriches noch Ureoplasma gefunden wurde, woraufhin ich jetzt ein weiteres Penicilin verschrieben bekam. Ich bin nun fuer die restliche Zeit bis zum Mutterschutz krankgeschrieben, somit hat sich mein Anliegen geklaert, jedoch nicht die grundsaetzliche Sorge um mein Kind...

Aber wir hoffen nun einfach mal, dass es der Kleinen weierhin gut geht und sie noch einwenig im Bauch bleibt.

Vielen Dank fuer Ihre schnelle Antwort und

beste Gruesse


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Cyberdoktor
(stranger)
01/04/09 22:55
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Re: Re Service, Strepto B positiv, Mu-Mu Schwäche

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Hallo,

"bei meinem naechsten Arztbesuch wurde mir mitgeteilt, dass bei der weiteren Untersuchung des Abstriches noch Ureoplasma gefunden wurde, woraufhin ich jetzt ein weiteres Penicilin verschrieben bekam. "
Ein Ureaplasmanachweis ist nicht automatisch ein Problem, siehe Fragen zu Ureaplasma, bei Schwangeren sollte man aber auf Nummer sicher gehen und behandeln.

"Ich bin nun fuer die restliche Zeit bis zum Mutterschutz krankgeschrieben"
das ist bei einer Muttermundschwäche wie gesagt durchaus möglich.

"Aber wir hoffen nun einfach mal, dass es der Kleinen weierhin gut geht und sie noch einwenig im Bauch bleibt. "
wir sehen für Sorgen keinen grösseren Anlass. Wir wünschen eine weiterhin ganz schöne Schwangerschaft.

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Unbekannt
(Unregistriert)
07/05/09 15:33
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BV wegen häufigen Zusammenbrüchen?

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Hallo,
ich bin an meiner Arbeitstelle durchgehend starkem Stress ausgesetzt, dies ist meinem Arbeitgeber auch bekanntwenn mich Kollegen vertreten sollen, lassen diese sich entweder Krankschreiben oder nehmen homöopathische Beruhigungsmittel).
Normalerweise komm ich mit dem Stress auch gut zurecht, aber seit Beginn der Schwangerschaft jetzt 24. SSW) hat sich mein Blutdruck soweit gesenkt, das war jedenfalls der Befund aller Ärzte und des Krankenhauses zu denen mich mein FA mittlerweile überwiesen hat) dass ich täglich auf der Arbeit umkippe, d.h. ich werde ohnmächtig und auf dem Boden liegend direkt wieder wach. Wenn ich mich allerdings am Wochenende oder im Krankenschein erholt habe hatte ich keine Probleme mehr, was sich mit Beginnen der Arbeit aber immer wieder einstellt. Mein FA meint trotzdem, dass ein BV und sogar weitere AUs nicht möglich sind da keine Gefahr für mich oder das Kind besteht. Laut MuSchu heißt es aber doch die Gefahr des häufigen Umfallens oder Ausrutschens ist ein Grund für ein BV. Kann dies auch darauf bezogen werden? Schließlich droht meinem Kind doch sehrwohl Gefahr wenn ich irgendwo drauf falle bis jetzt bin ich zum glück nur mit dem Kopf auf Tischplatten geschlagen und nicht mit dem Bauch irgendwo drauf oder rein gefallen ).


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Cyberdoktor
(stranger)
07/05/09 17:47
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Re: BV wegen häufigen Zusammenbrüchen?

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Hallo,

"Schwangerschaft jetzt 24. SSW"
Glückwunsch!

"ich bin an meiner Arbeitstelle durchgehend starkem Stress ausgesetzt, "
je nach Einzelfall ein Grund für ein individuelles Beschäftigungsverbot.

"hat sich mein Blutdruck soweit gesenkt, dass ich täglich auf der Arbeit umkippe, d.h. ich werde ohnmächtig und auf dem Boden liegend direkt wieder wach. Wenn ich mich allerdings am Wochenende oder im Krankenschein erholt habe hatte ich keine Probleme mehr, was sich mit Beginnen der Arbeit aber immer wieder einstellt. "
eine derartige Beschwerdesymptomatik würde durchaus ein individuelles Beschäftigungsverbot rechtfertigen.

"Mein FA meint trotzdem, dass ein BV und sogar weitere Aus nicht möglich sind da keine Gefahr für mich oder das Kind besteht."
absurd. suchen Sie weitere Ärzte auf, bis Sie jemanden finden, der sich mit dem Mutterschutzgesetz auskennt.

"Laut MuSchu heißt es aber doch die Gefahr des häufigen Umfallens oder Ausrutschens ist ein Grund für ein BV. Kann dies auch darauf bezogen werden?"
der Passus keine Arbeiten "bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind." bezieht sich eher auf ganz konkrete Gefahren durch die Arbeitsumstände, z.B. auf glitschigen Untergründen. Für Sie ist eher der folgende Teil des Gesetzes interessant: "§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter (1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.". Liegt ein Risikofaktor wie Blutdruckunregelmässigkeiten vor, greift genau dieser Abschnitt und verantwortungsvoller Arzt wird ein entsprechendes individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen.

"Schließlich droht meinem Kind doch sehrwohl Gefahr "
richtig. Daher: Arztwechsel.
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Unbekannt
(Unregistriert)
27/05/09 22:35
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ständiges Stehen

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Liebes Ärzteteam,

ich bin in er 23. SSW und habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Es ist geregelt, dass nach vollendetem fünften Schwangerschaftsmonats kein ständiges stehen über 4 Stunden zulässig ist. Was ist ständiges stehen? Ich arbeite in einer Bank und bin meistens für den Kassenbetrieb verantwortlich, d.h. ich stehe am Schalter. Wenn kein Kunde da ist, arbeite ich im sitzen. Darf man mich trotzdem für den Kassenbereich volle 8 Stunden ein teilen. Ich stehe ja nicht durchgängig. Ist aber trotzdem anstrengend genug.

Viele Dank im Voraus für Ihre Antwort.


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Unbekannt
(Unregistriert)
27/05/09 23:42
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Beschäftigungsverbot (Raffinerie Gelände)

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Guten Tag,
ich arbeite seit 3 Jahren auf dem Gelände einer Raffinerie in der Erdöl weiter verarbeitet wird. in Sichtweite der produzierenden Anlagen). Geruchsbelästigung durch verschiedene ChemikalienNebenprodukte wie z.B. Benzol) ist täglich gegeben. Es gibt keine öffentliche Messstelle an der man sich über die Luftbelastung informieren könnte.
Im letzten Jahr hat meine Hausärztin eine Veränderung meines Blutbildes festgestellt. Viel zu wenige rote und weisse Blutkörperchen. Ich bekam 10 Infusionen eines Eisenpräparates. Außerdem hatte ich mehrere Monate schmerzende und geschwollene Lymphknoten, ohne dass ein richtiger Grund gefunden wurde.
Jetzt bin ich in der 7.SSW und habe mich einer erneuten Blutuntersuchung unterzogen und es wurde festgestellt, dass wiederum ein Mangel an weissen Blutkörperchen vorliegt Leukopenie).
Ich habe nun Angst um die Gesundheit meines Fötus, da ich auch gelesen habe, dass Benzol etc. stark fruchtschädigend sein kann. Was können Sie mir raten? Ich fühle mich ziemlich verzweifelt


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Cyberdoktor
(stranger)
28/05/09 00:48
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Re: ständiges Stehen

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Hallo,

"ich bin in er 23. SSW"
Glückwunsch!

"Es ist geregelt, dass nach vollendetem fünften Schwangerschaftsmonats kein ständiges stehen über 4 Stunden zulässig ist."
stimmt, steht so eindeutig im Mutterschutzgesetz.

"Was ist ständiges stehen?"
eine Tätigkeit, bei der man länger permanent an einem Platz stehen muss. Man kann sich an den im Gesetz genannten 4 Stunden orientieren und einmal stoppen, welche Stehpensum an einem durchschnittlichen Arbeitstag herauskommt. Ist das Verhältnis Sitzen / Stehen auf den Tag umgerechnet ungefähr 1:1 (also 4 Stunden Stehen, 4 Stunden Sitzen), könnte es langsam aber sicher in Richtung Beschäftigungsverbot gehen.

"Ich arbeite in einer Bank und bin meistens für den Kassenbetrieb verantwortlich, d.h. ich stehe am Schalter."
wenn der Anteil der sitzenden Tätigkeit eher klein ist (z.B. 3 Stunden, aber 5 Stunden stehen im Tagesverlauf), dürfte das gesetzliche Beschäftigungsverbot greifen.

"ich im sitzen. Darf man mich trotzdem für den Kassenbereich volle 8 Stunden ein teilen. Ich stehe ja nicht durchgängig. Ist aber trotzdem anstrengend genug."
Die Dauer der Entlastung ist entscheidend, gerät das Verhältnis Stehen zu Sitzen über 1:1, wird es problematisch. Also bitte den Tagesablauf analysieren, dann mit dem Frauenarzt reden.
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