| Medizinforen : Arbeits- und Umweltmedizin |
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Cyberdoktor (stranger) 19/03/09 18:45 |
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Re: Hotelfachfrau 400 € Basis) und schwanger, ständig stehen | Antwort schreiben |
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Hallo, "zum Ende des Jahres werde ich mein drittes Kind bekommen, darüber freue ich mich auch sehr." Glückwunsch, wir auch! "Ich bin gelerne Hotelfachfrau und habe vor etwa 4 Monaten wieder angefangen, auf 400 € Basis,...Bei uns wird zwar nicht geraucht, aber ich habe in dem Hotel in dem ich arbeite, den Frühstücksdienst übernommen. Dieser beginnt um 600 Uhr in der Frühe. Ist das noch zulässig?" durchaus. Das Mutterschutzgesetz regelt in Paragraph 8. im zweiten Abschnitt die Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit: (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Der Dienstbeginn um 6 Uhr in Ihrem Hotel ist also durchaus zumutbar. "Doch leider habe ich auch nicht die Möglichkeit mich zwischendurch einmal kurz hinzusetzen und zu verschnaufen. " so geht das nicht. Auch dazu hat das Mutterschutzgesetz entsprechende Regelungen: § 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes (2) Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, hat für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen. (3) Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig sitzen muss, hat ihr Gelegenheit zu kurzen Unterbrechungen ihrer Arbeit zu geben. reden Sie also schnell mit dem Chef und bei Problemen mit dem Frauenarzt. Sie müssen die Gelegenheit bekommen, zwischendurch kurz zu verschnaufen. Ausserdem, das wird bei Ihnen in einigen Monaten aktuell, gibt es folgende wichtige Regel: § 4 Weitere Beschäftigungsverbote 2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden 2. nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet dann reicht also auch eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen nicht mehr aus. "Ich habe meinem Chef auch schon über meine Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt," das war auch richtig. "aber weiß nicht genau, ob ich den Mutterschutz auch gezalt bekomme." Wenn Sie arbeiten bekommen Sie ganz normal Ihr Gehalt. Wenn der Arzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht (dafür sehen wir nach Ihrer Schilderung noch keinen Grund) ebenfalls. Schildern Sie demnächst einmal Ihrem Frauenarzt Ihre Arbeitssituation. "Ist die Arbeit im Gastronmiebereich überhaupt noch zulässig" durchaus, dieser Bereich wird im Gesetz sogar ausdrücklich erwähnt, es müssen nur die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. "aufgrund der großen Anstrengung und seltenen Pausen oder Sitzgelegenheiten?" bestehen Sie auf den gesetzlichen kurzen Unterbrechungen der stehenden Tätigkeit. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Unbekannt (Unregistriert) 20/03/09 05:41 |
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Service, Strepto B positiv, Mu-Mu Schwäche | Antwort schreiben |
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Liebes Ärzteteam, ich arbeite seit längerem in einem Hotel als Servicekraft auf 400,- EUR. Nachdem ich meine SS bekannt gegeben habe, wurde ich nicht mehr eingeteilt. Daraufhin habe ich meinen Arbeitgeber verklagt - mit Erfolg, ich habe sowohl eine Lohn-Rueckzahlung, als auch meinen Arbeitsplatz zurueck bekommen. Arbeite nun 3 Tage die Woche, insgesamt 10 Std. Nach meiner ersten Woche bin ich am Noro-Virus erkrankt und war eine Woche krankgeschrieben. Dann wieder eine Woche arbeiten und nun hat mein FA festgestellt, dass mein Muttermund nur noch 2,4 cm beträgt 28. SSW). Er hat mich 2 Wochenn krankgeschrieben. Bei einem Abstrich hat er nun auch Streptokokken der Gruppe B gefunden, weswegen ich Antibiotikum nehmen muss. Seit ich krankgeschrieben bin, habe ich gemerkt, dass meine extremen Rückenschmerzen und der permanent verhärtete Bauch sich erheblich verbessert haben. Ist dies in Kombination nun ein Grund eventuell in Erwägung zu ziehen, mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen zu lassen? Dass Arbeiten im Service-Bereich ständiges hin und her rennen, Buecken, Strecken, Hitze und teilweise auch schweres Heben) anstrengend ist, war mir ja bewusst, nur da sich jetzt durch die Bettruhe eine so drastische positive Veränderung eingestellt hat, hab ich Bedenken, ob die Arbeit auch sinnvoll ist, zumal ja nun auch noch eine Zervixinsuffizienz aufgrund der Strepto B vorliegt. Ich habe mich bisher noch nicht getraut mit meinem FA darueber zu sprechen, da ich ja meinen Job auch erst muehsam erkaempft habe... Für eure Hilfe wär ich sehr dankbar. Viele Gruesse | |||
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Cyberdoktor (stranger) 20/03/09 07:55 |
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Re: Service, Strepto B positiv, Mu-Mu Schwäche | Antwort schreiben |
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Hallo, "ich arbeite seit längerem in einem Hotel als Servicekraft auf 400,- EUR. Nachdem ich meine SS bekannt gegeben habe, wurde ich nicht mehr eingeteilt. Daraufhin habe ich meinen Arbeitgeber verklagt - mit Erfolg, ich habe sowohl eine Lohn-Rueckzahlung, als auch meinen Arbeitsplatz zurueck bekommen." bravo! Wenn ein klarer Zusammenhang mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft besteht und es nicht auch schon vor der Schwangerschaft Phasen gab, in denen Sie nicht eingeteilt wurden, dann hat der Arbeitgeber vermutlich gegen das Mutterschutzgesetz verstossen, der Erfolg Ihrer Klage deutet darauf hin. "Arbeite nun 3 Tage die Woche, insgesamt 10 Std." völlig OK. "Nach meiner ersten Woche bin ich am Noro-Virus erkrankt und war eine Woche krankgeschrieben." das geht in Ordnung. " Dann wieder eine Woche arbeiten und nun hat mein FA festgestellt, dass mein Muttermund nur noch 2,4 cm beträgt 28. SSW). Er hat mich 2 Wochenn krankgeschrieben." richtig so, das darf man nicht auf die leichte Schulter nehmen. " Bei einem Abstrich hat er nun auch Streptokokken der Gruppe B gefunden, weswegen ich Antibiotikum nehmen muss. " auch das ist richtig. "Dass Arbeiten im Service-Bereich ständiges hin und her rennen" keiner kann Sie zwingen zu rennen, das ständiges Stehen und Gehen nicht erlaubt ist, haben wir im Fall der Hotelfachfrau oben bereits angesprochen. " Buecken, Strecken" das Mutterschutzgesetz ist eindeutig: Arbeiten, bei denen Sie sich häufig erheblich strecken oder beugen müssen sind nicht erlaubt. Lehnen Sie das jeweils ab, auch da kann Sie niemand zwingen. Wenn sich der Arbeitgeber querstellt: Reden Sie ausserdem mit dem Frauenarzt, schildern Sie ihm die Belastungen, dann ist ein Beschäftigungsverbot gut möglich. "und teilweise auch schweres Heben) " Arbeiten, bei denen Sie regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand heben, bewegen oder befördern müssen sind tabu. Was auch immer zu heben ist: wenn es diesen Regeln widerspricht, heben Sie es bitte nicht, holen Sie einen Kollegen. " Hitze" das wäre mit einem Thermometer objektivierbar. "Seit ich krankgeschrieben bin, habe ich gemerkt, dass meine extremen Rückenschmerzen und der permanent verhärtete Bauch sich erheblich verbessert haben. Ist dies in Kombination nun ein Grund eventuell in Erwägung zu ziehen, mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen zu lassen? " zunächst muss man schauen, was Ihre Beschwerden verursacht hat, Sie hatten / haben ja eine Infektion. Wenn Sie demnächst beschwerdefrei sind, dann durch die Arbeit aber wieder umgehend ernste Beschwerden auftreten, kann man so nicht weiterarbeiten. " anstrengend ist, war mir ja bewusst, nur da sich jetzt durch die Bettruhe eine so drastische positive Veränderung eingestellt hat, hab ich Bedenken, ob die Arbeit auch sinnvoll ist, zumal ja nun auch noch eine Zervixinsuffizienz aufgrund der Strepto B vorliegt." wenn sich der Befund nach Ende der zwei Wochen normalisiert hat, würde nichts gegen eine normale für Schwangere geeignete Arbeit sprechen, besteht aber die Muttermundschwäche weiter, muss man die Möglichkeit der Weiterarbeit gründlich prüfen, eine Zervixinsuffizienz kann durchaus ein Beschäftigungsverbot rechtfertigen, siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock. "Ich habe mich bisher noch nicht getraut mit meinem FA darueber zu sprechen, da ich ja meinen Job auch erst muehsam erkaempft habe..." ein vom Arzt ausgesprochenes Beschäftigungsverbot wäre ja nur für die Zeit der Schwangerschaft. Wenn Sie die Arbeit wieder aufnehmen: Reden Sie angesichts der Muttermundschwäche unbedingt mit dem Arzt, welche Tätigkeiten er noch für möglich hält, es gelten dann noch strengere Massstäbe als bei gesunden Schwangeren, schildern Sie ihm alle Arbeitsfaktoren, von denen Sie glauben, dass sie dem Mutterschutzgesetz widersprechen. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Unbekannt (Unregistriert) 23/03/09 13:56 |
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Schwanger in der Altenpflege | Antwort schreiben |
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Hallo, ich bin jetzt in der 10ssw, vor 14 Monaten hatte ich bereits eine Fehlgeburt, ich gebe meinem Arbeitsplatz eine Teilschuld daran, da nicht wirklich auf meine Schwangerschaft eingegangen wurde. Ich arbeite in der Altenpflege was viel mit mobilisieren, lagern und grungpflegerischen Versorgungen zu tun hat. Es gibt auch keine möglichkeit mich anders einzusetzen gab es zumindest beim letzten mal nicht). Ich habe grosse Angst eine erneute Fehlgeburt zu erleiden, was soll ich tun?? | |||
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Cyberdoktor (stranger) 23/03/09 16:10 |
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Re: Schwanger in der Altenpflege | Antwort schreiben |
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Hallo, " ich bin jetzt in der 10ssw" Glückwunsch! " vor 14 Monaten hatte ich bereits eine Fehlgeburt, ich gebe meinem Arbeitsplatz eine Teilschuld daran, da nicht wirklich auf meine Schwangerschaft eingegangen wurde. " das ist bedauerlich, Sie müssen in der jetzigen Schwangerschaft umso mehr darauf achten, dass von Anfang an die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutze Ihrer Gesundheit getroffen werden, wenn Sie den Eindruck haben, dass dies nicht der Fall ist und auch ein klärendes Gespräch nichts bringt, gehen Sie umgehend zum Frauenarzt und berichten ihm über die Situation. "Ich arbeite in der Altenpflege was viel mit mobilisieren, lagern und grungpflegerischen Versorgungen zu tun hat." auch bei all diesen Tätigkeiten müssen die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes eingehalten werden. Für Ihren Bereich relevant dürften z.B. die folgenden Regeln sein: ist es eine Tätigkeit, bei denen die Schwangere ständig stehen oder gehen muss, sind Verschnaufpausen und Sitzgelegenheiten bereitzustellen, nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft sind diese Tätigkeiten, soweit sie täglich vier Stunden überschreiten, sogar gar nicht mehr möglich. Arbeiten, bei denen Sie sich häufig erheblich strecken oder beugen müssen sind nicht erlaubt. Arbeiten, bei denen Sie regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand heben, bewegen oder befördern müssen sind tabu. Auch die Regeln zu Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit sind einzuhalten. "Es gibt auch keine möglichkeit mich anders einzusetzen gab es zumindest beim letzten mal nicht)." es sollte in diesem Bereich immer die Möglichkeit geben, die Arbeit anzupassen, oder eine anderen Einsatz zu finden, ist das nicht möglich, ist das nicht Ihr Problem, dann dürfen Sie eben nicht arbeiten, bekommen aber weiter Ihr Gehalt. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Unbekannt (Unregistriert) 26/03/09 14:07 |
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Beschäftigungsverbot ? | Antwort schreiben |
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Ich bin in der 17. SSW. In den ersten Monaten hatte ich große Probleme mit Übelkeit Erbrechen. Bisher habe ich noch nicht zugenommen. Nun leide ich unter Eisen- und Magnesiummangel. Ich fühle mich schlapp und kann mich kaum aufraffen. Mein Bauch fühlt sich mehrfach am Tag hart an. Ich habe einen Bürojob und sitzte den ganzen Tag am PC. Ich arbeite 40 Std. in der Woche von Mo-Do. habe eine lange Anfahrt) Meine Frauenärztin hat mich nach längerer Unterbrechung nun wieder mal für 1 Woche krankgeschrieben. Sollte sich mein Zustand trotz Einnahme von Eisen- und Magnesiumtabletten nicht bessern, will sie mir bis zum Beginn der gesetzlichen Schutzfristen ein komplettes individuelles Beschäftigungsverbot auferlegen. Reichen die Symptome aus Ihrer Sicht für ein solches Verbot aus? | |||
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Cyberdoktor (stranger) 26/03/09 16:20 |
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Re: Beschäftigungsverbot ? | Antwort schreiben |
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Hallo, "Ich bin in der 17. SSW." Glückwunsch! "Nun leide ich unter Eisen- und Magnesiummangel." Schwangere haben einen erhöhten Eisen- und Magnesiumbedarf, der Frauenarzt muss prüfen, ob und wie Eisen und Magnesium ersetzt werden muss. Übrigens: da sich die Aufnahme von Magnesium und Eisen gegenseitig stören können, ist in der Regel ein zeitlicher Abstand von mindestens zwei Stunden zwischen der Einnahme des jeweiligen Eisen- und Magnesiumpräparate einzuhalten. Ein Eisen- oder Magnesiummangel bzw. dessen Symptome oder eine anhaltende Müdigkeit rechtfertigen in der Regel kein Beschäftigungsverbot, sondern nur eine Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung). "Mein Bauch fühlt sich mehrfach am Tag hart an." ebenfalls ein Grund für die Kontrolle durch den Arzt, es muss geprüft werden, ob es sich um Wehen in nennenswertem Ausmaß handelt. "sitzte den ganzen Tag am PC." das Mutterschutzgesetz sagt: Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig sitzen muss, hat ihr Gelegenheit zu kurzen Unterbrechungen ihrer Arbeit zu geben. " Ich arbeite 40 Std. in der Woche von Mo-Do." werdende und stillende Mütter dürfen nicht mehr als maximal 8 1/2 Stunden täglich arbeiten! Sie kommen, wenn wir richtig rechnen, auf 10 Stunden täglich, der Arbeitgeber muss dann ändern, Sie müssen keine Stunde mehr als gesetzlich erlaubt arbeiten, keine Schwangere muss sich selbst gefährden, es gilt das gesetzliches Beschäftigungsverbot für Arbeiten, die über den genannten Zeitraum gehen. " habe eine lange Anfahrt)" eine extrem lange Anfahrt kann zwar ein Problem darstellen, ist aber normalerweise Privatsache, führt also normalerweise nicht zu einem individuellen Beschäftigungsverbot. "will sie mir bis zum Beginn der gesetzlichen Schutzfristen ein komplettes individuelles Beschäftigungsverbot auferlegen. Reichen die Symptome aus Ihrer Sicht für ein solches Verbot aus?" Wehen, die nur am Arbeitsplatz auftreten oder nur dort deutlich schlimmer werden, können ein Beschäftigungsverbot rechtfertigen, ebenfalls eine Überschreitung der Arbeitszeit oder eine sitzende Tätigkeit ohne Pausenmöglichkeit. Wenn der Frauenarzt in Ihrem Fall ein individuelles Beschäftigungsverbot erwägt, ist das also durchaus in seinem Ermessen und nicht aus der Luft gegriffen. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Diana. D. (Unregistriert) 27/03/09 10:37 |
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Berufsverbot durch Betriebsarzt? (Umsetzung gegen Willen) | Antwort schreiben |
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Hallo liebes Ärzteteam, ich bin in der 7 Woche schwanger und habe ein mächtiges Problem mit meinem Arbeitgeber. Ich habe vor gut 5 Jahren in diesem Ambulanten Pflegedienst als normale Schwester begonnen zu arbeiten, nach geraumer Zeit bot man mir eine Zusatzqualifikation zur Stellv. Pflegedienstleitung PDL) an. Diese nahm ich auch an und arbeitet 2,5j in einer anderen Station als diese. Im letzten Jahr bat ich freiwillig auf eine Umsetzung zurück in die andere Sozialstaion Sosta). Grund dafür waren Mobbing auf dem alten Arbeitsplatz und Stress der damit verbunden war, der sich Körperlich in Herzrhythmusstörungen wiederspiegelte. Diese Umsetzung wurde dann im August zu gestimmt. Nun bin ich Schwanger und man will mich wieder in diesem Posten in einer anderen Sosta arbeiten lassen. Dies möchte ich aber auf keinen Fall, da ich Angst habe den damit verbundenen Druck und die Verantwortung nicht stand zu halten. Lt. Aussage der Bereichsleitung gibt es aber keine andere Möglichkeit. In meiner jetzigen Sosta könnten sie mich gut zur Unterstützung im Büro gebrauchen, doch das lehnt die Bereichsleitung mit absurden Gründen vorher haben da etliche Schwangere gesessen, da war es kein Problem) ab. Sie setzt mich statt dessen unter Druck, entweder die Stelle als Stellv. PDL inkl. Einarbeitung, einer neuen Stellv.) anzunehmen oder ein Beschäftigungsverbot zu bringen. Meine Ärztin meinte zu mir, das es nicht so einfach ist. Ich soll wohl zum Betriebsarzt der mir eine Empfehlung ausschreiben muss. Ich habe einen Termin Anfang April bei Betriebsarzt, jedoch meinte dieser schon am Telefon das es auch bei ihm nicht so einfach wird. Was kann ich noch machen??? Was soll ich dem Betriebsarzt sagen?? Ich weiß echt nicht weiter. Meine Ärztin hat mich vorerst krank geschrieben, aber wie kann das nun weitergehen. Kann mich der Arbeitgeber zu dieser Stelle zwingen? Liebe Grüße Diana | |||
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Cyberdoktor (stranger) 27/03/09 12:50 |
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Re: Berufsverbot durch Betriebsarzt? (Umsetzung gegen Willen) | Antwort schreiben |
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Liebe Diana, "ich bin in der 7 Woche schwanger" Glückwunsch! "Grund dafür waren Mobbing auf dem alten Arbeitsplatz und Stress der damit verbunden war, der sich Körperlich in Herzrhythmusstörungen wiederspiegelte." Mobbing (sollte man allerdings belegen können, d.h. Zeugen wären günstig), Stress oder Herzrhythmusstörungen können durchaus Anlass für ein individuelles Beschäftigungsverbot sein. " Diese Umsetzung wurde dann im August zu gestimmt. Nun bin ich Schwanger und man will mich wieder in diesem Posten in einer anderen Sosta arbeiten lassen." eine Umbesetzung ist im Einzelfall durchaus möglich, insbesondere, um das Mutterschutzgesetz einzuhalten (z.B., wenn die andere Arbeit nicht für Schwangere geeignet ist). "In meiner jetzigen Sosta könnten sie mich gut zur Unterstützung im Büro gebrauchen, doch das lehnt die Bereichsleitung mit absurden Gründen vorher haben da etliche Schwangere gesessen, da war es kein Problem) ab." ob Sie unabhängig von der Schwangerschaft betriebsintern anderweitig eingesetzt werden können, ist ein juristische Frage, die Sie mit der Gewerkschaft bzw. einem Anwalt klären sollten. Wenn der Aufgabenbereichs im Arbeitsvertrag nicht sehr genau festgelegt ist, können Arbeitgeber Mitarbeitern recht einfach andere Tätigkeiten zuweisen. "Meine Ärztin meinte zu mir, das es nicht so einfach ist. Ich soll wohl zum Betriebsarzt der mir eine Empfehlung ausschreiben muss." Jeder Arzt kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen, der Betriebsarzt muss dafür nicht angesprochen werden. "Was soll ich dem Betriebsarzt sagen?? " berichten Sie von Mobbing, Stress und Herzrhythmusstörungen. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Unbekannt (Unregistriert) 31/03/09 11:26 |
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wiederholte Fehlgeburten | Antwort schreiben |
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Hallo liebes Ärzteteam, im vergangenen Jahr hatte ich jeweils zu Beginn der 9. SSW eine Fehlgeburt mit Ausschabung. In beiden Fällen hat das Herz einfach aufgehört zu schlagen. Nach diversen Tests Humangenetik, Blutuntersuchung auf Gerinnungsstörungen oder falsche Hormonzusammensetzung, Biopsie der Gebärmutterschleimhaut) hat man leider keine Ursache finden können. Daher habe ich nun Angst, dass es beim nächsten Versuch wieder zu einem solchen Ende kommt, gerade weil man ja nicht gezielt gegensteuern kann, da die Ursache nicht bekannt ist. Ich weiß nicht, ob es wichtig ist, aber zu beiden Zeiten eigentlich seit ich vor 1 12 Jahren bei meinem neuen Chef angefangen habe) stand ich unter starkem psychischen Druck. Mein Chef ist ein starker Kolleriker. Wenn etwas nicht so läuft wie er es gerne hätte, kann es schon mal passieren, dass man regelrecht angeschrieen wird nur weil man gerade in der Nähe ist und aber mit dem Sachverhalt ansich nichts zu tun hat. Mich hat er schon mehrfach auf Arbeit zum Weinen bekommen und auch vor der versammelten Mannschaft. Ich habe auch schon versucht eine neue Arbeitsstelle zu finden. Kann das auch eine Ursache sein? Kann man etwas dagegen tun, z.B. mit einem Beschäftigungsverbot? Gibt es Medikamente oder andere medizinische Möglichkeiten eine erneute Fehlgeburt zu vermeiden? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Gruß A. | |||
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