| Medizinforen : Arbeits- und Umweltmedizin |
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Tarissa88 (stranger ) 02/03/09 13:03 |
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Mutterschutz | Antwort schreiben |
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Hallo, ich bin in der 23. SSW und leide unter wahnsinnig starken Rückenschmerzen - sowohl im unteren als auch im oberen Bereich des Rückens. Ich arbeite normalerweise an 2 Tagen die Woche 9 Stunden am PC, was die Rückenschmerzen nur noch deutlich verstärkt. Des Weiteren fühle ich mich an der Arbeit sehr unwohl. Bereits vor Schwangerschaftsbeginn habe ich fast täglich dort geweint. Der Umgang dort macht mir seelisch wirklich sehr sehr zu schaffen. Momentan bin ich krank geschrieben. Allerdings immer nur eine Woche im Voraus. Wie schätzen Sie meinen Fall in Hinsicht Beschäftigungsverbot bzw. Krankschreibung ein? Ich bitte um Hilfe Liebe Grüße | |||
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Unbekannt (Unregistriert) 04/03/09 13:17 |
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Schwanger, Probezeit, Mobbing | Antwort schreiben |
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Guten Tag. ich habe neu bei einer Firma angefangen und nach 4 Wochen erfahren das ich bereits in der 16. SSW bin. Nun mobbt mich mein Chef und striezt mich mit Überstunden. Ich habe gesundheitliche Probleme Tumor im Oberschenkelknochen, vergrößerte Milz und Leber ). Kann man mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen? Was würde ich dann bezahlt bekommen? Ich bin ja erst seit 4 Wochen bei der Firma und davor war ich 18 Monate in der Elternzeit, vor dieser bekam ich ALG I. Ich hoffe, dass Sie mir helfen können. MfG D. | |||
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Cyberdoktor (stranger) 04/03/09 15:31 |
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Re: Schwanger, Probezeit, Mobbing | Antwort schreiben |
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Hallo, "ich habe neu bei einer Firma angefangen und nach 4 Wochen erfahren das ich bereits in der 16. SSW bin. " Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt wie gesagt auch in der Probezeit! Wurde der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert, darf er der Mutter während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht kündigen (Kündigungsschutz gemäß § 9 MuSchG). Besteht aber nur ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis (z.B. über 12 Monate), muss der Arbeitgeber nach dieser Zeit die Arbeitnehmerin nicht weiter beschäftigen. In der Zeit der befristeten Anstellung gilt aber das MuSchG. "Nun mobbt mich mein Chef und striezt mich mit Überstunden." die Stundenzahl ist im MuSchG eindeutig geregelt: Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mehr als maximal 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden pro Doppelwoche, Frauen unter 18 Jahren täglich höchstens acht Stunden oder 80 Stunden in der Doppelwoche arbeiten. " Ich habe gesundheitliche Probleme Tumor im Oberschenkelknochen, vergrößerte Milz und Leber ). Kann man mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen?" es kommt wie immer auf den Einzelfall an, aber das ist bei entsprechenden Belastungen (und angesichts Ihrer vorbestehenden Erkrankungen) denkbar, wenn die Erkrankung allerdings ohnehin zu einer Krankschreibung führen würde, kommt kein Beschäftigungsverbot in Frage, reden Sie mit dem Frauenarzt, schreiben Sie uns, was der Arzt sagt, wir freuen uns immer über eine Rückmeldung. "Was würde ich dann bezahlt bekommen? Ich bin ja erst seit 4 Wochen bei der Firma" Das MuSchG regelt auch dies: Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Da Sie erst kürzer gearbeitet haben, wird einfach der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde gelegt. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Unbekannt (Unregistriert) 04/03/09 20:13 |
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Schwanger, Mobbing | Antwort schreiben |
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Guten Abend, ich bin in der 17. Woche schwanger und werde seitdem es bekannt ist auf der Arbeit täglich gemobbt. Mittlerweile ist es schon so schlimm, dass ich nachts nicht mehr schlafen kann und ich Angst habe morgens zur Arbeit zu fahren. Jeden Tag kommt was Neues und ich bin immer daran Schuld. Ich bin nervlich ziemlich am Ende. Außerdem plagen mich Rückenschmerzen und Übelkeit auf der Arbeit. Kann man in so einem Fall ein BV vom Fa bekommen? lg | |||
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Cyberdoktor (stranger) 04/03/09 22:26 |
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Re: Schwanger, Mobbing | Antwort schreiben |
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Hallo, "ich bin in der 17. Woche schwanger und werde seitdem es bekannt ist auf der Arbeit täglich gemobbt." Wir bekommen mittlerweile recht viele Fragen zum Thema gesundheitliche Auswirkungen des Mobbings, laut Mobbingstudie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) aus dem Jahr 2002 sind fast drei Prozent der Arbeitnehmer von Mobbing betroffen. Das Mobbingrisiko ist für Frauen 75 Prozent höher als das der Männer. "Jeden Tag kommt was Neues und ich bin immer daran Schuld. " Eine falsche Bewertung der Arbeitsleistung sowie Sticheln und Hänseln sind Mobbing-Standarts, beliebte Mobbing-Strategien sind auch das Verbreiten von Unwahrheiten (z.B. Unterstellen von psychischen Problemen). " Mittlerweile ist es schon so schlimm, dass ich nachts nicht mehr schlafen kann und ich Angst habe morgens zur Arbeit zu fahren." Mobbingopfer leiden häufig an Schlafstörungen und Ängsten. Überhaupt werden viele der Mobbing-Betroffenen krank: 44 Prozent der Teilnehmer der Mobbingstudie berichteten über Erkrankungen. "Außerdem plagen mich Rückenschmerzen und Übelkeit auf der Arbeit." Dies sind allerdings sehr häufige Beschwerden auch bei Schwangeren, die nicht gemobbt werden, bitte nicht den Fehler machen, und nun alle Symptome auf das Mobbing schieben, im Einzelfall ist aber bei Rückenbeschwerden ein individuelles Beschäftigungsverbot möglich, reden Sie diesbezüglich auch mit dem Frauenarzt. Man sollte, wenn der Chef nicht beteiligt ist, eine Gespräch mit den zuständigen Führungskräften suchen. Leider sind dies aber in 50 Prozent der Fälle am Mbiing beteiligt. Der rechtliche Weg ist problematisch, das es sehr schwierig ist, Mobbing zu beweisen. "Kann man in so einem Fall ein BV vom Fa bekommen? " eine schwierige Frage, es kommt sehr auf den Einzelfall an. Allgemein muss der Arzt, wie oben geschildert, davon überzeugt sein, dass bei einer Fortsetzung der Arbeit die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet ist. Auch psychische Belastungen können als eine derartige Gefährdung angesehen werden (BAG, Urteil vom 21. 3. 2001 - 5 AZR 352/ 99) und zu einem Beschäftigungsverbot führen. Bei körperlichen aber auch bei psychischen (z.B. Schlafstörungen, Ängstzustände) Symptomen kann der Arzt zunächst auch einfach krankschreiben, zur Not auch immer wieder. Da das Mobbing, anders als z.B. ein gefährlicher Arbeitsplatz, für den Arzt nicht eindeutig erkennen ist, wird er sich ein Beschäftigungsverbot gut überlegen. Auch die von Ihnen genannten Rückenschmerzen können übrigens bei entsprechender Intensität ein Grund für eine Krankschreibung sein. Reden Sie also zunächst mit dem Frauenarzt, schreiben Sie uns, was der Arzt sagt, wir freuen uns immer über eine Rückmeldung. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Easy21 (stranger ) 14/03/09 00:37 |
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Beschäftigungsverbot Frühschwangerschaft Kinderkrankenpflege | Antwort schreiben |
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Hey, bin in der 4.SSW und arbeite in der ambulanten Kinderkrankenpflege. Meine Gynäkologin hat noch keine immunologische Untersuchung durch geführt. Ist es auch schon in dieser sehr frühen SSW gefährlich mit Kindern unter 3 Jahren Kontakt zu haben? Wie wird der CMV übertragen? Pflege ein tracheotomiertes Kind, welches auch regelmäßig abgesaugt wird und mich öfter mal an hustet. Ist die Gefahr der Infektion dadurch höher? Mein Arbeitgeber hat mir die Wahl gelassen ob ich weiter arbeite und keinerlei Vorsichtsmaßnahmen erwähnt die ich einhalten soll. Bin ziemlch enttäuscht wie wenig Rücksicht von seiner Seite kam. Wenn ich ein Beschäftigungsverbot verlagen würde, wie lange würde dies dann gelten? Bis zum Mutterschutz? Viele Grüße, Easy21 | |||
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Cyberdoktor (stranger) 14/03/09 02:50 |
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Re: Beschäftigungsverbot Frühschwangerschaft Kinderkrankenpflege | Antwort schreiben |
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Hallo, "bin in der 4.SSW" Glückwunsch! "und arbeite in der ambulanten Kinderkrankenpflege. Meine Gynäkologin hat noch keine immunologische Untersuchung durch geführt." ist der Immunstatus noch unbekannt, muss man davon ausgehen, dass Sie keinen Schutz gegen die Kinderkrankheiten wie Ringelröteln oder Zytomegalie haben. Sicher ist sicher. D.h.: sofortiges Beschäftigungsverbot für die Kinderkrankenpflege. "Ist es auch schon in dieser sehr frühen SSW gefährlich mit Kindern unter 3 Jahren Kontakt zu haben? " ja. "Wie wird der CMV übertragen?" über eine Schmier- und Tröpfcheninfektion (z.B. Speichel, Urin). "Pflege ein tracheotomiertes Kind, welches auch regelmäßig abgesaugt wird und mich öfter mal an hustet. Ist die Gefahr der Infektion dadurch höher?" je enger der körperliche Kontakt, je mehr Sie Körpersekrete ausgesetzt sind, desto grösser die Infektionsgefahr. "Mein Arbeitgeber hat mir die Wahl gelassen ob ich weiter arbeite und keinerlei Vorsichtsmaßnahmen erwähnt die ich einhalten soll." absurd. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. So oder so kann aber der Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen. "Wenn ich ein Beschäftigungsverbot verlagen würde, wie lange würde dies dann gelten? Bis zum Mutterschutz?" kommt darauf an, gegen welche Kinderkrankheiten Sie keine Immunität haben. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Unbekannt (Unregistriert) 18/03/09 22:05 |
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Schwanger als Verkäuferin (Auszubildende) | Antwort schreiben |
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Hallo ich bin auch in der 6.ssw und arbeite als verkäuferin bin allerdings in der ausbildung,als ich meinem chef das erzählt habe hat er gesagt das ich nur nicht mehr schwer heben darf. Doch als Verkäuferin sieht meine arbeitszeit so aus Montags habe ich Berufsschule,Dienstags muss ich dann von 7.00 bis 13.30 uhrinkl. 15 min pause),Mittwochs bekommen wir ware da muss ich dann von 7.00 bis meist 15.00uhrinkl.15min pause),Donnerstags muss ich von 13.30 bis 20.00uhr 15 min pause),Freitags habe ich 6 stunden schule und muss danach noch von 15.00 bis 20.00uhr arbeiten und Samstags muss ich dann meistens von 7.00 bis 20.00 uhr inkl. eine und ne halbe stunde pause).Das ist eine sechs tage woche wo ich in meiner arbeit mich viel bücken und strecken muss z.b wenn ich die Ware auspacke oder wenn ich die produkte vorziehe und ich muss schonmal schwer heben auch wenn mein chef sagt ich soll das nicht machen aber ohne das kann ich meine tätigkeiten nicht voll ausfüllen z.b wenn bananen aufgefüllt werden müssen dann muss ich den 15kg karton nehmen.Ich stehe auch die ganze zeit auf der arbeit und muss ständig von einem punkt zum andern laufen so das mir immer die beine weh tun...deshalb kann ich mir nicht vorstellen das das gut für das kind ist...wie sieht das denn da mit dem Beschäftigungsverbot aus und ab wann muss man das regeln da ich in der 6.ssw bin..??Ich brauche echt dringend eure hilfe ...ein knick in der gebärmutter ist da aber nicht wichtig oder ,oder könnte dadurch auch was passiern?Ich hoffe ich habe nicht zuviel geschrieben und ihr könnt alle meine Fragen beantworten .Bis dann Ganz liebe grüße | |||
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Cyberdoktor (stranger) 19/03/09 00:19 |
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Re: Schwanger als Verkäuferin (Auszubildende) | Antwort schreiben |
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Liebe ein, " ich bin auch in der 6.ssw " Glückwunsch! "ausbildung,als ich meinem chef das erzählt habe hat er gesagt das ich nur nicht mehr schwer heben darf." stimmt, und es gelten diverse sonstige Einschränkungen, siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock. "15 min pause) Ich stehe auch die ganze zeit auf der arbeit und muss ständig von einem punkt zum andern laufen so das mir immer die beine weh tun..." Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, hat für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen. Das natürlich zusätzlich Zusätzlich zu den regulären Pausen. Nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft gilt: keine mit Arbeiten, bei denen Sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet. "Samstags muss ich dann meistens von 7.00 bis 20.00 uhr" geht nicht. Das Gesetz sagt: verbotene Mehrarbeit ist jede Arbeit, die von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich, oder von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich geleistet wird. "Freitags habe ich 6 stunden schule und muss danach noch von 15.00 bis 20.00uhr arbeiten und " macht 10 Stunden, dürfte mit der Mehrarbeit-Regelung in Konflikt geraten, dringend Arbeitgeber / Frauenarzt ansprechen. "mich viel bücken und strecken muss" das Gesetz ist eindeutig: keine "Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen". Der Frauenarzt kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen. "ich muss schonmal schwer heben auch wenn mein chef sagt ich soll das nicht machen" halten Sie sich eisern an das Verbot. Reden Sie mit dem Frauenarzt. "und ab wann muss man das regeln da ich in der 6.ssw bin..??" das geht jederzeit, auch und gerade in der Frühschwangerschaft. "echt dringend eure hilfe knick in der gebärmutter ist da aber nicht wichtig oder ,oder könnte dadurch auch was passiern?" wenn der Arzt das als Risikofaktor ansieht, ist auch aufgrund anatomischer Besonderheiten ein Beschäftigungsverbot möglich. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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3fach Mama (stranger ) 19/03/09 16:32 |
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Hotelfachfrau 400 € Basis) und schwanger, ständig stehen | Antwort schreiben |
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Halli Hallo, zum Ende des Jahres werde ich mein drittes Kind bekommen, darüber freue ich mich auch sehr. Allerdings habe ich da noch einige Fragen. Ich bin gelerne Hotelfachfrau und habe vor etwa 4 Monaten wieder angefangen, auf 400 € Basis, in diesem Bereich zu arbeiten. Nun bin ich wieder schwanger und habe ähnliche Probleme wie die Dame die schreibt, sie arbeite in einer Spielhalle. Bei uns wird zwar nicht geraucht, aber ich habe in dem Hotel in dem ich arbeite, den Frühstücksdienst übernommen. Dieser beginnt um 600 Uhr in der Frühe. Ist das noch zulässig? Oder gilt dies auch noch zu den Nachtzeiten?? Doch leider habe ich auch nicht die Möglichkeit mich zwischendurch einmal kurz hinzusetzen und zu verschnaufen. Ich habe meinem Chef auch schon über meine Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt, aber weiß nicht genau, ob ich den Mutterschutz auch gezalt bekomme. In verschiedenen Internetforen werden verschiedene Antworten gegeben Ist die Arbeit im Gastronmiebereich überhaupt noch zulässig, aufgrund der großen Anstrengung und seltenen Pausen oder Sitzgelegenheiten? Können Sie mir da weiterhelfen?? Vielen Dank schon mal im Voraus | |||
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