| Medizinforen : Arbeits- und Umweltmedizin |
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Cyberdoktor (stranger) 21/11/11 12:04 |
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Re: wie lange gilt Beschäftigungsverbot | Antwort schreiben |
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Hallo, "mein Hausarzt hat die Vorlage von der Gewerbeaufsicht Baden-Wuerttemberg eines ärztlichen Attestes für individuelle Beschäftigungsverbote ausgefüllt." kann er so machen, ist eine geeignete Vorlage unabhängig vom Wohnort. "Er hat das BV gilt voraussichtlich bis _auf Weiteres geschrieben für alle Tätigkeiten ausgefüllt." geht völlig in Ordnung, die von Ihnen genannten Bellastungen (z.B. Beruf psychisch belastend, Erschöpfungszustände, Konzentrationsprobleme, Schlafstörungen) führen in vielen Fällen zu einem individuellen BV bis zum ende der Schwangerschaft. "Meine Frage ist, was bedeutet bis auf Weiteres für mich. Muss ich irgendwann zur Untersuchung?" normalerweise ist das Verbot damit unbefristet. Einen gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungstermin gibt es nicht. , wer meldet sich bei mir? Wie lange habe ich jetzt BV? "Ich habe das Attest heute an mein Arbeitgeber abgeschickt und werde spätestens morgen auch anrufen und persönlich mitteilen, dass ich BV habe bis auf weiteres." "Kann der Arbeitgeber von mir telefonisch verlangen, dass ich von einem weiteren Arzt das Attest erneut ausstellen lassen soll" nein. Er kann sich aber von Ihrem Arzt das Beschäftigungsverbot näher erläutern lassen (welche Tätigkeiten Sie nicht mehr ausüben dürfen und welche Bedingungen am Arbeitsplatz den Arzt besonders stören. Diagnosen darf der Arzt nicht bekanntgeben). "und kann er von mir verlangen ein Zeitraum für das BV anzugeben." von Ihnen kann er gar nichts verlangen, das machen nun Arbeitgeber, Krankenkasse und Arzt unter sich aus. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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azraayyildiz (stranger ) 21/11/11 13:57 |
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Kopie Beschäftigungsverbot an Kasse | Antwort schreiben |
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Hallo, ich entschuldige mich sehr, wenn ich Sie mit meinen Fragen und Nachrichten zu sehr in Anspruch nehme o.ä. Eben hat mich meine Krankenkasse angerufen und gefragt ob ich weiterhin krank geschrieben bin oder wieder die Arbeit aufnehme. Ich habe mitgeteilt, dass ich bis auf Weiteres BV habe. Die Krankenkasse möchte, dass ich die Kopie der BV schicke, sie würden dies benötigen. Ich habe ihr zwar erklärt, dass ich es am nächsten Tag senden werde, aber ich ging davon aus, dass es der Arbeitgeber erhält und alles weitere veranlasst. Muss ich oder soll ich eine Kopie der BV an die Krankenkasse schicken? Danke | |||
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Cyberdoktor (stranger) 21/11/11 18:16 |
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Re: Kopie Beschäftigungsverbot an Kasse | Antwort schreiben |
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Hallo, "Die Krankenkasse möchte, dass ich die Kopie der BV schicke, sie würden dies benötigen. ...soll ich eine Kopie der BV an die Krankenkasse schicken?" machen Sie das einfach so. Normalerweise geht das Beschäftigungsverbot aber an den Arbeitgeber. Er beachtet die Anweisungen des Arztes und zahlt das Gehalt weiter. Das Geld holt er sich später von einer Umlagekasse zurück. Im Gesetz findet sich keine Regelung zu einer Mitteilungspflicht seitens der Schwangeren an die Krankenkasse, aber warum sollten Sie der Kasse nicht diesen Gefallen tun. Nachteile haben Sie dadurch nicht (ausser Porto und Mühe). "ich ging davon aus, dass es der Arbeitgeber erhält und alles weitere veranlasst. " sollte auch so sein, er will ja das Gehalt während der Zeit des Beschäftigungsverbots aus einer Umlagekassen ersetzt bekommen und muss sich daher dort melden (und bei dieser Gelegenheit eine Kopie vorlegen). Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Unbekannt (Unregistriert) 21/11/11 18:50 |
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Re: Kopie Beschäftigungsverbot an Kasse | Antwort schreiben |
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Liebes Ärzteteam, ich kann euch gar nicht genug danken, für eure Antworten, die auch wirklich so schnell und zügig benatwortet wurden, wie nach Dringlichkeit. Ich hätte mich ohne Euch verrückt gemacht, DANKE DANKE DANKE. Azraayyildiz grüßt | |||
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Unbekannt (Unregistriert) 01/12/11 09:32 |
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Hausverbot?? | Antwort schreiben |
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Hallo Zusammen Ich bin in der 16. SS und arbeite als Heilerziehungspflegerin. Ich arbeite auf einer Gruppe mit 8 überwiegend psychischen erkrankten Klienten. Weil ein Klient fremdaggressiv wurde und mich schlug, hat meine Ärztin mir wegen meiner psychischen Verfassung ein Beschäftigungsverbot erteilt. Zunächst hatte ich das Gefühl, dass mein Chef erleichtert war, weil er so jemand neues einstellen kann. Nun war ich auf der Arbeit um meinen Arbeitsplatz ordentlich zu verlassen, aber da bat er mich meine sieben Sachen zu packen und das Haus nicht mehr zu betreten. Er meinte es sei normal, dass die Arbeitnehmerin bei einem Beschäftigungsverbot ihren Arbeitsplatz bis Ende der Schwangerschaft nicht mehr betreten darf. Da auf meiner Arbeit Elternarbeit sehr groß geschrieben wird und die Zusammenarbeit mit Klient auch sehr eng ist, finde ich es sehr traurig mich weder bei Eltern noch Klienten verabschieden zu dürfen. Ist das so rechtens? Dazu muss ich sagen, dass der Fremdaggressive Klient wahrscheinlich ausziehen muss. Steht aber nicht 100% fest. Ist es überhaupt rechtens? Denn ich konnte nirgendwo im Netz feststellen, ob es wirklich so ein Hausverbot gibt. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen Viele Grüße FrittyWoman | |||
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Cyberdoktor (stranger) 01/12/11 09:33 |
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Re: Hausverbot?? | Antwort schreiben |
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Hallo, "Ich bin in der 16. SS" Glückwunsch! "und arbeite als Heilerziehungspflegerin. Ich arbeite auf einer Gruppe mit 8 überwiegend psychischen erkrankten Klienten. Weil ein Klient fremdaggressiv wurde und mich schlug, hat meine Ärztin mir wegen meiner psychischen Verfassung ein Beschäftigungsverbot erteilt." ein Beschäftigungsverbot wäre auch damit zu rechtfertigen, dass durch gewaltbereite Patienten Ihre körperliche Unversehrtheit gefährdet ist. "aber da bat er mich meine sieben Sachen zu packen und das Haus nicht mehr zu betreten." das Beschäftigungsverbot gilt ab sofort, wenn der Arbeitgeber fürchtet, dass Sie im Hause gefährdet sind und zwecks Vermeidung von Gesetzesverstößen das Verbot besonders gründlich befolgen will, kann er Ihnen einen weiteren Aufenthalt im Gebäude oder -Teilen untersagen. "Da auf meiner Arbeit Elternarbeit sehr groß geschrieben wird und die Zusammenarbeit mit Klient auch sehr eng ist, finde ich es sehr traurig mich weder bei Eltern noch Klienten verabschieden zu dürfen. " ob Sie einen Rechtsanspruch haben, kann nur ein Anwalt prüfen, wir sind aber pessimistisch. "konnte nirgendwo im Netz feststellen, ob es wirklich so ein Hausverbot gibt." wenn aufgrund eines BV phasenweise nicht in der Firma gearbeitet wird, kann der Arbeitgeber den Zugang einschränken. Ist aber bei Beschäftigungsverboten in dieser extremen Form eher die Ausnahme, fragen Sie doch einfach kurz nach, ob Sie z.B. weiterhin die Verwaltung betreten dürfen. Beste Grüsse Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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azzaayyildiz (Unregistriert) 01/12/11 09:44 |
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AG möchte Dauer der BV wissen | Antwort schreiben |
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Liebes Ärzteteam, einer meiner Vorgesetzte hat per Mail mit mir Kontakt aufgenommen und fragt nach, wenn ich es absehen kann mitzuteilen, wie lange meine BV geht, damit sie eine Vertretung anfordern können. Ich habe BV bis auf weiteres, heißt unbefristet. Ich würde gerne eine Antwort geben, mir geht es nicht gut und soweit ich es absehen kann auch bis zur Entbindung, aber ich möchte nicht mit meiner Antwort nicht irgendwie meine BV gefährden oder mich in eine heikle Situation bringen. Gerne möchte ich aber auch eine Rückmeldung geben, da ich 1.die Situation verstehen kann bzgl. Vertretung und 2. ich nach der Elternzeit wieder meine Arbeit aufnehmen möchte und nicht unkkoperativ wirken möchte. Was wäre ihre Empfehlung in so einer Situation zu reagieren. Ich danke Ihnen wie immer für Ihre Mühe. LG ázraayyildiz | |||
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Cyberdoktor (stranger) 01/12/11 11:57 |
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Re: AG möchte Dauer der BV wissen | Antwort schreiben |
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Hallo, "Vorgesetzte ... fragt nach, wenn ich es absehen kann mitzuteilen, wie lange meine BV geht Ich habe BV bis auf weiteres, heißt unbefristet." Ihr Arzt hat sich für die Variente unbefristet entschieden, das bedeutet für den Arbeitgeber in der Regel, dass er sich darauf einstellen sollte, für den Rest der Schwangerschaft eine Vertretung zu suchen. Sinnvoll,denn angescihts der von Ihnen in Ihren Beiträgen oben geschilderten Beschwerden ist es nicht zu erwarten, dass Sie mit fortschreitender Schwangerschaft beruflich belastbarer werden, eine vorzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz ist also unwahrscheinlich. "Ich würde gerne eine Antwort geben, mir geht es nicht gut und soweit ich es absehen kann auch bis zur Entbindung," verweisen Sie darauf, dass der Arzt Ihnen zum Schutz von Mutter und Kind ein unbefristetes BV gegeben hat und das unbefristet im Sinne von wahrscheinlich bis Ende der Schwangerschaft zu verstehen ist, weitere Angaben sind nicht notwendig. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Aberta (stranger ) 14/12/11 12:30 |
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Spielothek Mutterschutz | Antwort schreiben |
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Hallo, ich habe ebenfalls eine Frage zum Thema Beschäftigungsverbot. Ich arbeite in einer Spielothek in der überall geraucht wird. Daher hat mein Arzt mir ein BV erteilt. Jetzt hat meine Krankenkasse meinem AG einen Brief geschrieben, dass sie das BV aufheben werden. In unserer Stadt gibt es noch eine weitere Filiale, dort wird zwar auch überall geraucht, allerdings ist der Kassenbereich abgetrennt und dient laut Krankenkasse als rauchfreier Arbeitsplatz. So weit so gut, eigentlich die perfekte Lösung für mich. ABER das ist keine vollständiger Arbeitsplatz. Ich würde 8 Stunden täglich in der Kasse stehen und davon 1 Stunde effektiv arbeiten. Wenn ich das 5 Monate mache, dreh ich irgendwann am Rad. Mir ist schon klar, dass 7 Stunden doof rumstehen die Gesundheit meines Babys nicht gefährdet. Aber kann ich nicht auf einen wenigstens halbwegs adäquaten Arbeitsplatz bestehen? Denn das ist das hier keineswegs. Oder sollte ich mich nochmal an meine Krankenkasse wenden? Danke und lg | |||
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Cyberdoktor (stranger) 14/12/11 14:43 |
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Re: Spielothek Mutterschutz | Antwort schreiben |
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Hallo, Vorab: Glückwunsch zur Schwangerschaft! "arbeite in einer Spielothek in der überall geraucht wird. Daher hat mein Arzt mir ein BV erteilt." korrekte Vorgehensweise, Schwanger Raucherbereich passt nicht zusammen, siehe andere Beiträge schwangerer Spielhallen-Mitarbeiterinnen oben im Themenblock. "Jetzt hat meine Krankenkasse meinem AG einen Brief geschrieben, dass sie das BV aufheben werden. ist der Kassenbereich abgetrennt und dient laut Krankenkasse als rauchfreier Arbeitsplatz." wenn es einen geeigneten Ersatzarbeitsplatz gibt, kann ein BV in der Tat auch wieder aufgehoben werden. Es darf aber wirklich keine rauchgeschwängerte Luft in den Kassenbereich dringen. "Ich würde 8 Stunden täglich in der Kasse stehen" ständig bzw. überwiegend stehen geht nach Ablauf des 5. Monats nicht mehr (siehe oben im Themenblock). Aber der Arbeitgeber wird Ihnen ja hoffentlich eine sitzende Tätigkeit zuweisen. "und davon 1 Stunde effektiv arbeiten." wenn es sich um eine wartende Arbeit mit viel Leerlauf handelt, ist das kein Konflikt mit dem Mutterschutzgesetz. "Aber kann ich nicht auf einen wenigstens halbwegs adäquaten Arbeitsplatz bestehen?" Es ist gewiss stets der Einzelfall zu prüfen, derartige Kassen- oder Rezeptionsjobs sind aber normalerweise zumutbar. Im Zweifel einen Anwalt befragen, wir sehen aber zunächst keine Anzeichen dafür, dass die Umbesetzung den üblichen Rahmen sprengt. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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