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Unbekannt
(Unregistriert)
23/03/11 14:42
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Beschäftigungsverbot wegen RLS

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Hallo liebes Cyberdoktor Team,

Ich bin in der 13. ssw und momentan todunglücklich.
Meine Schwangerschaft wurde wegen 2 Fehlgeburten, 1 ELSS, Thromboseneigung und Hashimoto als Risikoschwangerschaft eingestuft.

Ich leide seit vielen Jahren unter schwerem Restless Leg Syndrom und nehme deswegen normalerweise 2x 2mg Ropinirol täglich, seitdem ich schwanger bin darf ich das Medikament aber nicht mehr einnehmen und eine Alternative gibt es lt. meinem Arzt nicht.
Ich schlafe nun nur noch 2-3 Stunden Nachts und dass auch nicht wirklich gut, den Rest der Zeit wandere ich durch meine Wohnung. Auch tagsüber im Büro kann ich mich nicht mehr konzentrieren da meine Arme und Beine bereits Mittags anfangen zu schmerzen.
Am Wochenende kann ich einigermaßen damit umgehen da ich jede schmerzfreie Minute dazu nutze etwas Schlaf nachzuholen, unter der Woche quäle ich mich nur noch in die Arbeit und fange schon an zu heulen sobald mein Wecker klingelt.
Ich hatte sogar schon einen kleinen Unfall weil ich am Steuer eingeschlafen bin...

Dazu kommt dass ich wahnsinnige Angst vor einer weiteren Fehlgeburt habe...
Nach meiner letzten Fehlgeburt war ich 1 Jahr lang wegen schweren Depressionen arbeitsunfähig und mein Arbeitgeber hat mir schon gesagt ich soll mich nicht wieder so anstellen wenn es raus fällt sonst wird er mir kündigen.

Mein Arbeitgeber ist alles Andere als glücklich über die Schwangerschaft und lässt mich dass auch deutlich spüren... muss mir dauernd blöde Sprüche anhören und soll nun auch noch 8 Wochen ins Ausland da er angebl. niemand Anderen schicken kann.

Ich kämpfe nun auch schon seit mehreren Wochen mit starker Übelkeit und Erbrechen und hatte gehofft dass dies in der 12. Woche aufhört... es wird aber eher schlimmer.

Mein Frauenarzt meint das Alles wäre kein Grund für eine Krankschreibung und erst recht nicht für ein Beschäftigungsverbot. Ich soll halt Urlaub nehmen wenn ich Schlaf nachholen muss, übel ist auch anderen Schwangeren und die stellen sich nicht so an, und dass ich ins Ausland fliegen soll ist auch kein Problem....
Wenn ich wieder eine Fehlgeburt erleide soll ich es halt nochmal probieren, dagegen kann er eh nichts machen.

Hat mein Frauenarzt recht? Kann er mir tatsächlich kein BV ausschreiben?
Ich halte dass nicht mehr lange aus.... manchmal wünsche ich mir sogar eine Fehlgeburt obwohl ich das Kind ja eigentlich will.....




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Cyberdoktor
(stranger)
23/03/11 16:08
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Re: Beschäftigungsverbot wegen RLS

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Hallo,

"Ich bin in der 13. ssw"
Glückwunsch!

"Meine Schwangerschaft wurde wegen 2 Fehlgeburten, 1 ELSS, Thromboseneigung und Hashimoto als Risikoschwangerschaft eingestuft."
bereits das sind im Einzelfall Gründe für ein individuelles Beschäftigungsverbot.

"Ich leide seit vielen Jahren unter schwerem Restless Leg Syndrom und nehme deswegen normalerweise 2x 2mg Ropinirol täglich, seitdem ich schwanger bin darf ich das Medikament aber nicht mehr einnehmen und eine Alternative gibt es lt. meinem Arzt nicht."
auch diese Erkrankung kann im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft zu einem Beschäftigungsverbot führen.

"Ich schlafe nun nur noch 2-3 Stunden Nachts und dass auch nicht wirklich gut, den Rest der Zeit wandere ich durch meine Wohnung. Auch tagsüber im Büro kann ich mich nicht mehr konzentrieren da meine Arme und Beine bereits Mittags anfangen zu schmerzen."
Schwanger, Risikofaktoren, Grunderkrankungen, die im Zusammenspiel mit der Schwangerschaft bei der Arbeit schlimmer werden: ein Beschäftigungsverbot steht im Raum.

" sonst wird er mir kündigen."
kann er während der Schwangerschaft nicht, auch sonst ist es in Deutschland nicht einfach so möglich, Mitarbeiter zu entlassen.

"anhören und soll nun auch noch 8 Wochen ins Ausland da er angebl. niemand Anderen schicken kann."
einer Schwangeren je nach Arzt des Einsatzes im Einzelfall nicht zuzumuten.

"Ich kämpfe nun auch schon seit mehreren Wochen mit starker Übelkeit und Erbrechen und hatte gehofft dass dies in der 12. Woche aufhört... es wird aber eher schlimmer."
ebenfalls mögliche Gründe für ein Beschäftigungsverbot.

"Mein Frauenarzt meint das Alles wäre kein Grund für eine Krankschreibung und erst recht nicht für ein Beschäftigungsverbot. Ich soll halt Urlaub nehmen wenn ich Schlaf nachholen muss, übel ist auch anderen Schwangeren und die stellen sich nicht so an, und dass ich ins Ausland fliegen soll ist auch kein Problem.... Wenn ich wieder eine Fehlgeburt erleide soll ich es halt nochmal probieren, dagegen kann er eh nichts machen."
unverschämte Äusserungen, suchen Sie weitere Frauenärzte auf. Evt. müssen Sie eine Handvoll Ärzte abklappern, früher oder später werden Sie aber einen kompetenten Mediziner finden, das ging anderen Schwangeren im Themenblock nicht anders.

"Hat mein Frauenarzt recht?"
nein. Sie haben eine ellenlange Liste mit Faktoren, die ein Beschäftigungsverbot nahe legen.

"Kann er mir tatsächlich kein BV ausschreiben?"
völliger Quatsch.

"Ich halte dass nicht mehr lange aus.... manchmal wünsche ich mir sogar eine Fehlgeburt obwohl ich das Kind ja eigentlich will....."
werfen Sie die Flinte nicht ins Korn, der Arzt ist nur Ihr Dienstleister und Sie könne jederzeit andere Ärzte aufsuchen. Geben Sie nicht auf, klappern Sie einen Frauenarzt nach dem anderen ab, schildern Sie exkat alle Umstände so wie hier im Forum. Es wäre schön, wenn Sie uns bei Gelegenheit hier über den weiteren Verlauf berichten würden.
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lelaina_
(stranger )
31/03/11 12:49
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psychische Belastungen - Beschäftigungsverbot?

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Hallo zusammen
Ich bin in der 6. Schwangerschaftswoche. Darüber freue ich mich wirklich sehr :-). Seit 8 Monaten arbeite ich bei einem neuen Arbeitgeber - bei dem ich mich überhaupt nicht wohl fühle. Leider werden dort Mobbing-Methoden angewendet. Ich war jetzt 14 Tage krankgeschrieben und bin heute das erste Mal wieder arbeiten gewesen. Da ich mich nicht aus meiner krankheitsbedingten Abwesenheit heraus gemeldet habe um eine Themenübergabe zu machen, wollte man mir heute eine Abmahnung geben, hat es jetzt aber auf einen Akteneintrag reduziert. Das ist aber nicht alles. Zehn Stunden sollen eigentliche jeden Tag aufgrund der hohen Arbeitsmenge gearbeitet werden und ich wurde heute auch wieder darauf hingewiesen, dass ich ja mein Privatleben mal hinten an stellen könnte, wenn viel zu tun wäre (was fast das ganze Jahr der Fall ist). Auch schon vor der Schwangerschaft habe ich sehr unter diesen Bedingungen, die dort herrschen, gelitten. Ich besuche auch einen Psychotherapeuten, weil es mich so sehr belastet. Nun ist es so, dass sie dort natürlich noch nicht wissen, dass ich schwanger bin. Jetzt meine Frage: Könnte ich vielleicht ein individuelles Beschäftigungsverbot durch meinen Arzt ausgesprochen werden. Ich bin schon Mitte dreißg und will überhaupt kein Risiko für mein Kind und mich eingehen. Wie sehen sie die Chancen?
Beste Grüße
lelaina_




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Cyberdoktor
(stranger)
31/03/11 15:02
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Re: psychische Belastungen - Beschäftigungsverbot?

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Liebe lelaina_,

"Ich bin in der 6. Schwangerschaftswoche. Darüber freue ich mich wirklich sehr"
wir uns auch: Glückwunsch!

"Ich war jetzt 14 Tage krankgeschrieben und bin heute das erste Mal wieder arbeiten gewesen. Da ich mich nicht aus meiner krankheitsbedingten Abwesenheit heraus gemeldet habe um eine Themenübergabe zu machen, wollte man mir heute eine Abmahnung geben, hat es jetzt aber auf einen Akteneintrag reduziert."
ob der Eintrag rechtens ist, sollten Sie im Zweifel durch einen Anwalt prüfen lassen.

"Das ist aber nicht alles. Zehn Stunden sollen eigentliche jeden Tag aufgrund der hohen Arbeitsmenge gearbeitet werden und ich wurde heute auch wieder darauf hingewiesen, dass ich ja mein Privatleben mal hinten an stellen könnte, wenn viel zu tun wäre (was fast das ganze Jahr der Fall ist)."
Nun sind Sie aber schwanger. Das Gesetz sagt klipp und klar: nicht mehr als maximal 8 1/2 Stunden täglich. Siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock.

"Nun ist es so, dass sie dort natürlich noch nicht wissen, dass ich schwanger bin."
sollten Sie schleunigst mitteilen, dann haben Sie perfekten Kündigungsschutz und die Mehrarbeit endet sofort.

"Auch schon vor der Schwangerschaft habe ich sehr unter diesen Bedingungen, die dort herrschen, gelitten. Ich besuche auch einen Psychotherapeuten, weil es mich so sehr belastet. "
Mobbing und psychische Belastungen sind je nach Einzelfall durchaus ein Grund für ein individuelles Beschäftigungsverbot, ein Gespräch mit dem Frauenarzt und Psychotherapeuten ist also sinnvoll.
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stellina
(Unregistriert)
01/04/11 19:20
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Beschäftigungsverbot Leiharbeitsfirma? Zwillinge.

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Absender: stellina
Betreff: Re: Beschäftigungsverbot Leiharbeitsfirma? Zwillinge.

Hallo,
ich habe eine Frage und zwar bin ich momentan bei einer Leiharbeitsfirma beschäftigt, doch diese hat keine Arbeit für mich da ich in der 11 SSW. bin können sie mir eine schwangeren gerechte Arbeit nicht anbieten.
So jetzt möchte mein Arbeitgeber das ich mir von meinem Arzt ein Beschäftigumgsverbot aussprechen lasse, der sagt aber er könne mir nicht ohne weiteres ein BV aussprechen da er keinen Grund sieht obwohl ich Zwillinge bekomme...
Er hat auch gesagt das mein Arbeitgeber dieses BV auch aussprechen kann bzw eine Freistellung beantragen muss...
Irgendwie fühlt sich niemand so richtig zuständig dafür was mach ich denn jetzt.....


Hallo nochmal
Ich bin total verzweifelt.weiss gar nicht was ich machen soll,ich habe mir schon mal einen Rat bei ihnen geholt (oben stehend vom 14.03.2011).Der Rat hat mit soweit auch geholfen vielen Dank nochmal.aber nun ist es so, aus trotz das mein Arzt mir kein Beschäftigungsverbot erteilen möchte, will mein Arbeitgeber mich nun in ein beschäftigungsverhältnis reinstecken in der ich ca 1 bis 1,5 std Autofahrt (eine strecke) vor mich nehmen muss.Und das finde ich ist so unfair, ich verdiene ja überhaupt nichts da ich ein mickriges gehalt habe als Leiharbeiterin,muss aber dann auch die spritkosten selber tragen und dann weiss ich das er das aus Trotz macht weil er immernoch der meinung ist das er Kein Bv austellen kann geschweige darf...was soll ich denn machen bis jetzt mach mich die Arbeit total verrückt und ich kann mich gar nicht richtig auf meine schwangerschaft konzentrieren weil ich immer Angst um meinen Job haben muss weil ich kann doch nicht so weit fahren....mein Arzt hat überlegt ob man das als mobbing durchgehen lassen kann für ein BV.naja irgendwie möchte ich das ja schon ohne streiterein klären...

LG Stellina


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Cyberdoktor
(stranger)
01/04/11 21:33
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Re: Beschäftigungsverbot Leiharbeitsfirma? Zwillinge.

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Liebe Stellina,

"aber nun ist es so, aus trotz das mein Arzt mir kein Beschäftigungsverbot erteilen möchte,"
wie gesagt: eine Zwillingsschwangerschaft ist nicht automatisch ein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Haben Sie Zweifel an der Aussage des Arztes, sollten Sie weitere Frauenärzte aufsuchen, dass haben oben im Themenblock bereits mehrere Schwangere erfolgreich so gemacht und letzten Endes doch noch ein Beschäftigungsverbot erhalten.

"will mein Arbeitgeber mich nun in ein beschäftigungsverhältnis reinstecken in der ich ca 1 bis 1,5 std Autofahrt (eine strecke) vor mich nehmen muss.Und das finde ich ist so unfair, ich verdiene ja überhaupt nichts da ich ein mickriges gehalt habe als Leiharbeiterin,muss aber dann auch die spritkosten selber tragen"
Vor einer Versetzung muss der Arbeitgeber prüfen, ob der neue Einsatzort die Belange des Arbeitnehmers zu stark beeinträchtigt. Ist die Fahrzeit des Arbeitnehmers zum Arbeitsplatz erheblich verlängert, ist die Versetzung evt. nicht zumutbar. Sie sollten das im Zweifel durch einen Anwalt klären lassen (bzw. sich bei der Gewerkschaft beraten lassen).

"fahren....mein Arzt hat überlegt ob man das als mobbing durchgehen lassen kann für ein BV."
Mobbing ist ein möglicher BV Grund.
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Unbekannt
(Unregistriert)
04/04/11 23:07
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Beschäftigungsverbot (von wem????)

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Hallo,

habe seit ca. 2 Wochen extreme Unterleibsschmerzen, Schwindelanfälle bishin zum Kollaps.
Zuerst hieß es Eileiterschwangerschaft, jedoch kam die freudige Nachricht Schwangerschaft.
Bin jetzt in der 8. SSW.

Da ich große Probleme beim Autofahren habe und mir währenddessen teilweise schwarz vor den Augen wird, habe ich dies mit meinen Arbeitgeber besprochen, dieser äußerte ich solle mir ein ärztliches Attest für ein Beschäftigungsverbot holen. Da mein Arbeitsweg den ich tgl. zurücklegen muss 45 Min. (teilweise auch länger) beträgt und dies zu gefährlich sei.

Habe dieses Problem auch mit meinem Frauenarzt besprochen, der jedoch sagt dies könne nur der Arbeitgeber ausstellen. Der AG sagt ich solle zum Hausarzt gehen, dieser verwies mich wieder zum Frauenarzt.......seit 2 Wochen drehe ich mich ständig im Kreis.

Meine Frage: Wer hat jetzt das Recht so ein Attest auszustellen bzw. wie soll ich mich weiter verhalten?????

Vielen Dank und liebe Grüße


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Cyberdoktor
(stranger)
05/04/11 01:20
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Re: Beschäftigungsverbot (von wem????)

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Hallo,

"Bin jetzt in der 8. SSW."
Glückwunsch!

"habe seit ca. 2 Wochen extreme Unterleibsschmerzen, Schwindelanfälle bishin zum Kollaps."
durchaus Gründe für ein Beschäftigungsverbot, und zwar unabhängig von der Fahrtzeit. Würde der Frauenarzt aussprechen, im Zweifel mehrere Ärzte aufsuchen, viele Schwangere haben so doch noch ein Beschäftigungsverbot bekommen, siehe oben im Themenblock.

"Da ich große Probleme beim Autofahren habe und mir währenddessen teilweise schwarz vor den Augen wird, habe ich dies mit meinen Arbeitgeber besprochen, dieser äußerte ich solle mir ein ärztliches Attest für ein Beschäftigungsverbot holen. Da mein Arbeitsweg den ich tgl. zurücklegen muss 45 Min. (teilweise auch länger) beträgt und dies zu gefährlich sei."
leider sind Fahren zur Arbeit in der Regel Ihre Privatsache. Ihre Beschwerden lassen aber je nach Einzelfall vermutlich unabhängig davon ein individuelles BV zu.

"Habe dieses Problem auch mit meinem Frauenarzt besprochen, der jedoch sagt dies könne nur der Arbeitgeber ausstellen."
falsch, der Arbeitgeber kann nur die gesetzlichen Beschäftigungsverbpte beachten (z.B. zu schwere Lasten heben, Nachtarbeit, ständiges Stehen), Sie brauche naber vermutlich ein individuelles Beschäftigungsverbot durch einen Arzt, da der Frauenarzt sich nicht so gut auskennt: weitere Ärzte abklappern.

"zum Hausarzt gehen"
auch ein Hausarzt kann ein BV aussprechen.

"dieser verwies mich wieder zum Frauenarzt."
in der Regel kennt sich ein Frauenarzt besser aus.

"Meine Frage: Wer hat jetzt das Recht so ein Attest auszustellen"
jeder Arzt.

"soll ich mich weiter verhalten?????"
lassen Sie nicht locker, evt. müssen Sie eine handvoll Praxen aufsuchen.
Schildern Sie unbedingt Ihre Beschwerden, insbesondere, wenn diese bei der Arbeit schlimmer werden (wovon wir sehr ausgehen), ist ein BV sehr naheliegend.
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Unbekannt
(Unregistriert)
06/04/11 14:24
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Schwanger SSW 15 - ev. BV wg.ischiasbeschwerden?

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Hallo,

ich bin Schwanger in der 15 SSW. Seit der 9. Woche bin ich nun bereits Krankgeschrieben wegen meines eingeklemmten Ischiasnerves. Seitweise konnte ich Nachts nicht einmal mehr im liegen Schlafen sondern musste im Sitzen im Sessel schlafen bzw versuchen zu schlafen, was aufgrund der Schmerzen kaum möglich war. Habe zeitweise vom Artz Lidocain Spritzen bekommen. KG und ein Chiropraktiker konnten mir auch nicht helfen. Ich war zwischenzeitlich als garnichts mehr ging auch eine Woche zur Schmerztheraphie und Mobilisierung stationär aufgenommen. Zur zeit bekomme ich zusätzlich zu KG noch Akkupunktur von meiner Hebamme.

Nun meine Frage. Könnte mein Arzt (Frauenarzt oder Hausarzt) mir, wenn keine Besserung eintritt ein induviduelles Beschäftigungsverbot aussprechen? Ich habe zwar eine PC arbeitsplatz, aber ich kom ja zu Haus ezur Zeit nicht mal ohne Hilfe aus. Ich kann nicht wirklich sitzen, nicht ohne Krücken laufen, nicht gerade stehen, geschweige denn mit dem Auto zur Arbeit fahren.

Eine Sprunghafte Verbesserung ist nicht zu erwarten, eher eine Verschlechterung mit Voranschreiten der Schwangerschaft.

Vielen Dank für Ihr Antwort


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Cyberdoktor
(stranger)
06/04/11 16:38
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Re: Schwanger SSW 15 - ev. BV wg.ischiasbeschwerden?

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Hallo,

"ich bin Schwanger in der 15 SSW."
Glückwunsch!

"Seit der 9. Woche bin ich nun bereits Krankgeschrieben wegen meines eingeklemmten Ischiasnerves. Nun meine Frage. Könnte mein Arzt (Frauenarzt oder Hausarzt) mir, wenn keine Besserung eintritt ein induviduelles Beschäftigungsverbot aussprechen?"
wenn keine so grosse Besserung eintritt, dass Sie wieder arbeitsfähig sind, sondern die Gründe für eine Krankschreibung weiter bestehen, ist normalerweise kein Beschäftigungsverbot möglich.

"Zeit nicht mal ohne Hilfe aus. Ich kann nicht wirklich sitzen, nicht ohne Krücken laufen, nicht gerade stehen, geschweige denn mit dem Auto zur Arbeit fahren."
das sind Gründe für eine Krankschreibung, egal, ob die Arbeitnehmerin schwanger ist, oder nicht.

"eher eine Verschlechterung mit Voranschreiten der Schwangerschaft."
möglich, Sie sind aber mit guter Sicherheit gar nicht arbeitsfähig, fragen Sie diesbezüglich Ihren Arzt. Wenn Sie Ihre Arbeit wieder antreten können, dann aber im Rahmen der Tätigkeit eine erneute Zustandsverschlechterung droht, wäre ein Beschäftigungsverbot möglich.
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