Medizinforen : Arbeits- und Umweltmedizin
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Cyberdoktor
(stranger)
01/03/11 18:46
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Re: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft Bürojob

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Hallo,

"ich bin schwanger."
Glückwunsch!

"Kann ich für folgende Dinge ein Beschäftigungsverbot bekommen? - Pause am Arbeitsplatz verrichten, keine festen Zeiten und Möglichkeiten den Arbeitsplatz wirklich während der Arbeit zu verlassen, ständige Unterbrechungen der Pause durch Kunden"
Das Arbeitszeitgesetz sagt klipp und klar: Wer mehr als 6 Stunden pro Tag arbeitet, hat ein Recht auf 30 Minuten Pause pro Arbeitstag (am Stück oder als zwei Einheiten zu je 15 Minuten).

Unterbrochene Pausen sind keine Pausen. Von einer Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes kann man nur sprechen, wenn die Mitarbeiter in der Pause machen können, was sie wollen und nicht z.B. durch Kunden gestört werden.

Ausserdem muss die Pause zu einer festen Zeit bzw. zumindest einem Zeitfenster stattfinden. Werden diese Pausenregelungen nicht eingehalten, kann der Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

"- keine getrennten Toiletten (1 Klo für Männer und Frauen)nächste Möglichkeit ist weit weg,da kann ich aber während der Arbeit nicht hin"
im Einzelfall ist gemäss Verordnung über Arbeitsstätten eine getrennte Nutzung der Toiletten ausreichend (abschliessbarer Zugang).

"- derzeit morgens 15Grad ab Mittag / Nachmittag 19 Grad (mit Heizlüfter im Dauerbetrieb) am Arbeitsplatz"
wir haben oben im Themenblock bereits zur Frage Raumtemperatur Stellung genommen. Die Arbeitsstätten-Richtlinie Raumtemperatur ASR 6 sagt klipp und klar: die Raumtemperatur darf bei sitzenden Tätigkeiten 20 °C (leichte Tätigkeit) bzw. 19 °C (Tätigkeiten mit grösserer körperlicher Belastung) nicht unterschreiten.
Wenn man nun in Betracht zieht, dass das Mutterschutzgesetz keine Tätigkeiten erlaubt, bei die werdende Mutter schädlichen Einwirkungen von Kälte ausgesetzt ist, könnte der Frauenarzt diese Temperaturen für zu niedrig halten und eine Anpassung der Arbeitsbedingungen fordern bzw. ein Beschäftigungsverbot für den Kältebereich aussprechen.

"- Pausenraum wird auch als Raucherraum genutzt"
längst nicht mehr erlaubt, will der Arbeitgeber das nicht einsehen: Gewerbeaufsicht informieren.

"- keine Liegemöglichkeit"
die ASR 31 - Liegeräume (Arbeitsstätten-Richtlinie) sieht eine Liegemöglichkeit im Pausenraum vor. Rauchverseuchter Pausenraum, fehlende Liegemöglichkeit: bis zur Abstellung der Missstände ebenfalls mögliche Gründe für eine individuelles Beschäftigungsverbot.

"- alleine am Arbeitsplatz "
das wäre kein Grund für ein Beschäftigungsverbot, es gibt in vielen Berufen keinen Kollegen vor Ort.
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Unbekannt
(Unregistriert)
02/03/11 15:26
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Beschäftigungsverbot während Schwangerschaft ? (Küche)

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ich bin schwanger und arbeite als hauswirtschafterin in einem tagungshaus , großküche. dort wird keine rücksicht auf mich genommen von wegen schweren sachen heben und zwischendurch pause machen wenn s mir nicht gut geht. ich weiß nicht mehr was ich machen soll das ist zuviel...kann nicht mehr... muss ich mich jetzt beim arbeitsschutz melden oder soll ich mit dem geschäftsführer sprechen also muss mein arbeitgeber sich dann beim arbeitsschutz melden????


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Cyberdoktor
(stranger)
02/03/11 17:39
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Re: Beschäftigungsverbot während Schwangerschaft ? (Küche)

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Hallo,

"ich bin schwanger"
Glückwunsch!

"und arbeite als hauswirtschafterin in einem tagungshaus , großküche."
in Großküchen gibt es einige Gefährdungen für Schwangere, z.B. Hitze, ständiges Stehen, siehe oben im Themenblock.

"dort wird keine rücksicht auf mich genommen von wegen schweren sachen heben und zwischendurch pause machen wenn s mir nicht gut geht."
zu den Hebelasten: nicht mehr als 5 Kilo regelmässig, bzw. 10 Kilo gelegentlich, siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock. Pausen bzw. kurze Verschnaufpausen ausserhalb der regulären Pausen sind ebenfalls ein ganz wichtiger Teil der Mutterschutzregeln, wird das nicht eingehalten, sollte der Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

"weiß nicht mehr was ich machen soll das ist zuviel...kann nicht mehr... muss ich mich jetzt beim arbeitsschutz melden oder soll ich mit dem geschäftsführer sprechen"
das Gespräch mit dem Arbeitgeber ist der erste Schritt. Er muss sicherstellen, dass die Regeln des Mutterschutzes eingehalten werden. Kann / will er das nicht: Beschäftigungsverbot durch den Frauenarzt. Wenn der Arbeitgeber Sie zwingen will, weiter unter gesetzwidrigen Bedingungen zu arbeiten, sollten Sie zusätzlich die Gewerbeaufsicht informieren.

"also muss mein arbeitgeber sich dann beim arbeitsschutz melden????"
wenn der Arbeitgeber Missstände sieht, die er nicht abstellen kann, muss er die gesetzlichen Beschäftigungsverbote beachten, Ihnen weiter das Gehalt zahlen und sich bei der Krankenkasse melden (ihm wird ja aus einer Umlagekassse das Gehalt erstattet). Leider wissen viele Arbeitgeber nicht, dass sie diverse allgemeine Beschäftigungsverbote auch ohne Frauenarztanweisung beachten müssen, oft muss dann doch ein Arzt einschreiten (mit einem individuellen Verbot).
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Unbekannt
(Unregistriert)
03/03/11 13:23
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Re: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft Bürojob

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Hallo,

danke für die Rückmeldung. Konnte mir das denken. Weitere Schritte sind eingeleitet. Bin gespannt was das gibt. Will ja arbeiten. Melde mich wieder wenn es Neuigkeiten gibt.

Alles Liebe


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stellina
(Unregistriert)
14/03/11 16:27
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Beschäftigungsverbot Leiharbeitsfirma? Zwillinge.

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Hallo,
ich habe eine Frage und zwar bin ich momentan bei einer Leiharbeitsfirma beschäftigt, doch diese hat keine Arbeit für mich da ich in der 11 SSW. bin können sie mir eine schwangeren gerechte Arbeit nicht anbieten.
So jetzt möchte mein Arbeitgeber das ich mir von meinem Arzt ein Beschäftigumgsverbot aussprechen lasse, der sagt aber er könne mir nicht ohne weiteres ein BV aussprechen da er keinen Grund sieht obwohl ich Zwillinge bekomme...
Er hat auch gesagt das mein Arbeitgeber dieses BV auch aussprechen kann bzw eine Freistellung beantragen muss...
Irgendwie fühlt sich niemand so richtig zuständig dafür was mach ich denn jetzt.....

LG
Stellina


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Cyberdoktor
(stranger)
14/03/11 18:41
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Re: Beschäftigungsverbot Leiharbeitsfirma? Zwillinge.

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Liebe Stellina,

"da ich in der 11 SSW. bin"
doppelten Glückwunsch!

"ich habe eine Frage und zwar bin ich momentan bei einer Leiharbeitsfirma beschäftigt können sie mir eine schwangeren gerechte Arbeit nicht anbieten."
dann gilt das gesetzliche Beschäftigungsverbot, der Arbeitgeber meldet sich einfach bei der Umlagekasse, Sie erhalten weiter Ihr Gehalt, das ist auch bei einer Zeitarbeitsfirma so.

"So jetzt möchte mein Arbeitgeber das ich mir von meinem Arzt ein Beschäftigumgsverbot aussprechen lasse, der sagt aber er könne mir nicht ohne weiteres ein BV aussprechen da er keinen Grund sieht obwohl ich Zwillinge bekomme..."
Auch eine mit Zwillingen Schwangere, die ansonsten gesund und munter ist, könnte je nach Einzelfall ausgewählte Tätigkeiten ohne Belastungen verrichten.

Bestehen allerdings im Rahmen der Zwillingsschwangerschaft körperliche Beschwerden, ist unabhängig von den konkreten Arbeitsbedingungen ein individuelles totales (dann ist jede Arbeit, auch leichteste Bürojobs, verboten) bzw. eingeschränktes Beschäftigungsverbot durch den Arzt möglich. Ist der Arzt trotz eindeutigen Gesundheitsproblemen nicht willens, ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, lohnt es, mehrere Ärzte auszusuchen, meist findet eine Schwangere früher oder später einen verständnisvollen Mediziner, siehe die Beiträge oben in diesem Themenblock.

"Er hat auch gesagt das mein Arbeitgeber dieses BV auch aussprechen kann "
wenn es sich um allgemeine, im Gesetz festgelegte Verbote (z.B. Hebelasten, ständiges stehen) handelt und der Arbeitgeber bereits erkannt hat, dass er keine geeignete Arbeit hat: richtig. Stellen Arbeitgeber sich aber quer und wollen die Schwangere an ungeeigneten Stellen einsetzen, muss der Arzt aber mit einem eigenen Verbot eingreifen.

"Irgendwie fühlt sich niemand so richtig zuständig dafür was mach ich denn jetzt....."
reden Sie erneut mit dem Arbeitgeber. Verweisen Sie darauf, dass er sich, wenn er Ihnen keine für Schwangere geeignete Arbeit anbieten kann, bei der Kranken- / Umlagekasse melden muss und, da er das Gehalt von der Umlagekasse erhält, auch ohne Beschäftigungsverbot durch den Arzt keine Nachteile haben wird.

Wenn es zu Verzögerungen der Gehaltszahlung kommt (z.B. weil der Arbeitgeber fälschlicherweise meint, dass Sie generell verpflichtet sind, ein Beschäftigungsverbot durch den Frauenarzt zu besorgen): Anwalt.

Will der Arbeitgeber Sie wider besseres Wissen unter Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen an einem Arbeitsplatz einsetzen, der für Schwangere nicht geeignet ist: vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot durch den Frauenarzt, Gewerbeaufsicht informieren.
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Unbekannt
(Unregistriert)
19/03/11 14:59
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Beschäftigungsverbot bei neuem Jobanfang

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Hallo,

ich habe leider komplizierte Schwangerschaften hinter mir. Ein Sohn ist zu den Sternenkindern gezogen und einer ist nach langen Kämpfen nun fast 1,5 Jahre alt.

Nun bin ich wieder schwanger. Vermutlich in der 8.Ssw. Da ich ein Nierenproblem hatte habe ich mich einem Nephrologen vorgestellt und dort das OK für eine Schwangerschaft bekommen. Bin leider in sehr sehr vielen Faktoren Risikoschwanger und werde engmaschig vom Frauenarzt, Nephrologen, urologen und Gerinnungsarzt betreut werden müssen.
Ein erneutes berufsverbot ist garantiert.

Nun haben mien Mann und ich uns seid kurzem slebstständig gemacht. Ich bin bei ihm noch nicht angestellt weil wir uns die Steuerabgaben noch nicht leisten können. Da ich aber wieder zuhause bleiben und mich schonen muss (Wehentätigkeit im frühen Schwangerschaftsverlauf, Muttermundsschwäche und 50%ige FG-Risiko)können wir nicht so viele Aufträge annehmen und machen einen finanziellen Einbusen.

Wenn ich jetzt nun mir einen unbefristeten Job suchen würde, den vertrag unterschreiben würde und nach 1-2 tagen dann das frisch ausgestellte BV präsentieren würde (ich weis, ist nicht grad moralisch ok), wäre ich doch nicht kündbar, würde mein im vertrag stehendes Gehalt bekommen und der Arbeitgeber würde es von der Umlagekasse erstattet bekommen, oder?

Oder wäre ich Kündbar wegen betrug oder so weil ich vor vertragsunterzeichnung bereits von der Schwangerschft wusste und auch von einem BV wusste?

Würde ich das gehalt welches im Vertrag steht bekommen? Was wenn es ein Stundenlohn ist der vereinbart wurde?

Müsste ich vor BV-vorlage einen Tag gearbeitet haben oder ist es theoretisch 5 monuten nach Vertragsabschluss möglich?

--------------------------------

Und nun noch eine andere frage:

Ich hatte in meinen Schwangerschaften immer massieve Kreislaufprobleme die sogar den Ausmaß nahmen das ich nichtmehr aufstehen konnte ohne das der Kreislauf zusammenbrach. Es war nur noch sitzen und liegen möglich. Laufen ging überhaupt nicht. blutdruck war bei normalen Messungen (nicht während der Kreislaufanfälle) immer normal bei ca. 120 zu 60.

Noch geht mein Kreislauf aber wir erwarten wieder das es nach und nach wieder schlechter werden wird, so wie bisher immer.

Woran kann sowas liegen wenn der Blutdruck stimmt? An meinem Untergewicht (ich arbeite leider erfolglos an einer Gewichtszunahme: 180cm und 55kg) BMI:17.

Was kann ich dagegen machen?

Vielen Dank und liebe grüße


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Cyberdoktor
(stranger)
19/03/11 17:12
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Re: Beschäftigungsverbot bei neuem Jobanfang

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Hallo,

"Nun bin ich wieder schwanger."
Glückwunsch!

"Da ich ein Nierenproblem hatte habe ich mich einem Nephrologen vorgestellt und dort das OK für eine Schwangerschaft bekommen. Bin leider in sehr sehr vielen Faktoren Risikoschwanger und werde engmaschig vom Frauenarzt, Nephrologen, urologen und Gerinnungsarzt betreut werden müssen."
bei einer Vorerkrankung sehr sinnvoll.

"Wehentätigkeit im frühen Schwangerschaftsverlauf, Muttermundsschwäche und 50%ige FG-Risiko) Ein erneutes berufsverbot ist garantiert."
in der Tat erhalten viele Schwangere mit ernsten Risikofaktoren ein individuelles Beschäftigungsverbot.

"Wenn ich jetzt nun mir einen unbefristeten Job suchen würde, den vertrag unterschreiben würde und nach 1-2 tagen dann das frisch ausgestellte BV präsentieren würde (ich weis, ist nicht grad moralisch ok), wäre ich doch nicht kündbar, würde mein im vertrag stehendes Gehalt bekommen und der Arbeitgeber würde es von der Umlagekasse erstattet bekommen, oder?"
Ganz allgemein: auch eine bereits schwangere Frau darf sich bewerben und muss bei einem Vorstellungsgespräch die Schwangerschaft nicht bekanntgeben, bzw. darf auf die Frage "Schwanger?" mit "nein" antworten. Während der Schwangerschaft kann der Arbeitgeber auch nicht kündigen (auch nicht in der Probezeit), das Mutterschutzgesetz sagt:

"§ 9 Kündigungsverbot
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.
"

Hat die Schwangere den neuen Job angetreten, kann es mit etwas Pech auch dazu kommen, dass bereits nach einigen Tagen der Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen muss. Der Arbeitgeber erhält das Gehalt dann aus der Umlagekasse, der Schwangeren ist kein Vorwurf zu machen.

"Oder wäre ich Kündbar wegen betrug oder so weil ich vor vertragsunterzeichnung bereits von der Schwangerschft wusste und auch von einem BV wusste?"
Auch, wenn viele Schwangere im Laufe der Schwangerschaft früher oder später ihre Arbeitspflicht aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht erfüllen können, muss die Schwangerschaft normalerweise nicht bereits bei der Bewerbung offenbart werden. Das gilt sogar dann, wenn die die vorübergehende Nichterbringung der Arbeitsleistung aufgrund eines Beschäftigungsverbotes die gesamte Schwangerschaft umfasst, also bereits bei der Bewerbung ein Beschäftigungsverbot zu erwarten ist ( BAG, Urteil vom 6. 2. 2003 - 2 AZR 621/ 01 ). Auch, wenn die Rechtsprechung eindeutig die Position der Schwangeren stützt: der Arbeitgeber könnte sich trotzdem zu einer Klage verleiten lassen, es bietet sich daher an, die geplante Vorgehensweise mit einem Anwalt absprechen und bereits vorab zu klären, wie man aus einen klagenden Arbeitgeber reagiert.

"Würde ich das gehalt welches im Vertrag steht bekommen? Was wenn es ein Stundenlohn ist der vereinbart wurde?"
§ 11 des Mutterschutzgesetzes sagt zum Thema Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten: "Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen." Wenn also nur einige Tage gearbeitet wird, wird darauf aufbauend auf ein monatliches Gehalt hochgerechnet. Wenn Sie bis zum Beschäftigungsverbot gar nicht gearbeitet haben: es wird vermutlich der Vertrag als Grundlage genommen, das weiss der Anwalt aber besser als wir. Schreiben Sie uns dann, was der Anwalt sagt.

"Müsste ich vor BV-vorlage einen Tag gearbeitet haben oder ist es theoretisch 5 monuten nach Vertragsabschluss möglich?"
ein Beschäftigungsverbot kann ab Arbeitstag 1. pünktlich zum theoretischen Arbeitsantritt gelten.

"Und nun noch eine andere frage: Ich hatte in meinen Schwangerschaften immer massieve Kreislaufprobleme die sogar den Ausmaß nahmen das ich nichtmehr aufstehen konnte ohne das der Kreislauf zusammenbrach."
Sie sollten den Druck während der Problemphase messen (evt. Langzeitmessung). Eine verminderte Belastbarkeit kommt bei recht vielen Schwangeren vor, insbesondere bei einem Wechsel vom einer liegenden zu einer stehenden Körperhaltung. Der Hausarzt wird das im Rahmen einer körperlichen Untersuchung klären.

"Woran kann sowas liegen wenn der Blutdruck stimmt? An meinem Untergewicht (ich arbeite leider erfolglos an einer Gewichtszunahme: 180cm und 55kg) BMI:17."
ein niedriges Gewicht kann Blutdruckprobleme verstärken, der Haus-/Frauenarzt muss das abklären.

"Was kann ich dagegen machen?"
kommt auf die Ursache an, pauschale Ratschläge sind nicht möglich.
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Unbekannt
(Unregistriert)
23/03/11 14:02
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Re: Beschäftigungsverbot Briefzustellerin

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Hallo,

sie hatten mir damals sehr weiergeholfen...denn direkt danach musste ich zu hause bleiben und habe ein BV ausgesprochen bekommen

Nun weis ich wieder nicht so richtig weiter,der kleine ist schon im januar gebohren worden leider 7 wochen zu früh,aber er ist nun bei mir zu hause und wohl auf
Ich habe eine frage wie verläuft das nun mit der krankenversicherung,ich habe ab mai kein einkommen mehr und selber kann ich die krankenversicherung nicht bezahlen
Ich hatte auch schon einen termin bei der arge weil ich ja zu meinem gehalt noch unterstützung bekommen habe da ich zu wenig verdient habe
Nun ist mein freund seid januar bei mir gemeldet und wohnt bei mir und sie haben ausgerechnet das er zu viel verdient und sie haben mich bei der arge abgemeldet somit binn ich auch nicht mehr über die arge krankenvers.
Ab mai habe ich nur noch das kindergeld und das elterngeld,mein freund bekommt gerade mal 1300 raus mit miete kind auto essen trinken bleibt nichts über um sich selbst zu versichernDie krnakenkasse kann mich auch in keine familienversicherung rein nehmen weil ich nicht mit meinem freund verheiratet binWas mache ich denn nun???
Beitragsfrei nimmt mich die kra kenkasse auch nicht

mfg


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Cyberdoktor
(stranger)
23/03/11 14:03
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Re: Re: Beschäftigungsverbot Briefzustellerin

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Hallo,

"habe ein BV ausgesprochen bekommen"
prima, das war auch zu erwarten.

"Nun weis ich wieder nicht so richtig weiter,der kleine ist schon im januar gebohren worden leider 7 wochen zu früh,aber er ist nun bei mir zu hause und wohl auf"
schön, dass es Ihrem Sohnemann nun gut geht.

"Ich habe eine frage wie verläuft das nun mit der krankenversicherung,ich habe ab mai kein einkommen mehr und selber kann ich die krankenversicherung nicht bezahlen "
normalerweise springt dann der Staat ein (Rücksprache mit ARGE).

"Nun ist mein freund seid januar bei mir gemeldet und wohnt bei mir und sie haben ausgerechnet das er zu viel verdient und sie haben mich bei der arge abgemeldet"
kommt ganz darauf an, ob die ARGE eine "eheähnliche Gemeinschaft" sieht, dann wird ein gemeinsames Einkommen berechnet. Anzeichen für eine lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft werden z.B. angenommen, wenn Partner für mindestens einem Jahr zusammenleben, über das Einkommen des anderen Partners verfügen können oder gemeinsame Kinder haben. Wenn Ihr Einkommen und das des Partners für eine Versicherung nicht reicht (Sie durch die Zahlung der Beiträge bedürftig werden würden, d.h. so wenig Einkommen bliebe, dass Sie für Arbeitslosengeld II / Sozialgeld in Frage kommen), wird die Arge einspringen müssen, im Zweifel sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

"mit meinem freund verheiratet bin"
wenn Sie heiraten, wäre in der Tat eine Familienversicherung möglich.

"Was mache ich denn nun???"
legen Sie Ihre Einnahmen offen, wenn zu wenig Geld übrig bleibt, muss die ARGE zahlen, lassen Sie sich von den Sachbearbeitern über die entsprechenden Einkommensgrenzen aufklären.
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