Medizinforen : Arbeits- und Umweltmedizin
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Unbekannt
(Unregistriert)
04/02/11 12:33
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Beschäftigungsverbot für Friseure

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Vor circa zwei Wochen schilderte ich hier die Umstände an meinem Arbeitsplatz Friseursalon) und die Reaktion meiner Frauenärztin bezüglich der Erbittung eines Beschäftigungsverbots. Sie rieten mir weitere Ärzte aufzusuchen, bis einer gefunden sei, der sich hinreichend in Sachen Mutterschutz auskenne.

Nun, das Unterfangen stellte sich als überaus schwierig heraus, denn erstens sind die Wartezeiten z.T. durchaus beachtlich lang und zum anderen scheinen gut geschulte Frauenärzte traurigerweise extrem schwer zu finden sein.

Da aber schon alleine die Rauchbelastung an meinem Arbeitsplatz definitiv Grund genug lieferte, um ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, rief ich beim Amt für Arbeitsschutz an, die mir erklärten, ein Beschäftigungsverbot würde unter normalen Umständen entweder a) der Frauenarztdie Frauenärztin aussprechen oder aber b) der Arbeitgeber direkt.

Der Sachbearbeiter bot mir an, sich entweder a) mit meiner Frauenärztin in Verbindung zu setzen und sie zum Ausspruch eines Beschäftigungsverbotes zu bewegen oder eben b) meinem Arbeitgeber deutlich zu machen, dass der Ausspruch des Verbotes an ihm läge und er verpflichtet sei, mich freizustellen.

Ferner wies er mich darauf hin, dass die in einem Friseursalon verwendeten Chemikalien nicht zwingend als Gefahrenstoffe gelten. Dies gilt besonders für Dauerwellflüssigkeiten und Wasserstoffperoxid im allgemeinen. Davon ausgenommen gilt allerdings wohl der Umgang mit Blondierung, insbesondere das Anrühren der meist sehr staubigen Substanz. Dies wäre nicht ohne weiteres zulässig, ob der Umstand allein aber für ein Beschäftigungsverbot ausreicht, müsse individuell betrachtet werden. Auch die Belastung durch ständiges Stehen könne man durch das Argument, es stünden ja Schneidehocker zur Verfügung, abschwächen. Dass noch lange nicht jede Tätigkeit das Sitzen auf diesen Hockern ermöglicht, sei ebenfalls individuell zu betrachten. Insofern könnte man in diesem Beruf sogar Schwierigkeiten für ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot ab der 20 SSW bekommen tägliche Beschäftigung beschränkt auf 4 Stunden pro Arbeitstag).

Alles in allem lautet mein persönliches Fazit Ich hätte niemals gedacht, dass es bei eindeutiger Sachlage zu meinen Gunsten dennoch so beschwerlich ist, mein Recht durchzusetzen. Die Reaktionen die mir gerade von ärztlicher Seite entgegen gebracht wurden, waren z.T. wirklich skandalös und entwürdigend. Keine Ahnung, was ich bei so manchem Besuch gemacht hätte, wäre mein Mann nicht an meiner Seite gewesen.

Montag unterschreib ich übrigens das Beschäftigungsverbot, ausgesprochen durch meinen Arbeitgeber. )

Ich danke Ihnen noch einmal für Ihre Hilfe.

Grüße aus HH


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Unbekannt
(Unregistriert)
04/02/11 16:42
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Re Service Speisesaal, ständiges Stehen

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Hallo
Ich habe mir die Seiten durchgelesen,aber so ganz kapiert habe ich das noch nicht mit den 4 std stehen.
Ich arbeite in einem Baumarkt an der KasseStehende Tätigkeit)
und bin in der 17 woche schwanger.
So,nun zur Frage .
Nach Ende des 5 Monats darf man nicht länger wie 4 std arbeitenStehende Tätigkeit).
Heisst das ,das ich nur 4 Std an die Kasse darf und dann nicht mehr?Oder muss ich dann andere Tätigkeiten machen im sitzen ,das leider ncht möglich ist.
Darf ich dann nur noch für 4 Std eingeteilt werden bei gleichem Geld?
Ich arbeite 4 mal die Woche für 6 std.
Mit der Sitzgelegheit ,ist damit ein richtiger Stuhl gemeint oder?
Wir haben auf der Arbeit so ein art Stuhl,aber ohne Lehne ,ein bisschen größer als ein Fahrradsattelweiss leider nicht wie es heisst)
Ich kann mich zwar halb draufsetzten ,aber bekomme davon Rückenschmerzen,wegen der Balance halten.
Ein richtiger Stuhl wäre mir lieber,aber das wir von der Geschäftsleitung nicht genehmigt.
Habe ich darauf anspruch?
danke für ihre Antwort


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Cyberdoktor
(stranger)
04/02/11 17:05
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Re: Beschäftigungsverbot für Friseure

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Hallo,

"Da aber schon alleine die Rauchbelastung an meinem Arbeitsplatz definitiv Grund genug lieferte, um ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, rief ich beim Amt für Arbeitsschutz an,"
das ist ebenfalls eine gute Idee, die jeweilige Gewerbeaufsicht ist auch geeignet.

"die mir erklärten, ein Beschäftigungsverbot würde unter normalen Umständen entweder a) der Frauenarztdie Frauenärztin aussprechen oder aber b) der Arbeitgeber direkt."
völlig richtig, entweder ein individuelles Verbot durch den Arzt, oder der Arbeitgeber befolgt die allgemeinen im Mutterschutzgesetz genannten Beschäftigungsverbote.

"meinem Arbeitgeber deutlich zu machen, dass der Ausspruch des Verbotes an ihm läge und er verpflichtet sei, mich freizustellen."
der Arbeitgeber muss in der Tat das Gesetz kennen und kann sich nicht darauf berufen, dass er keine Ahnung hat.

"Ferner wies er mich darauf hin, dass die in einem Friseursalon verwendeten Chemikalien nicht zwingend als Gefahrenstoffe gelten. Dies gilt besonders für Dauerwellflüssigkeiten und Wasserstoffperoxid im allgemeinen."
keine eindeutige Aussage möglich, wenn man gut sucht, werden sich meist diverse
Gefahrstoffe finden, z.B. sonstige Färbemittel.

"Auch die Belastung durch ständiges Stehen könne man durch das Argument, es stünden ja Schneidehocker zur Verfügung, abschwächen."
vorsicht, aus arbeitsmedizinischer Sicht entspricht eine Arbeit mit Stehhilfe nicht einer sitzenden Tätigkeit. Anders wäre der Fall, wenn Sie tatsächlich beim Schneiden auf einem Stuhl sitzen können.

"Dass noch lange nicht jede Tätigkeit das Sitzen auf diesen Hockern"
ein Hocker lädt zum Hocken ein, aber nicht zum Sitzen, eine Schwangere braucht eine Lehne. Rückenlehnen sind also Pflicht, die Sitzgelegenheit muss den ergonomischen Bedürfnissen von Schwangeren entsprechen. Wenn Ihnen jemand einen einfachen Hocker andrehen will, wird ein kundiger Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

"betrachten. Insofern könnte man in diesem Beruf sogar Schwierigkeiten für ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot ab der 20 SSW bekommen tägliche Beschäftigung beschränkt auf 4 Stunden pro Arbeitstag)."
wir hatten Sie so verstanden, dass Sie mehr als 4 Stunden stehen.

"Alles in allem lautet mein persönliches Fazit Ich hätte niemals gedacht, dass es bei eindeutiger Sachlage zu meinen Gunsten dennoch so beschwerlich ist, mein Recht durchzusetzen."
siehe die anderen Beiträge im Themenblock, einige Schwangere müssen für ihr Recht kämpfen.

"Montag unterschreib ich übrigens das Beschäftigungsverbot, ausgesprochen durch meinen Arbeitgeber. )"
bestens, erneut zeigt sich, dass Schwangere sich nicht abspeisen lassen sollten. Wir wünschen eine schöne Geburt!
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Unbekannt
(Unregistriert)
09/02/11 11:15
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Gastronomie und Beschäftigungsverbot

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Guten Tag,
erstmals möchte ich mich ganz herzlich bei Ihnen für Ihre Antwort bedanken.

Paar Sachen habe ich nicht mal gewusst und werde auf jeden Fall einen neuen Arzt aufsuchen. Ich wollte nur dem Gespräch erzählen, was ich gestern bei der Arztin gehabt habe und wo ich damit nicht mal klar komme.

Da bis So. krank geschrieben war musste ich Mo. schon zur Arbeit für eine Spätschicht und das für 6,5 Stunde pures Stress laufen und stehen ohne Pause). Abends zuhause angekommen hatte ich totales ziehen im Bauch und am nächsten Tag könnte ich nicht Mals auf die Beine Ödeme)auftreten. Worauf hin ich morgens sofort zum meiner Frauenarztin hingegangen bin und habe ihm oben stehende Situation erklärt und gesagt ich kann es einfach nicht mehr arbeiten so gerne ich mein Job liebe und so gern ich als Mutter mal raus bin.
Darauf hat die Arztin geantwortet ich soll mich zusammen reisen ich hätte ja schließlich noch bis Ende April zu arbeiten und ich wäre schließlich nur schwanger und nicht tot krank. Ich hätte ja keine Wehen und Gebärmutterhals ist ja auch nicht verkürzt, das Kind kommt ja noch nicht. Bei 1 Schwangerschaft hatte ich Gebärmutterhalsschwäche war auf 1cm in der 20ssw und dürfte Rest zu Hause liegen).Bei diese Schwangerschaft bin ich schon seit 4 Wochen krankgeschrieben vom Hausarzt wie gesagt bis So., da ich nach 14 Tage je 8-10 Std. am Tag einfach nicht mehr könnte. Ich denke, wenn ich alles fortgesetzt hätte, dann wäre schon längst was passiert. Und Bauch weh hat die Arztin gesagtwürde ich mir nur einbilden, hätte bestimmt mir den Magen verdorben. Und schließlich gibt es Mutterschutz Gesetzt. Was leider Gottes meine Chefin in Ihren Stress weniger interessiert und ich merke erst am Ende wie spät es überhaupt ist, weil man einfach Zeitgefühl nicht hat).Ich war so sprachlos, mir liefen die trenne runter. Sie hat nicht mals eine Krankmeldung ausgestellt ich schweige mir Beschäftigungsverbot gegeben. Wo ich sie schon seit Wochen darum bettele.
Jetzt habe ich bei anderen Frauenarzt ein Termin und hoffe ich kriege nicht dasselbe zuhören. An sonsten würde mir nichts anderes bleiben, als nach 5 Jahre meines Beschäftigung im Betrieb selber eine Kündigung zu schreiben.
Warum behandelt mich die Arztin so?
Und warum wartet sie ab bis ich mein Kind durch meine Arbeit dann verlieren oder wenn wir von Glück reden, dass es dann mit liegen getan ist?
Und warum gibt sie mir nicht diesen Beschäftigungsverbot?
Ich kann es einfach nicht verstehen.?
Wenn es mir doch so gute gehen würde und ich nichts hätte, würde ich auch bis zu Ende arbeiten oder wenn es weniger Betrieb im Lokal wäre und ich könnte dann wie es vereibar ist nur 3 Tage die Woche a 3-4 Std.
Aber in Moment bin ich einfach verzweifelt und hoffe, dass andere Frauenarzt mir helfen kann.

Liebe Grüße Carolin

Danke im vorraus fürs Zuhören und Antwort.


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Cyberdoktor
(stranger)
09/02/11 13:28
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Re: Gastronomie und Beschäftigungsverbot

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Liebe Carolin,

"musste ich Mo. schon zur Arbeit für eine Spätschicht und das für 6,5 Stunde pures Stress laufen und stehen ohne Pause). "
wie gesagt: gehen Sie umgehend zum Frauenarzt. Noch heute. Wenn Sie bereits sind zu warten, geht das in der Regel auch ohne Termin. Sie müssen Ihre Bauchbeschwerden entsprechend dramatisch schildern, dann wird die Sprechstundenhilfe ein Einsehen haben.

Zur Arbeitsbelastung: das Mutterschutzgesetz ist eindeutig. Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht zwingen, sich selbst zu gefährden, 6,5 Stunden laufen und stehen ohne
Pause sind nicht erlaubt. Sie sollten den Arbeitgeber darauf verweisen, dass Sie diese Tätigkeit nicht ausüben dürfen, auch ganz ohne Frauenarzt-Beschäftigungsverbot gilt das allgemeine gesetzliche Beschäftigungsverbot für derartige Arbeiten, d.h. Sie müssen sich nicht selbst gefährden und können vor Ort die Tätigkeit unter Verweis auf den Gesetzesverstoß ablehnen. Ist der Arbeitgeber uneinsichtig: Rufen Sie beim Gewerbeaufsichtsamt an.

"Darauf hat die Arztin geantwortet ich soll mich zusammen reisen ich hätte ja schließlich noch bis Ende April zu arbeiten und ich wäre schließlich nur schwanger und nicht tot krank. "
die Ärztin kennt sich nicht aus. Arztwechsel, Sie sind keine Bittstellerin, sondern durch das Gesetz geschützt.

"Und Bauch weh hat die Arztin gesagtwürde ich mir nur einbilden, hätte bestimmt mir den Magen verdorben."
lassen Sie sich das nicht gefallen, die Ärztin ist Ihr Dienstleister.

"Jetzt habe ich bei anderen Frauenarzt ein Termin und hoffe ich kriege nicht dasselbe zuhören. An sonsten würde mir nichts anderes bleiben, als nach 5 Jahre meines Beschäftigung im Betrieb selber eine Kündigung zu schreiben."
stimmt nicht, Sie sollten mehrere Ärzte abklappern, nicht nur einen oder zwei. Ausserdem sollten Sie das Gesundheitsamt bzw. Amt für Arbeitsschutz anrufen. Treten Sie in die Gewerkschaft ein, lassen Sie sich auch dort beraten.

"Warum behandelt mich die Arztin so?"
blanke Inkompetenz. Finden Sie in jedem Beruf, auch bei Ärzten.
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Ihr Cyberdoktor-Team

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Unbekannt
(Unregistriert)
11/02/11 15:25
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Gastronomie und Beschäftigungsverbot

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Guten Tag,
Vielen Dank für Ihre Antworten und Unterstützung.

Ich hatte heute eine Arzttermin gehabt und habe die ganze Geschichte erzählt s.o.
Der Arzt war so schockiert über vorgängige Ärztin, er hat mich gründlich Untersucht und auch ein Beschäftigungsverbot erteilt und somit habe ich jetzt sehr große Erleichterung und muss mich nicht mehr bei der Arbeit abquälen.
Auf jeden Fall gehe ich jetzt Rest meiner Schwangerschaft zum diesem netten Arzt hin und hoffe das bei mir paar Beschwerden bisschen besser werden als vorher.
Eins habe ich aus der ganze Sache gelernt
Auf jeden Fall loht sich 2 Meinung andern Arztes zu holen. Und man sollte das Leben des ungeborenes Kinders nicht riskieren im Angst ein Arbeitsplatzt
zu verlieren, das ist nicht Wert.

Herzlichen Dank an Cyberdoktorteam

Liebe Grüße
Carolin



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Cyberdoktor
(stranger)
11/02/11 18:42
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Re: Gastronomie und Beschäftigungsverbot

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Liebe Carolin,

das sind ja gute Nachrichten.

"Der Arzt war so schockiert über vorgängige Ärztin"
wir auch, kennen solche Beispiele ärztlichen Versagens aber bereits aus zahlreichen anderen Forumsbeiträgen, siehe oben.

"er hat mich gründlich Untersucht und auch ein Beschäftigungsverbot erteilt"
es gab auch keine anderen Weg.

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Unbekannt
(Unregistriert)
14/02/11 09:29
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19. SSW Gastronomie

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Guten Morgen,

ich bin in der 19. Woche schwanger, arbeite als Barista in einer Espressobar.
Wir sind ein sehr kleiner Betrieb mit 2 Festangestellten und 1 Aushilfe auf 400 € Basis.
Das heißt ich habe nur Sonntags frei mit viel Glück evtl. auch einen weiteren Tag in der Woche.
Ansonsten bin ich oft 6-7 Stunden alleine auf der Arbeit, das heißt ich habe nicht die Zeit mich mal kurz hinzusetzen oder eine Pause zu machen.

Jetzt war ich die 2. Wochen in folge krank geschrieben zwischendurch habe ich einen Tag gearbeitet, war am Abend aber verdammt kaputt die Schmerzen sind mehr geworden.) da ich starke Rückenschmerzen habe nach 2 Stunden nicht mehr stehen kann.

Als ich mit meinem Chef telefoniert habe, der in München wohnt, hat er mich vorgeschlagen das ich mir Beschftigungsverbot vom Frauenarzt holen soll, da es nichts bringt wenn ich 1-2 Tage arbeite und dann wieder eine Woche krank bin weil ich merke das es doch nicht geht. Und er sich dann darauf einstelolen kann, jemand neues einzustellen.

Kann ich mir denn jetzt Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt ausstellen lassen??
Habe heute einen Termin.



Liebe Grüße

Sonja


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Cyberdoktor
(stranger)
14/02/11 11:42
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Re: 19. SSW + Gastronomie

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Liebe Sonja,

"ich bin in der 19. Woche schwanger,"
Glückwunsch!

"Ansonsten bin ich oft 6-7 Stunden alleine auf der Arbeit, das heißt ich habe nicht die Zeit mich mal kurz hinzusetzen oder eine Pause zu machen."
siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock: spätestens nach Ablauf des 5. Monats ist eine überwiegend stehende Tätigkeit generell nicht mehr erlaubt, der Arbeitgeber muss dieses gesetzliche Beschäftigungsverbot von sich aus befolgen, auch ohne ärztliche Anweisung.

"zwischendurch habe ich einen Tag gearbeitet, war am Abend aber verdammt kaputt die Schmerzen sind mehr geworden.)"
das wäre normalerweise, unabhängig vom Schwangerschaftsmonat, bereits ein Grund für ein sofortiges individuelles Verbot durch den Frauenarzt.

"Als ich mit meinem Chef telefoniert habe, der in München wohnt, hat er mich vorgeschlagen das ich mir Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt holen soll,"
Wenn es um ein sofortiges Verbot geht, müssen Sie sich in der Tat an den Frauenarzt wenden.

Ab dem ersten Tag des 6. Monats muss der Arbeitgeber aber wie gesagt das gesetzliche, "automatische" Beschäftigungsverbot für stehende Tätigkeiten auch ganz ohne Einschaltung eines Frauenarztes beachten, das vom ihm gezahlte Gehalt bekommt er auch so aus der Umlagekasse wieder. Er kann sich bei der Gewerbeaufsischt melden, dort wird man ihm sagen, welche Schritte er unternehmen muss.

"Kann ich mir denn jetzt Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt ausstellen lassen??"
gemäss Ihrer Schilderung der Arbeitsumstände sollte das möglich sein.
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Ihr Cyberdoktor-Team

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Unbekannt
(Unregistriert)
14/02/11 16:34
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Minijob, Beschäftigungsverbot

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Hallo und Guten Tag,

Ich bin 29ssw und habe ich Beschäftigungsverbot von m.Ärztin.
Ich arbeite auf 400€ Basis bekomme 300-320 €monatl.)- ab 17.30 bis 23.00 Uhr am Wochenende und wie Küchenhilfe.

Meine Frage

Ich weiß nicht,was jetzt soll ich machen,weil Geld ich brauche ?..aber Kind ist sehr wichtig
Bekomme ich Geld ,wenn ich nicht weiter arbeiten kann? Von Krankenkasse? oder von meinem Chef-er wird böse )?
Bekomme ich Mutterschutzgeld?? Meine Krankenkasse hat NEIN gesagtweil ich habe Mini Job)

Danke für die Antwort
Liebe Grüße
Frau Ratlos )





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