Medizinforen : Arbeits- und Umweltmedizin
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Unbekannt
(Unregistriert)
08/12/10 15:16
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chef nimmt keine rücksicht 13- bis 14- Stunden Tage, kaum Pausen)

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hallo liebes team, danke erstmal für eure schnelle antwort letztens.

ich habe jetzt ein beschäftigungsverbot bekommen, allerdings nicht von FA, da er keinen medizinischen grund dafür gesehen hat.

ich habe mich dann mit meinem arbeitgeber zusammen gesetzt und er hat mir dann eins ausgestellt
lg steffi


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Cyberdoktor
(stranger)
08/12/10 17:30
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Re: chef nimmt keine rücksicht 13- bis 14- Stunden Tage, kaum Pausen)

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Liebe steffi,

"danke erstmal für eure schnelle antwort letztens."
gerne.

"ich habe jetzt ein beschäftigungsverbot bekommen, allerdings nicht von FA, da er keinen medizinischen grund dafür gesehen hat. ich habe mich dann mit meinem arbeitgeber zusammen gesetzt und er hat mir dann eins ausgestellt"
Prima. Der Arbeitgeber kann in der Tat gesetzliche Beschäftigungsverbote ganz ohne Frauenarzt befolgen. Das Mutterschutzgesetz nennst ja diverse für Schwangere nicht geeignete Tätigkeiten.
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Bübchen
(Unregistriert)
17/12/10 10:22
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Schwanger, und was nun?

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Hallo liebe Leute,

gestern habe von Artz Bescheid bekommen, dass ich schwanger bin. Ca. 5. Woche sind es.

Zu meiner beruflichen Situation habe seit 4 Wochen einen neuen Job angefangen, der Vertrag ist auf 1 Jahr befristet. Die Situation in der Firma ist aber grausam, habe ich sofort bemerkt. Es ist ein relativ kleines Unternehmen und der Chef ist hier ganz groß. Er schreit Leute an und verbreitet eine sehr schlechte Stimmuung. Alle haben Angst vor ihm. Da ich neu bin, hat er mich noch nicht angegriffen, aber ich spüre die Spannung und bin fast am Zittern, wenn er vorbei geht. Ich wollte schon nach zwei ersten Wochen meine Sachen packen und gehen.. Die Kollegin, die vor mir da gearbeitet hat, hat nach 4 Monate gekündigt, das spricht auch für sich selbst.

Die Frage was soll ich machen? Ich darf jetzt nicht kündigen, obwohl ich das so gerne machen würde. Aber die Geld-Frage jetzt, wenn ich schwanger bin, ist viel seriöser, als als ich alleine war. Ich kann es mir einfach nicht leisten. Andererseits bin ich wirklich gestresst hier - mein Büro liegt genau neben seinem und ich kriege alles mit.

Außerdem war ich in diesem Jahr wegen Stress schon zwei mal krank geschrieben 1 Woche und 3,5 Wochen), allerdings von einem anderen Arzt in einer anderen Stadt. Könnte das zusätzlich zu den obengenannten Gründen dafür sprechen, dass ich ein Beschäftigungsverbot kriegen würde?

Danke im Voraus


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Cyberdoktor
(stranger)
17/12/10 12:36
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Re: Schwanger, und was nun?

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Hallo,

"gestern habe von Artz Bescheid bekommen, dass ich schwanger bin. Ca. 5. Woche sind es."
Glückwunsch!

"Zu meiner beruflichen Situation habe seit 4 Wochen einen neuen Job angefangen, der Vertrag ist auf 1 Jahr befristet."
es gelten dennoch die normalen Mutterschutzregeln.

"Die Situation in der Firma ist aber grausam, habe ich sofort bemerkt. Es ist ein relativ kleines Unternehmen und der Chef ist hier ganz groß. Er schreit Leute an und verbreitet eine sehr schlechte Stimmuung. Alle haben Angst vor ihm."
Mobbing kann ein Grund für ein Beschäftigungsverbot durch einen Frauenarzt sein. Siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock.

"mein Büro liegt genau neben seinem und ich kriege alles mit."
solange Sie nicht das Opfer der Mobbing-Attacken sind, reicht das für ein BV vermutlich nicht aus.

"Außerdem war ich in diesem Jahr wegen Stress schon zwei mal krank geschrieben 1 Woche und 3,5 Wochen), allerdings von einem anderen Arzt in einer anderen Stadt."
Schwangere werden häufig krank geschrieben, wir haben oben im Themenblock diverse Gründe wir z.B. Rückenschmerzen, Übelkeit oder Abgeschlagenheit angesprochen, diese körperlichen Beschwerden können durchaus auch Anlass für ein Beschäftigungsverbot sein.

"Könnte das zusätzlich zu den obengenannten Gründen dafür sprechen, dass ich ein Beschäftigungsverbot kriegen würde?"
wenn Sie selbst gemobbt werden: möglich. Ebenfalls, wenn bei Ihnen körperliche Symptome vorliegen, die bei einem fortgesetzten Arbeitseinsatz schlimmer werden könnten. Lesen Sie sich die Beiträge oben durch, dort sind viele Beispiele genannt. Ohne konkrete Schwangerschaftsbeschwerden oder direkte Mobbing-Attacken gegen Sie wird ein Frauenarzt allerdings nicht leichtfertig ein Beschäftigungsverbot aussprechen, lassen Sie sich vom Arzt beraten.
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Unbekannt
(Unregistriert)
28/12/10 15:13
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BV, Schwanger mit zwillingen

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Liebes Ärzte- Team,

ich bin jetzt in der 15. ssw mit Zwillingen, seit der 9. ssw habe ich in regelmäßigen Abständen Blutungen die meist auch relativ stark sind und mit Unterleibschmerzen verbunden sind. Jetzt bin ich schon seid 6 Wochen Krankgeschrieben, wobei ich in der 13. ssw ein paar tage arbeiten war und dadurch am ende der Woche wieder Blutungen aufgetreten sind. Meinen Babys gehts gut. Als ich die eine Woche arbeiten war ist mir und meinen Kollegen bewusst geworden das es so nicht mehr weiter geht, ich arbeite in einer Krankenhausapotheke in Vollzeit. Zurzeit wird die Apo umgebaut, das heißt super viel Stress, Baustaub, Lärm, Gestank ...
Mein Mann und ich haben 4 Jahre versucht Schwanger zu werden und es dann endlich auf dem Künstlichen weg geschafft. Jetzt haben wir große Angst unsere Babys zu verlieren, schon allein wegen den ständigen Blutungen. Können Sie uns sagen ob in diesem Fall ein BV möglich ist und ob ich mir das vom FA oder lieber vom Betriebsarzt geben lassen soll weil mein FA auf das Thema sehr merkwürdig reagiert hat.

Wir würden uns sehr über eine Antwort freuen, wissen nämlich nicht mehr weiter.

Vielen Dank


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Cyberdoktor
(stranger)
28/12/10 17:27
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Re: BV, Schwanger mit zwillingen

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Hallo,

"ich bin jetzt in der 15. ssw mit Zwillingen,"
doppelter Glückwunsch!

"seit der 9. ssw habe ich in regelmäßigen Abständen Blutungen die meist auch relativ stark sind und mit Unterleibschmerzen verbunden sind."
derartige Beschwerden kommen zwar auch bei gesunden Schwangeren vor, man muss dann aber engmaschig kontrollieren und weitere Risikofaktoren wie z.B. Stress ausschalten. Auch ist es je nach Einzelfall möglich ein individuelles Beschäftigungsverbot auszusprechen. Eine Zwillingsschwangerschaft ist übrigens ebenfalls eine mögliche Grundlage für ein derartiges Verbot.

"Jetzt bin ich schon seid 6 Wochen Krankgeschrieben"
angesichts der Beschwerden möglich, allerdings ist in der Regel ein Beschäftigungsverbot für die Schwangere günstiger.

"wobei ich in der 13. ssw ein paar tage arbeiten war und dadurch am ende der Woche wieder Blutungen aufgetreten sind."
besteht nach Ende der Krankschreibung wieder die Möglichkeit zur Wiederaufnahme der Arbeit, rechtfertigen die genannten Beschwerden normalerweise durchaus ein Beschäftigungsverbot, man will ja vermeiden, dass die Symptome begünstigt durch die Arbeitsumstände erneut auftreten können.

"ich arbeite in einer Krankenhausapotheke in Vollzeit. "
Kein Umgang mit Gefahrstoffen (z.B. aufgewirbelte Wirkstoffe beim Anmischen)!

"Zurzeit wird die Apo umgebaut, das heißt super viel Stress, Baustaub, Lärm, Gestank ..."
bereits das wären gute Gründe für ein Beschäftigungsverbot, ganz ohne die Schmerz- und Blutungsproblematik. Übrigens sind das Umstände, bei denen der Arbeitgeber die gesetzlichen Beschäftigungsverbote beachten muss, auch ganz ohne Intervention eines Arztes.

"Können Sie uns sagen ob in diesem Fall ein BV möglich ist"
aus ärztlicher Sicht wäre ein Beschäftigungsverbot sehr angemessen (Arbeitsumstände, Zwillingsschwangerschaft, Blutungen, Schmerzen).

"und ob ich mir das vom FA oder lieber vom Betriebsarzt geben lassen soll "
theoretisch könnte der Betriebsarzt, wie jeder andere Arzt, ein Beschäftigungsverbot aussprechen, es muss also kein Frauenarzt sein. Der Betriebsarzt könnte allerdings die Messlatte etwas höher anlegen (Fragen kostet aber nichts, es kann auch nie schaden, als Schwangere unabhängig von Beschwerden einen allgemeinen Beratungstermin mit dem Betreibsarzt zu vereinbaren, z.B. sollte er über Gefährdungen am Arbeitsplatz beraten, Ihrem Arbeitgeber darf er ohnehin nicht über das Gespräch berichten...), im Allgemeinen ist aber eher ein guter Frauenarzt der richtige Ansprechpartner für ein individuelles Beschäftigungsverbot.

"weil mein FA auf das Thema sehr merkwürdig reagiert hat."
passt zu zahlreichen anderen Beiträgen in diesem Themenblock, leider kennen sich einige Frauenärzte mit dem Thema Mutterschutz nicht aus, bzw. haben einfach kein Verständnis für schwangere Arbeitnehmerinnen. Lösung: Konsultation weiterer Ärzte, bis ein Arzt gefunden ist, der auf die individuelle Problematik eingeht. Denken Sie dran: Sie sind keine Bittstellerin, Ärzte sind Ihre Dienstleister. Wenn ein Arzt auf die Beschäftigungsverbot-Fragen einer Zwillings-Schwangeren, die an Blutungen und Schmerzen leidet, "komisch" reagiert, sind Zweifel an der Kompetenz angebracht. Klappern Sie zur Not mehrere Ärzte ab, es lohnt sich, oben im Themenblock berichten diverse Schwangere, dass sie erst nach mehreren Arztwechseln ein Beschäftigungsverbot erhalten haben. Es wäre schön, wenn Sie uns bei Gelegenheit hier über den weiteren Verlauf berichten würden, wir wissen gern, wie es weiter geht, Sie helfen damit auch anderen Betroffenen.
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Ihr Cyberdoktor-Team

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Unbekannt
(Unregistriert)
30/12/10 20:57
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BV, Schwanger mit zwillingen

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Hallo,

Vielen Dank für Ihre Antwort
Sie haben uns sehr weiter geholfen und uns in unserer Entscheidung bestärkt
Hatte oft ein Schlechtes Gewissen selbst wenn ich wegen Blutungen zu Haus bleiben musste.
Ohne Ihre Antwort hätte ich heute glaube ich nicht den Mut gehabt nach einem BV zu verlangen.

War heute bei meinem FA, habe sofort ein BV erhalten.

Mein Mann und ich waren sehr verwundert das er es sofort ausgestellt hat und uns in jeglicher Hinsicht zugestimmt hat.

Nochmal vielen Dank

Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr -)


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Cyberdoktor
(stranger)
30/12/10 21:12
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Re: BV, Schwanger mit zwillingen

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Hallo,

Danke für die nette Rückmeldung.

"Hatte oft ein Schlechtes Gewissen selbst wenn ich wegen Blutungen zu Haus bleiben musste."
viele Schwangere mit Krankheitssymptomen haben ein schlechtes Gewissen, wenn sie zu Hause bleiben müssen. Das ist aber völlig unnötig, die wenigsten Chefs wissen, wie sich eine Schwangere Mitarbeiterin in Phasen mit Gesundheitsproblemen fühlt, das Wohl von Mutter und Kind hat absolute Priorität.

"War heute bei meinem FA, habe sofort ein BV erhalten."
das war auch zu erwarten!

"Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr -)"
wünschen wir Ihnen auch und eine schöne Geburt.
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Lavendelblume
(Unregistriert)
02/01/11 12:02
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Mutterschutz, Lohnfortzahlung bei 400 Euro Job

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Hallo an Euch,

ich habe schon einiges durch gelesen aber nicht so recht eine Antwort auf meine Frage gefunden.
Ich habe einmal einen Hauptjob mit normalen Verdienst und noch einen Minijob auf 400,- Basis.
Mein Minijob ist auch in einer Spielhalle als AushilfeServicekraft, dort wird ebenso bis zum
heutigen Zeitpunkt geraucht und ich weiß das sobald wie mein Chef erfährt das ich schwanger bin
ich nicht mehr eingeteilt werde bzw. ich da auch nicht mehr arbeiten darf weil Mutter und Kind nicht dem Rauch ausgesetzt sein dürfen. Bisher war es so wenn ich krank war wurde mir kein Lohn gezahlt
weil halt 400,- Minijobbasis, egal ob ich für den Tagdie Schicht eingetragen war oder nicht und
egal ob ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgegeben habe oder nicht, der Chefdie Firma
zahlt es halt einfach nicht. Wie ist das nun wenn ich weil ich schwanger bin nicht mehr eingeteilt
werde und vorübergehend halt da nicht arbeiten kann? Bekomme ich die 400,- Euro dann auch nicht?
Die fehlen mir dann ja monatlich und es ist schon ein Unterschied ob ich die habe oder nicht.

Noch ein gesundes und bezauberndes 2011 mit vielen schönen Momenten.

Vielen lieben Dank für eine Antwort.

Gruß Lavendelblume


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Cyberdoktor
(stranger)
02/01/11 12:18
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Re: Mutterschutz, Lohnfortzahlung bei 400 Euro Job

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Hallo,

wir verstehen Sie so, dass Sie bereits schwanger sind, daher: Glückwunsch!

"Ich habe einmal einen Hauptjob mit normalen Verdienst und noch einen Minijob auf 400,- Basis."
für beide Jobs gilt das Mutterschutzgesetz in vollem Umfang. Der Minijob ist keine Arbeit zweiter Klasse.

"Mein Minijob ist auch in einer Spielhalle als AushilfeServicekraft, dort wird ebenso bis zum heutigen Zeitpunkt geraucht und ich weiß das sobald wie mein <
gemäss Mutterschutzgesetz dürfte bei einem Arbeitsplatz in einer verräucherten Spielhalle ein Beschäftigungsverbot in Frage kommen. Wir hatten oben im Themenblock bereits vergleichbare Anfragen. Der Arbeitgeber muss dann den Durchschnittslohn der letzten Monate weiter zahlen.

"Bisher war es so wenn ich krank war wurde mir kein Lohn gezahlt weil halt 400,- Minijobbasis, egal ob ich für den Tagdie Schicht eingetragen war egal ob ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgegeben habe oder nicht, der Chefdie Firma zahlt es halt einfach nicht."
so geht das nicht, im Krankheitsfall muss der Arbeitgeber auch für Minijob-Arbeiter für 6 Wochen zahlen. Lassen Sie sich von einem Anwalt oder der Gewerkschaft beraten.

Wenn sich der Chef bezüglich eines Beschäftigungsverbots querstellt und Sie nicht aus der Rauchzone nehmen will: der Frauenarzt kann dann ein individuelles Verbot aussprechen, zusätzlich sollte man die Gewerbeaufsicht informieren. Hat der Arbeitgeber ein Problem mit Lohnzahlung: Anwalt / Rechtsberatung durch Gewerkschaft, er verstösst gegen das Mutterschutzgesetz.

"Wie ist das nun wenn ich weil ich schwanger bin nicht mehr eingeteilt werde und vorübergehend halt da nicht arbeiten kann? Bekomme ich die 400,- Euro dann auch nicht?"
Sie erhalten bei einem Beschäftigungsverbot (z.B. wegen Rauchbelastung) gemäss Mutterschutzgesetz weiter Ihren Durchschnittslohn. Das Gesetz ist eindeutig, Verstösse werden bestraft.

"Die fehlen mir dann ja monatlich und es ist schon ein Unterschied ob ich die habe oder nicht."
Ihr Lohn steht Ihnen und allen anderen Schwangeren mit einer Arbeit, die die Gesundheit von Mutter und Kind bedroht, weiter zu. Wir haben Sie so verstanden, dass Sie schwanger sind, dann sollten Sie Ihr Kind allerdings keinen weiteren Tag gefährlichen Arbeitsbedingungen aussetzen, also bitte Arztbesuche oder Arbeitgebergespräche nicht verzögern. Es wäre schön, wenn Sie uns bei Gelegenheit hier über den weiteren Verlauf berichten würden.
Haben wir Ihnen geholfen? Dann unterstützen Sie bitte unsere kostenlose Patientenberatung mit einer Online-Spende (geht ganz einfach mit zwei Clicks, auch Kleinbeträge helfen), empfehlen Sie uns auch an Freunde weiter:








Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

Ihr Cyberdoktor-Team

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