| Medizinforen : Arbeits- und Umweltmedizin |
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Cyberdoktor (stranger) 19/10/10 18:59 |
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Re: Beschäftigungsverbot Briefzustellerin | Antwort schreiben |
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Hallo, "Ich bin in der 20 woche schwanger." Glückwunsch! "Ich arbeite als Briefzustellerin im aussendienst mit einem Firmenwagen, meine Arbeitszeit pro tag sind festgelegt auf 4 stunden..als kurierfahrerin" das Mutterschutzgesetz sagt dazu: § 4 Weitere Beschäftigungsverbote (2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden 7. nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln Eine Arbeit gilt als "auf einem Beförderungsmittel", wenn der Anteil der Zeit im Fahrzeug mehr als die Hälfte der Beschäftigungszeit ausmacht. Dann greift automatisch das generelle Beschäftigungsverbot nach dem dritten Monat. Der Arbeitgeber muss dieses Beschäftigungsverbot befolgen. Ist dieser Anteil der Fahrzeit weniger als die Hälfte der Beschäftigungszeit wird von einer Beschäftigung mit einem Beförderungsmittel ausgegangen. Dann ist ein aber trotzdem je nach Einzelfall ein individuelles Beschäftigungsverbot durch den Frauenarzt möglich (er wird neben der reinen Fahrzeit auch weitere Faktoren prüfen, z.B. die Häufigkeit des Ein- und Aussteigens aus dem Fahrzeug oder zusätzlich Be- und Entladetätigkeiten). Als Beförderungsmittel bezeichnet man übrigens alle Arten von Fahrzeugen, mit denen Personen oder Sachen befördert werden können, also nicht nur Taxis oder Busse. "Letzte woche war jemand bei uns in der Firma und wollte mit mir und meinem chef sprechen zwecks meiner schwangerschaft.Und er verkündete uns das ich ab ablauf des 5 monats meine Tätigkeit laut Mutterschutzgesetz nicht mehr ausüben dürfte" wenn der Fahrtzeitanteil überschritten ist: eindeutig bereits nach dem 3. Monat. "Heute sagte mein chef zu mir er kann das nicht glauben weil ich ja auch privat mit dem PKW unterwegs bin warum solle ich dann nicht für die Firma Pkw fahren und post austeilen." was Sie privat machen, ist Ihre Sache, ausserdem fahren Sie ausserberuflich gewiss deutlich weniger. "Jetzt hat er das alles weiter gegeben und will undbedingt das ich weiter fahre" verstösst er wissentlich gegen das Mutterschutzgesetz, drohen empfindliche Strafen. Sie müssen sich nicht selbst gefährden, d.h. wenn der Fahrtzeitanteil zu hoch ist und der Arbeitgeber uneinsichtig weiter zu einem Gesetzesverstoß auffordert, können Sie Tätigkeiten verweigern, dann auch mit dem Frauenarzt reden, dieser kann dann bis zu einer Klärung ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Unbekannt (Unregistriert) 21/10/10 09:32 |
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Beschäftigungsverbot Briefzustellerin | Antwort schreiben |
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vielen dank für ihre sehr hilfreiche und rasche antwort,bis jetzt hat sich noch nichts ergeben und ich habe auch noch keinen bescheid zu meinen zeiten kann ich nur sagen ich arbeite 4 std am tag eine halbe std geht zum sortieren drauf und 2-3 std fahre ich die post aus aufm land ausserhalb)ein und aussteigen muss ich alle halbe minute grob geschätztIch werde sie weiter auf dem laufenden halten denn ab nächster woche fängt ja schon mein 6 monta an Vielen dank und liebe grüsse | |||
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Cyberdoktor (stranger) 21/10/10 11:23 |
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Re: Beschäftigungsverbot Briefzustellerin | Antwort schreiben |
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Hallo, "vielen dank für ihre sehr hilfreiche und rasche antwort,bis jetzt hat sich noch nichts ergeben und ich habe auch noch keinen bescheid zu meinen zeiten" beim Mutterschutz gilt: es muss nicht auf Bescheide gewartet werden. Die Schwangere kann jederzeit zum Frauenarzt, dieser kann dann bei Verstössen gegen das Mutterschutzgesetz sofort ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Ausserdem kann eine Schwangere jede Arbeit ablehnen, die gegen das Mutterschutzgesetz verstösst. "kann ich nur sagen ich arbeite 4 std am tag eine halbe std geht zum sortieren drauf und 2-3 std fahre ich die post aus aufm land ausserhalb)ein und aussteigen muss ich alle halbe minute" klingt ganz nach einer Arbeit, die gegen das Mutterschutzgesetz verstösst. "werde sie weiter auf dem laufenden halten" gehen Sie sofort zu einem Frauenarzt. Wenn der uneinsichtig ist: nächster Frauenarzt. Ein Beschäftigungsverbot ist in der geschilderten Situation eigentlich unumgänglich. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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surfmolch (stranger ) 22/10/10 07:34 |
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Beschäftigungsverbot Wochenendschichten. | Antwort schreiben |
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Hallo, ich habe ein kleines Anliegen und freue mich über einen fachlichen Rat. Seit über 10 Jahren bin ich in einem Betrieb in der Wochenendschicht angestellt,arbeite Samstag+Sonntag je 10 Std. Vor meiner Schwangerschaft habe ich einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen und scheide somit freiwillig Ende März 2011 aus dem Unternehmen aus. Nun bin ich in der 9.Woche schwanger,fühle mich sehr schlecht,durch die ständige Übelkeit,habe einen zu niedriegen Blutdruck und bin ständig müde,abgesehen von der Angst,dass Ungeborene zu verlieren.Ich bin eine Risikoschwangere39 Jahre alt)und hatte schon eine Fehlgeburt in früheren Jahren. Wenn ich nun also meinem AG sage,dass ich schwanger bin,heißt es für mich von heute auf Morgen,raus aus d.WE Schicht und die Std. in der Woche nachholen.Eventuell dürfte ich den Samstag 8,5 Std. weiterhin arbeiten,müßte aber trotzdem die fehlenden 11,5 Std.in der Woche wieder aufarbeiten. Da mein ganzes Leben auf diese WE Schicht ausgearbeitet ist,der Arbeitsplatz 45 km entfernt liegt und ich mittlerweile einen Nebenjob habe,der nach dem Mutterschutz zu meinem Hauptjob wird,ist es für mich unmöglich,in der Woche bei meinem jetzigen Haupt- Arbeitgeber zu arbeiten.Aus diesem Grund habe ich die SS auch noch geheim gehalten,was ja aber kein Dauerzustand sein kann. Meine Frage ist eigentlich folgende habe ich eine Aussicht,ein individuelles BV vom Hausarzt zu erwirken?Meine Frauenärztin meint,Sie könne es nicht ausstellen,weil Sie schon zwei Klagen am Laufen hat. Oder wäre es ein besserer Weg mit dem AG,eventuell Betriebsrat??? zu sprechen und zu fragen,ob der AG mich bis Ende März 2011 frei stellt?Wie stehen da die Chancen? Ich habe auf der LAGetSi SeiteInfo Nr.51) nachlesen können,dass schon eine Risikoschwangerschaft oder gar die normalen SSbeschwerden,wie z.B. morgendliche Übelkeit für so ein BV ausreichen. Über eine Antwort freut sich Surfmolch, vielen Dank | |||
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Cyberdoktor (stranger) 22/10/10 11:22 |
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Re: Beschäftigungsverbot Wochenendschichten. | Antwort schreiben |
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Hallo, "Nun bin ich in der 9.Woche schwanger" Glückwunsch! "Seit über 10 Jahren bin ich in einem Betrieb in der Wochenendschicht angestellt,arbeite Samstag+Sonntag je 10 Std." 8,5 Stunden = max. tägliche Stundenzahl für Schwangere. Samstag = normaler Arbeitstag, Sonntagsarbeit = für Schwangere verboten. "Wenn ich nun also meinem AG sage,dass ich schwanger bin,heißt es für mich von heute auf Morgen,raus aus d.WE Schicht und die Std. in der Woche nachholen." warum auch nicht, wenn Ihr Arbeitsvertrag die Schichten nicht auf das WE festgelegt hat, kann der Arbeitgeber Sie im Rahmen der betrieblichen Arbeitszeit normalerweise frei einteilen, d.h. auch von WE zu Wochentagsschichten, es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Einsatz in bestimmten Schichten. Wenn Ihr Vertrag aber klar einen ausschliesslichen Einsatz am WE festlegt, und das gesetzliche oder ein individuelles Beschäftigungsverbot greift, dann müssen Sie nichts nacharbeiten. "Eventuell dürfte ich den Samstag 8,5 Std. weiterhin arbeiten" das geht durchaus. "Aus diesem Grund habe ich die SS auch noch geheim gehalten,was ja aber kein Dauerzustand sein kann." bloss nicht, nur, wenn Sie den Arbeitgeber informieren, geniessen Sie z.B. einen besonderen Kündigungsschutz. "fühle mich sehr schlecht,durch die ständige Übelkeit,habe einen zu niedriegen Blutdruck und bin ständig müde,abgesehen von der Angst,dass Ungeborene zu verlieren.Ich bin eine Risikoschwangere39 Jahre alt)und hatte schon eine Fehlgeburt in früheren Jahren. Meine Frage ist eigentlich folgende habe ich eine Aussicht,ein individuelles BV vom Hausarzt zu erwirken?" wenn ein Arzt der Meinung ist, dass die Belastung am Arbeitsplatz diese Beschwerden verschlimmern kann: durchaus möglich. Z.B. könnte die Wochenarbeitszeit reduziert oder ein komplettes Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. "Meine Frauenärztin meint,Sie könne es nicht ausstellen,weil Sie schon zwei Klagen am Laufen hat." so ein Quatsch, erstens klagen Arbeitgeber seltenst, da sie das Gehalt von einer Umlagekasse zurückerhalten (und dann auch nicht gegen den Arzt, der Rechtsstreit ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der Arzt wird also nicht bestraft, sondern allenfalls vom Gericht ein Beschäftigungsverbot aufgehoben), zweitens ist jeder Fall individuell zu entscheiden, unabhängig davon, ob die Ärztin bereits einmal zu Unrecht Verbote ausgesprochen hatte. Die Frauenärztin sollte sich informieren. Unser Rat an alle Schwangeren, die einen Verstoss gegen das Mutterschutzgesetz vermuten: Ärzte abklappern, bis ein kompetenter Arzt gefunden wird. "Oder wäre es ein besserer Weg mit dem AG,eventuell Betriebsrat???" der Betriebsrat kann Sie in Hinblick auf den Arbeitsvertrag beraten (WE festgelegt?). "und zu fragen,ob der AG mich bis Ende März 2011 frei stellt?Wie stehen da die Chancen?" Ihre Schilderung lässt keinen Anspruch auf eine Freistellung erkennen. Ausserdem bekommt der Arbeitgeber bei einem Beschäftigungsverbot das gezahlte Gehalt erstattet, ein BV ist für den Arbeitgeber also kein Drama. Wenn Sie den Arbeitgeber informiert haben, und er Sie aus betriebsinternen Gründen nicht an normalen Wochentagen einsetzen kann, würde für Sonntag das gesetzliche Beschäftigungsverbot greifen und Sie Ihr Gehalt für diesen Tag auch so erhalten (ohne die Zeit nachzuholen). "Ich habe auf der LAGetSi SeiteInfo Nr.51) nachlesen können,dass schon eine Risikoschwangerschaft oder gar die normalen Ssbeschwerden,wie z.B. morgendliche Übelkeit für so ein BV ausreichen." so ist es (je nach Einzelfall). Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Unbekannt (Unregistriert) 22/10/10 20:37 |
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Re Beschäftigungsverbot Briefzustellerin | Antwort schreiben |
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ich habe heute mein beschäftigungsverbot bekommen und wurde auch von anderen tätigkeiten freigestelltVielen Dank für ihr raschw Antwort es hat mir sehr geholfen Liebe grüsse | |||
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surfmolch (stranger ) 24/10/10 07:03 |
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Beschäftigungsverbot Wochenendschichten. | Antwort schreiben |
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Hallo liebes Team, ich danke Ihnen für Ihre kompetente Antwort und bin nun schon um einiges schlauer. Ich habe soeben meinen Arbeitsvertrag herausgesucht,in dem steht,dass meine Arbeitszeit mit Wirkung ab... auf 20 Std in der Wochenendschicht geändert wurdeich war vorher in der Spätschicht),sprich also Samstag und Sonntag von 6.00 Uhr-17.00 Uhr.Diesem Schreiben liegt eine Anlage bei,aus der ein Punkt hervorgeht Im Falle einer Schwangerschaft werden Sie die vertraglich vereinbarten Stunden in der Normalarbeitszeit d.h. nicht in der Wochenendschicht,ableisten. Somit könnte sich der AG ja sogar sagen,ich müsste ausschließlich IN der Woche arbeitenalso auch am Samstag nicht mehr????). Es ist für mich eine wirklich psychische Belastung,zukünftig in der Woche arbeiten zu müssen und es ist organisatorisch absolut nicht ausführbar.Ich zerbreche mir seit Wochen den Kopf,wie ich das hinbekommen soll mit der Schichtarbeit meines Mannes,Beaufsichtigung meiner Tochter,dem Nebenjobder mir extrem wichtig ist)bin nicht mobil,wohne auf dem Dorf, es macht mich wirklich fertig und ich komme zu keiner Lösung.Das ist ja der Grund,weshalb ich in der WE Schicht arbeite,weil so alles bestens organisiert ist und wir uns keine Sorgen machen müssen. Ich werde somit noch ein Gespräch mit meiner Frauenärztin suchen und wenn Sie mir dieses BV nicht erteilt,werde ich einen anderen FA suchen. Es ist wirklich so,dass mich dieses Thema absolut zermürbt,ich nicht richtig schlafen kann und zudem keinen Ausweg weiß. Ich denke sogar teilweise daran,die SS wirklich geheim zu halten,weil das am einfachsten wäre,zumal ich ja nur noch bis März dort beschäftigt bin,aber irgendwann verrät mich ja doch der Bauch. Haben Sie noch einen Plan B? Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen, Surfmolch | |||
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Cyberdoktor (stranger) 24/10/10 09:17 |
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Re: Beschäftigungsverbot Wochenendschichten. | Antwort schreiben |
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Hallo, "Diesem Schreiben liegt eine Anlage bei,aus der ein Punkt hervorgeht Im Falle einer Schwangerschaft werden Sie die vertraglich vereinbarten Stunden in der Normalarbeitszeit d.h. nicht in der Wochenendschicht,ableisten. Somit könnte sich der AG ja sogar sagen,ich müsste ausschließlich IN der Woche arbeitenalso auch am Samstag nicht mehr????)." durchaus möglich, das ist aber eher ein juristisches Problem, bei dem ein Anwalt beraten könnte. "Das ist ja der Grund,weshalb ich in der WE Schicht arbeite,weil so alles bestens organisiert ist und wir uns keine Sorgen machen müssen." klar, aber es gibt leider normalerweise kein Gewohnheitsrecht. "Ich werde somit noch ein Gespräch mit meiner Frauenärztin suchen und wenn Sie mir dieses BV nicht erteilt,werde ich einen anderen FA suchen." ein BV kommt, wie gesagt, eher nicht wegen einem Schichtwechsel in Richtung Wochentage in Frage, es wäre aber ist ein individuelles Beschäftigungsverbot unabhängig von den Einsatztagen denkbar (Risikoschwangerschaft, Übelkeit, etc.). "Ich denke sogar teilweise daran,die SS wirklich geheim zu halten," keine gute Idee. "Haben Sie noch einen Plan B?" Sie berichten über ständige Übelkeit, niedrigen Blutdruck und Erschöpfungszustände, wenn Sie keinen Arzt finden, der hier ein Beschäftigungsverbot anordnet, muss man daran denken, dass viele Schwangere immer wieder für lange Zeiträume krankgeschrieben werden und im Laufe der Schwangerschaft effektiv nur recht wenige Tage arbeiten können. Gründe für Krankschreibungen gibt es in einer Schwangerschaft sehr viele. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Unbekannt (Unregistriert) 25/10/10 00:18 |
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Beschäftigungsverbot als OTA | Antwort schreiben |
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Hallo, ich bin 26 Jahre und in der 10 SSW. Und habe von meiner Frauenäztin ein totales Beschäftigungsverbot bekommen, da ich Operationstechnische Assistentin bin OP-Schwester). Jetzt wollte ich fragen ob mein Arbeitgeber mich mit Schreibtischarbeit beschäftigen darf?? MfG | |||
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Cyberdoktor (stranger) 25/10/10 02:31 |
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Re: Beschäftigungsverbot als OTA | Antwort schreiben |
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Liebe Jetzt, " ich bin 26 Jahre und in der 10 SSW." Glückwunsch! "Beschäftigungsverbot bekommen, da ich Operationstechnische Assistentin bin OP-Schwester)." ein Beschäftigungsverbot für die Arbeit im OP ist völlig gerechtfertigt (diverse Risiken, z.B. Kontakt mit Blut, Stichverletzungen, sonstige Gefahrstoffe, stehende Tätigkeit, etc.). "totales Beschäftigungsverbot wollte ich fragen ob mein Arbeitgeber mich < wenn der Frauenarzt ein totales Beschäftigungsverbot für Tätigkeiten aller Art ausgesprochen hat (z.B. bei einer drohenden Frühgeburt), kann der Arbeitgeber keine Ersatztätigkeit zuweisen. Umfasst das Beschäftigungsverbot nur die Arbeit im OP, spricht nichts gegen einen sicheren Schreibtischjob. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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