Medizinforen : Arbeits- und Umweltmedizin
Cyberdoktor
(stranger)
13/08/10 18:16
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Re: Mobbing in der Schwangerschaft - Beschäftigungsverbot? (Gastronomie)

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Hallo,

"bin in der 20.ssw"
Glückwunsch!

"der Gastronomie. Seit dem mein AG weiß das ich schwanger bin versucht er ständig nach fehlern von mir zu suchen. Dies belastet mich sehr, um mich anzumotzen "
kommt vor, einige Arbeitgeber können sich nicht mit einer Schwangerschaft abfinden. Wenn es in Richtung Mobbing geht, kann der Arzt aber sogar ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

"ruft er mich auch in meiner Freizeit ständig an. "
eine Problematik, die Sie mit einem Anwalt klären sollten, dauernde Anrufe sind gewiss nicht erlaubt.

"Meine Arbeitszeiten in der Woche überschreiten erheblich den vorgeschriebenen 40 Stunden und arbeiten nach 20 Uhr. "
im Gastronomiebereich gibt es einige Ausnahmeregelungen:

Das Gesetz sagt in § 8. Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit:
(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden. in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr...

Also: eine Arbeitszeit nach 20:00 ist in der Gastronomie nicht automatisch ein Verstoss gegen das Gesetz.

Es müssen aber weiter die Verbote zu Überstunden eingehalten werden, d.h. bei Frauen über 18 nicht mehr als 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche. Frauen unter 18 Jahren nicht mehr als über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche.

"Es gibt auch keinerlei möglichkeiten mich auszuruhen."
die Pausenregeln, die bereits für Nichtschwangere gelten, sind einzuhalten.

Ausserdem gilt laut Gesetz: "wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, hat für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen."

Wird das nicht eingehalten: Beschäftigungsverbot, siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock.

"Ich habe darüber mit meinem FA geredet, war auf einer Beratungsstelle und bei der Arbeitskammer und niemand kann mir helfen. Die sagen ich soll meinem AG die Gesetze ausdrucken und vorlegen "
das muss keine Schwangere, deren Arbeitgeber gegen das Mutterschutzgesetz verstösst (z.B. eine Frau bis 18 Jahre über 80 Stunden pro Doppelwoche oder nach 22:00 arbeiten lässt), auf sich nehmen. Zunächst wird ein kundiger Frauenarzt einfach ein Beschäftigungsverbot aussprechen, Überzeugungsarbeit beim Arbeitgeber kann man auch noch hinterher leisten.

"Als wenn ich mich das trauen würd) "
genau deshalb hat der Gesetzgeber Ihnen diese Pflicht auch nicht aufgebürdet. Der Frauenarzt ist der Ansprechpartner. Prüfen Sie also, ob Ihre Arbeitszeiten über den Gastronomie Regeln im Gesetz liegen, wenn ja: diverse Frauenärzte abklappern.

"schmerzen im unterleib auf der arbeit und bin vollkommen kraftlos. Ich weiß nicht wo ich mich hinweden soll wer mir helfen kann. Der FA sagt er könne erst was tun wenn es meinem Baby schlecht gehen würde und was passiert..."
das ist kompletter Quatsch, das Gesetz will ja verhindern, dass es zu Problemen kommt. Es gibt nur eine Lösung: mehrere Ärzte befragen. Immer wieder gibt es Frauenärzte, die keine Ahnung vom Mutterschutz haben.
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Ihr Cyberdoktor-Team

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Unbekannt
(Unregistriert)
14/08/10 01:17
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Schwangerschaft Metzgerei

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Guten Abend
ich bin 26 Jahre alt und zum 2ten mal Schwanger. Ich arbeite in einer Metzgerei, kleine Zweigstelle,eingestellt auf 25 std, ich bin den in meiner Arbeitszeit immer alleine und nur Samstags zu zweit, machen aber keine Pausen weil keine Zeit dafür ist.
Im Moment habe ich Urlaub, kann entspannen usw..
Habe aber schon recht viele Schwangerschaftswehwechen ständiger Schwindel, Übelkeit besonders bei Fleisch und Wurstwaren und Durchfall.
Ich glaube auch nicht das mein Chef es sich leisten kann mich zu schonen, da im Hauptgeschäft die Filialleitung Schwanger ist und noch jemand anderes gekündigt wurde.

Habe nun Angst das ich weiter alles machen muss obwohl ich das nicht darf,habe auch nicht grad das beste Verhältniss zum meinem Chef, wir haben nun 2 Jahre auf dieses Kind gewartet und möchte das nicht riskieren.
Wie kann ich ein Beschäftigungsverbot erreichen auch wenn ich noch in der Frühschwangerschaft bin.

Vielen Lieben Dank für Ihre Antwort schon mal im voraus.

Lg
Nicole mit Familie


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Cyberdoktor
(stranger)
14/08/10 03:30
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Re: Schwangerschaft Metzgerei

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Liebe Nicole,

"ich bin 26 Jahre alt und zum 2ten mal Schwanger."
Glückwunsch!

"Metzgerei, kleine Zweigstelle,eingestellt auf 25 std, ich bin den in meiner Arbeitszeit immer alleine und nur Samstags zu zweit, machen aber keine Pausen weil keine Zeit dafür ist."
wenn Sie als Schwangere keine Pausen machen dürfen, wird der Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen müssen.

Ausserdem könnte in der geschilderten Situation z.B. auch eine stehende Tätigkeit einen Konflikt mit dem Mutterschutzgesetz darstellen. Siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock.

"Ich glaube auch nicht das mein Chef es sich leisten kann mich zu schonen,"
spielt keine Rolle, das Gesetz muss eingehalten werden. Die Gesundheit von Mutter und Kind geht vor.

"Wie kann ich ein Beschäftigungsverbot erreichen auch wenn ich noch in der Frühschwangerschaft bin."
auch in der Frühschwangerschaft gelten die Mutterschutzgesetz-Regeln. Also: schnellstens Frauenarzt aufsuchen, Arbeitsbedingungen schildern, evt. kommt ein Beschäftigungsverbot in Frage (im Zweigel mehr als einen Arzt fragen).
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Ihr Cyberdoktor-Team

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Nudelchen
(Unregistriert)
25/08/10 15:50
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Callcenter Bandscheibdenprobleme in der Sch-schaft

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Hallo,

ich bin nun in der 22ten Woche und habe da eine Frage

1. Ich habe ein Problem mit meiner Bandscheibe. Deswegen war ich schon vor 5 Jahren ca. 6 Monate krank geschrieben. Durch die Schwangerschaft und das Mehrgewicht, treten diese Schwierigkeiten wieder auf. Ständige Rückenschmerzen, ziehen in den Beinen, taubes Gefühl in der linken Hand und im linken Fuß, kann meine Beine durch das Ziehen nicht mehr anheben ohne einen tierischen Stich in den Rücken zu bekommen. Genau so fing es halt vor 5 Jahren schon mal an
Ich habe eine rein sitzende Tätigkeit. Klar, ich kann auch mal aufstehen und rumlaufen, was mir aber auf Grund der Schmerzen im Rücken schwer fällt. Hinlegen könnte ich mich hier auch im Betrieb, das Problem ist nur, dass ich dann gar nicht mehr hoch komme durch die Schmerzen und dann erst wieder 30 Minuten brauche, um einigermaßen schmerzfrei sitzen, laufen oder stehen zu können.

Klar, eigentlich ist das ein Grund um sich krank schreiben zu lassen, logisch. Ich habe nur halt die Befürchtung, dass es mich eh länger dahinraffen wird, grade weil die zu tragende Masse ja nun auch nicht weniger wird, sogar im Gegenteil. Wäre hier eine Begründung für eine BV ?

Danke und gruß
Nadine



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Cyberdoktor
(stranger)
25/08/10 18:03
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Re: Callcenter Bandscheibdenprobleme in der Sch-schaft

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Liebe Nadine,

"ich bin nun in der 22ten Woche"
Glückwunsch!

" Ich habe ein Problem mit meiner Bandscheibe. Deswegen war ich schon vor 5 Jahren ca. 6 Monate krank geschrieben. Durch die <
typisches häufiges Problem, das meist zu einer Krankschreibung führt.

"Hinlegen könnte ich mich hier auch im Betrieb"
vorbildlich seitens des Arbeitgebers.

"Klar, eigentlich ist das ein Grund um sich krank schreiben zu lassen, logisch."
und daher ist normalerweise ein Beschäftigungsverbot auch nicht möglich. Fragen Sie trotzdem beim Frauenarzt nach.
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Ihr Cyberdoktor-Team

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Unbekannt
(Unregistriert)
29/08/10 13:08
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Altenheim, Schwanger

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Hallo,

ich bin jetzt in der 8 SSWjuchu)
und habe es letzte Woche meinen Arbeitgeber mitgeteilt.
Ich arbeite im Altenheim und wir sind halt nur ein kleiner Betrieb mit 2 Wohnbereichen aber dafür je 37 Bewohner und immer nur zu dritt.
Die Heimleitung war nicht sehr glücklich über meine SS, sie meinte sie kann mich nirgendswo anders einteilen da keine anderen Arbeiten frei sind, sie braucht mich auf der Station da es kaum examiniertes Personal gibt.
Aber nach Mutterschutzgesetz darf ich doch nicht mehr spritzen oder?
Das andere was sie mir angeboten hat, war halt das ich mir vom Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot hole damit wären wir alle auf der sicheren Seite.

Kann ich das denn meinem Frauenarzt so sagen? Ich komme mir dann so blöd vor als ob ich keine Lust hätte zu arbeiten, allerdings kann ich mir auch kaum vorstellen weiterhin die ganzen Bewohner in den Rollstuhl zu mobilisieren, es ist schon sehr schwer auf arbeit.

Ach und ich habe es meinem Arbeitgeber jetzt mündlich mitgeteilt mit meiner SS, wann muss ich ihm schriftlich was hinterlegen?

Vielen Dank
Mfg Diana




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Cyberdoktor
(stranger)
29/08/10 15:22
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Re: Altenheim, Schwanger

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Liebe Diana,

"ich bin jetzt in der 8 SSW juchu"
Juchu!

"und habe es letzte Woche meinen Arbeitgeber mitgeteilt."
man sollte den Arbeitgeber stets umgehend informieren, um gar nicht erst weiter für gefährliche Tätigkeiten eingeteilt zu werden.

"Ich arbeite im Altenheim und wir sind halt nur ein kleiner Betrieb mit 2 Wohnbereichen aber dafür je 37 Bewohner und immer nur zu dritt."
unabhängig von der Betiebsgrösse gilt stets das Mutterschutzgesetz.

"Die Heimleitung war nicht sehr glücklich über meine SS,"
kaum ein Arbeitgeber ist wirklich glücklich über schwangere Mitarbeiter, Schwagere müssen da ein dickes Fell haben...

"Aber nach Mutterschutzgesetz darf ich doch nicht mehr spritzen oder?"
nein. Kein keinen Umgang mit potenziell infizierten stechenden, schneidenden oder bohrenden Gegenständen für Schwangere, siehe oben.

"Das andere was sie mir angeboten hat, war halt das ich mir vom Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot hole damit wären wir alle auf der sicheren Seite."
wenn der Arbeitgeber Sie nicht mit sicheren Arbeiten beschäftigen will/kann, muss der Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Bereits ohne das Beschäftigungsverbot darf der Arbeitgeber Sie aber nicht in Gefahr bringen, Sie können auch gefährliche Arbeiten ablehnen.

"Ich komme mir dann so blöd vor als ob ich keine Lust hätte zu arbeiten"
das ist Quatsch, denken Sie an die Gesundheit Ihres Kindes.

"allerdings kann ich mir auch kaum vorstellen weiterhin die ganzen Bewohner in den Rollstuhl zu mobilisieren, es ist schon sehr schwer auf arbeit."
geht nicht: keine schweren Lasten, keine Arbeit mit Sturzgefahr, siehe Beiträge zu Heimen etc. oben.

"Ach und ich habe es meinem Arbeitgeber jetzt mündlich mitgeteilt mit meiner SS, wann muss ich ihm schriftlich was hinterlegen?"
man kann dem Arbeitgeber eine Schwangerschaft auch einfach mündlich mitteilen (sinnvollerweise vor Zeugen), in der Regel ist es aber angeraten, ein Schwangerschaftsattest vom Frauenarzt (bzw. in Ihrem Fall möglicherweise ein Beschäftigungsverbot) einzureichen, dann kann es keine Missverständnisse geben.
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Unbekannt
(Unregistriert)
30/08/10 15:06
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epilepsie, schwanger, wann mit dem arbeiten aufhören (Altersheim)

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ich bin seit 4 jahren epileptikerin und arbeite im altenheim ich konnte noch nicht richtig eingestellt werden und war bei vielen ärzten nach einem kreislauf zusammenbrauch vor 2 wochen wurde mir offenbart das ich in der 14ssw bin... das war ein schock.. habe gehört das anfälle dem kind schaden hatte erst 2 schwere nur im schlaf, gott sei dank) kann es dem kind schaden oder mir? soll ab heute keppra nehmen was macht es mit dem kind und ab wann soll ich mit dem arbeiten aufhören meine kollegen sagen am besten gleich doch mehr oder weniger geht es mir gut? im vorraus vielen dank für die antworten


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Cyberdoktor
(stranger)
30/08/10 17:20
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Re: epilepsie, schwanger, wann mit dem arbeiten aufhören (Altersheim)

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Hallo,

"2 wochen wurde mir offenbart das ich in der 14ssw bin... das war ein schock.."
da Sie sich vom ersten Schock erholt haben dürften, möchten wir Ihnen, wie allen Schwangeren trotzdem herzlich gratulieren.

"ich bin seit 4 jahren epileptikerin"
Auch eine Epileptikerin darf unter entsprechend intensiver ärztlicher Kontrolle durchaus schwanger werden und es gibt in der Regel keinen Grund für übertriebene Ängste. Wird die Schwangere von entsprechenden Experten betreut, verläuft die Schwangerschaft meist günstig ("Kinderwunsch und Schwangerschaft bei Frauen mit Epilepsie", S. Beyenburg, A. G. Schmutzler, Zentralbl Gynakol. 2004 Jun;126(3):112-8.).

" und arbeite im altenheim"
wir haben oben im Themenblock bereits zum Thema Schwanger im Altersheim Stellung genommen. Es ist umgehend der Arbeitgeber zu informieren, sodass Ihnen keine gefährlichen Tätigkeiten mehr zugewiesen werden (z.B. Heben von Lasten, Umgang mit infektiösen Material, Nachtdienste). Ausserdem muss mit dem Frauenarzt besprochen werden, ob die Arbeitsumstände ein Beschäftigungsverbot rechtfertigen.

"habe gehört das anfälle dem kind schaden hatte erst 2 schwere nur im schlaf, gott sei dank) kann es dem kind schaden oder mir?"
bei schweren Anfällen bleiben Restrisiken für Mutter und Kind, meist geht aber alles gut, lassen Sie sich gründlich von den behandelnden Ärzten (Klinik) beraten, die werden Ihnen viele Ängste ausreden können.

" soll ab heute keppra nehmen was macht es mit dem kind "
eine Monotherapie (Behandlung mit nur einem Wirkstoff) ist während einer Schwangerschaft besser als die Gabe mehrerer Mittel, ob die Therapie jetzt begonnen werden ist, müssen die Neurologen je nach Einzelfall entscheiden.

Es gibt bisher noch nicht sicher, ob der Keppra Wirkstoff Levetiracetam in einer Schwangerschaft bezüglich des Risikos für das Kind besser oder schlechter als andere Wirkstoffe geeignet ist. Es gibt aber Hinweise, dass weniger Missbildungen auftreten, wenn statt anderer Wirkstoffe Levetiracetam verschreiben wird ("Changing patterns of antiepileptic drug use in pregnant Australian women., Vajda et al., Acta Neurol Scand. 2010 Feb;121(2):89-93. Epub 2009 Dec 15.).

"und ab wann soll ich mit dem arbeiten aufhören meine kollegen sagen am besten gleich doch mehr oder weniger geht es mir gut?"
auch, wenn es Ihnen gut geht: viele Arbeiten im Altersheim sind für Schwangere Tabu, reden Sie mit dem Frauenarzt.
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Ihr Cyberdoktor-Team

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hasi82
(Unregistriert)
20/09/10 06:36
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individuelles Beschäftigungsverbot

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hallo,

habe vor 3 Monaten bei einem neuen Arbeitgeber im Management angefangen.. die Arbeitsbedingungen waren von Grund auf sehr schlecht80hwoche, dauernde Machtkämpfe zwischen Kollegen, Mobbing durch Chef und direkten Vorgesetzten, Choleriker als Chef, öffentliche an den Pranger stellen bei Fehlern). Eine direkte Aussprache vor 4 Wochen hat leider keine Früchte getragen.. ich habe mich zwischenzeitlich bereits weiter beworben..

Jetzt bin ich nun unerwartet Schwanger geworden und möchte das Kind auch behalten ich bin in der 7 SSW).. da meine Chancen auf einen neuen Job nun sehr gering sind und ich seelisch und körperlich fast am Ende meiner Kraft angelagt bin und mich bereits schon einmal aufgrund der Arbeitsbedingungen krank schreiben musste.. habe ich Angst das die gegebenen Umstände schaden auf meine Schwangerschaft nehmen könnten.. ich habe die allgemeinen Stresssymtompe wie Magenschmerzen, Schlaflosigkeit, innere Unruhe und Angstzustände..

Im Mutterschutzgesetz bin ich nun auf das individuelle Beschäftigungsverbot gestossen.. würde in meinem Fall ein sollches ind. BV greifen?

Bedanke mich schon im Voraus für Ihre Antwort.


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