Medizinforen : Arbeits- und Umweltmedizin
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Cyberdoktor
(stranger)
03/06/10 14:52
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Re: Schwanger SSW 17 - ev. BV wg.ischiasbeschwerden?

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Hallo,

"ich bin nun schwanger in der 17. SSW 16 3 D )"
Glückwunsch!

"seit ziemlich genau 4 wochen schon habe ich ischias beachwerden hat der orthopäde leider bestätigt) vor der ssw hatte ich zwar mal nackenverspannungen aber nie solche beschwerden wie nun."
Bei vielen Schwangeren kommt es zu einem Ischiassyndrom, dabei wird der Nervus ischiadicus (Ischiasnerv) gereizt, es kommt z.B. zu einer Schmerzausstrahlung in das Bein.


Nervus ischiadicus
Anatomie: Nervus ischiadicus.



"ich war deswegen auch schon 1 woche krankgeschrieben"
eine Krankschreibung ist angemessen.

"Auf arbeit - ich bin apothekerein- stehe und gehe ich den ganzen tag zwei schritte rechts drei links bücken, ins regal ob greifen, strecken,"
unabhängig von aller Ischias-Qual: das geht als Schwangere nicht. Das Mutterschutzgesetz sagt klipp und klar: keine Arbeiten, bei denen Sie sich häufig erheblich strecken oder beugen müssen.

"drei schritte gehen aber eben vor allem stehen."
nach Ablauf des fünften Monats keine Arbeiten, bei denen
Sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden
überschreitet, früher in der Schwangerschaft muss es eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen geben.

"leider herrscht bei uns auch personalmangel sodass ist es mir leider auch nicht möglich mich mal 5 minuten hinzusetze noder hinzulegen wann ICH es nötig empfinde wenn die bude voll steht mus ich in den verkauf."
es muss die Möglichkeit zum Ausruhen geben.

"was soll kann ich tun?"
Ischiasbeschwerden treffen unabhängig von einer Arbeitstätigkeit viele Schwangere, da gibt es normalerweise kein Beschäftigungsverbot, sondern einfach eine Krankschreibung. Haben die Beschwerden nachgelassen, wäre aber ein BV denkbar, wenn der Arbeitgeber Ihnen keine mit dem Mutterschutzgesetz konforme Arbeit zuweisen kann. Reden Sie dringend mit dem Frauenarzt.
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Unbekannt
(Unregistriert)
15/06/10 20:52
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Beschäftigungsverbot in der Zahnarztpraxis

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Hallo,
ich würde gerne wissen wie es mit dem Beschäftigungsverbot für angestellte Zahnärztinnen in der Schwangerschaft aussieht. Ich arbeite hauptsächlich mit Kindern zusammen Füllungen legen, Zähne ziehen, Prophylaxemaßnahmen...) und führe auch oft Operationen unter Narkose durch Einleitung mit Narkosegas). Da mein Chef davon ausgeht, dass von Kindern keinerlei Infektionsgefahr ausgeht besteht er darauf, dass ich bis zum gesetzlich festgelegten Mutterschutz weiterhin arbeiten soll. In der Zeit bräuchte ich dann nicht mehr erwachsenen Patienten zu behandeln. Meine Patienten sind meistens im Altern von 1-10. Lebensjahr. Was halten Sie von der Begründung?


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Cyberdoktor
(stranger)
15/06/10 23:06
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Re: Beschäftigungsverbot in der Zahnarztpraxis

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Hallo,

zunächst dürfen wir zur Schwangerschaft herzlich gratulieren.

"ich würde gerne wissen wie es mit dem Beschäftigungsverbot für angestellte Zahnärztinnen in der Schwangerschaft aussieht."
die Mutterschutzgesetz-Regeln gelten für alle Schwangeren, egal ob im weissen oder blauen Kittel.

Im Arztpraxisbereich müssen Mutter und Kind vor diversen Gefahren geschützt werden, der Arbeitsplatz ist entsprechend zu gestalten (kein Kontakt mit Gefahrstoffen, etc.). Jede (Zahn-)Ärztin sollte mit dem Frauenarzt kritisch die Arbeitsbedingungen auf Gefährdungen abklopfen.

"Ich arbeite hauptsächlich mit Kindern zusammen...Meine Patienten sind meistens im Altern von 1-10. Lebensjahr... Da mein Chef davon ausgeht, dass von Kindern keinerlei Infektionsgefahr ausgeht besteht er darauf, dass ich bis zum gesetzlich festgelegten Mutterschutz weiterhin arbeiten soll. "
da liegt er aber ganz schön daneben. Als Zahnarzt muss er sich zwar mit Beschäftigungsverboten nicht auskennen, als Arbeitgeber aber schon. Auch bei bzw. insbesondere bei Kindern kann sich eine Schwangere mit recht üblen Krankheiten anstecken, wir nennen exemplarisch hier die Ringelröteln und Zytomegalie, hat eine Schwangere z.B. für diese Krankheiten keine Immunität, wird ruck zuck bereits allein deshalb ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

"Füllungen legen, Zähne ziehen, "
es besteht bei diesen Tätigkeiten eine nicht hinnehmbare Infektionsgefahr. Körpersekrete, stechende, schneidende oder bohrende Werkzeuge und eine Schwangerschaft passen nicht zusammen. Auch besteht eine Bissgefahr.

"und führe auch oft Operationen unter Narkose durch Einleitung mit Narkosegas). "
OP: bei dentalchirurgischen Eingriffen besteht eine Verletzungsgefahr, daher nicht erlaubt, eine Schwangere darf mit Blut nicht in Kontakt kommen, siehe oben, Narkose: Tätigkeiten, bei denen Gefahrstoffe (Narkosegase) auf die Schwangere einwirken können, sind tabu.

Ist der Arbeitgeber uneinsichtig: ab zum Frauenarzt, er wird dann ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Bis dahin sollten Sie sich nicht selbst gefährden, eine Schwangere darf vom Arbeitgeber nicht gezwungen werden, gegen das Mutterschutzgesetz zu verstossen, gefährliche Arbeiten sollte man sogar vor einem Arztbesuch unter Verweis auf das Gesetz konsequent ablehnen, ein Unfall bzw. eine Infektion kann sonst (was schief gehen kann geht schief), auch noch am Tag des Arzttermins vorkommen. Schreiben Sie uns, was der Frauenarzt sagt, wir freuen uns immer über eine Rückmeldung.
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Mar-La
(Unregistriert)
18/06/10 00:11
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Stillzeit bei Berufstätigen

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Hallo, ich bin jetzt in der 31 SSW. Ich arbeite in der Altenpflege und für mich steht schon fest das ich nach den acht Wochen nach der Entbindung wieder arbeiten gehen möchte. Was hab ich für Rechte als stillende Mutter in der Altenpflege. Bei uns ist viel stress... viele Bewohner, schlechter Personalschlüssel. Ich mach mir ein wenig gedanken das durch zu viel Stress die Milchproduktion eingeschränkt werden kann, was ich nicht möchte, da ich unbedingt stillen möchte. Könnt ihr mir bitte helfen?


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Cyberdoktor
(stranger)
18/06/10 02:24
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Re: Stillzeit bei Berufstätigen

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Hallo,

" ich bin jetzt in der 31 SSW."
Glückwunsch!

"da ich unbedingt stillen möchte."
das ist klasse, Sie bieten Ihrem Neugeborenen damit ein von der Natur perfekt abgemischtes Nahrungsangebot, besser gehts nicht, das Kleine ist dann ausserdem vor Infektionen und Allergien gut geschützt. Auch die körperliche Nähe ist für Mutter und Kind äusserst positiv.

"steht schon fest das ich nach den acht Wochen nach der Entbindung wieder arbeiten gehen möchte. Was hab ich für Rechte als stillende Mutter in der Altenpflege. ... Ich mach mir ein wenig gedanken das durch zu viel Stress die Milchproduktion eingeschränkt werden kann, was ich nicht möchte, "
da auch die Ärzte und der Gesetzgeber sehen, dass ungünstige Arbeitsbedingungen das so wichtige Stillen behindern können, finden sich im Mutterschutzgesetz zahlreiche Schutzvorschriften auch für stillende Mütter.

Hier die wichtigsten Passagen für Stillende:

§ 2 Gestaltung des Arbeitsplatzes

(1) Wer eine werdende oder stillende Mutter beschäftigt, hat bei der Einrichtung und der Unterhaltung des Arbeitsplatzes einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte und bei der Regelung der Beschäftigung die erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutze von Leben und Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter zu treffen.
(2) Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, hat für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen.
(3) Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig sitzen muss, hat ihr Gelegenheit zu kurzen Unterbrechungen ihrer Arbeit zu geben.

§ 6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung

(3) Stillende Mütter dürfen mit den in § 4 Abs. 1, 2 Nr. 1, 3, 4, 5, 6 und 8 sowie Abs. 3 Satz 1 genannten Arbeiten nicht beschäftigt werden.


dazu die verbotenen Arbeiten gemäss § 4, die auch für Stillende gelten:

(1)...dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.

(2) ...dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden

1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,

3. mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen,
4. mit der Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung, insbesondere von solchen mit Fußantrieb,
5. mit dem Schälen von Holz,
6. mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht,
8. mit Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind.

(3) 1. Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann,


Zusätzlich gibt es einen eigenen Paragraphen, den Sie sich ganz genau durchlesen sollten:

§ 7 Stillzeit

(1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.

(2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.


Ausserdem gibt es auch für Stillende folgende Regeln zur Arbeitszeit:

§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit

(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.


Werden die Regeln nicht eingehalten, kann der Frauenarzt auch nach der Entbindung Beschäftigungsverbote aussprechen.

Lesen Sie sich Ihre Rechte gut durch, gibt es am Arbeitsplatz mit der Umsetzung Probleme, reden Sie mit dem Arbeitgeber, stellt sich dieser quer, schildern Sie dem Frauenarzt Ihre Situation.

Wir wünschen eine tolle Geburt und schöne Stillzeit.
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Unbekannt
(Unregistriert)
29/06/10 01:22
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Schwanger, Logopädin, intraorale Behandlung

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Hallo,
ich arbeite als Logopädin mit Kindern und Erwachsenen. Dabei komme ich oft in Kontakt mit Speichel. Ich bin in der 14. SSW. Ist es nun zu empfehlen die intraorale Behandlung zu unterlassen?
Vielen Dank


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Cyberdoktor
(stranger)
29/06/10 03:35
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Re: Schwanger, Logopädin, intraorale Behandlung

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Hallo,

"Ich bin in der 14. SSW."
Glückwunsch!

"ich arbeite als Logopädin mit Kindern und Erwachsenen. Dabei komme ich oft in Kontakt mit Speichel. "
normalerweise sind Tätigkeiten mit einem direkten Speichelkontakt (oder einer Bissgefahr) für Schwangere tabu. Siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock. Sie dürfen also z.B. bei Übungen keinesfalls mit den Fingern den Mundhöhlen- / Zungen-Bereich der Patienten arbeiten. Reden Sie mit dem Frauenarzt.
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Ihr Cyberdoktor-Team

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Unbekannt
(Unregistriert)
11/07/10 20:23
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Beschäftigungsverbot Friseurin

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Guten Abend,
ich bin in der 9+2 ssw und arbeite als Friseurin. Mir geht es letzte zeit schlecht,da wir viel mit Farben und Dauerwellen Zutun haben bekomme ich Schwindelgefühl und mir wir dann auch schlecht wir habe keine Belüftungen,wir sind ein kleiner Betrieb also kann man auch nicht gut lüften selbst wenn Fenster offen ist. Dazu komm es noch jetzt die Hitze,bin im Salon fast umgekippt,am Samstag bin ich zu-hause geblieben weil es mir immer schlechter ging. Seit dem komme ich nicht mehr richtig aus dem Bett habe auch Unterleib ziehen. Das ist meine erste ss ich habe bedenken deswegen.Daher wollte ich fragen ob ich in meinem Fall Beschäftigungsverbot bekommen kann.


Würde mich über eure Hilfe freuen


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Cyberdoktor
(stranger)
11/07/10 22:36
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Re: Beschäftigungsverbot Friseurin

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Hallo,

"ich bin in der 9+2 ssw"
Glückwunsch!

" und arbeite als Friseurin. Mir geht es letzte zeit schlecht,da wir viel mit Farben und Dauerwellen Zutun haben"
oben im Themenblock sind bereits einige Beiträge von schwangeren Friseurinnen.
Die Arbeit mit gesundheitsschädlichen Chemikalien ist für Schwangere nicht erlaubt. Will der Arbeitgeber das nicht ändern: Beschäftigungsverbot.

Ausserdem erinnern wir an das Verbot für stehende Tätigkeiten ab dem 5. Monat (wenn diese mehr als 4 Stunden pro Tag umfassen). Davor muss zumindest eine Sitzgelegenheit für kurze Verschnaufpausen zur Verfügung stehen.

"wir habe keine Belüftungen,wir sind ein kleiner Betrieb also kann man auch nicht gut lüften selbst wenn Fenster offen ist. Dazu komm es noch jetzt die Hitze,bin im Salon fast umgekippt,"
wenn Geräte oder örtliche Gegebenheiten die Hitze auf zu hohe Werte treiben, ist auch da ein Beschäftigungsverbot möglich (es droht sonst eine Hitzeerschöpfung, die für Schwangere besonders gefährlich ist).

"schlechter ging. Seit dem komme ich nicht mehr richtig aus dem Bett habe auch Unterleib ziehen. "
einfach einmal durch den Frauenarzt kontrollieren lassen. Missempfindungen wie ein Ziehen im Unterleib kommen aber auch bei gesunden Schwangeren vor.

"wollte ich fragen ob ich in meinem Fall Beschäftigungsverbot bekommen kann."
generell kann auch eine Schwangere (mit entsprechenden Pausenmöglichkeiten) Haare schneiden, zumindest bis zum 5. Monat. Für Arbeiten mit Gefahrstoffen oder extreme Hitzesituationen kann der Arzt aber bereits jetzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Schreiben Sie uns, was der Arzt sagt, wir freuen uns immer über eine Rückmeldung.
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Ihr Cyberdoktor-Team

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Unbekannt
(Unregistriert)
13/07/10 17:28
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Beschäftigungsverbot Friseurin

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Danke noch mal für die Hilfe.
Mein Arzt hat mir Beschäftigungsverbot gegeben da die ganzen Dämpfe nicht gut für die Gesundheit sind.
Ich finde diese Seite sehr informativ, DANKE, DANKE,habe mich sehr gefreut für eure Hilfe...


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