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Arbeits- und Umweltmedizin

Beschäftigungsverbot während Schwangerschaft ? (Küche)

von Unbekannt , 25.04.07 23:19
hi, ich habe auch fast die gleiche problem.Epilepsie habe ich nicht aber ich habe sehr viel stress in der arbeit und mit meinem chef,bi uns gibt es kein klimaanlage und es ist im küche bis um 40 grad,alle türe sind offen und es istein durchzug,keine zeit für pause,es gibt 2 lager welche jeder hat temperatur vom minus30 grad,manchmal muss ich auch rein,ich arbeite bei mc donalds als schisctleiter und ich sage euch es iet stress pur.habe mit meine frauenarzt geschprochen,die hat mir krank geschrieben für 3 monate ,weil ich leichte blutungen hatte am anfang meine schwangerschaft,jeztz bin ich im 15ssw und ich muss ab 29.04.07 wieder zu arbeit,aber ich habe immer noch schmerzen,es ist mir schwindlich und ich weiss es nicht was ich machen soll
liebe grüsse sesilia

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Re: Beschäftigungsverbot während Schwangerschaft ? (Küche)

von Cyberdoktor , 26.04.07 01:32
Hallo,

"f,bi uns gibt es kein klimaanlage und es ist im küche bis um 40 grad,"
Temperaturen um 40 Grad als Dauerzustand sind für Schwangere problematisch, fragen Sie den Frauenarzt (und Betriebsarzt), evtl. muss der Arbeitgeber Sie in einen anderen Bereich versetzen. Die Mutterschutzvorschriften besagen, dass werdende Mütter nicht mit Tätigkeiten beschäftigt werden dürfen, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Hitze oder Kälte ausgesetzt sind.

"es gibt 2 lager welche jeder hat temperatur vom minus30 grad,manchmal muss ich auch rein"
Fragen Sie auch da den Frauenarzt, eine ständige Arbeit im Kühlhaus ist natürlich nicht erlaubt, wenn Sie aber am Tag einmal die Türe aufmachen und kurz etwas holen, wäre das vermutlich eher nicht problematisch.

"keine zeit für pause"
das geht nicht, die Pausenzeiten müssen eingehalten werden.

"ich sage euch es iet stress pur"
beruflicher Stress ist je nach Einzelfall ein Grund für ein Beschäftigungsverbot.

".habe mit meine frauenarzt geschprochen,die hat mir krank geschrieben für 3 monate ,weil ich leichte blutungen hatte am anfang meine schwangerschaft"
leichte Blutungen in den ersten Monaten kommen öfter vor, die Krankschreibung ist je nach Einzelfall sinnvoll.

"aber ich habe immer noch schmerzen,es ist mir schwindlich"
bei Schmerzen oder Schwindel kann der Arzt Sie durchaus erneut krankschreiben, bei Schwindel ist ja in einer Grossküche z.B. eine höhere Wahrscheinlichkeit für einen Arbeitsunfall denkbar. Man muss aber auch ein Beschäftigungsverbot in Betracht ziehen.

Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

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Beschäftigungsverbot bei langer Fahrzeit

von silvi , 04.06.07 17:52
Hallo,

bei mir wurde in der 21 SSW eine Plazenta Previa totalis festgestellt. Leider habe ich eine sehr lange Strecke zur Arbeit mit dem Auto zu fahren ( 120 km eine Strecke ! ) was mir mittlerweile erhebliche Schmerzen bereitet. U.a. hatte ich in der 5 SSW eine OP wegen einer evtl Eileiterschwangerschaft, welche sich zum Glück als nichtig erwies. Jetzt habe ich von meiner Ärzin eine teilweises Beschäftigungsverbot erhalten ( nur noch 4 Std täglich ) aber mein AG weiß von der langen Anfahrt und möchte, dass ich komplett zu Hause bleibe. Meine Ärtzin ist aber der Meinung, dass mich mein AG dann freistellen muss. Dieser sieht das anders, er will ein Beschäftigungsverbot seitens der Ärzin. ich fühle mich ziemlich hilflos, weil alles so auf mich einprasselt und ich mich durch die Fahrerei und den Druck von aussen nicht schonen kann. Was kann ich tun, wenn der Arzt das komplette Beschäftigungsverbot nicht ausstellt aber der AG dies weiterhin wünscht ?

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Re: Beschäftigungsverbot bei langer Fahrzeit

von Cyberdoktor , 04.06.07 20:05
Hallo,

" Leider habe ich eine sehr lange Strecke zur Arbeit mit dem Auto zu fahren ( 120 km eine Strecke ! )"
Schwangere können und dürfen normalerweise durchaus Auto fahren.

Wenn das Führen des KFZ die Haupttätigkeit ist, bzw. wenn die reine Fahrzeit während der Arbeitszeit einen grossen Teil der täglichen Arbeitszeit ausmacht, kommt aber ein Beschäftigungsverbot in Frage (insbesondere nach dem 3. Monat).

Handelt es sich allerdings um eine Anfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsort, zählt diese Zeit nicht zur Beschäftigung und es kommt auch kein Beschäftigungsverbot in Frage.

"was mir mittlerweile erhebliche Schmerzen bereitet."
wenn die Fahrten ausserhalb der Arbeitszeit liegen, bleibt vermutlich nur die Krankschreibung.

"hatte ich in der 5 SSW eine OP wegen einer evtl Eileiterschwangerschaft, welche sich zum Glück als nichtig erwies. Jetzt habe ich von meiner Ärzin eine teilweises Beschäftigungsverbot erhalten ( nur noch 4 Std täglich )"
es gibt in der Tat auch zeitlich beschränkte Beschäftigungsverbote.

"aber mein AG weiß von der langen Anfahrt und möchte, dass ich komplett zu Hause bleibe. er will ein Beschäftigungsverbot seitens der Ärzin."
das kann der Arbeitgeber nicht einfach so fordern, die Ärzte müssen zunächst der Meinung sein, dass Ihre berufliche Tätigkeit (Im Einzelfall auch Fahrtzeiten) Ihre Gesundheit gefährdet, nur dann ist ein Beschäftigungsverbot durch den Arzt möglich. Das ist dann ein individuelles Beschäftigungsverbot, genau auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnitten.

" Meine Ärtzin ist aber der Meinung, dass mich mein AG dann freistellen muss."
Es gibt sog. generelle Beschäftigungsverbote, bei denen der Arbeitgeber ganz ohne Einschreiten eines Frauenarztes von sich aus die Schwangere nicht mehr einsetzen darf, z.B. wenn schwere Lasten gehoben werden müssen, oder mit gesundheitsschädlichen Stoffen umgegangen wird.

"Was kann ich tun, wenn der Arzt das komplette Beschäftigungsverbot nicht ausstellt"
wenn Sie der Meinung sind, dass die Arbeit zu belastend ist: in diesem Fall ist eine zweite (oder dritte) ärztliche Meinung sinnvoll.

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Krankenschwester in Ausbildung: Beschäftigungsverbot während Schwangerschaft ?

von Unbekannt , 13.07.07 18:01
Ich muss jetzt auch mal eine frage los werden... und zwar bin ich 22 jahre alt bin im 2ten lehrjahr zur ausbildung als krankenschwester (komme im oktober ins dritte) bin in der 6ten ssw. Ich wollte mal wissen welche Tätigkeiten ich konkret nicht mehr machen darf als schwangere in einer klinik... weil ich hab angst das mir dann für die prüfung einige praktische sachen fehlen werden wie z.B. Verbandswechsel usw....

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Re: Krankenschwester in Ausbildung: Beschäftigungsverbot während Schwangerschaft ?

von Cyberdoktor , 13.07.07 20:14
Hallo,

"bin in der 6ten ssw."
Glückwunsch!

"und zwar bin ich 22 jahre alt bin im 2ten lehrjahr zur ausbildung als krankenschwester (komme im oktober ins dritte) Ich wollte mal wissen welche Tätigkeiten ich konkret nicht mehr machen darf als schwangere in einer klinik..."
prima, dass Sie nachfragen, es kommen diverse Einschränkungen auf Sie zu, reden Sie dringend mit dem Betriebsarzt, er kennt die Gefahrenquellen in Ihrer Klinik am besten.

Generell kann man aber sagen, dass eine schwangere Krankenschwester in einer Klinik vielen Gefahren ausgesetzt ist und viele Tätigkeiten nicht mehr erlaubt sind, die Liste der Verbote ist lang.

Häufig trifft würde die Pflegearbeit z.B. gegen die folgende Regel verstossen: Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Ausserdem sind weder die in Krankenhäusern übliche Nacht- noch Mehrarbeit erlaubt. Des Weiteren: Keine Arbeit im OP, keine Arbeit mit Gefahrstoffen (Anästhesie, diverse Medikamente wie Zytostatika), kein Umgang mit bestimmten Patientengruppen (z.B. Kleinkinder wenn der Sie keinen Schutz gegen Zytomegalie haben), und, und, und...

Also grosser Beratungsbedarf durch den Betriebsarzt.

"angst das mir dann für die prüfung einige praktische sachen fehlen werden wie z.B. Verbandswechsel usw...."
keine Tätigkeiten, bei denen Sie in Kontakt mit potenziell infektiösen Körperflüssigkeiten (Blut, Urin, Wundsekrete, Speichel) der Patienten kommen könnten. Einige Ausbildungsstationen können also erst nach der Schwangerschaft durchlaufen werden.

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Beschäftigungsverbot wegen Blutungen / Zervixinsuffizienz ?

von Keppli23 , 30.07.07 17:01
Hallo.

Ich arbeite als Krankenschwester auf einer Intensivstation und bin nunmehr in der 11 SSW. Bisher hatte ich drei Blutungen und bin deswegen seit 3 Wochen krank geschrieben. Zusätzlich hatte ich 2 Operationen am Muttermund weswegen ich zu einer Muttermundschwäche und Fehlgeburten neige. Mein Arbeitgeber drängt auf ein Beschäftigungsverbot, aber mein Gynäkologe lehnt dies ab.

Ist dies rechtens?

Mit freundlichen Grüßen....

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Re: Beschäftigungsverbot wegen Blutungen / Zervixinsuffizienz ?

von Cyberdoktor , 30.07.07 19:14
Hallo,

"Ich arbeite als Krankenschwester auf einer Intensivstation und bin nunmehr in der 11 SSW. ... Zusätzlich hatte ich 2 Operationen am Muttermund weswegen ich zu einer Muttermundschwäche und Fehlgeburten neige. Bisher hatte ich drei Blutungen"
eine Muttermundschwäche (Zervixinsuffizienz) kann durchaus ein Beschäftigungsverbot rechtfertigen (es gibt Urteile, bei denen die Muttermundschwäche als Grund für ein Verbot bestätigt wurde: Hessisches Landessozialgericht, Az.: L 9 AL 35/04, Urteil vom 20.08.2007), wir würden dringend einen weiteren Frauenarzt aufsuchen.

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Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

von dakre , 26.10.07 01:06
Hallo,

ich bin in der 17.SSW und arbeite auf 400 Euro-Basis. Ich bin familienversichert.

Da ich auf der Arbeit lange stehen und mich oft beugen und hocken muss, könnte ich mir wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen, aber ich habe Angst, dass sich mein Arbeitgeber quer stellt und mir den "Lohnersatz" nicht auszahlt und ich somit kein Geld hätte.

Ist der AG verpflichtet, den Lohn bei Beschäftigungsverbot weiter zu zahlen? Und was kann man machen, wenn er nicht zahlt?

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Re: Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot

von Cyberdoktor , 26.10.07 03:20
Hallo,

"ich bin in der 17.SSW"
Glückwunsch!

" und arbeite auf 400 Euro-Basis."
auch für Schwangere in einem 400 Euro-Job gelten alle Regeln desMutterschutzgesetzes.

"Da ich auf der Arbeit lange stehen und mich oft beugen und hocken muss, könnte ich mir wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen,"
gut möglich, gemäss Gesetz darf die Schwangere nicht beschäftigt werden

3. mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen,

"aber ich habe Angst, dass sich mein Arbeitgeber quer stellt und mir den "Lohnersatz" nicht auszahlt und ich somit kein Geld hätte."
Sie erhalten einfach den Lohn weiter. Das kann man nicht Lohnersatz nennen.

"Ist der AG verpflichtet, den Lohn bei Beschäftigungsverbot weiter zu zahlen?"
eindeutig ja, im Gesetz steht:

vom Arbeitgeber [ist] mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen.

"Und was kann man machen, wenn er nicht zahlt?"
das wird er, bei einem Beschäftigungsverbot durch den Frauenarzt, nicht wagen.
Wenn doch: Anwalt befragen, der kann dann schnell ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben (kann man sogar auch selbst, die Vordrucke gibt es in Schreibwarenläden) oder ruck zuck Klage einreichen.

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