Medizinforen : Arbeits- und Umweltmedizin
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Cyberdoktor
(stranger)
11/04/10 12:21
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Re: Zahnarzthelferin Beschäftigungsverbot

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Hallo,

"ich bin Zahnarzthelferin und arbeite am Empfang"
und, da Sie hier anfragen, wohl auch schwanger - Glückwunsch! Empfangsarbeit: in der Regel kein Problem (wenn die oben genannten Regeln bzg. ständiges Stehen / Sitzen und Pausenzeiten eingehalten werden).

" komme aber trotzdem mit kontaminierten Bereichen in kontakt."
eine Schwangere darf nicht in einen Bereich, in dem für sie ein erhöhtes Risiko für den Kontakt mit infektiösem Material besteht.

"Meine Chefs überlegen ob ein Beschäftigungsverbot sinnvoll wär."
prima, dass der Arbeitgeber so gewissenhaft ist, es gelten die üblichen Bestimmungen, siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock. Trifft eine der gesetzlichen Regelungen auf Sie zu, muss der Arbeitgeber allgemeine gesetzliche Beschäftigungsverbote beachten und Sie so einsetzen, dass Ihnen keine Gefahren mehr drohen, z.B. nur im Empfang (der ist ja wohl niemals kontaminiert, sonst könnten sich ja auch Patienten anstecken).

"Mein Frauenarzt sagt,dass er mir ein Verbot ausstellt"
aber doch gewiss nur für die Arbeit in infektiösen Bereichen.

"reicht ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt aus?"
der Frauenarzt muss eigentlich nur dann einschreiten, wenn der Arbeitgeber von sich aus Gefahren nicht erkennt und ausschaltet (der Arbeitgeber kann also ganz ohne Frauenarzt einem der gesetzlichen allgemeinen Beschäftigungsverbote folgen und das dann mit der Versicherung regeln, Sie müssten dann nichts machen und erhalten weiter Ihr Gehalt).

"Oder muss der AG auch noch Stellung dazu nehmen?"
wenn der Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht, gilt das sofort, der Arbeitgeber kann das nur vor Gericht anfechten.

"Wo muss ich dieses einreichen?"
ein Beschäftigungsverbot durch den Frauenarzt müssten Sie einfach dem Arbeitgeber aushändigen.
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Ihr Cyberdoktor-Team

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jessy79
(stranger )
14/04/10 14:00
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krank geschrieben werden oder beschäftigungsverbot

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ich bin in der 14 ssw und arbeite zurzeit mindestens 6,5 std alleine im einzelhandel. normalerweise werden für diesen laden 4 leute zur verfügung gestellt. wir sind aber im moment nur 2 und teilen uns die 6 tage woche in 2 schichten ,jeder 8,5 std auf. das heißt, ich arbeite in 2 wochen 102 std, darf aber laut gesetz nur 90 std arbeiten es interessiert hier keinen, das personalmangel herscht, trotz ständiger ansprach zu diesem thema. des weiteren belaufen sich meine arbeitszeiten nach 20 uhr und normalerweise dürfte ich auch nicht sitzen. gut dafür habe ich schon selbst gesorgt. jedenfalls kündigt sich bei mir eine margen darm grippe an und ich habe im laden kein wc. ich müsste also den laden schließen, wohl bemerkt liegt der in einem center) um zum wc zu gelangen, das zeitlich gesehen mindestens 8 min dauert, da es nicht gleich um die ecke liegt. so krankschreiben will ich nicht nicht lassen, da mein kollege wahrscheinlich täglich eine 12 std schicht machen müsste. andereseits geht mir meine gesundheit natürlich vor.meine frage ist, kann mein arzt mir beschäftigungsverbot ausstellen, bis für genügend personal gesort ist?


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Cyberdoktor
(stranger)
14/04/10 16:13
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Re: krank geschrieben werden oder beschäftigungsverbot

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Hallo,

"ich bin in der 14 ssw"
Glückwunsch!

"ich arbeite in 2 wochen 102 std, darf aber laut gesetz nur 90 std arbeiten es interessiert hier keinen"
nicht erlaubt, das Gesetz ist eindeutig: Werdende und stillende Mütter
dürfen nicht mehr als maximal 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden pro Doppelwoche, Frauen unter 18 Jahren täglich höchstens acht Stunden oder 80 Stunden in der Doppelwoche arbeiten. Reagiert der Arbeitgeber nicht, wird der Frauenarzt Ihnen gewiss ein eingeschränktes individuelles (vermutlich zunächst befristetes) Beschäftigungsverbot ausstellen.

"des weiteren belaufen sich meine arbeitszeiten nach 20 uhr "
Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Auch hier ist ein die Arbeitszeit einschränkendes BV möglich.

"und normalerweise dürfte ich auch nicht sitzen. gut dafür habe ich schon selbst gesorgt."
Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, hat für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen.

"im laden kein wc. ich müsste also den laden schließen, wohl bemerkt liegt der in einem center) um zum wc zu gelangen, das zeitlich gesehen mindestens 8 min dauert, da es nicht gleich um die ecke liegt."
die entsprechende Arbeitsstätten-Richtlinie - Toilettenräume sagt: Die Toilettenräume bzw. die Toiletten sind ... innerhalb einer Arbeitsstätte so zu verteilen, dass sie von ständigen Arbeitsplätzen nicht mehr als 100 m und, sofern keine Fahrtreppen vorhanden sind, höchstens eine Geschosshöhe entfernt sind. Der Weg von ständigen Arbeitsplätzen in Gebäuden zu Toiletten soll nicht durchs Freie führen.

" so krankschreiben will ich nicht nicht lassen"
Sie sind ja auch nicht krank. Ausserdem hätten Sie dann, anders als bei einem Beschäftigungsverbot, finanzielle Einbussen.

"meine frage ist, kann mein arzt mir beschäftigungsverbot ausstellen"
ein eingeschränktes BV, bis die Missstände behoben sind, ist durchaus plausibel. Schreiben Sie uns, was der Arzt sagt, ist der Arzt nicht informiert bzw. zeigt kein Interesse: weitere Ärzte befragen. Geben Sie uns bei Gelegenheit eine Rückmeldung.
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Petra 1981
(Unregistriert)
14/04/10 17:19
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BV Diabetes Typ I, Sinusitis, Stress)

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Hallo liebes Ärzte-Team,

ich bin in der 20. SSW und habe die folgenden Probleme

1) Diabetes Typ 1 - starke Blutzuckerschwankungen
Ich bin seit 25 Jahren Diabetikerin und habe eigentlich seit Beginn der Schwangerschaft starke Blutzuckerschwankungen, welche durch die Hormonumstellung usw. ausgelöst werden. Meine Diabetologin möchte mich deshalb auch für einige Wochen aus dem Verkehr ziehen und krankschreiben, damit ich die Werte wieder in den Griff bekomme.

2) Sinusitis
Seit Beginn der Schwangerschaft plagen mich Erkältungserscheinungen Husten, Schnupfen, Halsschmerzen...). Insgesamt war ich während meiner Schwangerschaft bereits 6 Wochen krankgeschrieben, aufgrund einer Nasennebenhöhlenentzündung in den letzten 1,5 Monaten nun 4 Wochen. Da die Symptome nur geringfügig besser geworden sind, habe ich diese Woche einen HNO aufgesucht, der mir mitteilte, dass es sich um eine Schwangerschaftssinusitis handeln soll. Antibiotika wollte man mir bisher nicht verschreiben, da HNO und Hausärztin sehr vorsichtig bei der Verordnung von Medikamenten während der Schwangerschaft sind. Die Behandlung besteht also weiterhin aus Bestrahlungen, kortisonhaltigem Nasenspray und Nasenspülungen. Mein Problem hier sind nun die ständigen Kopf-Gesichtsschmerzen, die einfach nicht besser werden. Meine Hausarztin wird mich auch noch weiterhin aufgrund der Sinusitis krankschreiben.

3) Stresspsychische Belastung
Mein Vorgesetzter und vermutlich auch ich selbst setzen mich derzeit extrem unter Druck, auch aufgrund des Krankheitsausfalls. Ich arbeite einen neuen Kollegen in meinen Aufgabenbereich ein, für den es bisher keine andere, zuständige Vertretung gab, d.h. wenn ich in MutterschutzElternzeit gehe, hat der neue Kollege keinen Ansprechpartner mehr, und die zu erledigenden Aufgaben und Abläufe müssen alle bekannt sein. Mein Kollege hat bisher nie in diesem Bereich gearbeitet und besitzt auch kaum Berufserfahrung, was die Einarbeitung sehr erschwert dies habe ich meinem Chef auch bereits mehrfach mitgeteilt, aber überhaupt nicht reagiert).
Mein Problem ist nun, dass ich nachts aufwache und mir dann stundenlang Gedanken mache, wie ich es schaffe, meinem Kollegen alles zu vermitteln. Mein Vorgesetzter hatte nach der Abgabe meiner letzten Krankmeldung nur folgende Aussage für mich Wie stellen Sie sich vor, wie das hier weitergehen soll? Die Abteilung ... geht den Bach runter. und dies in einem sehr genervten und vorwurfsvollen Ton. Nach dieser Aussage war ich total fertig, denn ich kann mich auch nicht gesundzaubern. Wenn ich nun alleine daran denke zur Arbeit zu gehen und meinen Vorgesetzten zu sehen, bekomme ich Bauchschmerzen und mir wird übel. Es hört sich komisch an, aber emotional nimmt mich das ganze sehr mit.

Ist es möglich, dass man mir ein individuelles Beschäftigungsverbot augrund der oben genannten Probleme ausstellt? Bisher haben meine Diabetologin und mein Hausarzt immer nur Krankmeldungen angesprochen.

Viele Grüße und vielen Dank für Eure Antwort,

Petra




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Cyberdoktor
(stranger)
14/04/10 19:33
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Re: BV Diabetes Typ I, Sinusitis, Stress)

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Liebe Petra,

"ich bin in der 20. SSW"
Glückwunsch!

" starke Blutzuckerschwankungen, welche durch die Hormonumstellung usw. ausgelöst werden. Meine Diabetologin möchte mich deshalb auch für einige Wochen aus dem Verkehr ziehen und krankschreiben, damit ich die Werte wieder in den Griff bekomme."
kann man so machen.

"Antibiotika wollte man mir bisher nicht verschreiben, da HNO und Hausärztin sehr vorsichtig bei der Verordnung von Medikamenten während der Schwangerschaft sind."
Ausserdem verkürzen Antibiotika in der Regel eine Sinusitis nur unwesentlich.

Wenn die genannten Erkrankungen eigenständige Krankheiten sind, die keine Arbeit zulassen kommt ein Beschäftigungsverbot normalerweise nicht in Frage, sondern eine Krankschreibung.

" Stresspsychische Belastung
Mein Vorgesetzter und vermutlich auch ich selbst setzen mich derzeit extrem unter Druck...Mein Problem ist nun, dass ich nachts aufwache und mir dann stundenlang Gedanken mache, wie ich es schaffe, meinem Kollegen alles zu vermitteln."
Ein individuelles Beschäftigungsverbot ist je nach Einzelfall möglich, wenn psychisch bedingter Streß am Arbeitsplatz (dazu zählt auch Mobbing) Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet. Basiert ein Beschäftigungsverbot allein auf psychischen Belastungen, ist aber eine juristische Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber denkbar, man sollte die Anschuldigungen also untermauern können, reden Sie mit dem Frauenarzt.
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Unbekannt
(Unregistriert)
18/04/10 10:19
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Übelkeit und Erbrechen

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Hallo

Ich habe mir gerade alle Seiten durchgelesen und habe leider nichts zu meinem Thema gefunden.
Ich bin in der 11. SSW und arbeite in einem großen Einzelhandelsunternehmen. 75Mitarbeiter)
Ich bin nun schon seit 4 Wochen wegen anhaltender Übelkeit und Erbrechen krank geschrieben.
Als ich auf der Arbeit von meiner Schwangerschaft erzählte, bekam ich geschockte Gesichter zu Gesicht.
Da es in unserer Abteilung im Moment absolute Unterbesetzung gibt, durfte ich mir Sätze wie Die Abteilung ist unterbesetzt Wann kommen Sie denn endlcih wieder? Halten Sie das für notwendig so lange krank zu sein? Denken Sie doch mal nach was Sie hier anrichten Kollegen müssen wegen Ihnen viele Überstunden machen und haben kein frei mehr
Das sind nur einige Beispiele...
Des Weiteren werde ich absolut gemobbt...
Wenn ich ein Regal einräume, wird alles wieder ausgeräumt, weil es ja falsch wäre.
Im Pausenraum werden absichtlich alle Plätze belegt, damit ich mich nicht setzen kann..
So muss ich in der Umkleide sitzen....
NIcht gerade schön.
Ich bin also nicht nur wegen meiner Übelkeit krank geschrieben...
Allerdings denkt das meine Frauenärztin...
Ich habe mich bisher noch nicht getraut ihr von meinen psychischen Problemen zu erzählen...
Sie wirkt sehr hart und nimmt sich kaum Zeit für mich.
Morgen habe ich wieder einen Termin...Weiß allerdings nicht wie ich die Probleme ansprechen soll...
Ich breche in letzter Zeit oft weinend zusammen weil mich der Druck so fertig macht..
Ich bekomme emails von Kollegen wo ständig drin steht, dass die Abteilung unterbesetzt ist...Ich kann einfach nicht mehr...

Durch diese psychische Belastung und auch mein hohes Übergewicht Bluthochdruck) habe ich angst meinem Baby zu schaden...
ICh möchte mich doch eigentlich nur ausruhen und ich will das es meinem Baby gut geht

Ich weiß einfach nicht mehr weiter

Bitte helfen Sie mir...


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Cyberdoktor
(stranger)
18/04/10 12:33
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Re: Übelkeit und Erbrechen

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Hallo,

"Ich bin in der 11. SSW"
Glückwunsch!

"Ich bin nun schon seit 4 Wochen wegen anhaltender Übelkeit und Erbrechen krank geschrieben."
viele Schwangere kennen dieses Problem. In der Regel ist aber Erbrechen ein Grund für eine Krankschreibung (da ein eigenständiges Krankheitsbild, das zur Arbeitsunfähigkeit führt), aber kein Beschäftigungsverbot. Übelkeit könnte dagegen zu einem individuellen Beschäftigungsverbot führen.

" durfte ich mir Sätze wie Die Abteilung ist unterbesetzt Wann kommen Sie denn endlcih wieder? Halten Sie das für notwendig so lange krank zu sein? Denken Sie doch mal nach was Sie hier anrichten Kollegen müssen wegen Ihnen viele Überstunden machen und haben kein frei mehr"
als Schwangere darf man die Ohren auf Durchzug stellen, es zählt nur das Wohl vom Mutter und Kind.

"Des Weiteren werde ich absolut gemobbt..."
Mobbing kann ein Grund für ein Beschäftigungsverbot sein, siehe oben.

"Im Pausenraum werden absichtlich alle Plätze belegt, damit ich mich nicht setzen kann."
das geht gar nicht, Schwangere müssen die Möglichkeit zum Sitzen haben, siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock. Sie sollen versuchen, dass Mobbing und die Missstände zu dokumentieren, der Frauenarzt kann aber allein aufgrund Ihrer Aussage ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

"Ich habe mich bisher noch nicht getraut ihr von meinen psychischen Problemen zu erzählen..."
warum? Jeder ordentlich weitergebildete Frauenarzt kennt diese Problematik und weiss um die die Möglichkeit, auch bei psychischen Überlastungen am Arbeitsplatz ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, wir haben darauf in diesem Themenblock schon öfter verwiesen.

"Sie wirkt sehr hart und nimmt sich kaum Zeit für mich."
ein Beschäftigungsverbot kann Ihnen jeder Arzt ausstellen, wie so oft müssen wir auch Ihnen raten, so lange Frauenärzte aufzusuchen, bis Sie einen finden, der sich mit für Schwangere relevanten arbeitsmedizinischen Fragen auskennt (das sollte eigentlich der Normalfall sein).

"Durch diese psychische Belastung und auch mein hohes Übergewicht Bluthochdruck) habe ich angst meinem Baby zu schaden..."
in der Tat sind psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu vermeiden.

"ich will das es meinem Baby gut geht "
das will der Gesetzgeber auch und hat dem Frauenarzt daher im Mutterschutzgesetz
viel Spielraum eingeräumt.
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Ihr Cyberdoktor-Team

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Unbekannt
(Unregistriert)
26/04/10 20:37
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Beschäftigungsverbot Friseurin...

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Hallo Friseurin in der 14 SSW.
Also ich bin Friseurin und habe den ganzen Tag über mit Chemie und viel Wasser zu tun. Seit einiger Zeit hab ich extreme Exeme an der linken Hand. Mein Farzt möchte für mich nun ein Beschäftigungsverbot schreiben da ich schmerzen habe, es blutet und nässt. Ich kann damit einfach nicht weiter arbeiten und eine andere Arbeit gibt es in unserem Beruf nicht Meine Chefin ist natürlich sauer und total ausser sich.

Ich selber habe kein gutes Gefühl so früh schon zu Hause zu bleiben aber es bleibt mir nichts anderes übrig. Jetzt möchte ich wissen ob meine Chefin bei einem Beschäftigungsverbot aufjedenfall mein Gehalt zurück gezahlt bekommt, woher, wie lange und wie viel davon? Habe ich dadurch finanzielle miesen oder bleibt es so wie es bisher war? Das wäre das einzige womit ich meine Chefin friedlich Stimmen kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mfg ALi


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Cyberdoktor
(stranger)
26/04/10 22:51
|

Re: Beschäftigungsverbot Friseurin...

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Hallo,

" in der 14 SSW."
Glückwunsch!

"Also ich bin Friseurin und habe den ganzen Tag über mit Chemie und viel Wasser zu tun."
ein Umgang mit gefährlichen Chemikalien - das geht in der Schwangerschaft gar nicht.

" Seit einiger Zeit hab ich extreme Exeme an der linken Hand. Mein Farzt möchte für mich nun ein Beschäftigungsverbot schreiben da ich schmerzen habe, es blutet und nässt."
durchaus gute Gründe für ein Beschäftigungsverbot.

"Jetzt möchte ich wissen ob meine Chefin bei einem Beschäftigungsverbot aufjedenfall mein Gehalt zurück gezahlt bekommt, woher, wie lange und wie viel davon? "
der Arbeitgeber erhält den Lohn von der für die Arbeitnehmerin zuständigen Krankenkasse erstattet.

"Habe ich dadurch finanzielle miesen oder bleibt es so wie es bisher war?"
Für eine Mutter im Beschäftigungsverbot bleibt es beim üblichen Gehalt (der Arbeitgeber zahlt mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats) und erhält das Geld dann von der Krankenkasse wieder.

" Das wäre das einzige womit ich meine Chefin friedlich Stimmen kann. "
der Schutz von Mutter und Kind ist wichtiger als eine gute Stimmung des Arbeitgebers.
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jju
(Unregistriert)
04/05/10 18:50
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Rauchbelastung Spielcasino

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Ich bin in der 14 woche schwanger und lag vor zwei wochen wegen Blutungen im Krankenhaus da wurde mir gesagt es wäre besser das ich ein Beschäftigungsverbot bekomme von meinem zuständingen Frauenarzt da ich in einem Spielcasino spielhalle)arbeite mit Rauchererlaubnis.Ich hatte vor der SSW sehr starke probleme mit meinem Arbeitgeber und stand vor paar tagen vor Gericht wegen Kündigung seinerseits, was ich gewonnen hatte.Leider habe ich durch denn ganzen stress probleme mit meiner psyhe bekommen und sehe eine gefahr das dies nicht besser wird wenn ich zurück an meinem arbeitsplatz zurückkehre.Ich leide seit dem an starke kopfschmerzen die ich jeden tag habe was kann ich tun um diese geschichte mit meinem neuen Frauenarzt zu behandeln denn ich in kürze aufsuchen werde

danke.


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