| Medizinforen : Arbeits- und Umweltmedizin |
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Cyberdoktor (stranger) 23/02/10 11:36 |
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Re: Beschäftigungsverbot Blutungen | Antwort schreiben |
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Hallo, " Allerdings habe ich seit der 6. SSW bin jetzt Anfang 11.SSW) an ständig wiederkehrenden Blutungen... aber bisher geht es dem Zwerg soweit zum Glück gut.Ursache für die Blutungen laut ärzten unbekannt." Blutungen kommen bei recht vielen Schwangeren vor, meist ohne negative Auswirkungen auf die Schwangerschaft. Kontrollen und auch evt. körperliche Schonung sind aber je nach Einzelfall sinnvoll. " Allerdings bemerke ich die Blutungen immer schon kurz bevor sie eintreten durch Bauchkrämpfe, die meist durch Stress oder Bewegung teils schon bei 500m langsam gehen oder tätigkeiten wie staub saugen) ausgelöst werden....in die arbeit gehen soll, dort nach kurzer zeit besonders starke blutungen bekomme, daher wieder nach hasue fahre und wieder ein paar tage krank geschrieben bin" wenn sich langsam aber sicher ein Zusammenhang mit der Arbeit oder körperlichen Belastungen aller Art abzeichnet (keine Beschwerden in Ruhe aber Auftreten von Blutungen nur oder besonders häufig am Arbeitsplatz), dürfte ein individuelles Beschäftigungsverbot möglich sein. " Mein arzt wollte mir jedoch kein beschäftigungsverbot ausstellen, er schreibe mcih lieber ständig wieder krank," schildern Sie dem Arzt den Zusammenhang mit der Arbeit. Im Zweifel einen weiteren Frauenarzt ansprechen. Wir sehen gut Chancen für ein Beschäftigungsverbot. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Unbekannt (Unregistriert) 12/03/10 20:13 |
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Schwanger, arbeite in einem kleinen Cafe | Antwort schreiben |
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Hallo, ich bin jetzt in der 9. ssw und habe mit meinem Arbeitgeber über ein Beschäftigungsverbot gesprochen. Ich arbeite in einem kleinen Cafe und habe nicht wirklich die Zeit mich hinzusetzen, wenn es mir nicht gut geht. Ausserdem hat meine Chefin versucht ein Formular zu bekommen, womit sie mir ab dem 5. Monat ein Beschäftigungsverbot aussprechen kann, da sie mir keine andere Stelle geben kann. Allerdings meinte sie das die Stellen´, die sie bisher gefragt hat meinten so ein Verbot gibt es nur höchst selten und sie sollte mich in Teilzeit beschäftigen. Das wiederum möchte sie nicht, da dann der komplette Ablauf geändert werden müsste und ich tgl. 2x 40km fahren müsste. Nun haben wir überlegt, ob wir bei der KK nachfragen sollten, allerdings müsste diese das Ganze dann ja finanzieren, da wir nur ein sehr kleiens Unternehmen sind. Deshalb traut sie sich nicht wirklich dort anzurufen. Sie meinte nun, das sie noch 2-3 Wochen abwarten möchte, ob das Gewerbeaufsichtsamt sich meldet. Deshalb wollte ich wissen, an welche Stellen wirsie unssich noch wenden könnten Denn meine FA meinte, sie könnte so ein Verbot nicht ausstellen | |||
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Cyberdoktor (stranger) 12/03/10 22:26 |
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Re: Schwanger, arbeite in einem kleinen Cafe | Antwort schreiben |
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Hallo, "ich bin jetzt in der 9. ssw" Glückwunsch! "Ich arbeite in einem kleinen Cafe und habe nicht wirklich die Zeit mich hinzusetzen, wenn es mir nicht gut geht." die Möglichkeit von Ruhepausen für Schwangere ist im Gesetz klipp und klar festgelegt, siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock. Wenn Sie ständig gehen oder stehen, gibt es sogar einen besonderen Schutzbedarf, das Gesetz sagt dann: Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, hat für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen. Die Arbeit in einem Cafe ist vermutlich überwiegend stehend / gehend. Kann der Arbeitgeber das nicht sicherstellen, muss ein dem im Gesetz verankerten allgemeinen Beschäftigungsverbot folgen und die Schwangere von der Arbeit freistellen (den Lohn aber wie oeben geschildert weiter zahlen). Weigert sich der Arbeitgeber, wird ein guter Frauenarzt ein individuelles befristetes Beschäftigungsverbot aussprechen (bis die Gewerbeaufsicht das Problem mit dem Arbeitgeber klärt). " Ausserdem hat meine Chefin versucht ein Formular zu bekommen, womit sie mir ab dem 5. Monat ein Beschäftigungsverbot aussprechen kann," wenn Ihre Tätigkeit mit dem Gesetz kollidiert (keine Ruhemöglichkeit), dann gilt das Beschäftigungsverbot ab sofort (die Frühschwangerschaft ist doch ebenfalls schutzbedürftig). Diese Verbote sind im Gesetz verankert, man braucht kein spezielles Formular, sondern muss das Gesetz befolgen. Ob der Arbeitgeber den Lohn aus einer Umlagekasse zurückbekommt und dafür Formulare ausfüllen muss, ist nicht Ihr Problem, Sie haben damit nichts am Hut. Nach dem fünften Monat wird die Schraube sogar weiter angezogen, dann gilt: nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft sind Arbeiten, bei denen Schwangere ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet, komplett tabu. "Allerdings meinte sie das die Stellen´, die sie bisher gefragt hat meinten so ein Verbot gibt es nur höchst selten" Quatsch, wenn Schwangere ständig stehen oder gehen und der Arbeitgeber keine Abhilfe schaffen kann, gibt es Beschäftigungsverbote. "und sie sollte mich in Teilzeit beschäftigen." die Arbeitszeit hat damit zunächst nichts zu tun, es geht um die Möglichkeit der sitzenden Ruhepausen bei stehender Tätigkeit. "Nun haben wir überlegt, ob wir bei der KK nachfragen sollten, allerdings müsste diese das Ganze dann ja finanzieren, da wir nur ein sehr kleiens Unternehmen sind." Bei einer Lohnfortzahlung durch mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote kommt das „U2“-Ausgleichsverfahren zum tragen, der Arbeitgeber erhält den Lohn von der für die Arbeitnehmerin zuständigen Krankenkasse erstattet. Jammern des Arbeitgebers also unnötig. "Deshalb traut sie sich nicht wirklich dort anzurufen." das ist absurd, für die Krankenkassen sind Beschäftigungsverbote nichts Besonderes. " Sie meinte nun, das sie noch 2-3 Wochen abwarten möchte, ob das Gewerbeaufsichtsamt sich meldet. " quatsch. Es gibt keinen Grund für Verzögerungen, man wartet nicht auf die Gewerbeaufsicht. "Deshalb wollte ich wissen, an welche Stellen wirsie unssich noch wenden könnten" Sie: Arbeitgeber, Frauenarzt. Stellten sich beide quer: nächster Frauenarzt. Sie dürfen nicht ohne Pausen stehend arbeiten, das ist eindeutig. Arbeitgeber: Krankenkasse. "Denn meine FA meinte, sie könnte so ein Verbot nicht ausstellen" Wenn Sie ständig stehen müssen: doch, kann sie (individuelles befristetes Beschäftigungsverbot bis zur Klärung des Sachverhaltes). Fragen Sie weitere Ärzte, bis Sie eine korrekte Antwort bekommen. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Swuck (stranger ) 15/03/10 13:16 |
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Beschäftigungsverbot Teilzeitangestellte Discoun | Antwort schreiben |
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Liebes Cyberdoktor-Team ... Ich bin in der 7ten Woche schwanger Juhuuu und sehe nun ein paar kleine Probleme auf mich zu kommen. Ich blicke durch diese ganzen Dinge wie Beschäftigungsverbot, Krankschreibung etc. bei Schwangerschaft irgendwie nicht durch und kann kaum erahnen, was nun auf mich zu kommt. Seit einigen Wochen bin ich nun vom Hausarzt, aufgrund der schlechten Bedingungen bei uns im Betrieb und der daraus resultierenden zu grossen psychischen Belastung, krank geschrieben. Allerdings wusste ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht von meiner Schwangerschaft. Dieses stellte sich erst letzte Woche heraus. Eigentlich wollte ich meinem Betrieb zum 15.05.10 kündigen, da mein Mann und ich uns nun ein grösse Whg weiter weg gesucht haben 1h 45min Arbeitsweg)und die Arbeitsbedingungen nicht weiter tragbar für mich waren. Ich war natürlich in der Annahme, im neuen Wohnort schon jetzt auf Arbeitssuche zu gehen. Ich habe Hotelfachfrau gelernt, da sah ich meine Chancen nicht schlecht - allerdings brauch ich jetzt, schön schwanger, nicht wirklich an einen Arbeitgeberwechsel denken, nicht wahr? Allerdings möchte ich nicht unter den Bedingungen, wie ich sie gleich näher erörtern möchte, dort arbeiten gehen. Mein Arzt meinte aber, dass es ab Woche 6 mit der Krankschreibung, Lohnfortzahlung und dem MDK zu Problemen kommen könnte. Sicher würden meine Gründe rechtfertigen, für Ihn klinge es logisch, sonst würde er mich auch nicht krankschreiben, aber für die Krankenkässe wohl eher nicht. Er sieht bis Mutterschutz ein grosses Problem auf uns zu kommen. Hööö? Nicht schlauer als vorher ... Mein Arzt riet mir, mich darüber mal mit meinem FA zu unterhalten. Allerdings wollte ich, bevor ich das Gespräch mit ihm suche, hier einmal anfragen, wie meine Gründe eingestuft werden. 1. Rauchen am Arbeitsplatz Wir gehören wohl zu den letzten LEBENSMITTELgeschäften wo in den Nebenräumen und inoffziell vor und nach Schliessung auch gerne mal IM Laden und im Lager)geraucht wird. Zu den Nebenräumen gehört mein Pausenraum ich bin verpflichtet dort Pause zu machen) das Büro wo ich 2x am Tag meine Kasse abrechne und auch auf der Toilette, wo ich auch mehrmals am Tag hin muss. Sprich ÜBERALL Rücksicht wird darauf keine genommen. Im Gegenteil - ich rauche seit 3 Monaten nicht mehr und darf mir nun von Vorgesetzten anhören, dass ich sie diskriminieren würde, weil ich mich doch gestört fühlte, als ich aß und 2 Personen rauchten mir eins vor. Das hab ich schon als Raucherin nicht gemocht. Ich bin mir im Klaren darüber, dass mein Arbeitgeber diese Bedinungen für mich zu schaffen hat, das es als Schwangere erträglich wird. Allerdings habe ich auch wenig Lust mich jede Woche mit irgendwelchen Aufsichtsämtern und dem Betriebsrat rumzuschlagen, um meine Rechte einzufordern. Alles schon dagewesen, von daher weiß ich, auf welch Granit ich da stossen werde. Das sollten nicht wirklich Dinge sein, womit sich Frau in mitunter der schönsten Zeit ihres Lebens rumschlagen muss. 2. Pausen Da wir meistens 11 1 Filialverantwortlicher + 1 Kassiererin) besetzt sind sind regelmässige Pausen nicht gewährleistet. In der Frühschicht sitze ich von 6-12 Uhr OHNE eine Pause an der Kasse. Welch Ironie das dann auch noch Frühstückspause zu nennen ... Gerne passiert es auch, dass die Pause gar nicht gegeben wird, da die Ablöse keine Zeit hat. Das ist nicht nur ärgerlich, weil man einfach nicht verschnaufen kann sondern auch deswegen, weil man diese halbe Std. trotzdem abgezogen bekommt. Das macht man in der Woche 3x sind im Monat schon 12 Std die man dem Betrieb einfach so herschenkt. Wenn man dann eine Pause bekommt, wird die allerdings gerne auch mal bis zu 5 mal in 30 Minuten unterbrochen, weil man genau zur Stosszeit aus der Kasse gelassen wurde und jetzt die Schlange mit abkassieren muss. Leider kein Einzelfall, passiert bei mir jeden zweiten Tag. 3. Temperatur am Arbeitsplatz Da unser Betrieb Heizkosten spart haben wir an der Kasse eine Dauertemperatur von 15 - 16 Grad - Die Klimaanlage hängt genau über mir. Das hat zur Folge, dass ich Sommer wie Winter, wie ein Skifahrer eingemummt bin und in einem Jahr 8 mal krankgeschrieben war, aufgrund Erkältung und grippaler Infekte. Im Sommer läuft man wie gegen eine Wand, wenn man den Laden verlässt - ist gesundheitlich auch schon bedenklich. Desweiteren kommen aufgeplatzte Hände und Probleme mit der Blase hinzu, da man ständig kalte Füsse hat. Wenn ich nach Hause komme, benötige ich Stunden um wieder auf normale Temperatur zu kommen. Meist hilft nur eine Badewanne ... Allerdings ist es sehr problemtatisch wenn ich Spätdienst arbeite. So komme ich erst gegen 21 Uhr nach Hause - gehe zu 22 Uhr ins Bett, liege dann aber meist bis tief in die Nacht hinein wach - weil ich einfach nicht mehr warm werde. Leider muss ich dann aber wieder zu 445 Uhr raus, da ich meist auf eine Spätschicht eine Frühschicht reingedrückt bekommen - nichts von wegen 12 Std Ruhe dazwischen. Meine Beschwerden gehen noch ins Unermessliche von Mobbing der Mitarbeiter über nicht bezahlte Überstunden bis hin zu schwere Kisten, generell Ware, heben und Männer schauen einem zu etc), allerdings möchte ich den Rahmen hier nicht sprengen. Dies waren für mich die wichtigsten Pkt. die mir schwer zu schaffen machen und mitunter Grund für meine momentane Arbeitsünfähigkeit sind. Ich gehe davon aus, dass es für Baby nun auch nicht förderlich ist, wenn die Mutter so leiden muss. Wie sehen Sie das? Was gibt es für Möglichkeiten? Liebe Grüsse | |||
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Cyberdoktor (stranger) 16/03/10 15:11 |
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Re: Beschäftigungsverbot Teilzeitangestellte Discoun | Antwort schreiben |
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Hallo, "Ich bin in der 7ten Woche schwanger Juhuuu" jippijajey! "und sehe nun ein paar kleine Probleme auf mich zu kommen. Ich blicke durch diese ganzen Dinge wie Beschäftigungsverbot, Krankschreibung etc. bei Schwangerschaft irgendwie nicht durch und kann kaum erahnen, was nun auf mich zu kommt." zunächst sollten Sie davon ausgehen, dass Sie eine Super-Schwangerschaft haben, und eine Krankschreibung nicht nötig sein wird, Schwangere sind ja nicht krank. Beschäftigungsverbote sind aber bei gefährlichen Arbeitsbedingungen auch bei gesunden Schwangeren häufig. "Seit einigen Wochen bin ich nun vom Hausarzt, aufgrund der schlechten Bedingungen bei uns im Betrieb und der daraus resultierenden zu grossen psychischen Belastung, krank geschrieben." kann man so machen. "Eigentlich wollte ich meinem Betrieb zum 15.05.10 kündigen, da mein Mann und ich uns nun ein grösse Whg weiter weg gesucht haben 1h 45min Arbeitsweg)und die Arbeitsbedingungen nicht weiter tragbar für mich waren." das ist in der Tat eine eindrucksvolle Arbeitswegezeit. " allerdings brauch ich jetzt, schön schwanger, nicht wirklich an einen Arbeitgeberwechsel denken, nicht wahr?" wohl kaum... "Mein Arzt meinte aber, dass es ab Woche 6 mit der Krankschreibung, Lohnfortzahlung und dem MDK zu Problemen kommen könnte." klar, anhaltende Krankschreibungen aus dem gleichen Grund führen zu Einkommenseinbussen. Nun können Schwangere aber an diversen Symptomen erkranken, von Rückenschmerzen bis zu psychischen Problemen, bei unterschiedlichen voneinander unabhängigen Krankschreibe-Gründen würde die 6 Wochenfrist nicht greifen. Je nach Einzelfall ist bei den genannten Problemen übrigens auch ein individuelles Beschäftigungsverbot möglich. "Rauchen am Arbeitsplatz...Zu den Nebenräumen gehört mein Pausenraum ich bin verpflichtet dort Pause zu machen) das Büro wo ich 2x am Tag meine Kasse abrechne und auch auf der Toilette, wo ich auch mehrmals am Tag hin muss. Sprich ÜBERALL Rücksicht wird darauf keine genommen." Ein Arbeitgeber, der eine schwangere oder stillende Frau beschäftigt, hat sicherzustellen, dass weder die Gesundheit der Frau noch die des Kindes durch chemische Gefahrstoffe gefährdet wird. Tabakrauch in der Raumluft wird in der Literatur eindeutig als krebserzeugend für den Menschen eingestuft und damit der höchsten Gefahrstufe (Kategorie 1) zugeordnet, um eine Gefährdung für das ungeborene Kind zu vermeiden sind daher geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Passivrauchen der werdenden Mutter am Arbeitsplatz zu unterbinden. "Ich bin mir im Klaren darüber, dass mein Arbeitgeber diese Bedinungen für mich zu schaffen hat, das es als Schwangere erträglich wird." so ist es. " Allerdings habe ich auch wenig Lust mich jede Woche mit irgendwelchen Aufsichtsämtern und dem Betriebsrat rumzuschlagen, um meine Rechte einzufordern." reagiert der Arbeitgeber nicht, schreibt der Frauenarzt ein individuelles befristetes Beschäftigungsverbot, das gilt dann solange, bis alle Missstände abgeschaltet sind, Sie müssen sich also nicht in der Schwangerschaft mit der Einhaltung der Gesetze rumschlagen, das macht die Gewerbeaufsicht. "Pausen... In der Frühschicht sitze ich von 6-12 Uhr OHNE eine Pause an der Kasse." das wird in der Schwangerschaft nicht mehr möglich sein, das Gesetz ist da eindeutig, ständig sitzende Tätigkeiten ohne Pausen sind nicht erlaubt: Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig sitzen muss, hat ihr Gelegenheit zu kurzen Unterbrechungen ihrer Arbeit zu geben. Will oder kann der Arbeitgeber das Gesetz nicht einhalten, sollte der Frauenarzt ein individuelles befristetes Beschäftigungsverbot aussprechen. "Gerne passiert es auch, dass die Pause gar nicht gegeben wird, da die Ablöse keine Zeit hat." Als Schwangere müssen Sie sich die Pause dann einfach nehmen, der Arbeitgeber kann Sie nicht zwingen, das Gesetz zu brechen. " Das ist nicht nur ärgerlich, weil man einfach nicht verschnaufen kann sondern auch deswegen, weil man diese halbe Std. trotzdem abgezogen bekommt." geht nicht, reden Sie da auch mit der Gewerkschaft oder einem Anwalt. "3. Temperatur am Arbeitsplatz Da unser Betrieb Heizkosten spart haben wir an der Kasse eine Dauertemperatur von 15 - 16 Grad - Die Klimaanlage hängt genau über mir." Die Arbeitsstätten-Richtlinie Raumtemperatur ASR 6 sagt klipp und klar: die Raumtemperatur darf bei sitzenden Tätigkeiten 20 °C (leichte Tätigkeit) bzw. 19 °C (Tätigkeiten mit grösserer körperlicher Belastung) nicht unterschreiten. Werdende Mütter dürfen nicht mit Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Kälte ausgesetzt sind. Reden Sie mit dem Arbeitgeber, er sollte ein Interesse daran haben, das Gesetz einzuhalten, ansonsten stellt der Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot aus, bis die Gewerbeaufsicht Abhilfe schafft. "von Mobbing der Mitarbeiter" kann ebenfalls ein Grund für ein Beschäftigungsverbot sein. " über nicht bezahlte Überstunden" Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit beschäftigt werden, egal ob bezahlt oder unbezahlt. " bis hin zu schwere Kisten, generell Ware, heben" Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Fallen Ihre Lasten in diese Gewichtsklasse: Heben verweigern, Sie müssen nicht das Gesetz brechen und sich selbst gefährden. Heben, fehlende Pausen, Passivrauchen, Mobbing, Überstunden und Kälte: viele dieser Probleme würden aus ärztlicher Sicht bereits allein ein Beschäftigungsverbot rechtfertigen, in der Summe erst recht. Reden Sie mit dem Frauenarzt, falls er kein Verständnis zeigt: weiter Ärzte befragen, nicht alle kennen sich mit den Gesetzen gut aus. Berichten Sie uns weiter. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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NL83 (stranger ) 17/03/10 16:04 |
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Beschäftigungsverbot - Scharlach am Arbeitsplatz | Antwort schreiben |
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Hallo, die Lebensgefährtin meines Kollegen teilte diesem heute mit, dass sie Scharlach habe. Er selbst hat noch keine Symtome, kann sich ja aber durchaus angesteckt haben. Da ich in der 16. Woche schwanger bin und meinem Fötus keine Antibiotikakur zumuten möchte, auch wenn es AB gibt, die in der Schwangerschaft unbedenklich sein sollen, frage ich mich, ob allein der VERDACHT auf Scharlach am Arbeitsplatz ein Beschäftigungsverbot rechtfertigt. Für eine rasche Antwort bin ich sehr dankbar | |||
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Cyberdoktor (stranger) 17/03/10 17:22 |
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Re: Beschäftigungsverbot - Scharlach am Arbeitsplatz | Antwort schreiben |
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Hallo, "Da ich in der 16. Woche schwanger bin" Glückwunsch! "die Lebensgefährtin meines Kollegen teilte diesem heute mit, dass sie Scharlach habe. Er selbst hat noch keine Symtome, kann sich ja aber durchaus angesteckt haben." kein Drama. Scharlach ist eine mit bestimmten Symptomen ablaufende Streptokokken-Bakterien-Infektion. Nicht jeder Streptokokkenträger erkrankt auch an Scharlach, symptomlose Streptokokken-Träger sind häufig, normalerweise sind für Kontaktpersonen keine speziellen Maßnahmen erforderlich, sie werden auch nicht vorbeugend mit Antibiotika behandelt. Man kann in diversen Situationen des täglichen Lebens Kontakt mit Streptokokken-Infizierten haben, in der Kinderarztpraxis finden sich Streptokokken-Träger recht häufig ("Incidence of Streptococcal Carriers in Private Pediatric Practice ", Arch Pediatr Adolesc Med. 1999;153:624-628. ). "frage ich mich, ob allein der VERDACHT auf Scharlach am Arbeitsplatz ein Beschäftigungsverbot rechtfertigt." der Arbeitgeber muss einen an Scharlach erkrankten Arbeitnehmer nach Hause schicken. Kommt er dieser Fürsorgepflicht nicht nach, könnte der Frauenarzt ein befristetes Beschäftigungsverbot aussprechen (auch bei einem sehr konkreten Verdacht, d.h. der Kollege entwickelt nach einem Patientenkontakt entsprechende Symptome). Wenn ein nach wie vor gesunder Kollege nur Kontakt zu einem Erkrankten hatte, ist eine Freistellung durch den Arbeitgeber oder Beschäftigungsverbot wohl nicht möglich (und nicht nötig), da Streptokokkenträger, wie gesagt, überall zu finden sind. Reden Sie mit dem Frauenarzt, schreiben Sie uns, was der Arzt sagt, wir freuen uns immer über eine Rückmeldung. Es ist unwahrscheinlich, dass sich der Kollege bei der Partnerin mit Scharlach ansteckt, Erwachsene erkranken selten, noch unwahrscheinlicher ist eine Übertragung der Infektion auf Arbeitskollegen in der Firma. Generell gilt aber trotzdem: wenn im Zimmer einer Schwangeren ein Kollege sitzt, der an einer ernsten und ansteckenden Erkrankung erkrankt ist (z.B. Virusgrippe oder Scharlach) und der Kranke nicht von sich aus zu Hause bleibt, muss der Arbeitgeber entweder den Kollegen oder die Schwangere freistellen. Macht er das nicht: befristetes Beschäftigungsverbot durch den Frauenarzt. Der Kollege mit Scharlachkontakt sollte vom Betriebsarzt aufgeklärt werden, dass er bei Symptomen erst gar nicht zur Arbeit kommt. Übrigens geht man davon aus, dass ein Erkrankter bereits ab Tag 3 der Antibiotikatherapie nicht mehr ansteckend ist. Eine gründliche Hygiene bietet einen gewissen Schutz vor der Ansteckung. " und meinem Fötus keine Antibiotikakur zumuten möchte" dafür gibt es auch keinen Grund, Sie sind ja nicht erkrankt. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Maggie780 (stranger ) 17/03/10 18:51 |
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Frauenärztin und Beschäftigungsverbot (Konditorei) | Antwort schreiben |
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Hallo ich brauche eine Hilfe, ich bin in der 15 Woche schwanger. Ich war bis 12.03.10 krank geschrieben wegen Blutung und andere Beschwerden ich war Montag und Dienstag arbeiten und es ging mir nicht so gut weil ich die Sahne und andere Produkte nicht riechen kann und mir wird übel. Mein AG hat mich zur FA geschickt um sich ein BV zu geben. Sie sagte ja und sollte Heute abholen. Jetzt hat sie BV zurück genommen weil mein AG sie verklagen würde weil wir schwangeren Arbeitsplätze haben die ich nicht riechen kann). Ich werde jetzt nur 67 Prozent Geld bekommen. Weil ich Krank bin? Ich komme jetzt nicht weiter und bin emotional total am Ende. Ich Arbeite als Fachkraft für Lebensmitteltechnik bei der Konditorei die 2000 Mitarbeiter hat. Bekommt die Ärztin damit wirklich Probleme wenn sie mir ein BV ausschreibt? Sie ist der Meinung der AG und Gewerbeaufsichtsamt ist für BV zuständig. Danke | |||
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Cyberdoktor (stranger) 17/03/10 21:04 |
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Re: Frauenärztin und Beschäftigungsverbot (Konditorei) | Antwort schreiben |
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Hallo, "ich bin in der 15 Woche schwanger." Glückwunsch! " Fachkraft für Lebensmitteltechnik bei der Konditorei ...Ich war bis 12.03.10 krank geschrieben wegen Blutung und andere Beschwerden ich war Montag und Dienstag arbeiten und es ging mir nicht so gut weil ich die Sahne und andere Produkte nicht riechen kann und mir wird übel." Ein veränderter und schärferer Geruchssinn in der Schwangerschaft kommt recht häufig vor, viele Schwangere empfinden bestimmte Gerüche als sehr belastend. Geruchsbelästigungen am Arbeitsplatz sind normalerweise nicht automatisch gesundheitsgefährdend kommt es aber zu Symptomen wie häufiger bzw. anhaltender Übelkeit, muss der Arbeitgeber der Schwangeren einen anderen Arbeitsplatz zuweisen. Kann er das nicht, wird der Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen. " Mein AG hat mich zur FA geschickt um sich ein BV zu geben." das wäre, wenn er keinen Ersatzarbeitsplatz hat, und die Geruchsbelästigung nicht abstellen kann, sinnvoll. " Jetzt hat sie BV zurück genommen weil mein AG sie verklagen würde weil wir schwangeren Arbeitsplätze haben die ich nicht riechen kann)." suchen Sie weiter Frauenärzte auf, bis Sie einen Arzt finden, der sich mit Beschäftigungsverboten auskennt. Das Mutterschutzgesetz sagt klipp und klar: Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.. Leiden Sie jeden Tag an Übelkeit durch Nahrungsgerüche, ist Ihre Gesundheit gefährdet und ein BV möglich. Ohnehin wird der Arbeitgeber nicht den Arzt verklagen, hat er Zweifel am Beschäftigungsverbot verlangt er zunächst vom Arzt eine Erläuterung der Gründe, und dann gegebenenfalls eine weitere Untersuchung bei einem anderen Arzt. "Bekommt die Ärztin damit wirklich Probleme wenn sie mir ein BV ausschreibt?" nein, wenn Sie das BV wie oben begründet, gibt es keinen Grund zur Sorge. "Sie ist der Meinung der AG und Gewerbeaufsichtsamt ist für BV zuständig." quatsch, nicht bei einem individuellen Beschäftigungsverbot. Wenn der Arbeitgeber keine Abhilfe schafft, kann jeder Arzt ein BV aussprechen, wenn er meint, dass die Schwangere geschützt werden muss. Befragen Sie weitere Frauenärzte, früher oder später finden Sie einen kompetenten. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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loma131 (stranger ) 19/03/10 19:45 |
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Minijob Beschäftigungsverbot | Antwort schreiben |
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Hallo ich arbeite im Einzelhandel als 400€ Kraft werde nach Stunden bezahlt nun meine Frage ich bin in der 6ten Woche schwanger und hatte vor einen Halben Jahr eine Fehlgeburt kann mir mein Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilen ich muss Regale einräumen bekomme ich mein Gehalt weiter und wie bekomme ich es denn ich werde ja nach Std bezahlt und ich darf höchstens 40 Std im Monat arbeiten vielen dank | |||
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