Medizinforen : Arbeits- und Umweltmedizin
Unbekannt
(Unregistriert)
22/01/10 11:04
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beschäftigungsverbot

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hallo ich habe mal eine frage ich bin in der 12 ss und bin jetzt schon 2 wochen krankgschrieben wegen kreislauf und übelkeit und jetzt ist es momentan so das ich solche hautprobleme habe das meine hände blutig aufplatzen .jetzt meine frage ich arbeite als reinigungskraft für 2 stunden täglich und habe halt viel stress da ich es zeitlich alles schaffen muß. kann mein FA mir deswegen ein beschäftigungsverbot ausschreiben??
wäre um antwort dankbar.da ich ja auch jede woche da bin weil ich bauch und unterleib schmerzen habe. aber mit dem kind ist alles in ordnung


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lp-danny
(stranger )
30/01/10 18:01
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Probleme am arbeitsplatz Beschäftigungsverbot? (ständig stehen)

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hallo, ich bin in der 20.SSW.
Ich Arbeite in der Gastro und stehe 8,5 st. am Tag auf der Arbeit. Auf grund der hohen Gästeanzahl ist es nicht möglich das ich mich zwischendurch mal 5 Minuten setzen kann. Ich hab von dem vielen stehen so schlimme Rückenschmerzen das ich nachts nicht schlafen kann. Bei dem ständigen Fettgeruch auf der Arbeit ist mir ständig schlecht. Dazu kommt noch das ich seit ca.3 Wochen erkältet bin und aufgrund der Schwangerschaft keine Medikamente nehmen darf. Mein Arbeitgeber stellt mich aber trotzdem mehrere Stunden an den Drive-inn-schalter des Restaurantes im Winter). Wenn ich zu meinem Chef oder zur Schichtleitung sage das ich mal eine Pause brauche oder ich so starke Schmerzen habe das ich mich nur kurz mal ausruhen möchte bekomme ich nur dumme sprüche an den Kopf wie siehst du nicht wie viel los ist du kannst dich jetzt nicht ausruhen... Ich Arbeite schon extra Langsamer damit ich etwas länger durchhalte aber dann bekomme ich von den Gästen blöde sprüche an den Kopf geworfen. Seit ein paar Tagen habe ich abends ein stechen im rechten Unterbauch. Ich hab Angst das etwas mit meinem kind nicht stimmt. Ich würde gerne zuhause bleiben weil ich einfach nicht mehr kann und ich mich schonen möchte. Stellt mir mein Arzt ein Beschäftigungsverbot aus wenn ich ihm das erzhäle?

lg danny


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Cyberdoktor
(stranger)
30/01/10 20:15
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Re: Probleme am arbeitsplatz Beschäftigungsverbot? (ständig stehen)

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Hallo,

"ich bin in der 20.SSW."
Glückwunsch!

"Ich Arbeite in der Gastro und stehe 8,5 st. am Tag auf der Arbeit."
stehende Tätigkeiten können für werdende Mütter ein Risiko darstellen, daher sagt das Mutterschutzgesetz:

Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, hat für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen.

Das Gesetz geht aber noch weiter, werdende Mütter dürfen insbesondere gar nicht beschäftigt werden (Beschäftigungsverbot):

nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet

Wenn Sie also bald im 6. Monat sind, wird Ihnen der Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

" Auf grund der hohen Gästeanzahl ist es nicht möglich das ich mich zwischendurch mal 5 Minuten setzen kann."
dann ist es gut möglich, das der Arzt bereits jetzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht, denn das Gesetz sieht eindeutig kurze Ruhepausen vor.

"Ich hab von dem vielen stehen so schlimme Rückenschmerzen das ich nachts nicht schlafen kann."
bei Rückenschmerzen ist auch eine Krankschreibung nmöglich.

"Wenn ich zu meinem Chef oder zur Schichtleitung sage das ich mal eine Pause brauche oder ich so starke Schmerzen habe das ich mich nur kurz mal ausruhen möchte bekomme ich nur dumme sprüche an den Kopf wie siehst du nicht wie viel los ist du kannst dich jetzt nicht ausruhen..."
zum Glück hat der Gesetzgeber schon vorausgesehen, dass es solche Arbeitgeber gibt und die Möglichkeit eines Beschäftigungsverbots vorgesehen.

" Seit ein paar Tagen habe ich abends ein stechen im rechten Unterbauch. Ich hab Angst das etwas mit meinem kind nicht stimmt."
machen Sie sich keine Sorgen, das kommt auch ohne ernste Erkrankung vor, der Arzt muss aber trotzdem kontrollieren.

" Stellt mir mein Arzt ein Beschäftigungsverbot aus wenn ich ihm das erzhäle?"
davon gehen wir aus. Ist ein Frauenarzt uneinsichtig (auch das kommt vor, einige Ärzte sind nicht in der Lage, Arbeitsbedingungen richtig einzuschätzen), gehen Sie einfach zu einem weiteren Arzt. Schreiben Sie uns, was der Arzt sagt, wir freuen uns immer über eine Rückmeldung.
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Ihr Cyberdoktor-Team

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Unbekannt
(Unregistriert)
03/02/10 09:04
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Mutterschutz, Beschäftigungsverbot Häufige Fragen)

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bin in der 10 ssw, habe vor 2 wochen meiner chefin davon erzählt, sie hat mir ein beschäftigungsverbot ausgesprochen. ich arbeit in einer sozialstation, sie sagt sie hat keine arbeit für mich u sie will nicht das ich alleine mit den auto bei dem wetter unterwegs bin. außerdem kann ich auch nicht in der station bleiben sie hat keine arbeit für mich. ich will auch nicht mehr zurück sie wird mich mobben, u mich das bluten lassen u das will ich nicht dann geh ich psychisch kaputt. jetzt will sie von meiner ärztin das beschäftigungsverbot ausgesprochen haben sie macht das erst in 2 wochen. krieg ich das überhaupt?


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Cyberdoktor
(stranger)
03/02/10 11:17
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Re: Beschäftigungsverbot Sozialstation

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Hallo,

"bin in der 10 ssw, "
Glückwunsch.

"sie hat mir ein beschäftigungsverbot ausgesprochen."
ein Beschäftigungsverbot "aussprechen" kann nur ein Arzt. Aber: es gibt im Mutterschutz diverse generellen Beschäftigungsverbote, die einfach für alle Schwangeren (egal, ob gesund oder krank) gelten, ohne das sie ausgesprochen werden müssen, z.B. für das Heben schwerer Lasten.

Der Arbeitgeber folgt also in Ihrem Fall einfach den gesetzlichen Bestimmungen, er akzeptiert generelle Beschäftigungsverbote, die der Gesetzgeber ausgesprochen hat.

" ich arbeit in einer sozialstation, sie sagt sie hat keine arbeit für mich "
vermutlich in dem Sinne, dass die üblichen in Sozialstationen anfallenden Arbeiten (Alten- und Krankenpflege in Patientenwohnungen) für Schwangere meist nicht geeignet sind.

"u sie will nicht das ich alleine mit den auto bei dem wetter unterwegs bin."
Schwangere können normalerweise durchaus Auto fahren (wenn das Führen des KFZ nicht die Haupttätigkeit ist).

" außerdem kann ich auch nicht in der station bleiben sie hat keine arbeit für mich."
das ist ein Problem des Arbeitgebers, nicht Ihr Problem. Hat er keine Ersatztätigkeit, greifen die generellen gesetzlichen Beschäftigungsverbote.
g
" ich will auch nicht mehr zurück sie wird mich mobben, u mich das bluten lassen u das will ich nicht dann geh ich psychisch kaputt."
bisher ist es durchaus in Ordnung, dass der Arbeitgeber Sie freiwillig nicht mehr mit belastenden Tätigkeiten betraut, das kann man nicht Mobbing nennen.

" jetzt will sie von meiner ärztin das beschäftigungsverbot ausgesprochen haben"
gemäss Ihrer Tätigkeit (ambulante Pflegedienste, wir erwarten da z.B. häufiges Strecken / Bücken / Heben von Lasten) dürfte bereits ein automatisches Beschäftigungsverbot per Gesetz gelten, ein erneutes Verbot durch einen Arzt ist dann gar nicht nötig, wenn der Arbeitgeber das nicht einsieht, kann der Frauenarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn der Arzt erst in zwei Wochen Zeit hat, können Sie einen beliebigen anderen Frauenarzt aufsuchen, Ärzte können Ihnen sofort ein vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot geben.
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Ihr Cyberdoktor-Team

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Della
(stranger )
17/02/10 12:55
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Beschäftigungsverbot beim Lidl

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Hallo,

habe verschiedene Geschichten hier gelesen, bin auch in ähnlichen Situation. Bin seit jahren beim Lidl beschäftigt teilzeitjob, 60 Std. woche. Nun habe ich zum 2. mal geheiratet, und bin jetzt auch schwanger in der 14. Woche. In der 7 Woche habe ich das auch sofort meinem Filialleiter vorgelegt, das war genau vor meinem urlaub. Dann war ich 2 wochen in Urlaub, wegen Hochzeit und Reise. Dabei gings mir gar nicht gut. Mit Übelkeit hatte ich auch bei den anderen 2 Schwangerschaften auch lange probleme gehabt. Nach dem Urlaub, war ich dann sehr an magen und darm erkrankt.. so dass ich ins krankenhaus an Tropf musste. Also war ich insgesamt 2.5 wochen krankgeschrieben. Dann war ich wieder arbeiten gekommen, und das erste was ich vom Chef höre.. das ich keine wünsche frei habe habe auf dem zettel geschrieben dass ich mo und fr arzttermine habe.) ich hatte versucht es zu erklären, dass der Termin zur 2. Vorsoge schon lange stand, und das andere termin musste ich kurzfristig annehmen zur ersttrimesterscreening, wollte er aber nicht so richtig hören, da ich ja sowieso nicht so oft, wie er sagte, komme, dann eben soll ich die verlegen. Muss allerdings dazu sagen, dass ich es nie weiss an welchen tagen und welche schichten ich kriege. Weiterhin hat er mich noch fertig gemacht, das magen darm wohl nicht 2 wochen dauert. und es auch hausmittel sind.. und so weiter.. Dann wurde mir klare anweisungen gegeben, da die mich nicht mehr beim auspacken beschäftigen können, muss ich an die kasse. Die kasse ist ihr Bereich, und sehen sie zu, dass sie damit fertig werden. Ok, dachte ich mache. Dann durfte ich 4 stunden ohne pause, da bei uns immer was los ist, an der kasse sitzten. Ich wurde schon schief angeschaut, wenn ich etwas trinke oder ganz schnell zu toilette gelaufen bin, so das natürlich dass kein Kunde warten musste. Und wenn ich paar sekunden länger war, wurde schon nach mir geschrien, wo ich wohl bleibe. Wir haben auch zur zeit keine Liege, angeblich zu viele schwangere in Lild-Filialen. also nach etwas erholungspausen sieht es bei uns überhaupt nicht aus. Nach schweren durchschieben von 6pack Getränken, und Milchpaketen und s. w. hatte ich dann ziehende uterleibschmerzen gekriegt. Nächsten tag nach 4 stunden ununterbrochener Arbeit, hatte ich dann dunkelbraunen Ausfluss gekriegt, einen Tag hatte ich ausgeruht, Samstag hatte ich mich auch durchgequellt, und mit Unterleibschmerzen, Übelkei, und Rückenschmerzen bin ich nach Hause gefahren. Nun Mo war ich beim Arzt und habe mit ihm über die ganze Sache gesprochen. Dem Baby geht es gott sei dank gut. Der Arzt sagte nur, das bei Diskounter wie Aldi und Lidl, nicht alle ok sind und das die Arbeitsbedingungen für schwangere nicht angehalten werden. wir hatten allerdings über die Krankschreibung gesprochen, nicht über den BV. Nun ist meine Frage, kann mein Frauenarzt für mich aufgrund Übelkeit, Unterleibschmerzen und Rückenschmerzen Beschäftigungsverbot erteilen?
Der Chef war übrigens überhaupt nicht begeistert, als mein Mann die Arbteitsunfähigkeitsbescheinigung vorbei gebracht hat, und an der Kasse abgegeben hatte. Er hat sofort bei mir angerufen, und gesagt, ich möchte bitte in zukunft ihn anrufen, und immer bescheid sagen, was mit mir los ist. Muss ich dass denn wircklich tun?
für eine antwort wäre ich sehr dankbar.


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Cyberdoktor
(stranger)
17/02/10 15:08
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Re: Beschäftigungsverbot beim Lidl

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Hallo,

"und bin jetzt auch schwanger in der 14. Woche."
Glückwunsch!

"60 Std. woche."
Schwangere Sie dürfen nicht mehr als maximal 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden pro Doppelwoche arbeiten, siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock.

"Mit Übelkeit hatte ich auch bei den anderen 2 Schwangerschaften auch lange probleme gehabt."
wie viele Schwangere, dann wird oft krankgeschrieben.

"Also war ich insgesamt 2.5 wochen krankgeschrieben. Dann war ich wieder arbeiten gekommen, und das erste was ich vom Chef höre.. das ich keine wünsche frei habe"
Schwangere müssen häufig die Ohren auf Durchzug stellen, dumme Sprüche von Chefs kommen oft vor. Die gut Nachricht: als Schwangere sind Sie per Gesetz ganz hervorragend geschützt, die Chefsprüche also v.a. heisse Luft.

"habe auf dem zettel geschrieben dass ich mo und fr arzttermine habe.) ich hatte versucht es zu erklären, dass der Termin zur 2. Vorsoge schon lange stand, und das andere termin musste ich kurzfristig annehmen zur ersttrimesterscreening, "
Schwangere müssen regelmässig zu den Vorsorgeuntersuchungen, das Termine eingehalten werden ist dabei sehr wichtig (rechtzeitiges Erkennen von Schwangerschaftsproblemen), ist nur ein Arzttermin während der Arbeitszeit möglich, muss der Arbeitgeber Sie freistellen (Murren darf er aber...).

"Weiterhin hat er mich noch fertig gemacht, das magen darm wohl nicht 2 wochen dauert. und es auch hausmittel sind.. und so weiter.."
er ist kein Arzt, daher: Ohren auf Durchzug.

" Dann wurde mir klare anweisungen gegeben, da die mich nicht mehr beim auspacken beschäftigen können,"
denkbar, Schwangere dürfen sich ja nicht häufig bücken/strecken, auch nicht wesentliche Lasten heben, siehe oben.

" muss ich an die kasse."
klingt ganz plausibel (vorbehaltlich einiger Einschränkungen wie z.B. dem Umgang mit Lasten).

" Dann durfte ich 4 stunden ohne pause, da bei uns immer was los ist, an der kasse sitzten. Ich wurde schon schief angeschaut, wenn ich etwas trinke oder ganz schnell zu toilette gelaufen bin"
siehe unsere Beiträge oben: Schwangeren sind Pausen einzuräumen, dazu das Gesetz:
"Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig sitzen muss, hat ihr Gelegenheit zu kurzen Unterbrechungen ihrer Arbeit zu geben.".

"Und wenn ich paar sekunden länger war, wurde schon nach mir geschrien, wo ich wohl bleibe."
nehmen sie sich Ihre Zeit. Man kann Sie nicht zwingen, zur Kasse zu joggen.

" Wir haben auch zur zeit keine Liege"
Die Arbeitsstättenverordung sagt klipp und klar: "werdenden oder stillenden Müttern ist es während der Pausen und, wenn es aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit zu ermöglichen, sich in einem geeigneten Raum auf einer Liege auszuruhen."

Gibt es keine Liege: Arbeitgeber ansprechen, wenn das nicht geändert wird, kann der Arzt ein vorläufiges Beschäftigungsverbot aussprechen, bis die Gewerbeaufsicht reagiert.

" Nach schweren durchschieben von 6pack Getränken, und Milchpaketen"
zu schwer. Auch das Durchschieben ist ein Arbeiten mit Lasten. Bitte dem Frauenarzt schildern.

"Nächsten tag nach 4 stunden ununterbrochener Arbeit"
Pausen sind Pflicht, siehe oben.

"Der Arzt sagte nur, das bei Diskounter wie Aldi und Lidl, nicht alle ok sind und das die Arbeitsbedingungen für schwangere nicht angehalten werden."
das kann man so pauschal nicht sagen, es dürfte eher vom Filialleiter abhängen, die Lidl-Zentrale will gewiss, das Schwangere geschützt werden, im Zweifel kann man auch die Zentrale kontaktieren. Wenn der Arzt der Meinung ist, dass die Gesetzte nicht eingehalten werden: vorläufiges Beschäftigungsverbot, mit Arbeitgeber reden, dann evt. die Missstände den Behörden melden.

"Nun ist meine Frage, kann mein Frauenarzt für mich aufgrund Übelkeit, Unterleibschmerzen und Rückenschmerzen Beschäftigungsverbot erteilen?"
wenn in diesem Rahmen die Fortdauer der Beschäftigung für Mutter und Kind gesundheitsgefährdend ist, kommt ein individuelles Beschäftigungsverbot in Frage. Wichtig ist, dass die Beschwerden keine eigenständige Krankheit sind, die automatisch zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, denn dann muss krankgeschrieben werden. Ist ein Frauenarzt nicht sehr an den Arbeitsbedingungen interessiert: weiteren Arzt aufsuchen.

Einige der von Ihnen geschilderten Arbeitsumstände (z.B. Lasten, Pausen, fehlende Liege) lassen Gefährdungen erkennen, die evt. ein Beschäftigungsverbot rechtfertigen würden.

"Der Chef war übrigens überhaupt nicht begeistert, als mein Mann die Arbteitsunfähigkeitsbescheinigung vorbei gebracht hat, und an der Kasse abgegeben hatte."
ein durch den Arzt krankgeschriebener Patient muss und kann nicht immer persönlich mit dem Arbeitgeber sprechen, Dokumente dürfen durchaus durch Boten überbracht werden.

" ich möchte bitte in zukunft ihn anrufen, und immer bescheid sagen, was mit mir los ist."
wenn Sie nicht zu krank für ein Telefonat sind, wäre das fair.
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Ihr Cyberdoktor-Team

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Unbekannt
(Unregistriert)
19/02/10 09:40
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Beschäftigungsverbot Büro

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Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe inzwischen mit meinem Orthopäden gesprochen, er könnte mich nur krankschreiben, aber mir kein Beschäftigungsverbot erteilen, das könne nur ein Frauenarzt.

Daraufhin habe ich mit meiner Frauenärztin gesprochen und ihr die Situation auf der Arbeit geschildert und zudem von meinem Rückenleiden erzählt. Sie meinte das Sie mir kein Beschäftigungsverbot ausstellen kann, da ich im Büro arbeite. Soetwas gäbe es beispielsweise nur im Bergbau.
Ist das so korrekt?
Gibt es evtl. bei Krankenkassen Formulare, die besagen welche Krankenheiten oder Berufe ein Beschäftigungsverbot rechtfertigen? Ich habe desöfteren gelesen, das sowohl Mobbing als auch Rückenleiden ein Grund dafür im Bürojob sind.

Vielen Dank


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Cyberdoktor
(stranger)
19/02/10 11:53
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Re: Beschäftigungsverbot Büro

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Hallo,

"Ich habe inzwischen mit meinem Orthopäden gesprochen, er könnte mich nur krankschreiben"
bei Rückenbeschwerden, die keine Arbeit zulassen und nicht durch die Arbeit ausgelöst werden, ist das richtig.

" aber mir kein Beschäftigungsverbot erteilen, das könne nur ein Frauenarzt."
wenn ein Beschäftigungsverbot angemessen ist, kann das jeder Arzt aussprechen, nicht nur ein Frauenarzt, die wenigsten Ärzte wissen das...

"Daraufhin habe ich mit meiner Frauenärztin gesprochen und ihr die Situation auf der Arbeit geschildert und zudem von meinem Rückenleiden erzählt. Sie meinte das Sie mir kein Beschäftigungsverbot ausstellen kann, da ich im Büro arbeite. Soetwas gäbe es beispielsweise nur im Bergbau."
Sie bezieht sich gewiss auf die Rückenschmerzen, zunächst sollte der Arbeitgeber Ihnen bei sitzender Tätigkeit gemäss Gesetz die Gelegenheit zu kurzen Unterbrechungen Ihrer Arbeit geben. Bei schwangerschaftsbedingten Rückenschmerzen kommt ein individuelles Beschäftigungsverbot in Frage. Lassen starke Schmerzen aber auch unabhängig von einer Schwangerschaft keine Arbeit zu, ist vermutlich kein BV möglich, sondern es wird krankgeschrieben.

Ein Beschäftigungsverbot wäre aber z.B. denkbar, wenn es zu starkem Mobbing kommt.

"Gibt es evtl. bei Krankenkassen Formulare, die besagen welche Krankenheiten oder Berufe ein Beschäftigungsverbot rechtfertigen?"
es gibt das Mutterschutzgesetz, wir haben oben in Themenblock die wichtigsten Bestimmungen aufgelistet (z.B. schwere Lasten, Bücken, Strecken, etc.).

" Ich habe desöfteren gelesen, das sowohl Mobbing als auch Rückenleiden ein Grund dafür im Bürojob sind."
Mobbing ja, Rückenleiden eher nur, wenn die Arbeitsumstände problematisch sind.
Im Zweifel sollten Sie einen weiteren Frauenarzt (oder mehrere) die Problematik einschätzen lassen.
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Ihr Cyberdoktor-Team

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Unbekannt
(Unregistriert)
23/02/10 09:23
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Beschäftigungsverbot Blutungen

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Hallo

Habe ebenfalls eine Frage zum Thema Beschäftigungsverbot. Dass ein individuelles Beschäftigungsverbot im Falle meiner Arbeit ein Grenzfall ist, ist mir bekannt. Allerdings habe ich seit der 6. SSW bin jetzt Anfang 11.SSW) an ständig wiederkehrenden Blutungen. Diese treten meist sehr plötzlich und stark auf und sind keine Schmierblutungen also frisches Blut). Jedesmal gehe ich dann besorgt zum Arzt oder in KKH, die mich auch schon einmal da bealten haben wg. Risiko auf Fehlgeburt, aber bisher geht es dem Zwerg soweit zum Glück gut.Ursache für die Blutungen laut ärzten unbekannt. Allerdings bemerke ich die Blutungen immer schon kurz bevor sie eintreten durch Bauchkrämpfe, die meist durch Stress oder Bewegung teils schon bei 500m langsam gehen oder tätigkeiten wie staub saugen) ausgelöst werden.
Ist auch eine Symptomatik wie diese, wenn sie weiterhin anhält, ein Grund für ein Beschäftigungsverbot??? Denn ich gehe einer Tätigkeit nach, in der ich mich viel bewegen muss kann zwischendurch aber schon immer wieder sitzen) und meist unter zeitlichem Stress stehe. BIsher war ich mehr als 3 wochen krank geschrieben. jedoch nie am stück, da ich immer wieder in die arbeit gehen soll, dort nach kurzer zeit besonders starke blutungen bekomme, daher wieder nach hasue fahre und wieder ein paar tage krank geschrieben bin, usw. Da ich aber selbst mit patienten arbeite und feste termine habe, ist das auf dauer unmöglich. Mein arzt wollte mir jedoch kein beschäftigungsverbot ausstellen, er schreibe mcih lieber ständig wieder krank, doch wenn nach der 6. woche das gehalt gekürzt wird, kann ich davon kaum mehr leben und meine chefin kann keinen ersatz einstellen, wenn ich immer wieder ein paar tage da bin und dann plötzlich wieder fehle.
Für ihren Rat wäre ich IHnen sehr dankbar


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