| Medizinforen : Arbeits- und Umweltmedizin |
|
Unbekannt (Unregistriert) 06/12/09 16:42 |
|
Beschäftigungsverbot PTA in der Apotheke | Antwort schreiben |
|
Gutten Tag, ich arbeite asl PTA in einer Apotheke und bin inder 6.SSW. Wir sind eine Kinderwunschapotheke und arbeiten, häufig mit Hormon zubereitungen. Da unsere Reezeptur nicht vom hinteren Bereich abgetrennt ist, kommt es trotzdem zur Belastung der Luft durch Stäube. Desweiteren sind Arbeitstage von 9-10 excl. 1 Stunde Mittagspause) nicht unüblich. Mein FA hat mich jetzt erstmal 4 Tage krnakgeschrieben weil ich mich geweigert habe mich größeren Mengen Progesteronstaubes auszusetzen, welches Erbgut schädigen ist. Desweiteren ist es eine Arbeit bei der man sich viel streckt, bückt und stehet. Mir ist jetzt schon nach 3 Tagen zuhause aufgefallen, dass das ziehen im Unterleib was ich verspüre und die Übelkeit nachgelassen hat. Nun wollte ich Sie bitten, wie Sie in meinem Fall ein Beschäftigungsverbot bewerten. Vielen Dank | |||
![]() | |||
|
Cyberdoktor (stranger) 06/12/09 18:55 |
|
Re: Beschäftigungsverbot PTA in der Apotheke | Antwort schreiben |
|
Hallo, "bin in der 6.SSW." Glückwunsch! "arbeite asl PTA in einer Apotheke...Wir sind eine Kinderwunschapotheke und arbeiten, häufig mit Hormon zubereitungen. Da unsere Reezeptur nicht vom hinteren Bereich abgetrennt ist, kommt es trotzdem zur Belastung der Luft durch Stäube. " Als Schwangere dürfen Sie keinen Belastungen durch potenziell gefährliche Aerosole (in die Luft aufgewirbelte Stoffe), die bei der Herstellung von Arzneimitteln entstehen, ausgesetzt sein. Der Herstellungsbreich ist für Schwangere daher normalerweise tabu. Bei entsprechender Belüftung und korrekter Arbeitsweise besteht aber im Kunden- / Verkaufsbereich der Apotheke evt. keine nennenswerte Belastung, im Zweifel kann man die örtlichen Produktionsbedingungen durch die Gewerbeaufsicht prüfen lassen (Sie wissen selbst am Besten, ob in Ihrer Firma sauber gearbeitet wird, oder nicht). Wenn der Arbeitgeber nicht sicherstellen kann, das Sie keinen Kontakt mit Arzneimittelrohstoffen haben, ist ein Beschäftigungsverbot gerechtfertigt. "Mein FA hat mich jetzt erstmal 4 Tage krnakgeschrieben weil ich mich geweigert habe mich größeren Mengen Progesteronstaubes auszusetzen, welches Erbgut schädigen ist." sicherheitshalber darf eine Schwangere, wie gesagt, keinen Hormonen ausgesetzt sein, egal ob z.B. als Staub oder Creme (man befürchtet einen negativen Einfluss auf das hormonelle Gleichgewicht in der Schwangerschaft bzw. Entwicklungsstörungen beim Kind). Eine erbgutschädigende Wirkung ist für Progesteron gemäss der Fachliteratur in der geschilderten Situation aber nicht zu befürchten. "Desweiteren sind Arbeitstage von 9-10 excl. 1 Stunde Mittagspause) nicht unüblich." das Gesetz ist eindeutig (siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock): für werdende Mütter nicht mehr als maximal 8 1/2 Stunden täglich bzw. 90 Stunden pro Doppelwoche. "Desweiteren ist es eine Arbeit bei der man sich viel streckt, bückt und stehet." wie immer gilt: Schwangerer dürfen weder dauernd stehen, noch Tätigkeiten ausüben, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen müssen. Will oder kann der Arbeitgeber die Arbeit nicht anpassen: Beschäftigungsverbot. " Mir ist jetzt schon nach 3 Tagen zuhause aufgefallen, dass das ziehen im Unterleib was ich verspüre und die Übelkeit nachgelassen hat." das ist, wenn der Frauenarzt mit dem Schwangerschaftsverlauf zufrieden ist, kein Grund zur Sorge, die Übelkeit zu diesem Zeitpunkt häufig nach, auch Beschwerden im Sinne eines Ziehens im Unterleib kommen bei gesunden Schwangeren vor. "Nun wollte ich Sie bitten, wie Sie in meinem Fall ein Beschäftigungsverbot bewerten." scheint durchaus möglich, reden Sie zunächst mit dem Arbeitgeber, ob er Sie gemäss den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes einsetzen kann, dann schildern Sie dem Arzt Ihre Tätigkeit, schreiben Sie uns, was der Arzt sagt, wir freuen uns immer über eine Rückmeldung. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
![]() | |||
|
Jacky.lein (Unregistriert) 13/12/09 23:22 |
|
Beschäftigungsverbot Fachlabor für Kieferorthopädie? | Antwort schreiben |
|
Hallo zusammen. Ich bin jetzt in der 8. Woche schwanger und habe ein Anliegen. Meine Chefin habe ich direkt darüber informiert das ich in anderen Umständen bin. Sie hat geschockt darauf reagiert und hat sich alles andere als gefreut. Jetzt hat sie sich mir gegenüber stark verändert, bisher kam ich immer sehr gut mit ihr zurecht, aber seitdem sie das weiß habe ich den Eindruck sie ist sehr abweisend und distanziert. Ich fühle mich wegen meiner Schwangerschaft irgendwie diskriminiert und mir geht das ganz schön an die Nerven. Da es mir jetzt nicht sonderlich gut ging, bezüglich Übelkeit, Erbrechen und Kreislaufproblemen bin ich zuhause geblieben. In dieser Zeit litt ich auch an schlimmen Alpträumen und Schlafstörungen. Die seitdem ich zuhause bin aber schlagartig aufgehört haben. Ihre Reaktion war als hätte sie darauf gewartet. Ich bin jetzt bis Ende des Jahres krankgeschrieben, da ich psychisch daran zu knacken habe wie sie sich mir gegenüber verhält. Sie rief mich an um zu fragen warum ich denn so lange ausfalle und ob sie mir irgendetwas getan habe, diese Gelegenheit habe ich direkt genutzt und ihr erklärt wie ich mich von ihr behandelt fühle. Sie sagte das ich mich ja wohl mal am Riemen reißen solle und eine Schwangerschaft schließlich keine Krankheit sei und ich diejenige sei die sich so verändert hat. Sie hat das auch noch nicht gemeldet. Sie sagte das sie damit ja nichts zu tun hätte. Außerdem bin ich unsicher ob ich mit den Stoffen mit denen ich zusammenarbeite überhaupt zusammenarbeiten darf. Ich kann im Internet aber auch keine genauen Informationen finden. Ich arbeite ich einem Fachlabor für Kieferorthopädie als Laborhilfe. Dort habe ich viel mit Wasser, und Gips zu tun. Sowie mit dem Streuen von Zahnspangen Orthocryl), Drähten biegen und ZAHNABDRÜCKEN. Manche Patienten sind mit Hepatitis oder ähnlichem infiziert. Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Ich hoffe man kann mir hier helfen. Viele Grüße | |||
![]() | |||
|
Cyberdoktor (stranger) 14/12/09 01:36 |
|
Re: Beschäftigungsverbot Fachlabor für Kieferorthopädie? | Antwort schreiben |
|
Hallo, "Ich bin jetzt in der 8. Woche schwanger" Glückwunsch! "Meine Chefin habe ich direkt darüber informiert das ich in anderen Umständen bin. Sie hat geschockt darauf reagiert und hat sich alles andere als gefreut." derartige Reaktionen kennen leider viele Schwangere. Einigen Chefs fehlt da offenbar die nötige soziale Kompetenz, es wird nur an Komplikationen für den Arbeitsablauf gedacht und die Tatsache, dass man sich eigentlich für die Schwangere freuen sollte, komplett verdrängt. Wenn der erste Schock nachgelassen hat, sind viele Arbeitgeber aber meist recht freundlich und auch zu Zugeständnissen bereit, man sollte ein klärendes Gespräch suchen. " aber seitdem sie das weiß habe ich den Eindruck sie ist sehr abweisend und distanziert. Ich fühle mich wegen meiner Schwangerschaft irgendwie diskriminiert" angesichts der Schilderung kann man wohl noch nicht von einer Diskriminierung sprechen, meist sind Chefs für einige Zeit angesäuert, fügen sich dann aber in das Unvermeidliche. "Da es mir jetzt nicht sonderlich gut ging, bezüglich Übelkeit, Erbrechen und Kreislaufproblemen bin ich zuhause geblieben. In dieser Zeit litt ich auch an schlimmen Alpträumen und Schlafstörungen. Die seitdem ich zuhause bin aber schlagartig aufgehört haben." diese Beschwerden treten bei vielen Schwangeren zu Beginn der Schwangerschaft auf, etwas Ruhe hilft oft, wir würden das nicht automatisch auf die Arbeitsumstände schieben. Im Einzelfall ist bei Übelkeit aber ein Beschäftigungsverbot möglich. "Sie rief mich an um zu fragen warum ich denn so lange ausfalle und ob sie mir irgendetwas getan habe" sehen Sie das positiv, immerhin sucht die Chefin das Gespräch. "und ich diejenige sei die sich so verändert hat." in der Frühphase der Schwangerschaft kommt es in der Tat zu einigen Umstellungen, die Schwangere ist oft weniger belastbar und empfindlicher, man sollte also nie ausschliessen, das man selbst auch zu Konflikten beiträgt. "Dort habe ich viel mit Wasser, und Gips" kein Problem. " Sowie mit dem Streuen von Zahnspangen Orthocryl), Kunststoffarbeiten im Sinne eines Anmischens von Kunststoffen sind problematisch, freiwerdenden Methylmethacrylat-Dämpfen oder Schleifstäuben sollten Schwangere sicherheitshalber nicht ausgesetzt werden. "Drähten biegen" nur ein Problem, wenn man sich dabei verletzen kann und eine getragene Spange aus dem Mund des Patienten bearbeitet (die ja potenziell mit Keimen besiedelt ist). An einer neu hergestellten Spange dürfen auch Schwangere nach Herzenslust biegen. " und ZAHNABDRÜCKEN. Manche Patienten sind mit Hepatitis oder ähnlichem infiziert." das geht vermutlich nicht (Biss- und Infektionsgefahr, fragen Sie den Frauenarzt, die Chefin kann Sie aber einfach von diesen Arbeiten befreien). Stellt die Chefin sich quer, wird der Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
![]() | |||
|
Unbekannt (Unregistriert) 27/12/09 22:41 |
|
Beschäftigungsverbot bei Krankschreibung wg. Blutungen | Antwort schreiben |
|
Liebes Doktorenteam, ich bin jetzt in der 17. SWS und habe bisher drei Mal wegen Blutungen im Krankenhaus gelegen. Anfangs war die Ursache eine Placenta Praevia. - Ja, eigentlich noch zu früh um es endgültig so zu nennen. Es kann sich noch verwachsen, aber im Moment ist es noch so. - Die letzte Blutung kam durch ein retroamniales Hämatom. Mein Arzt meinte auf meine Frage, was dies beruflich für mich bedeutet, ich würde nicht auf Arbeit zurückkehren und ich müsse gehaltlich ja nur wenig Zeit, ca. 2 Monate, nach Ende der Lohnfortzahlung bis zum Mutterschutz überbrücken. Die 6 Wochen bis zum Ende der Lohnfortzahlung seien ja noch nicht rum und ich habe noch Resturlaub, mit dem ich das Ende aufschieben könne. Auf meine Frage hin, warum ich denn dann nicht gleich ein Beschäftigungsverbot bekomme, wurde mir gesagt, ein Beschäftigungsverbot könne nur ausgestellt werden, wenn der Arbeitsplatz eine Gefährdung für das Kind oder mich darstellt Ich bin Sekretärin.), ich jedoch sei krank und damit krankgeschrieben. Ist dies so eindeutig? Kann das Beschäftigungsverbot auf dieser Grundlage abgelehnt vom Arbeitgeber, der Kasse etc.) werden? Mit einem Beschäftigungsverbot könnte ich mein Gehalt weiter beziehen und könnte vor allem auch meinen Urlaub für die Zeit nach der Elternzeit aufsparen. Gibt es Gründe, warum Ärzte vorsichtig sind Beschäftigungsverbote auszustellen? Können sie wegen eines fälschlicherweise ausgestellten Verbots belangt werden? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage. Ich hoffe, sie war nicht redundant, aber ich nehme an, Schwangerschaften sind so individuell, dass man schlecht von einem Fall auf den nächsten schließen kann. | |||
![]() | |||
|
Cyberdoktor (stranger) 28/12/09 00:54 |
|
Re: Beschäftigungsverbot bei Krankschreibung wg. Blutungen | Antwort schreiben |
|
Hallo, "ich bin jetzt in der 17. SWS" Glückwunsch! " und habe bisher drei Mal wegen Blutungen im Krankenhaus gelegen." meist wird eine Schwangere mit derartigen Blutungen dann krankgeschrieben und es wird Ruhe verordnet. "Mein Arzt meinte auf meine Frage, was dies beruflich für mich bedeutet, ich würde nicht auf Arbeit zurückkehren und ich müsse gehaltlich ja nur wenig Zeit, ca. 2 Monate, nach Ende der Lohnfortzahlung bis zum Mutterschutz überbrücken." bei einer anhaltenden Erkrankung mit Krankschreibung muss der Arbeitgeber nur nur bis zu einer Dauer von 6 Wochen das Arbeitsentgelt zahlen. Nach den 6 Wochen zahlt normalerweise die gesetzliche Krankenversicherung dann Krankengeld in Höhe von 70 % über einen Zeitraum von maximal 78 Wochen, Schwangere stehen also auch für den begrenzten Zeitraum bis zum Mutterschutz nicht ohne Einkünfte da. " Die 6 Wochen bis zum Ende der Lohnfortzahlung seien ja noch nicht rum" auch das ist richtig, häufig muss man bei Blutungen auch nicht endlos krankschreiben. Wenn Sie die Arbeit wieder antreten, dann aber aus anderen Gründen, nach einigen Tagen z.B. wg. Rückenschmerzen erneut krankgeschrieben werden, gibt es weiter das Entgeld vom Arbeitgeber. Aber, wie gesagt, die Kasse zahlt auch bei einer Dauerkrankschreibung Krankengeld. " und ich habe noch Resturlaub, mit dem ich das Ende aufschieben könne." das finden wir nicht gut, der Urlaub sollte eine Erholungszeit sein, nicht mit Belastungen und Krankheit ausgefüllt werden. "wurde mir gesagt, ein Beschäftigungsverbot könne nur ausgestellt werden, wenn der Arbeitsplatz eine Gefährdung für das Kind oder mich darstellt Ich bin Sekretärin.), ich jedoch sei krank und damit krankgeschrieben." das stimmt zunächst. Wenn Sie aber nicht mehr krankgeschrieben sind und dann weiter bestimmte Risikofaktoren vorliegen, kann auch eine scheinbar harmlose Büroarbeit zu einem Beschäftigungsverbot führen. "Ist dies so eindeutig?" der geschilderte Fall klingt recht eindeutig. Im Zweifel befragen Sie einfach einen weiteren Frauenarzt. "Mit einem Beschäftigungsverbot könnte ich mein Gehalt weiter beziehen " auch ohne Beschäftigungsverbot gibt es Krankengeld, ausserdem kommt es immer wieder zu Krankschreibungen aus anderen, neuen Gründen. "und könnte vor allem auch meinen Urlaub für die Zeit nach der Elternzeit aufsparen." das können und sollten Sie auch so machen. " Gibt es Gründe, warum Ärzte vorsichtig sind Beschäftigungsverbote auszustellen?" der Arzt hat eine der Grundlagen für ein Beschäftigungsverbot genannt, das sind ungünstige Bedingungen am Arbeitsplatz, Ihr Arbeitsplatz ist aber vermutlich prima für Schwangere geeignet. HAt eine Schwandere allerdings individuelle Gesundheitsprobleme, wäre ein sog. individuelles Beschäftigungsverbot möglich, auch an Arbeitsplätzen, die sonst für Schwangere unbedenklich sind. Leidet eine Schwangere an starken Krankheitssymptomen, die keine Arbeit zulassen, muss sie allerdings krankgeschrieben werden. "Können sie wegen eines fälschlicherweise ausgestellten Verbots belangt werden? " wenn ´sie es aus ärztlicher Sicht rechtfertigen kann: nein. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
![]() | |||
|
Rebekka78 (stranger ) 11/01/10 18:55 |
|
Beschäftigungsverbot nur durch Betriebsarzt? | Antwort schreiben |
|
arbeite in der Altenpflege und muß zwangsläufig schwer heben, mit ansteckenden Krankheiten wie Noro oder MRSA arbeiten, habe täglich mit Desinfektionsmittel zu tun. Mein FA stellt kein Beschäfigungsverbot aus, dieses müsse der Betriebsarzt meines Betriebes tun. Stimmt das? Es gibt doch eindeutig Paragraphen die mir die Arbeit in der Altenpflege verbieten | |||
![]() | |||
|
Cyberdoktor (stranger) 11/01/10 21:08 |
|
Re: Beschäftigungsverbot nur durch Betriebsarzt? | Antwort schreiben |
|
Hallo, "arbeite in der Altenpflege und muß zwangsläufig schwer heben, mit ansteckenden Krankheiten wie Noro oder MRSA arbeiten" das geht als Schwangere nicht mehr. Reden Sie zunächst mit dem Arbeitgeber und Beitriebsarzt, ob Sie in einer andere, geeigneten Tätigkeit beschäftigt werden können. Geht das nicht: Beschäftigungsverbot durch einen Arzt. " Mein FA stellt kein Beschäfigungsverbot aus, dieses müsse der Betriebsarzt meines Betriebes tun. Stimmt das?" nein, jeder Arzt (muss kein Frauenarzt sein, aber meist wird es durch Frauenärzte angeordnet) kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Man muss sich nicht zwingend an den Betriebsarzt wenden. Wechseln Sie zur Not einfach den Frauenarzt. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
![]() | |||
|
miemu (stranger ) 17/01/10 23:02 |
|
Beschäftigungsverbot Ergotherapie | Antwort schreiben |
|
Hallo, ich bin in der 8. Woche schwanger und arbeite als Ergotherapeutin in einer neurologischen Frührehabilitation. Hier behandele ich sowohl schwerstbetroffene Pateinten wie z.B. Wachkomapatienten aber auch motorisch fitte dafür evtl. stark desorientiert Patienten. Mein Arbeitgeber weiß um die Schwangerschaft, so dass ich keine schweren Transfers und auch keine isolationspflichtige Patienten mehr behandeln muss. Ich fühle mich trotzdem sehr unsicher an meinem Arbeitsplatz, da z.B. Patienten die neu aufgenommen werden erst nach einigen Tagen auf verschiedene Keime getestet sind bzw . auch oftmals Patienten im Laufe des Aufenthalt en einem isolationspfichtigem Keim erkranken und dann habe ich sie schon einige Zeit auch meist sehr körpernah) behandelt. Wir haben z.B. folgende Keime die mir Angst machen MRSA, ESBL, Chlostriedien, Pseudomonas, Klebsiellen, Noro. Auch hatte ich letzte Woche den Fall, dass ein Patient der eigentlich nur noch leichte Unterstützung beim Transfer benötigt dabei doch plötzlich ins Straucheln gekommen ist und ich ihn voll auffangen musste. So etwas kann auch bei gut mobilen Patienten immer passieren? Mein Arbeitgeber kann mich meiner Meinung nach vor o.g. Gefahren auf der Station nicht schützen, auch wenn er mir leichte, mobile und primär nicht infektiöse Patientin zuteilt. Er könnte mich in die Geriatrie im Haus schicken, da sieht es aber nicht anders aus und ich weiß, dass eine Kollegin von da auch ein BV hat oder in die Psychiatrie, allerdings habe ich in diesem Bereich null Erfahrung da ich seit der Ausbildung nur in der Neurologie arbeite. Ich habe meine Frauenärztin noch einem Beschäftigungsverbot gefragt, da ich auch einige Kolleginnen habe die ein BV bekommen haben. Sie sagte so etwas könne der Arbeitgeber aussprechen, wenn er der Meinung ist der Arbeitsplatz nicht sicher währe, dass wüssten die meisten nur nicht. Sie könne mir keins ausstellen, da die Schwangerschaft noch so früh wäre und ich und das Kind auch keine Anzeichen auf eine Erkrankung oder eine Unregelmäßigkeit haben. Wenn sie mir ein BV jetzt „einfach so“ ausstellen würde, dann müsste ich zum Vertrauensarzt des medizinischen Dienstes und der würde es dann wieder aufheben. Wir haben einen Betriebsarzt mit dem ich das besprechen könnte, der ist allerdings noch 2 Wochen in Urlaub und ich weiß nicht ob dieser sich überhaupt in meinem Sinne einsetzt. Möchte eher vermeiden ihn nach einem BV zu fragen) Wir haben mehrere Jahre gebraucht um endlich schwanger zu werden und ich bin schon 36. Ich habe einfach große ANGST das Kind und zu gefährden… wer weiß ob wir nochmal so eine Chance bekommen Hier meine Fragen Sehen sie meinen Arbeitsplatz unter diesen Umständen auch als unsicher? Kann er mich ohne Berufserfahrung auf der Psychiatrie keine geschlossene Abteilung) einsetzen ? oder ist das, als würde man einen Neurologen in die Psychiatrie schicken) Müsste ich den beinahe Sturz von letzter Woche als Arbeitsunfall angeben, auch wenn ich nicht weiß ob etwas konkretes passiert ist habe sowieso die ganze Zeit leichte Blutungen, die laut FA unbedenklich sind)? Wenn ja, muss ich zu einem D-Arzt oder zum Frauenarzt. Vielen Dank für Eure Hilfe und Antworten. | |||
![]() | |||
|
Cyberdoktor (stranger) 18/01/10 01:16 |
|
Re: Beschäftigungsverbot Ergotherapie | Antwort schreiben |
|
Hallo, "ich bin in der 8. Woche schwanger" Glückwunsch! " und arbeite als Ergotherapeutin in einer neurologischen Frührehabilitation. Hier behandele ich sowohl schwerstbetroffene Pateinten wie z.B. Wachkomapatienten" Nach dem Mutterschutzgesetz dürfen Schwangere nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen müssen, auch ist der regelmässige Umgang mit Lasten von mehr als 5 kg Gewicht (oder gelegentlich bei Lasten von mehr als 10 kg Gewicht) nicht erlaubt. Geschieht die Arbeit in ergonomisch ungünstiger Haltung, dürfen auch kleinere Gewichte bereits problematisch sein. Diverse Leitlinien gehen daher davon aus, dass eine Schwangere keine Krankengymnastik oder Ergotherapie mit intensivem motorisch-funktionellem Training bei immobilen Patienten durchführen darf, hebt man z.B. ein Bein eines gelähmten Patienten, kommen schnell Lasten über 10 Kilo zustande. Wenn Sie von der Arbeit mit schwerstbetroffenen und somit gezwungenermassen unkooperativen Patienten berichten: das geht vermutlich nicht mehr. " aber auch motorisch fitte dafür evtl. stark desorientiert Patienten." es dürfen auch dabei für Sie keine nennenswerten körperlichen Belastungen auftreten, hier kommt es vermutlich auf die Art der Übungen und den Zustand des Patienten an. "Ich fühle mich trotzdem sehr unsicher an meinem Arbeitsplatz, da z.B. Patienten die neu aufgenommen werden erst nach einigen Tagen auf verschiedene Keime getestet sind bzw . " hier kommt es sehr darauf an, ob bei Ihnen ungewöhnlich viele Patienten mit Infektionen aufgenommen werden. Das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz darf nicht höher sein als das außerberufliche Risiko, wenn z.B. viele immobile Patienten mit schweren Grunderkrankungen Atemwegsinfektionen haben, könnte das Infektionsrisiko erhöht sein. "auch oftmals Patienten im Laufe des Aufenthalt en einem isolationspfichtigem Keim erkranken und dann habe ich sie schon einige Zeit auch meist sehr körpernah) behandelt. Wir haben z.B. folgende Keime die mir Angst machen MRSA, ESBL, Chlostriedien, Pseudomonas, Klebsiellen, Noro." wenn die Infektionsrate höher ist als in der Normalbevölkerung, haben Sie ein höheres Infektionsrisiko, das ist für Schwangere nicht akzeptabel. "Auch hatte ich letzte Woche den Fall, dass ein Patient der eigentlich nur noch leichte Unterstützung beim Transfer benötigt dabei doch plötzlich ins Straucheln gekommen ist und ich ihn voll auffangen musste. So etwas kann auch bei gut mobilen Patienten immer passieren?" wenn auch nur ein minimal erhöhtes Risiko besteht, das ein Patient in Ihrer Begleitung hilfsbedürftig wird bzw. stürzt, muss er von einem weiteren Mitarbeiter begleitet werden. Beispiel: es ist gewiss kein Problem, neben einem ansonsten gesunden Patienten, der an einem Reizdarm leidet, im Gespräch über den Flur zu gehen. Würde dieser Patient ausrutschen und auf den Boden knallen, wäre das ein schicksalhafter Unfall, Sie könnten (und sollten, der Schutz von Mutter und Kind geht vor) an dem Sturz nichts ändern, das kann ja auch auf der Strasse passieren. Führt man dagegen beispielsweise einen Patienten, dessen Grunderkrankung auch nur einen minimalen Anhaltspunkt auf motorische Probleme gibt, am Arm, muss man mit dem Schlimmsten (also einem Sturz) rechnen. Eine Schwangere ist dann kein geeigneter Begleiter, sie würde, wenn sie aktiv im Notfall den Sturz abfängt unter Verstoß gegen die Beschäftigungsbeschränkungen Hilfe leisten, diese Nothilfe ist nicht zulässig, auch wenn die Schwangere den Patienten nicht aktiv abfängt, wird es gefährlich, der Patient kann sie ergreifen und am Arm zu Boden reissen (plötzliche Last von z.B. 70 Kilo). "Mein Arbeitgeber weiß um die Schwangerschaft, so dass ich keine schweren Transfers und auch keine isolationspflichtige Patienten mehr behandeln muss. " das ist positiv, reicht aber evt. nicht. "Mein Arbeitgeber kann mich meiner Meinung nach vor o.g. Gefahren auf der Station nicht schützen, auch wenn er mir leichte, mobile und primär nicht infektiöse Patientin zuteilt." kommt sehr auf das durchzuführende Programm an, wenn Sie sitzen können, nur Anweisungen geben und z.B. Bewegungen mit sanfter Handauflage unterstützen, würde das vermutlich gehen. " Er könnte mich in die Geriatrie im Haus schicken" , da sieht es aber nicht anders aus und ich weiß, dass eine Kollegin von da auch ein BV hat" da sehen wir auch diverse Probleme. " oder in die Psychiatrie" ebenfalls problematisch. "Ich habe meine Frauenärztin noch einem Beschäftigungsverbot gefragt, da ich auch einige Kolleginnen habe die ein BV bekommen haben. Sie sagte so etwas könne der Arbeitgeber aussprechen, wenn er der Meinung ist der Arbeitsplatz nicht sicher währe" häufig kennen sind Ärzte bezüglich dieser Thematik nicht optimal informiert, so auch Ihre Ärztin. Ein Beschäftigungsverbote werden vom Gesetzgeber (im Mutterschutzgesetz) oder von einem Arzt festgelegt, bzw. ausgesprochen, der Arbeitgeber kann diese Verbote nur befolgen, aber nicht aussprechen. Der Arbeitgeber kann aber sehr wohl freiwillig die sog. generellen Beschäftigungsverbote im Gesetz (die für alle Schwangeren gelten) befolgen und den Mitarbeiter freistellen, um ein Beschäftigungsverbot durch den Arzt zu vermeiden. Will ein Arbeitgeber diese generellen Verbote nicht einhalten, kann der Arzt einspringen und ein sogenanntes vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. " Sie könne mir keins ausstellen, da die Schwangerschaft noch so früh wäre" eine absurde Begründung, ob die Frau früh oder spät in der Schwangerschaft ist, spielt bei einem gefährlichen Arbeitsplatz keine Rolle. " und ich und das Kind auch keine Anzeichen auf eine Erkrankung oder eine Unregelmäßigkeit haben." auch das spielt keine Rolle, man will es ja nicht soweit kommen lassen, das Probleme auftreten. " Wenn sie mir ein BV jetzt „einfach so“ ausstellen würde, dann müsste ich zum Vertrauensarzt des medizinischen Dienstes und der würde es dann wieder aufheben." das ist nicht sicher, man kann nicht von „einfach so“ reden, wir sehen aufgrund Ihrer Schilderung diverse Gefahren. "Wir haben einen Betriebsarzt mit dem ich das besprechen könnte" der Betriebsarzt ist ein guter Ansprechpartner (und darf dem Arbeitgeber absolut nichts über ein Beratungsgespräch mitteilen). Nun ist er im Urlaub, reden Sie daher mit dem Arbeitgeber, ob die kritischen Punkte geändert werden können, z.B. wäre es denkbar, dass Sie nur mit sehr mobilen Patienten arbeiten, bei denen man von einem normalen Infektionsrisiko ausgehen kann, keine Patienten in sturzgefährlichen Situationen unterstützen, keine ungünstigen Haltungen einnehmen und keine Lasten bewegen (keine schweren Körperteile. Ist der Arbeitgeber unkooperativ, suchen Sie einfach einen weiteren Frauenarzt auf. " Möchte eher vermeiden ihn nach einem BV zu fragen) " hätte man gut fragen können (Schweigepflicht), man muss die Frage aber jetzt klären, nicht erst in 2 Wochen. "Sehen sie meinen Arbeitsplatz unter diesen Umständen auch als unsicher?" wir sehen das kritisch. "Kann er mich ohne Berufserfahrung auf der Psychiatrie keine geschlossene Abteilung) einsetzen ?" auch dort kann das Patientengut oder die Arbeit zu Belastungen führen, die Berufserfahrung wäre eher nicht das Problem. "Müsste ich den beinahe Sturz von letzter Woche als Arbeitsunfall angeben" Sie sind nicht gestürzt, wenn Sie keine Verletzungen oder Symptome hatten, kann man nicht sagen, dass Ihnen ein Unfall zugestossen ist, es ist aber sinnvoll, das dem Arbeitgeber und Arzt mitzuteilen, denn dieser PAtientensturz wäre ein typisches Beispiel für eine Arbeit, bei der eine Schwangere in eine potentiell gefährliche Situation gebracht wird. " habe sowieso die ganze Zeit leichte Blutungen, die laut FA unbedenklich sind)?" ganz leichte Blutungen kommen bei vielen Schwangeren vor, man muss das aber kontrollieren. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
![]() | |||