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Unbekannt
(Unregistriert)
28/10/09 22:21
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Studentin mit Nebenjob im öffentlichen Dienst

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Hallo, ich hoffe Sie können mir helfen. Ich bin jetzt in der 13. SSW und wir mein Partner und ich) sind auch über die Schwangerschaft sehr glücklich.

Leider ist aber alles drum herum mehr als zu viel für mich Wir ziehen gerade 600 km weiter weg. Ich lege damit also gerade zwei Haushalte zusammen. Das heißt auch ich würde ab Mitte Dezember für zwei bis drei Tage auf Arbeit fahren, nur halt 600 km weiter.
Nebenbei muss ich jetzt meine Diplomarbeit schreiben. Mir ist extrem wichtig das ich meinen Studienabschluss vor der Geburt in Sack und Tüten habe.
Ich arbeite in der Studienberatung, wo reger Publikumsverkehr herrscht. Ich mache mir gerade jetzt deshalb verstärkt Sorgen, weil ich ein recht anfälliges Immunsystem habe. Außerdem sitze ich gerade von allen allein gelassen im Büro, da meine Kollegin leider länger Krankheitbedingt ausfällt und die Vertretung gerade in Mutterschutz gegangen ist. Ich organisiere gerade nur das Chaos und werde dazu noch ständig von aufgebrachten Personen Interessenten, Studierenden, Vorgesetzten) angegangen. Überstunden sind an der Tagesordnung und an Pause ist oft auch nicht zu denken. Ich fühle mich mehr als ausgelaugt Ich bekomme auch weiterhin ab und an leichte Blutungen und körperlich geht es mir auch mehr schlecht als recht.

Mein Problem ist, dass ich als Studentin selbst versichert) nach sechs Wochen Krankschreibung kein Krankengeld bekomme. Bei einem Beschäftigungsverbot würde sich das auf unsere Kasse anders auswirken. Was kann ich tun?


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Cyberdoktor
(stranger)
29/10/09 00:35
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Re: Studentin mit Nebenjob im öffentlichen Dienst

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Hallo,

" ich hoffe Sie können mir helfen. Ich bin jetzt in der 13. SSW und wir mein Partner und ich) sind auch über die Schwangerschaft sehr glücklich."
Glückwunsch!

"Nebenbei muss ich jetzt meine Diplomarbeit schreiben. Mir ist extrem wichtig das ich meinen Studienabschluss vor der Geburt in Sack und Tüten habe."
Vorsicht, setzen Sie sich in der Schwangerschaft keine zu ehrgeizigen Ziele, eine Diplomarbeit unter Zeitdruck ganz ganz schönen Stress bedeuten.

"Ich arbeite in der Studienberatung, wo reger Publikumsverkehr herrscht. Ich mache mir gerade jetzt deshalb verstärkt Sorgen, weil ich ein recht anfälliges Immunsystem habe. "
keine Sorge, viele Menschen befürchten unnötigerweise, das ihr Immunsystem anfällig ist, Ihr Immunsystem ist aber, wenn Ihr Hausarzt noch nie Auffälligkeiten festgestellt hat, gewiss völlig in Ordnung und wehrt täglich unzählige Krankheitserreger erfolgreich ab.

"Außerdem sitze ich gerade von allen allein gelassen im Büro... werde dazu noch ständig von aufgebrachten Personen Interessenten, Studierenden, Vorgesetzten) angegangen. Überstunden sind an der Tagesordnung und an Pause ist oft auch nicht zu denken. Ich fühle mich mehr als ausgelaugt Ich bekomme auch weiterhin ab und an leichte Blutungen und körperlich geht es mir auch mehr schlecht als recht."
ein Beschäftigungsverbot ist durchaus vorstellbar (Überstunden, Pausen, körperliche Beschwerden). Im Zweifel mehrere Frauenärzte aufsuchen, nicht jeder Arzt kennt sich mit dem Mutterschutzgesetz aus.
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Unbekannt
(Unregistriert)
01/11/09 12:18
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Lohnweiterzahlung beim Beschäftigungsverbot

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Hallo liebes Ärzttema,

ein spezieller Fall hier meine Freundin ist seit einer Woche nach ihrer Elternzeit 1 Jahr lang) wieder zurück zur Arbeit gegangen. Allerdings befindet sie sich nun schon wieder in der 6. Schwangerschaftswoche. Die neue Tätigkeit, die sie jetzt bekommen hat, könnte die Gesundheit von Mutter und Baby gefährden, so laut ihrer Frauenärztin. Sie bemüht sich nun, eine andere Tätigkeit innerhalb des Unternehmens zu bekommen. Aber die Verhandlung mit dem Arbeitgeber ist eher schwierig.

Wenn sie das Beschäftigungsverbot ihrem Arbeitgeber vorlegt, soll sie weiterhin den Durchschnittslohn von den letzten 3 Monaten vorm Eintritt der Schwangerschaft bekommen, so laut Mutterschutzgesetz. Aber in der Zeit hat sie eigentlich immer das Elterngeld 67% von netto) erhalten.

Die Frage Was für ein Gehalt beim Beschäftigungsverbot würde meine Freundin bekommen? Ihr jetziges Gehalt oder das Elterngeld?

Meine Freundin ist momentan ratlos. Ich versuch’s mal bei Ihnen. Weiß jedoch nicht, ob Sie der richtige Ansprechpartner für diese spezielle Frage sind. Wenn nicht, vielleicht könnten Sie einen Hinweis geben? Auf jeden Fall vielen herzlichen Dank im Voraus.



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Cyberdoktor
(stranger)
01/11/09 14:31
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Re: Lohnweiterzahlung beim Beschäftigungsverbot

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Hallo,

"seit einer Woche nach ihrer Elternzeit 1 Jahr lang) wieder zurück zur Arbeit gegangen. Allerdings befindet sie sich nun schon wieder in der 6. Schwangerschaftswoche. Die neue Tätigkeit, die sie jetzt bekommen hat, könnte die Gesundheit von Mutter und Baby gefährden, so laut ihrer Frauenärztin....Arbeitgeber ist eher schwierig. "
stellt sich der Arbeitgeber quer, kann die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

"Wenn sie das Beschäftigungsverbot ihrem Arbeitgeber vorlegt, soll sie weiterhin den Durchschnittslohn von den letzten 3 Monaten vorm Eintritt der Schwangerschaft bekommen, so laut Mutterschutzgesetz. Aber in der Zeit hat sie eigentlich immer das Elterngeld 67% von netto) erhalten. "
das Elterngeld zählt nicht, dies ist eine Leistung des Staates. Hier § 11 des Mutterschutzgesetzes:

1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.
(2) Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen.
(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes im Sinne der Absätze 1 und 2 zu erlassen.

Man beachte: "Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht, das Elterngeld ist kein Arbeitsentgelt. Man wird entweder das Entgeld vor der Babypause oder das aktuelle Entgeld zugrunde legen ("so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen...").

"Die Frage Was für ein Gehalt beim Beschäftigungsverbot würde meine Freundin bekommen? Ihr jetziges Gehalt oder das Elterngeld? "
das vom Arbeitgeber gezahlte Gehalt ist die Berechnungsgrundlage.

"Weiß jedoch nicht, ob Sie der richtige Ansprechpartner für diese spezielle Frage sind."
es ist bei Problemen stets sinnvoll, sich durch die zuständigen Gewerkschaften beraten zu lassen.

Schreiben Sie uns, wie der Fall ausgeht.

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Unbekannt
(Unregistriert)
16/11/09 18:45
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Altenpflegerin, Schwanger

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Liebes Ärzteteam, ich bin momentan sehr verzweifelt. Ich arbeite seit 2005 als Altenpflegerin Ausbildung eingeschlossen)
In der Ausbildung gab es keinerlei Probleme.Nur jetzt komischer weise und ich weiß nicht woran es liegt.Ich kann es mir einfach nicht erklären.
Ich habe immer in der Ausbildung gute zeugnisse und Lob bekommen. Nur seit ich aus der Ausbildung draußen bin nicht mehr. Als ich nach meiner Ausbildung eine feste Stelle angefangen habe in einem Altenheim auf der Dementenstation, da war am anfang alles ok. Doch irgendwann nicht mehr. Eine Mitarbeiterin hat mir das Leben zur Hölle gemacht. Ich weiß nicht warum. Ich bin leider so ein Mensch der sich alles furchtbar zu Herzen nimmt. Wir hatten auch mehrere Gespräche und es wurde nicht besser. Zum Schluß soll sogar eine Bewohnerin wegen mir ausgezogen sein. Und ich weiß nicht warum, niemand konnte mir sagen warum. Ich habe dann gekündigt und habe in einem Ambulanten Dienst angefangen. Am Anfang lief es da auch Ok aber seit.......ca. mitte August Ende August Bin seit Anfang Mai bei der großen Firma, ca. über 100 Angestellte) kommen immer des öfteren Beschwerden über mich. Manche wollen sich dazu nicht äußern und manche sagen sie kommen mit meiner Art nicht zurecht. Aber was denn für eine Art ich habe meine Art nicht geändert. Ich bin höflich und hilfsbereit. Bei Gesprächen mit der PDL ist schon raus gekommen das ich dinge sage wie ich habe heute wenig zeit oder das ich diese und jene Leistung nicht erfüllen kann aus den und den Gründen und das hätte ich nicht tun sollen. Jede Leistung muß erfüllt werden und nie sagen wir hätten keine Zeit. Ich habe vor 3 Wochen eine Abmahnung bekommen, was für mich ein riesen Schock war, weil ich noch nie in meinem Leben eine Abmahnung bekommen habe. Ich arbeite seit 1996 zuerst als Hauswirtschafterin und dann als Altenpflegerin. Ich bin jetzt 30 Jahre und in der 13 SSW.Ich hatte heute ein Gespräch mit dem Chef und der PDL. Und sie haben mir empfohlen aufgrund der Schwangerschaft und der Abmahnung mir ein Beschäftigungsverbot vom Arzt ausstellen zu lassen. Mit der Begründung wegen der Abmahnung und damit ich mich auf das Kind gut einstellen kann und weil sie einen Schonarbeitsplatz für mich nicht hätten. Es wäre für beide seiten das beste. Es wäre für meine Schwangerschaft und das Kind warscheinlich sicher das beste, ich leide seit 15 Jahren an Epileptischen Anfällen. Hatte aber nur 5 Große Anfälle, mein Neurologe meinte es wären 3 davon keine Rezidive epileptische Anfälle sondern psychogene Reaktionen gewesen.Ich bin natürlich in Ärtzlicher Behandlung weil ich auch schon von anfang an Medikamente nehmen muß Orfiril 300
0-0-3 .)Ich muß dazu sagen das ich ein Halbes Jahr Probezeit hatte und dies ein befriesteter Arbeitsvertrag war dieser wurde ab dem 1 Nov für ein weiteres halbes Jahr verlängert. Bis zum 30 April 2010. Ich gehe mal davon aus das der Vertrag nicht verlängert wird. Ich bin total verzweifelt weil ich nicht weiß was mit mir los ist. Dazu muß ich sagen das ich schon zwischendurch als ich mit der Ausbildung zur Altenpflegerin angefangen habe einige schwere tiefe Punkte hatte wo ich einfach nicht mehr konnte.Wo ich öfters hinschmeißen wollte. Auch nach der Ausbildung war es so. Und ich kann es mir einfach nicht erklären. Ich will das es so wie früher ist als ich als Hauswirtschafterin gearbeitet habe. Der Beruf war aber nichts für mich weil ich mich total unterfordert fühlte. Die Atmosphäre soll so wieder wie früher sein.Was soll ich bloß tun ich könnte nur heulen. Das belastet mich sehr. Bitte helft mir bitte. Ich weiß nicht mehr was ich machen soll Mfg .........Vielen Dank im Vorraus


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Cyberdoktor
(stranger)
16/11/09 20:58
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Re: Altenpflegerin, Schwanger

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Hallo,

" Eine Mitarbeiterin hat mir das Leben zur Hölle gemacht. Ich weiß nicht warum."
es kann jeden Arbeitnehmer treffen, mit ein bischen Pech hat man am Arbeitsplatz Kollegen, deren liebstes Hobby Mobbing ist.

"Ich bin leider so ein Mensch der sich alles furchtbar zu Herzen nimmt."
das sollten Sie nicht, gegen Mobbing hilft nur ein dickes Fell und klärende Gespräche (auch mit den Vorgesetzten!).

"Manche wollen sich dazu nicht äußern und manche sagen sie kommen mit meiner Art nicht zurecht. Aber was denn für eine Art ich habe meine Art nicht geändert. Ich bin höflich und hilfsbereit."
unbedingt das frühe Gespräch mit allen Betroffenen suchen und eine konkrete Liste mit Beschwerden machen, sodass Sie in Zukunft weitere Probleme vermeiden können.

" Ich habe vor 3 Wochen eine Abmahnung bekommen, was für mich ein riesen Schock war, weil ich noch nie in meinem Leben eine Abmahnung bekommen habe."
wenn Sie meinen, dass die Abmahnung ungerechtfertigt ist, sollten Sie bei der Gewerkschaft nachfragen, man kann dagegen vorgehen.

"Ich bin jetzt 30 Jahre und in der 13 SSW."
Glückwunsch!

"Ich hatte heute ein Gespräch mit dem Chef und der PDL. Und sie haben mir empfohlen aufgrund der Schwangerschaft und der Abmahnung mir ein Beschäftigungsverbot vom Arzt ausstellen zu lassen."
Kurios. Der Chef rät zu einem Beschäftigungsverbot? Die Abmahnung ist kein Grund für ein Beschäftigungsverbot, evt. gibt es aber andere Gründe, reden Sie daher mir dem Frauenarzt, schildern Sie ihm genau Ihre Tätigkeit. Der Arbeitgeber muss von sich aus die generellen Beschäftigungsverbote im Gesetz (z.B. kein ständiges Stehen) einhalten.

"und weil sie einen Schonarbeitsplatz für mich nicht hätten. Es wäre für beide seiten das beste."
einige Tätigkeiten in der Altenpflege sind für Schwangere nicht möglich, wenn der Arbeitgeber Ihnen keine Arbeit ohne Belastungen zuweisen kann, ist evt. ein Verbot gerechtfertigt, reden Sie mit dem Frauenarzt.

" Es wäre für meine Schwangerschaft und das Kind warscheinlich sicher das beste, ich leide seit 15 Jahren an Epileptischen Anfällen."
diese Erkrankung ist normalerweise nicht automatisch ein Grund für ein Beschäftigungsverbot.

"ich muß dazu sagen das ich ein Halbes Jahr Probezeit hatte und dies ein befriesteter Arbeitsvertrag war dieser wurde ab dem 1 Nov für ein weiteres halbes Jahr verlängert."
ein Beschäftigungsverbot würde auch bei befristeten Verträgen greifen.

"Was soll ich bloß tun ich könnte nur heulen. Das belastet mich sehr."
dann suchen Sie schnell das Gespräch mit dem Frauenarzt.
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Ihr Cyberdoktor-Team

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Unbekannt
(Unregistriert)
17/11/09 19:16
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studentische Mitarbeiterin, Beschäftigungsverbot

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Hallo, ich bin in der 15. SSW und habe ganz furchtbare Gelenk- und Rückenschmerzen. Ich kann Nachts kaum schlafen und bin am Morgen, wie gerädert.

Ich bin Studentin und versuche vor der Geburt noch alle Prüfungen und meine Bachelorarbeit abzuschließen. Dies könnte ich von meinem neuen Wohnort 600 km weiter weg, aber es ist eine Menge Stress. Der Umzug nimmt mich auch ganz schön mit.

Da ich studentische Mitarbeiterin bin muss ich bis zum Mutterschutz noch Arbeiten, um Mutterschaftsgeld zu bekommen. Gehaltersatz) bekomme ich nur bei einem Beschäftigungsverbot. Krankengeld gibt es für Studierende nicht. Leider ist auf Arbeit auch so viel los, dass ich nicht mehr weiß wo mir der Kopf steht. Meine Zimmerkollegin ist seit drei Monaten krank und wird es sicher auch die nächsten drei Monate bleiben. Ich darf ihre Arbeit mitmachen und werde von allen nur angepflaumt, weil das ja nicht funktioniert. Außerdem ist unsere Arbeit gerade eine Baustelle und es ist nie ruhig. Jetzt während der Grippesaison bekomme ich Angst das ich mich anstecke, da wir soviel Publikumsverkehr haben. Das belastet mich alles so sehr, dass ich oft zu Hause zusammen sinke und in Tränen ausbreche.

Wäre ein Beschäftigungsverbot gerechtfertigt?


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Cyberdoktor
(stranger)
17/11/09 21:29
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Re: studentische Mitarbeiterin, Beschäftigungsverbot

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Hallo,

" ich bin in der 15. SSW"
Glückwunsch!

" und habe ganz furchtbare Gelenk- und Rückenschmerzen. Ich kann Nachts kaum schlafen und bin am Morgen, wie gerädert. "
dann wird Sie der Frauenarzt zunächst für einige Zeit krankschreiben, denn diese Beschwerden würden vermutlich auch bei Nicht-Schwangeren zur Arbeitsunfähigkeit führen.

"Da ich studentische Mitarbeiterin bin muss ich bis zum Mutterschutz noch Arbeiten, um Mutterschaftsgeld zu bekommen."
das stimmt so nicht, bitte informieren Sie sich dringend bei den entsprechenden Behörde (Bundesversicherungsamt) und Krankenkasse. Wenn Sie krank sind, können Sie nicht arbeiten, verlieren aber nicht automatisch den Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

" Krankengeld gibt es für Studierende nicht."
Sie sind eine studentische Mitarbeiterin, für Sie gelten die ganz normalen gesetzlichen Regelungen, d.h. auch Aushilfen und Studentische Teilzeit-)Mitarbeiter haben, wie alle Arbeitnehmer, Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und unterliegen dem Kündigungsschutz. Sogar, wenn Sie nur eine geringfügige Beschäftigung ausüben (400 Euro Job), erfolgt eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Krankheit für sechs Wochen.

" Leider ist auf Arbeit auch so viel los, dass ich nicht mehr weiß wo mir der Kopf steht."
achten Sie knallhart auf die in unseren ausführlichen Beiträgen oben in diesem Themenblock genannten Mutterschutzregeln: keine Überstunden, ausreichende Pausen etc. Werden diese Regeln nicht eingehalten: mit Arbeitgeber reden, dann evt. Beschäftigungsverbot vom Arzt.

"Jetzt während der Grippesaison bekomme ich Angst das ich mich anstecke, da wir soviel Publikumsverkehr haben."
wenn es keine Klinik oder Praxis ist, muss man normalerweise keine erhöhte Grippegefahr befürchten.

"Wäre ein Beschäftigungsverbot gerechtfertigt?"
nur, wenn die Arbeitsbedingungen Sie und Ihr Kind Gefährden, wenn Sie aber weder Überstunden machen müssen noch zu wenig Pausen haben, ist das eher nicht zu rechtfertigen.

"ich darf ihre Arbeit mitmachen und werde von allen nur angepflaumt, weil das ja nicht funktioniert. "
Mobbing wäre ein möglicher Grund für ein Beschäftigungsverbot.
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ceco
(stranger )
18/11/09 16:22
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bäckerei beschäfitgungsverbot?

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Hallo,
ich bin in der 12 ssw schwanger. Arbeite als bäckereiverkäuferin. Meine Ärztin hat mich die letzten 4 Wochen krank geschrieben aufgrund grip. infekts und anhaltender Übelkeit. ich habe sie auf das beschäftigungsverbot angesprochen nachdem meine krankenkasse mich darauf aufmerksam gemacht hat. Sie ist gegen so ein Verbot und würde mir das nicht ausschreiben sagte sie. Ich arbeite aber alleine in der Filliale, einräumen, ausräumen, backen gehört zu meiner Tätigkeit. Ständiges Bücken, Strecken und schweres heben sind Tagesgeschäfte. Was kann ich machen damit ich dieses Verbot bekomme?


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Cyberdoktor
(stranger)
18/11/09 18:35
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Re: bäckerei beschäfitgungsverbot?

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Hallo,

"ich bin in der 12 ssw schwanger. Arbeite als bäckereiverkäuferin. Meine Ärztin hat mich die letzten 4 Wochen krank geschrieben aufgrund grip. infekts und anhaltender Übelkeit."
eine Krankschreibung war sinnvoll.

" ich habe sie auf das beschäftigungsverbot angesprochen nachdem meine krankenkasse mich darauf aufmerksam gemacht hat."
vermutlich nicht ganz uneigennützig, die Krankschreibung dürfte für die Krankenkasse höhere Kosten verursachen. Unabhängig davon gilt aber natürlich, dass man prüfen muss, ob Ihr Arbeitsplatz auch in der Schwangerschaft noch für Sie geeignet ist (wir haben da angesichts Ihrer Schilderung gewisse Zweifel).

"Ich arbeite aber alleine in der Filliale, einräumen, ausräumen, "
Sei müssen die Möglichkeit für Ruhepausen haben, auch dürfen Sie nicht ständig stehen, siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock. Kann der Arbeitgeber das nicht einrichten: Beschäftigungsverbot.

"backen gehört zu meiner Tätigkeit."
wenn das ohne Belastungen und Gefahren abläuft, dürfen Sie auch als Schwangere backen.

" Ständiges Bücken, Strecken und schweres heben sind Tagesgeschäfte."
das geht nicht, kann der Arbeitgeber das nicht ändern: Beschäftigungsverbot.

" Sie ist gegen so ein Verbot und würde mir das nicht ausschreiben sagte sie. "
reden Sie zunächst mit dem Arbeitgeber, ob Ihre Tätigkeit so angepasst werden kann, dass es dem Mutterschutzgesetz entspricht. Schildern Sie dann der Ärztin genau die Tätigkeit. Wenn die Arbeitsbedingungen ein Beschäftigungsverbot rechtfertigen (das ist durchaus möglich) und die Ärztin sich querstellt, gehen Sie einfach zu einem andern Arzt.
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