| Medizinforen : Arbeits- und Umweltmedizin |
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Unbekannt (Unregistriert) 25/08/09 14:48 |
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Schwanger, 27-28 Grad am Arbeitsplatz | Antwort schreiben |
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Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort, die mir sehr geholfen hat. Ich habe tatsächlich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Seitdem geht es mir auch wirklich besser. Viele Grüße | |||
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Cyberdoktor (stranger) 25/08/09 22:54 |
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Re: Schwanger, 27-28 Grad am Arbeitsplatz | Antwort schreiben |
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Hallo, "Ich habe tatsächlich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Seitdem geht es mir auch wirklich besser." Danke für die liebe Rückmeldung, damit helfen Sie auch anderen Beroffenen. Schön, dass es Ihnen gut geht! Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Unbekannt (Unregistriert) 07/09/09 18:15 |
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Beschäftigungsverbot und Weiterbildung | Antwort schreiben |
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Hallo, ich bin in 16 Woche schwanger und habe bis heute geronto-psychiatrie im Altenheim geleitet und mein RR steigte am Arbeitplatz bis 150100 mmHg habe ab heute BV bekommen, mache aber zur Zeit Weiterbildung zur Geronto-psychiatricher Fachkraft-selbstzahler-, mein FA sagt ich darf es weiter machen, wenn ich dabei mich gut fühle, mein Arbeitsgeber sagt ich darf es nicht, wenn ich nicht arbeiten darf Was darf ich eigentlich bei BV machen und was nicht? | |||
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Cyberdoktor (stranger) 07/09/09 20:28 |
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Re: Beschäftigungsverbot und Weiterbildung | Antwort schreiben |
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Hallo, "habe ab heute BV bekommen, mache aber zur Zeit Weiterbildung zur Geronto-psychiatricher Fachkraft-selbstzahler-, mein FA sagt ich darf es weiter machen, wenn ich dabei mich gut fühle" Aus Ihrer Frage geht nicht eindeutig hervor, welcher der folgenden Fälle auf Sie zutrifft: 1. wenn sich das Beschäftigungsverbot auf eine Arbeit bezieht, die auch den praktischen Anteilen der Weiterbildung zur genannten Fachkraft angerechnet wird (Sie sich also direkt an dem Arbeitsplatz weiterbilden, für den ein BV besteht), dann dürfte die praktische Weiterbildung nicht möglich sein, wie dann die (Teil-)Weiterbildung angerechnet wird, ist dann eine Frage zur jeweiligen Ausbildungsordnung, die wir nicht beantworten können. 2. Haben Sie dagegen ein BV für eine bestimmte Tätigkeit und machen zusätzlich woanders eine Weiterbildung für einen weiteren Beruf, dann kann es sehr wohl sein, das der Arzt das BV nur für den ersten Arbeitsplatz, aber nicht auch für die Tätigkeiten im Rahmen der Weiterbildung ausspricht (der Kommentar des Arztes klingt so). " mein Arbeitsgeber sagt ich darf es nicht, wenn ich nicht arbeiten darf " das stimmt so pauschal nicht, Ärzte können Beschäftigungsverbote auf bestimmte Tätigkeiten beschränken. "Was darf ich eigentlich bei BV machen" Der Arzt hat ein Beschäftigungsverbot für eine bestimmte Tätigkeit / einen bestimmten Arbeitsplatz ausgesprochen, um die Schwangerschaft zu schützen, dürfen Sie dort nun nicht mehr arbeiten, bzw. diese Arbeit nicht mehr machen. Wenn Sie sich an anderer Stelle weiterbilden, ist das nach Absprache mit dem Arzt sehr wohl möglich, eine Schwangere mit BV muss nicht automatisch das Bett hüten oder zuhause bleiben. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Unbekannt (Unregistriert) 08/09/09 10:08 |
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Mutterschutzgesetz Mehrarbeit | Antwort schreiben |
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Hallo, mir haben ja viele gesagt das man im Mutterschutz keine Mehrarbeit leisten darf. Ich bin jetzt in der 25.SSW und habe den letzten Monat aber mehr arbeiten müssen. Mein Vertrag ist ein Teilzeitvertrag 15Std. Muss sich mein Chef auch daran dann halten ? Liebe Grüße Sonja | |||
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Cyberdoktor (stranger) 08/09/09 12:22 |
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Re: Mutterschutzgesetz Mehrarbeit | Antwort schreiben |
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Liebe Sonja, "mir haben ja viele gesagt das man im Mutterschutz keine Mehrarbeit leisten darf." man muss aber einfache Überstunden von einer Mehrarbeit im Sinne einer Überschreitung der gesetzlich zugelassenen maximalen Arbeitszeit unterscheiden (oft werden diese Begriffe munter durcheinandergeworfen). Das Mutterschutzgesetz nennt für Schwangere als maximal erlaubte Arbeitszeiten: 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden pro Doppelwoche, Frauen unter 18 Jahren täglich 8 Stunden oder 80 Stunden in der Doppelwoche (siehe oben). Darüber hinausgehende Arbeitszeiten wären Mehrarbeit und nicht erlaubt. "Ich bin jetzt in der 25.SSW und habe den letzten Monat aber mehr arbeiten müssen. Mein Vertrag ist ein Teilzeitvertrag 15Std." Arbeitet eine Schwangere in Teilzeit regulär 15 Stunden und muss ausnahmsweise z.B. eine Stunde mehr arbeiten, sind das Überstunden, von der oben genannten gesetzlichen Grenze zur unerlaubten Mehrarbeit ist das meilenweit entfernt. Wenn keine speziellen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen, ist aus ärztlicher Sicht gegen derartige Überstunden nichts einzuwenden. Beste Grüsse Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Unbekannt (Unregistriert) 12/09/09 22:30 |
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19ssw 8-19 Uhr arbeiten? | Antwort schreiben |
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eine kleine frage. muss ich in der 19 ssw von 8.00 bis 19.00 uhr arbeiten oder kann ich meinem chef auf mein rechtin dem fall nicht mein als 8,5 stunden arbeit hinweisen? kann er das als arbeitsverweigerung darstellen? oder kannn er sagen das ich was ich auch habe meine miinus sdtunden abbauen lassen? | |||
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Cyberdoktor (stranger) 13/09/09 00:43 |
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Re: 19ssw 8-19 Uhr arbeiten? | Antwort schreiben |
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Hallo, " muss ich in der 19 ssw von 8.00 bis 19.00 uhr arbeiten" Das Mutterschutzgesetz sagt klipp und klar: maximal 8 1/2 Stunden täglich für Schwangere (Frauen unter 18 Jahren täglich 8 Stunden). Aus ärztlicher Sicht ist das auch gut so, keine Schwangere sollte mit 11 Stunden Arbeit belastet werden. " oder kann ich meinem chef auf mein rechtin dem fall nicht mein als 8,5 stunden arbeit hinweisen?" weisen Sie ihn freundlich auf Ihre Schwangerschaft hin, sprechen Sie dann gegebenenfalls die gesetzlichen Bestimmungen und deren Hintergrund an (Schutz des Kindes und der Mutter, Ihr Chef will gewiss nicht die Verantwortung für Gesundheitsprobleme in der Schwangerschaft übernehmen). Stellt der Chef sich Quer: Frauenarzt ansprechen. " kann er das als arbeitsverweigerung darstellen?" nein. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Unbekannt (Unregistriert) 25/10/09 02:47 |
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Mutterschutz als Ärztin | Antwort schreiben |
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Hallo Cyberdoktor, ich bin Ärztin und arbeite in einer Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe. Ich habe in der 12. Woche meinem Chef und der Verwaltung meine Schwangerschaft gemeldet. Mein Chef hat daraufhin gesagt, das wisse er schon. Nun ist das Verhältnis zu meinem Chef leider nicht sehr gut, woraufhin er meine Schwangerschaft gleich als Vorwand genutzt hat, um mich nicht mehr operativ auszubilden. Dies hat er mir aber nicht persönlich gesagt, sondern lediglich die Oberärzte, die für den OP-Plan zuständig sind angewiesen, mich nicht mehr für Operationen einzuteilen. Ich finde dies eine maßlose Ungerechtigkeit, zumal zuvor schon mehrer schwangere Ärztinnen in der selben Abteilung bis zum Schluss in den OP durften. Und wenn schon ein scheinheiliger Schutz des Neugeborenen im Vordergrund steht, dann verstehe ich nicht, warum ich jedoch weiterhin Patienten Blut abnehmen und sie untersuchen soll, wenn doch dabei auch eine Ansteckungsgefahr besteht. Hat mein Chef das Recht mich aus dem OP auszuschiessen, gegen meinen ausdrücklichen Wunsch dort weiter zu arbeiten? Und wenn ja, dann hat er sich doch eigentlich schon strafbar gemacht, als er es den anderen Schwangeren erlaubt hat, oder? Und auch wenn man davon ausgeht, das er ja schon von meiner Schwangerschaft wusste, noch bevor ich es ihm ofiziell gesagt habe, dann hätte er mich doch gerade in der Frühschwangerschaft besonders schützen müssen, oder? Welche Möglichkeiten habe ich, gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen? | |||
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Cyberdoktor (stranger) 25/10/09 04:00 |
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Re: Mutterschutz als Ärztin | Antwort schreiben |
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Liebe Kollegin, auch Ihnen dürfen wir zunächst ganz herzlich zur Schwangerschaft gratulieren! "ich bin Ärztin und arbeite in einer Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe" wir hatten oben im Themenblock bereits einer Kollegin geantwortet, mit der Schwangerschaft kommt es in Kliniken sehr oft zu Konflikten (mit den Kollegen, Chef, mit Weiterbildungswünschen, etc.). "Ich habe in der 12. Woche meinem Chef und der Verwaltung meine Schwangerschaft gemeldet." wenn das bedeutet, dass Sie bis dahin ganz normal gearbeitet haben, finden wir das aus arbeitsmedizinischer Sicht bedenklich. Wir raten dazu, eine Schwangerschaft nicht erst nach drei Monaten zu melden (zumindest sollte jede Schwangere Klinikärztin ohne Verzögerung mit den Betriebsärzten besprechen, welche Gefährdungen bestehen, auch Mediziner dürften sich nicht stets über jedes einzelne Risiko im Klaren sein). "Verhältnis zu meinem Chef leider nicht sehr gut, woraufhin er meine Schwangerschaft gleich als Vorwand genutzt hat, um mich nicht mehr operativ auszubilden." Vorwand oder nicht: die Arbeit als Operateur sehen wir aus diversen Gründen als nicht geeignet für Schwangere an. Wir nennen exemplarisch die stehende Tätigkeit, das stundenlange Verharren in bestimmten Körperhaltungen, den Umgang mit Gefahrstoffen (sowohl chemischen als auch biologischen), starken körperlichen Belastungen (bei Problemgeburten im Kreißsaal). " Dies hat er mir aber nicht persönlich gesagt, sondern lediglich die Oberärzte, die für den OP-Plan zuständig sind angewiesen, mich nicht mehr für Operationen einzuteilen." Mies, leider reagieren viele Chefs auf schwangere Mitarbeiter mit teils recht üblen Mobbing-Strategien. Häufig führt die Schwangerschaft einer Kollegin zu personellen Engpässen, evt. ist das eine Erklärung für das unschöne Verhalten der Arbeitgeber. "Ich finde dies eine maßlose Ungerechtigkeit, zumal zuvor schon mehrer schwangere Ärztinnen in der selben Abteilung bis zum Schluss in den OP durften. " das die Ärztinnen das selbst so wollten, finden wir sehr bedenklich. Wir können als Ärzte doch an uns keine anderen Massstäbe anlegen als an all die anderen Arbeitnehmer, die diesem Themenblock Fragen zu problematischen Arbeitsbedingungen gestellt haben. Ärztinnen sind auch nur Menschen, sie sind bereits ohne Schwangerschaft grösseren Belastungen als die meisten anderen Arbeitnehmerinnen ausgesetzt, kommt es dann zu einer Schwangerschaft, sehen wir sogar einen besonderen Schutzbedarf. Das für schwangere Ärztinnen viele Arbeiten tabu sind ist völlig normal, die Tätigkeit in Kreißsaal und OP gehört normalerweise dazu. Würden Sie einer Patientin, die Ihren Rat sucht, guten Gewissens erlauben, dass sie z.B. am Arbeitsplatz sehr lange steht, Blut, sonstigen Gefahrstoffen oder körperlichen Belastungen ausgesetzt ist? Vermutlich nicht, daher sollten Sie selbst derartige Tätigkeiten auch nicht anstreben. "Und wenn schon ein scheinheiliger Schutz des Neugeborenen im Vordergrund steht" evt. ist Ihr Chef scheinheilig, der Gesetzgeber und verantwortungsvolle Arbeitsmediziner wollen aber wirklich Sie und Ihr Kleines schützen. " dann verstehe ich nicht, warum ich jedoch weiterhin Patienten Blut abnehmen" das sollten Sie nicht. " und sie untersuchen soll" dagegen ist nur in bestimmten Abteilungen etwas einzuwenden. " wenn doch dabei auch eine Ansteckungsgefahr besteht." in gynäkologischen Kliniken ist eine Infektion im Rahmen von Untersuchungen das sehr unwahrscheinlich. "Hat mein Chef das Recht mich aus dem OP auszuschiessen, gegen meinen ausdrücklichen Wunsch dort weiter zu arbeiten? " davon sollten Sie ausgehen, reden Sie mit dem Betriebsarzt, er wird Ihnen gewiss dazu raten, nicht im OP zu arbeiten (das sehen auch die Gerichte so: Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 27. Mai 1993 (Az.: 5 C 42.89) entschieden, daß eine werdende Mutter keinen Umgang mit infizierten stechenden, schneidenden oder bohrenden Gegenständen haben darf). "Und wenn ja, dann hat er sich doch eigentlich schon strafbar gemacht, als er es den anderen Schwangeren erlaubt hat, oder?" es dürfte hier zwar nicht das Strafrecht Anwendung finden, die Klinik hat dann aber vermutlich gegen diverse gesetzliche Bestimmungen verstossen. "Und auch wenn man davon ausgeht, das er ja schon von meiner Schwangerschaft wusste, noch bevor ich es ihm ofiziell gesagt habe, dann hätte er mich doch gerade in der Frühschwangerschaft besonders schützen müssen, oder?" das würden wir so sehen, evt. war das aber nur ein dummer Spruch (und dumme Sprüche hört man von Chefärzten ja öfter...). "Welche Möglichkeiten habe ich, gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen?" schützen Sie sich und Ihr Kind, legen Sie an sich keine anderen Massstäbe an als an Frauen in andern Berufen, beissen Sie in den sauern Apfel und lassen Sie die schöne Arbeit im OP für die Zeit der Schwangerschaft ruhen. Es ist zu gefährlich. Wenn das Verhalten des Arbeitgebers in Richtung Mobbing geht, wären die entsprechenden ärztlichen Abrbeitnehmerorganisationen die richtigen Ansprechpartner. Wir wünschen Ihnen eine ganz tolle Schwangerschaft und Geburt. Beste Grüsse, Alles Gute, Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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