| Medizinforen : Arbeits- und Umweltmedizin |
|
Lucky237 (stranger ) 15/07/09 23:46 |
|
Beschäftigungsverbot Riskoschwangerschaft | Antwort schreiben |
|
Hallo, ich habe einen 13 Monate alten Sohn, die Schwangerschaft verlief weitgehend unproblematisch, ich hatte nur relativ früh Frühwehen, die laut meinem Arzt schon recht stark waren, ich selbst habe das gar nicht so empfunden. In der 36.SSW hat der Kleine sich dann aber plötzlich nicht mehr bewegt, ich bin ins Krankenhaus und das Baby wurde sofort per Notsectio geholt. Er hatte vier fünftel seiner Blutmenge verloren, scheinbar nach und nach über die Plazenta an mich abgegeben, den Fachbegriff kann ich mir nicht merken. Ist aber in dem Ausmaß wohl eher selten. Der Kleine hat sich nach 2 Wochen Intensivstation und mehreren Tagen Kampf zwischen Leben und Tod gut erholt. Nun möchte ich wieder schwanger werden und die Ärzte Gyn.+ Ärzte im Krankenhaus) haben mir gesagt, dass es durchaus möglich ist, dass so etwas wieder passiert, kann wohl genetisch bedingt sein, sodass dann evtl. auch das nächste Kind so eine Neigung zu einer Anämie entwickelt. Laut Gyn. wäre Stress und Anstrengung absolut gefährlich, da eben diese Frühwehen entstehen, zu denen ich scheinbar neige und diese würden das Risko für das Kind dann zusätzlich erhöhen... Somit müsste ich also mit einem Beschäftigungsverbot ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel rechnen. Ist das tatsächlich zu befürchten, möchte gerne weiter arbeiten, aber meinem Kind möchte ich natürlich nicht schaden. | |||
![]() | |||
|
Cyberdoktor (stranger) 16/07/09 01:59 |
|
Re: Beschäftigungsverbot Riskoschwangerschaft | Antwort schreiben |
|
Hallo, " In der 36.SSW hat der Kleine sich dann aber plötzlich nicht mehr bewegt, ich bin ins Krankenhaus und das Baby wurde sofort per Notsectio geholt. Er hatte vier fünftel seiner Blutmenge verloren, scheinbar nach und nach über die Plazenta an mich abgegeben, den Fachbegriff kann ich mir nicht merken." fragen Sie doch bitte einmal beim Arzt nach, handelte es sich evt. um eine vorzeitige Plazentalösung? " Der Kleine hat sich ... gut erholt." das ist prima. "Nun möchte ich wieder schwanger werden und die Ärzte Gyn.+ Ärzte im Krankenhaus) haben mir gesagt, dass es durchaus möglich ist, dass so etwas wieder passiert..., kann wohl genetisch bedingt sein" fragen Sie doch bitte erneut nach, was genau das Problem war, ohne eine konkrete Diagnose können wir keine Einschätzung geben. " Laut Gyn. wäre Stress und Anstrengung absolut gefährlich, da eben diese Frühwehen entstehen, zu denen ich scheinbar neige und diese würden das Risko für das Kind dann zusätzlich erhöhen..." in der Tat muss man, wenn es bereits eine Schwangerschaft mit Problemen gab, bei weiteren Schwangerschaften besonders gut auf nicht belastende Arbeitsbedingungen achten. " Somit müsste ich also mit einem Beschäftigungsverbot ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel rechnen. Ist das tatsächlich zu befürchten" um Ihnen weitere Informationen zum Thema Beschäftigungsverbote geben zu können, müsste man wissen, welche Tätigkeit Sie ausüben, und welches Problem seinerzeit aufgetreten ist. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
![]() | |||
|
Unbekannt (Unregistriert) 18/07/09 02:11 |
|
Risikoschwangerschaft | Antwort schreiben |
|
Hallo, ich habe mal eine Frage zwecks Beschäftigungsverbot. 1. Ich hatte in den letzten 1,5 Jahren 3 Fehlgeburten vor der 12. SSW. Zähle ich dann falls ich erneut schwanger bin zur Kategorie Risikoschwangerschaft ? 2. Ich habe 2 jobs, bei dem einen stehe ich sehr viel also eigentlich ständig und habe es ab und an mit heben von schweren lasten über 5 kg zu tun und muss mich auch öfters bücken usw. der 2. Job ist auf 400-euro basis in einer Metzgerei in einem Supermarkt wobei ich bei einer schwangerschaft dort sofort rausgenommen werde und an die Kasse versetzt werde, wo ich sitzen kann und auch die gelegenheit dazu hätte öfters aufzustehen usw... Meine eigentliche Frage ist, ob ich bei dem zuerst genannten Job evtl. ein Beschäftigungsverbot bekommen könnte, jedoch im zweitjob weiterhin arbeiten kann... über eine antwort wäre ich sehr dankbar.. MFG | |||
![]() | |||
|
Cyberdoktor (stranger) 18/07/09 04:24 |
|
Re: Risikoschwangerschaft | Antwort schreiben |
|
Hallo, "Ich hatte in den letzten 1,5 Jahren 3 Fehlgeburten vor der 12. SSW. Zähle ich dann falls ich erneut schwanger bin zur Kategorie Risikoschwangerschaft ?" wenn es bereits zwei oder mehr Fehlgeburten gab, sollte man weitere Schwangerschaften als Risikoschwangerschaften ansehen. Das Risiko für Komplikationen ist dann gegenüber dem von Frauen, die erstmals schwanger sind, erhöht (der Arzt muss dann besonders gut kontrollieren, meist geht aber trotzdem alles gut). "Ich habe 2 jobs, bei dem einen stehe ich sehr viel also eigentlich ständig" ständiges Stehen ist bereits bei einer Schwangeren ohne Risiko nicht erlaubt, siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock. " und habe es ab und an mit heben von schweren lasten über 5 kg zu tun" Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. " und muss mich auch öfters bücken usw. " auch das kann ein Problem sein. Arbeiten, bei denen sich die Schwangere häufig erheblich strecken oder beugen muss, sind nicht erlaubt. "der 2. Job ist auf 400-euro basis in einer Metzgerei in einem Supermarkt wobei ich bei einer schwangerschaft dort sofort rausgenommen werde und an die Kasse versetzt werde, wo ich sitzen kann und auch die gelegenheit dazu hätte öfters aufzustehen usw..." das klingt gut, fragen Sie dazu auch den Frauenarzt. Vor einer weiteren Schwangerschaft müssen Sie ohnehin zwecks Beratung zum Frauenarzt, er sollte prüfen, ob spezielle Ursachen für die wiederholten Fehlgeburten zu finden sind. Schreiben Sie uns bei Gelegenheit. "Meine eigentliche Frage ist, ob ich bei dem zuerst genannten Job evtl. ein Beschäftigungsverbot bekommen könnte, jedoch im zweitjob weiterhin arbeiten kann..." bei mehreren Jobs kann das Beschäftigungsverbot auch nur einen Job betreffen, während man an der anderen Stelle weiterarbeitet. Man muss aber dem Frauenarzt von beiden Jobs berichten. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
![]() | |||
|
Masi (stranger ) 21/07/09 14:14 |
|
Beschäftigungsverbot bei MS? | Antwort schreiben |
|
Guten Tag, ich habe eine Frage. Ich habe Multiple Sklerose und bin schwanger. Nun habe ich massive Schwierigkeiten mit Übelkeit, Schwindel, Müdigkeit Zusätzlich zur MS Fatigue) Vermehrten Taubheitsgefühlen im Unterkörper. Da ich gerade erst 5 Monate krankgeschrieben war aufgrund meines letzten Schubes, ist die Situation etwas vertrakt. Nun meine Frage. Gibt die MS Erkrankung eine Begründung für ein Beschäftigungsverbot? Und wenn ja, oder ich anderweitig krankgeschrieben würde vom FA wie sähe dann die Berechnung meines Erziehungsgeldes aus? Ich habe Angst dass ich in finanzielle Schwierigkeiten gerate, wenn ich mich krankschreiben lasse. Die Frage ist, ob das rechtfertigt mit diesen enormen Schwierigkeiten zu arbeiten? Außer arbeiten schaffe ich nichts mehr. Das heißt unmittelbar nach der Arbeit gehe ich ins Bett und schlafe bis zum nächsten morgen 15 Stunden) Danke für Ihre Hilfe | |||
![]() | |||
|
Cyberdoktor (stranger) 21/07/09 16:28 |
|
Re: Beschäftigungsverbot bei MS? | Antwort schreiben |
|
Hallo, "und bin schwanger." Glückwunsch! "ich habe eine Frage. Ich habe Multiple Sklerose ... Nun habe ich massive Schwierigkeiten mit Übelkeit, Schwindel, Müdigkeit Zusätzlich zur MS Fatigue) Vermehrten Taubheitsgefühlen im Unterkörper. Da ich gerade erst 5 Monate krankgeschrieben war aufgrund meines letzten Schubes" wenn starke Symptome keinerlei Arbeitsausübung zulassen, wird man in der Regel krankschreiben. Gefährdet dagegen die Beschäftigung die Gesundheit von Mutter oder Kind (unter Berücksichtigung bestehender Erkrankungen / Symptome, d.h. die Schwangere fühlt sich einigermassen gut und könnte theoretisch das Arbeitspensum bewältigen), wird der Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen. " Gibt die MS Erkrankung eine Begründung für ein Beschäftigungsverbot?" nicht pauschal, im Einzelfall sind aber evt. die Belastungen durch bestimmte Tätigkeiten zu gross, dann könnte ein individuelles Beschäftigungsverbot möglich sein. "krankgeschrieben würde vom FA wie sähe dann die Berechnung meines Erziehungsgeldes aus?" Sie meinen Elterngeld. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt, gezahlt werden ein Jahr lang 67 Prozent des Nettogehalts des zu Hause bleibenden Partners (durchschnittliche Einkommen der 12 Monate vor der Geburt des Kindes). Bei der Berechnung werden Monate mit schwangerschaftsbedingten Krankheiten, in denen das Einkommen niedriger war übrigens nicht berücksichtigt, ist man dagegen aus sonstigen Gründen krankgeschrieben, sinkt das errechnete Durchschnittseinkommen entsprechend. " Ich habe Angst dass ich in finanzielle Schwierigkeiten gerate, wenn ich mich krankschreiben lasse." anders als bei einem Beschäftigungsverbot muss dann in der Tat der Arbeitgeber nur für einen eingeschränkten Zeitraum weiter das normale Arbeitsentgeld zahlen, finanzielle Einbussen sind möglich. "Außer arbeiten schaffe ich nichts mehr. Das heißt unmittelbar nach der Arbeit gehe ich ins Bett und schlafe bis zum nächsten morgen 15 Stunden" Schwangere sind weniger belastbar, auch ein grosses Schlafbedürfnis ist nicht ungewöhnlich. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
![]() | |||
|
Unbekannt (Unregistriert) 31/07/09 15:37 |
|
Beschäftigungsverbot im Büro | Antwort schreiben |
|
Hallo, ich bin derzeit in der 23.SSW und kann bereits seit einigen Monaten Schwierigkeiten beim Sitzen. In meinem Job Lohn- und Kundenabrechnung bei einem Personaldienstleister) muss ich aber den ganzen Tag mind.8 Std) vor dem PC sitzen Bildschirmarbeit)und die einzige Möglichkeit, sich zwischendurch zu bewegen ist, ab und an mal zum Drucker zu laufen bzw. mich in gebückter Haltung um die Akten zu kümmern. Was mir auch nicht wirklich hilft...im Gegenteil. Das Ganze wirkt sich mit extremen Unterleibsschmerzen aus, die anfangs der SS nach ca. 3-4 Std. eintraten, jetzt aber z.T. schon nach 1-2 Std. Es ist oft so schlimm, dass ich abends mit Tränen in den Augen aus dem Büro komme, weil ich schon gar nicht mehr gerade laufen geschweige denn liegen kann. Zudem kommt ein nicht unbedingt ergonomischer Arbeitsplatz schlechter Stuhl, zu wenig Platz am Schreibtisch, ständige Bildschirmarbeit, Überstunden auch am Wochenende teilweise) aufgrund Termineinhaltungen, Aktenablage Akten brauche ich für meine Arbeit ständig) in Hängewagen über die ich mich immer wieder bücken muss)und extremer Stress und Druck seitens Kollegen, Chef und allgemeiner Tätigkeit dazu. Bereits vor meiner Schwangerschaft war der psychische Druck kaum auszuhalten. Jetzt ist es natürlich umso schlimmer. Ich kann nachts nicht mehr schlafen, habe ständig einen harten und schmerzenden Bauch und bin dauermüde und erschöpft. Sobald ich ein paar Tage Ruhe habe, geht es mir und dem Kind bestens. Somit können meine Beschwerden eigentlich nur mit meinem Arbeitsplatz zusammenhängen. Oder? Nun hat mein Vorgesetzter mich auch schon darauf angesprochen, dass ich mich doch freistellen lassen soll, da ich derzeit keine wirkliche Hilfe bin und er auch keine Möglichkeit sieht, mich an einem anderen Arbeitsplatz einzusetzen. Ich habe auch bereits mit meinem FA darüber gesprochen. Der sieht jedoch keine Möglichkeit, mir ein individuelles BV auszusprechen. Wenn, dann solle ich mich an einen Betriebsarzt wenden. Stimmt das so? Oder anders gefragt Gibt es in meinem Fal eine Möglichkeit, sich ein BV aussprechen zu lassen? | |||
![]() | |||
|
Cyberdoktor (stranger) 31/07/09 17:51 |
|
Re: Beschäftigungsverbot im B | Antwort schreiben |
|
Hallo, "bin derzeit in der 23.SSW und kann bereits seit einigen Monaten Schwierigkeiten beim Sitzen...muss ich aber den ganzen Tag mind.8 Std) vor dem PC sitzen Bildschirmarbeit)und die einzige Möglichkeit, sich zwischendurch zu bewegen ist, ab und an mal zum Drucker zu laufen bzw. mich in gebückter Haltung um die Akten zu kümmern." das sollten keinesfalls die einzigen Möglichkeiten sein, die Haltung zu ändern. Schwangere sollten regelmässig Pausen machen und dabei auch aufstehen oder umhergehen können. Fragen Sie den Chef, ob er etwas dagegen hat, dass Sie Ihre Pausen nehmen. "Überstunden auch am Wochenende teilweise" wenn die maximale Arbeitszeit für Schwangere überschritten wird, geht das nicht mehr, siehe unsere ausführlichen Beiträge oben zu den maximal erlaubten Arbeitszeiten für Schwangere. "Das Ganze wirkt sich mit extremen Unterleibsschmerzen aus, die anfangs der SS nach ca. 3-4 Std. eintraten, jetzt aber z.T. schon nach 1-2 Std. Es ist oft so schlimm, dass ich abends mit Tränen in den Augen aus dem Büro komme" eindeutig ein Grund fuer die Kontrolle durch den Frauenarzt mit der Möglichkeit, dass dann eine Krankschreibung oder - wenn die Arbeitsbedingungen der Auslöser sind, und keine Abhilfe möglich ist - ein Beschäftigungsverbot. "Nun hat mein Vorgesetzter mich auch schon darauf angesprochen, dass ich mich doch freistellen lassen soll, da ich derzeit keine wirkliche Hilfe bin und er auch keine Möglichkeit sieht, mich an einem anderen Arbeitsplatz einzusetzen. " bei vollem Lohn? Warum nicht, machen Sie das doch. "Ich habe auch bereits mit meinem FA darüber gesprochen. Der sieht jedoch keine Möglichkeit, mir ein individuelles BV auszusprechen." Reden Sie mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsarzt, hilft das nicht, mit einem weiteren Frauenarzt. Wir sehen gemaess Ihrer Schilderung diverse Ansatzpunkte fuer ein Beschäftigungsverbot oder eine Krankschreibung. Sie klagen über durchaus ernstzunehmende Symptome (Schmerzen). "Zudem kommt ein nicht unbedingt ergonomischer Arbeitsplatz schlechter Stuhl" ein Fall für den Betriebsarzt. " in Hängewagen über die ich mich immer wieder bücken muss" Bücken in der Schwangerschaft: darf nicht häufig und regelmässig vorkommen, siehe oben. "und extremer Stress und Druck seitens Kollegen, Chef" kann durchaus auch ein Beschäftigungsverbot bedeuten. "Ich kann nachts nicht mehr schlafen, habe ständig einen harten und schmerzenden Bauch und bin dauermüde und erschöpft. Sobald ich ein paar Tage Ruhe habe, geht es mir und dem Kind bestens. Somit können meine Beschwerden eigentlich nur mit meinem Arbeitsplatz zusammenhängen. Oder?" diese Vermutung leigt sehr nahe, daher sollten Sie unbedingt mit dem Frauenarzt sprechen. Schreiben Sie uns, wie es weitergeht. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
![]() | |||
|
isi1984 (stranger ) 18/08/09 11:45 |
|
schwanger 420 euro job Zimmermädchen | Antwort schreiben |
|
hallo ich habe vor ein paar tagen erfahren das ich in der fünften ssw bin.ich freu mich rießig.aber ich habe nun eine frage.wie ist das jetzt?bin auf 420 euro basis als zimmermädchen angemeldet.habe ich jetzt die gleichen rechte wie wenn ich vollzeit beschäftig bin.und bekomm ich dann trotzdem geld von meinem chef wenn ich dann nicht mehr arbeiten kanndarf? | |||
![]() | |||
|
Cyberdoktor (stranger) 18/08/09 13:59 |
|
Re: schwanger 420 euro job Zimmermädchen | Antwort schreiben |
|
Hallo, " ich habe vor ein paar tagen erfahren das ich in der fünften ssw bin." Glückwunsch!!! "bin auf 420 euro basis als zimmermädchen angemeldet.habe ich jetzt die gleichen rechte wie wenn ich vollzeit beschäftig bin." selbstverständlich, die Regeln des Mutterschutzgesetzes gelten für alle Frauen. "und bekomm ich dann trotzdem geld von meinem chef wenn ich dann nicht mehr arbeiten kanndarf?" bei einem Beschäftigungsverbot bekommen auch 420 Euro Mitarbeiter weiterhin das Geld vom Chef. Wir haben oben bereits einige Fragen von Frauen, die als Zimmermädchen arbeiten, beantwortet, sehen Sie sich einmal den ganzen Themenblock an (bezüglich Schichtarbeit, Überstunden, Akkordarbeit, Heben und Bücken). Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
![]() | |||