| Medizinforen : Arbeits- und Umweltmedizin |
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Cyberdoktor (stranger) 25/06/09 20:55 |
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Re: Schwanger und 400 € Job in der Sauna | Antwort schreiben |
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Hallo, "mein Mann und ich planen ein Kind." dann bitte mit dem Mann beim Frauenarzt möglichst vor Absetzen der Verhütungsmittel einen Termin zur Schwangerschaftsvorbereitung vereinbaren (Beratung zu Impfungen, Ernährung, körperliche Untersuchung etc.). "in 3 bis 5 Stunden 3 bis 5 Aufgüsse. Die Sauna hat dabei eine Temperatur von 90 bis 95 Grad. Im Aufguss wedele ich 8 bis 12 Minuten mit einem Handtuch den Gästen die heiße Luft zu, dies ist sehr anstrengend. Kann ich diese Arbeit auch in der Schwangerschaft ausführen?" siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock, werdende Mütter dürfen nicht mit Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Hitze oder Kälte ausgesetzt sind. Reden Sie mit dem Frauenarzt, dann im Falle einer Schwangerschaft auch mit dem Arbeitgeber, Schwangere können gewiss nicht bei so hohen Temperaturen beschäftigt werden. " Und wenn nicht, muss mein Arbeitgeber eine Zeitarbeitsfirma) meinen Lohn weiter zahlen? Ich arbeite auf Stundenbasis, d.h. mein Gehalt ist nicht immer 400 Euro." wenn der Arzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht, spielt das keine Rolle. Schwangere bekommen dann den Durchschnittsverdienst weiter gezahlt, siehe oben. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Unbekannt (Unregistriert) 26/06/09 14:43 |
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Re Beschäftigungsverbot Raffinerie Gelände) | Antwort schreiben |
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Ein kurze Rück-Info bezgl. Arbeiten in der Raffinerie und Schwangerschaft Nachdem ich meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert habe, hat dieser mir geraten dringend mit meinem behandelndem Arzt über ein Beschäftigungsverbot zu sprechen, da er die möglichen Gefahren für mich und das Baby sehr hoch einschäzt. Bei meinem letzten Besuch beim Gynäkologen bekam ich den Mutterpass ausgestellt und als ich erwähnte, dass ich in einer Erdölraffinerie arbeite, hat er sofot ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. | |||
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Unbekannt (Unregistriert) 07/07/09 18:35 |
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Schwanger, 27-28 Grad am Arbeitsplatz | Antwort schreiben |
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Hallo, ich bin in der 20.Woche schwanger und arbeite, in einem Büro, in dem es große Schwierigkeiten mit der Belüftung gibt. Es sind zurzeit fortwährend 2728 Grad im Büro, auch wenn die Außentemperaturen niedriger sind und man kann kein Fenster nach außen öffnen, um frische Luft hereinzulassen. Ich habe häufiger Kreislaufprobleme und fange an Sternchen zu sehen, ohne dass ich mich großartig bewegt habe oder mir ist schwindelig. Mein Arbeitgeber kann an dem Zustand leider nichts ändern, darüber haben wir bereits gesprochen. Ich darf allerdings ein wenig rumlaufen, wenn ich möchte und es gibt einen Ventilator. Leider hilft das alles nicht wirklich viel. Seit cirka zwei Wochen habe ich zudem starke Schmerzen im Steißbein, wenn ich im Büro sitze. Es fängt leider auch schon nach 30 bis 40 Minuten an und das kurze Aufstehen und Herumlaufen sowie ein Kissen helfen auch nicht mehr. Diese Aspekte führen dazu, dass der Arbeitstag schon eine kleine Quälerei ist. Wären dies Gründe, die ein Beschäftigungsverbot rechtfertigten oder eine Krankschreibung? Vielen Dank im Voraus | |||
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Cyberdoktor (stranger) 07/07/09 20:48 |
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Re: Schwanger, 27-28 Grad am Arbeitsplatz | Antwort schreiben |
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Hallo, "ich bin in der 20.Woche schwanger und arbeite, in einem Büro, in dem es große Schwierigkeiten mit der Belüftung gibt. Es sind zurzeit fortwährend 27-28 Grad im Büro" es gibt in der Arbeitsmedizin den Begriff der thermischen Behaglichkeit, damit sind meist Arbeitsplatz-Temperaturen von bis zu ca. 26 Grad gemeint, bei denen die Mitarbeiter noch ohne zu starkes Schwitzen oder spezielle Massnahmen arbeiten können. Die Behaglichkeitstemperatur für einen unbekleideten Menschen im Ruhezustand liegt übrigens bei ca. 30 °C. Wird es im Büro wärmer, erreicht die Temperatur den Bereich der Erträglichkeit (Zumutbarkeit) bzw. Hitze, dabei ist durch die äußere Wärmebelastung die Abkühlung des Körpers erschwert und es kann zu Dehydratation (Wasserverlust), vermehrtem Schwitzen und Herz-Kreislaufproblemen kommen. Indem man die körperliche Aktivität, die Bekleidung und die Flüssigkeitszufuhr anpasst, kann man aber durchaus auch bei Temperaturen von 28 oder 29 Grad einen Arbeitstag ohne Gesundheitsgefährdungen bewältigen (obwohl man sich nicht mehr wirklich behaglich fühlt, die höheren Temperaturen sind dann nur noch erträglich bzw. zumutbar). ", auch wenn die Außentemperaturen niedriger sind " während es im Hochsommer an entsprechend warmen Tagen vermutlich hingenommen werden muss, dass die Temperaturen im Büro in der Bereich über 26 Grad steigen (und das man seine Kleidung entsprechend anpassen muss), ist die Rechtslage anders, wenn dies auch an kälteren Tagen (oder z.B. im Frühling) der Fall ist. Es gibt diverse Urteile, die Temperaturen über dem Behaglichkeitsbereich als Dauerzustand nicht erlauben. Dementsprechend sagt die Arbeitsstätten-Richtlinie Raumtemperatur (ASR 6): "Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll + 26 °C nicht überschreiten. Bei darüberliegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein." Ein Rechtsanspruch auf ständige Einhaltung der 26 °C besteht also nicht. "und man kann kein Fenster nach außen öffnen, um frische Luft hereinzulassen. Ich habe häufiger Kreislaufprobleme und fange an Sternchen zu sehen, ohne dass ich mich großartig bewegt habe oder mir ist schwindelig...Seit cirka zwei Wochen habe ich zudem starke Schmerzen im Steißbein, wenn ich im Büro sitze." reden Sie mit dem Frauenarzt über diese Beschwerden, eine Krankschreibung ist bei Rückenschmerzen denkbar, ein Beschäftigungsverbot wäre möglich, wenn die 26 Grad nicht nur in Ausnahmefällen überschritten werden. Die Mutterschutzvorschriften besagen, dass werdende Mütter nicht mit Tätigkeiten beschäftigt werden dürfen, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Hitze oder Kälte ausgesetzt sind, schreiben Sie uns, was der Arzt sagt, wir freuen uns immer über eine Rückmeldung. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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skelo (stranger ) 09/07/09 23:40 |
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Arbeit als Erzieherin 1-3 Jährige), kein CMV? | Antwort schreiben |
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Hallo liebes Cyberdoktorteam, meine Frau kam heute vom Frauenarzt und ist 5+5. Es wurden viele Antikörpertests gemacht und nur gegen Zytomegalie hat sie keine Antikörper. Der Frauenarzt sagte aber, dies wäre nicht so schlimm und er sieht keinen Grund für ein Beschäftigungsverbot, da man gegen Zytomegalie sowieso keine Antikörper bilden kann und es nur wichtig ist ob eine akute Infektion vorliegt. Meine Frau will gerne wieder arbeiten und geht auch morgen zur Arbeit, da der Frauenarzt die oben genannte Aussage getroffen hat er sagt noch einen 100%igen Schutz würde es nie geben). Meine Frau arbeitet im Kindergarten und zwar in einer speziellen Kleinkindgruppe nur Kinder von 1-3 Jahren). Ich mache mir echt Sorgen, vorallem die Aussage des Frauenarztes beunruhigt mich. Können Sie mir sagen ob das so ok ist und wenn nicht auf was ich mich berufen kann? Vielen Dank. Sascha | |||
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Cyberdoktor (stranger) 10/07/09 01:53 |
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Re: Arbeit als Erzieherin 1-3 Jährige), kein CMV? | Antwort schreiben |
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Hallo, wir haben Ihre Frage verschoben: ist jetzt im Themenblock Schwanger in Kindergarten u. Krankenhaus: Zytomegalie, Ringelröteln einsortiert und wird dort beantwortet. Beste Grüsse Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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angst-hab (Unregistriert) 13/07/09 15:43 |
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MidiJob und schwanger | Antwort schreiben |
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hallo. ich bin in der gleitzone 400,01€-800€) eingestellt und habe ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich im regalservice arbeite. Die Krankenkasse sagte mir, der Arbeitgeber muss mich weiterhin bezahlen. Was ist, wenn er das nicht tut? an wen soll ich mich wenden?? das problem ist, ich bekam auch kein Gehalt, wenn ich krankgeschrieben war, sondern nur das, was ich tatsächlich an stunden gearbeitet habe vor der schwangerschaft... Ich kann ja nicht bis zum ET im Dezember von nichts leben..... | |||
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Cyberdoktor (stranger) 13/07/09 17:56 |
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Re: MidiJob und schwanger | Antwort schreiben |
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Hallo, "ich bin in der gleitzone 400,01€-800€) eingestellt und habe ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich im regalservice arbeite." Beschäftigungsverbote sind unabhängig davon möglich, ob die Schwanggere einen Mini-, Midi- oder Vollzeitjob ausübt. " Die Krankenkasse sagte mir, der Arbeitgeber muss mich weiterhin bezahlen." völlig richtig, evt. bekommt der Arbeitgeber einen Teil des Geldes wieder (siehe oben), das ist aber nicht Ihr Problem, Sie erhalten Ihr Gehalt. " Was ist, wenn er das nicht tut?" der Arbeitgeber muss das machen, sonst bricht er das Gesetz. " an wen soll ich mich wenden?" zunächst in Ruhe mit dem Arbeitgeber reden, wir können uns nicht vorstellen, dass der Arbeitgeber ein derart aussichtsloses Vorgehen plant. Dann an die zuständige Gewerkschaft wenden (spart Kosten und Mühe). Wenn Sie nicht in der Gewerkschaft sind: Mitglied werden, ansonsten gilt, wie bei allen Verstössen gegen geltende Gesetze: wenden Sie sich an einen Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, kein Arbeitgeber kommt damit durch, einer werdenden Mutter das Gehalt vorzuenthalten. "das problem ist, ich bekam auch kein Gehalt, wenn ich krankgeschrieben war, sondern nur das, was ich tatsächlich an stunden gearbeitet habe" das spielt keine Rolle, bei einem Beschäftigungsverbot wird das Durchschnittsgehalt von mehreren Monaten berechnet und dann weitergezahlt (siehe oben). Zeiten in denen kein Entgeld bezahlt wurde, werden nicht berücksichtigt. "Ich kann ja nicht bis zum ET im Dezember von nichts leben....." das werden Sie nicht müssen, bitte schreiben Sie uns, wie es weitergeht. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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Soldatin (Unregistriert) 15/07/09 14:01 |
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krank geschrieben werden oder beschäftigungsverbot | Antwort schreiben |
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Guten Tag... Ich befinde mich jetzt in der 24 SSW und bin Soldatin. Habe aber starke Beschwerden 1. ich kann nicht lange stehen da ich sonst Probleme mit dem Kreislauf bekomme und ich habe zudem Wasser in den Beinen 2. ich habe bereits jetzt Vorvehen und starke Schmerzen. Aus beruflichen Gründen bin ich leider 260km von meinem Freund entfernt und von der Schwangerschaft bekommt er außer am Wochenende) nix mit. Das fällt mir sehr schwer, denn die Schwangerschaft läuft momentan genau so, wie ich es mir nicht vorgestellt habe. Aber wir freuen uns sehr auf unser kleines Mädchen und können es kaum noch abwarten ) Liebe Grüße janine | |||
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Cyberdoktor (stranger) 15/07/09 16:15 |
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Re: krank geschrieben werden oder beschäftigungsverbot | Antwort schreiben |
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Liebe Janine, "1. ich kann nicht lange stehen da ich sonst Probleme mit dem Kreislauf bekomme und ich habe zudem Wasser in den Beinen" gehen Sie zum Frauenarzt. Er muss prüfen, ob Sie überhaupt weiterarbeiten können und welche Arbeit für Sie geeignet ist. Sieht der Arzt z.B. die Möglichkeit für eine sitzende Tätigkeit mit vielen Pausen, reden Sie mit dem Arbeitgeber und dieser sollte Ihnen dann einen entsprechenden Ersatz-Arbeitsplatz zuweisen. Ist der Arzt der Meinung, das Ihre Beschwerden wieder nachlassen werden, kann er Sie auch für einige Zeit krankschreiben (und anschliessend arbeiten Sie je nach Einschätzung des Arztes entweder an Ihrem normalen oder einem Ersatz-Arbeitsplatz mit geringerer Belastung weiter). Gibt es keine Aussicht, dass die Beschwerden zeitlich begrenzt sind, bzw. vermutet man, dass die Symptome bei einer Rückkehr an den alten Arbeitsplatz wieder auftreten werden, spricht man eher ein Beschäftigungsverbot aus. "2. ich habe bereits jetzt Vorvehen und starke Schmerzen." gute Gründe für eine Kontrolle durch den Arzt, häufig werden bei anhaltenden Beschwerden dieser Art Beschäftigungsverbote ausgesprochen. "Aber wir freuen uns sehr auf unser kleines Mädchen und können es kaum noch abwarten )" zu Recht, es gibt nichts Schöneres. Schreiben Sie uns bei Gelegenheit, wie sich die Arbeitsplatzproblematik entwickelt. Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden Ihr Cyberdoktor-Team | |||
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