Hallo,
"Der neue Arbeitgeber verlangt eine Arbeitsmedizinische Untersuchung. "
das darf er, wenn Sie zustimmen. Die Untersuchung vor Abschluss der Arbeitsvertrages, wäre also "freiwillig". In einigen Berufen ist das sogar unbedingt nötig, um Gefährdungen für den Arbeitnehmer auszuschliessen, ebenso routinemässig bei Jugendlichen (Azubis). Verweigert man eine "freiwillige" Untersuchung vor der Einstellung, ist es natürlich gut möglich, dass dann der Arbeitgeber einen anderen Bewerber nimmt.
Ein guter Arbeitgeber würde diese Untersuchung nur nutzen, um festzustellen, ob der Bewerber den Beruf ausüben kann und ob die Arbeit für seine Gesundheit zu belastend ist, das wären also ehrenwerte Gründe.
Meist beinhaltet die Einstellungsuntersuchung ein ärztliches Gespräch, der Arzt wird nach der beruflichen Vorgeschichte fragen, ebenso nach zur Zeit vorliegenden Krankheiten. Durchaus sinnvoll wäre es, wenn der Arzt bei dieser Gelegenheit den Impfstatus prüft und bei fehlenden Impfungen anbietet, diese nachzuholen.
Es folgt eine körperliche Untersuchung (z.B. werden wichtige Organe wie Herz, Lungen und Leber auf Krankheiten geprüft), eine Blutdruckmessung, eine Laboruntersuchung von Blut und Urin (damit werden z.B. Entzündungen, eine Zuckerkrankheit oder Leberkrankheiten ausgeschlossen) und evtl. einen Sehtest (evtl. auch Hörtest). Ein Sehtest ist z.B. bei Bildschirmarbeit nicht schlecht, dann kann gegebenenfalls eine Brille angepasst werden, bevor es zu Kopfschmerzen oder Augenproblemen kommt.
Wichtig: der Betriebsarzt wird dem Arbeitgeber keine konkreten Untersuchungsergebnisse mitteilen, sondern nur ein einfaches "geeignet" oder "nicht geeignet" (ausser Sie unterschreiben üble Nebenklauseln, die die ärztliche Schweigepflicht aushebeln). Auffälligkeiten in der Testergebnissen, z.B. eine Blutzuckerkrankheit dürften nicht automatisch zu einem "ungeeignet" Urteil führen,
da viele Krankheiten behandelt keinerlei Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit haben.
Ein "böser" Arbeitgeber würde allerdings vermutlich die Einstellungsuntersuchung als Filter missbrauchen und am liebsten nur kerngesunde Arbeitnehmer einstellen, unabhängig von den Anforderungen des Arbeitsplatzes. Dies geht aber normalerweise nicht, der Betriebsarzt darf ja wie gesagt keine Diagnosen mitteilen, nur ein einfaches für den konkreten Job "geeignet". Wenn Sie aber bei einer Firma anfangen wollen, bei der Sie vor der Einstellung einer Weitergabe von konkreten Untersuchung- oder Testergebnissen an die Personalabteilung zustimmen müssen, ist es zu befürchten, dass diese auch bei unwichtigen Gesundheitsproblemen den Jobs jemand anders gibt.
"Vor einigen Jahren wurde ich nach meiner Musterung zu einem Kardiologen geschickt, der aber nichts feststellen konnte. Mein Problem ist nur, dass ich panische Angst vor einem EKG habe. Sobald ich daran angeschlossen werden steigt mein Puls in die Höhe."
das ist nicht weiter ungewöhnlich, viele Menschen haben beim Arzt Angst und der Puls steigt an. Sie können dem Arzt direkt sagen, dass auch Sie dazu neigen.
"Nun ist meine 1. Frage ob das ein Grund sein könnte durch die Untersuchung zu fallen?"
nein, dem Arzt wird dieser Effekt wohlbekannt sein, er wird nur ausschliessen, das die Pulserhöhung durch Erkrankungen verursacht wird, z.B. im Bereich der Schilddrüse, dafür reicht eine einfache Blutabnahme mit Schilddrüsenhormonbestimmung.
"Was passiert wenn ich durchfalle?"
Sie werden wegen der Pulserhöhung nicht "durchfallen". Von "durchfallen" kann man ohnehin nicht reden, denkbar wäre allenfalls, dass der Arzt einen Mitarbeiter für so schwer krank hält, das es nicht zu verantworten ist, ihn an diesem Arbeitsplatz einzusetzen (z.B. ein Mensch mit einer bekannten Neigung zu Krampfanfällen sollte kein Pilot werden).
"Den Arbeitsvertrag habe ich bereits erhalten und könnte diesen unterschreiben. Danch würd ich zu dieser Untersuchung geschickt werden."
wenn der Arbeitsvertrag von
beiden Seiten bereits unterschrieben, ein Beschäftigungsverhältnis besteht, und die Probezeit vorbei ist, dann würde ein negatives Ergebnis in einer arbeitsmedizinischen Untersuchung normalerweise nicht zum Jobverlust führen, sondern der Arbeitgeber müsste den Arbeitsplatz des Angestellten möglichst so gestalten, dass dieser trotz Erkrankung arbeiten kann.
Wird allerdings eine Vorab-Einstellungsuntersuchung gemacht, also ein "freiwilliger" Gesundheitscheck, den der potentielle Arbeitgeber
vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrags verlangt, dann kann wie gesagt der Arbeitgeber einfach die Unterschrift unter den Arbeitsvertrag verweigern.
So oder so sehen wir bei einer Pulserhöhung durch Aufregung keine Probleme, jeder Arzt sollte das kennen.
Dies ist aber eine allgemeine Information, eine Rechtsberatung im speziellen Einzelfall kann nur ein Anwalt vornehmen.
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