Hallo,
"ich habe ein Problem und zwar muss ich aufgrund meines Lehrstellenbeginns eine Betriebsärztliche Untersuchung machen lassen. Die bei dem allgemin Arzt habe ich schon hinter mir."prima, wenn dabei keine Auffälligkeiten gefunden wurden, gibt es keinen Grund zur Sorge.
"Ich hatte vor 1,5 Jahren mal ein Gespräch mit meinem Hausarzt weil ich psychisch etwas labil war, er meinte jedoch eine Behandlung hält er nicht für notwendig und nun ist auch alles wieder in Ordnung er meinte jedoch, dass das ein Problem darstellen könnte."wir verstehen die Aussage des Arztes nicht, er sagt doch, dass Sie gesund sind und nie Behandlungsbedarf bestand, dann geht den Arbeitgeber (und den Betriebsarzt) die damalige Problemphase nichts an. Der Arzt darf das dem Betriebsarzt auch nicht mitteilen, es gilt die ärztliche Schweigepflicht.
"Nun habe ich Angst, dass mich mein Arbeitgeber in spe mich doch nicht nimmt. Wie sieht das aus, wie groß is denn das risiko, dass er mich nicht nimmt?"laut Arzt ist "alles wieder in Ordnung", der Bewerber muss dann im Alllgemeinen die längst überwundene Krankheit nicht offenbaren, der Arbeitgeber kann daher auch nicht negativ beeinflusst werden.
Bewerber müssen dem Betriebsarzt aber auch auf Nachfragen nicht über jede beliebige Krankheit Auskunft geben, nur Krankheiten, die ganz eindeutig die Tätigkeit beeinträchtigen werden, darf man nicht verschweigen ( z.B. für einen Rückenschaden bei einem Menschen, der bei der Arbeit ständig viel heben, bzw. sich dauernd bücken und strecken muss, oder einen schweren Sehfehler bei einem Piloten).
Eigentlich sind allgemeine Fragen nach psychischen Krankheiten nicht zulässig (da diese Erkrankungen ja nicht pauschal zu Problemen an jedem Arbeitsplatz führen), angemessener wäre z.B. die Frage "Leiden Sie an psychischen Erkrankungen, die Ihre Arbeitsleistung am angestrebten Arbeitsplatz dauernd oder immer wieder reduzieren?". Wenn Ihre damalige labile Phase aber gemäss Ihrer Schilderung sicher überwunden ist, könnte diese Frage also, je nach Einzelfall und Einschätzung der behandelnden Ärzte, verneint werden.
"Dann steht mir noch eine Augenuntersuchung bevor. Ich habe nur eine Sehschwäche, die ich durch eine Brille ausgleiche, besteht da denn Gefahr das ich aufgrund dessen nicht genommen werde?"nein (Ausnahme: spezielle Jobs, die besondere Anforderungen an die Sehkraft stellen, z.B. bei Piloten).
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Ihr Cyberdoktor-Team
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