Start
>
Foren
>
Arbeits- und Umweltmedizin

Bedingungen..

von Theo , 17.07.01 19:22
Liebes Cyberdoktor-Team,

bitte nennen Sie mir die optimalen Bedingungen für den Arbeitsplatz Büro, in Bezug auf Temperatur, Lichteinfall, Luftfeuchtigkeit, Belüftung und im besonderen zum Thema Reinigung. Wie oft sollte mein Büroraum gereinigt werden (Staub etc.) ? Reicht zweiwöchentlich ?
Ich habe in meinem Raum auch einen Kühlschrank, d.h. lagere dort Lebensmittel. Ist das schlimm ?
Gibt es außerdem ratsame Pausen- bzw. Arbeitszeiten die Sie mir empfehlen würden ?

Welche anderen Aspekte fallen Ihnen noch ein ?

Vielen Dank,

Ihr Theo

Antwort schreiben

Re: Bedingungen..

von Cyberdoktor , 18.07.01 06:56
Hallo Theo,

die Arbeitsbedingungen an einem Bildschirmarbeitsplatz sind insbesondere in der Bildschirmarbeitsverordnung, auch in der Arbeitsstättenverordnung geregelt.

Hier ein Auszug aus der Bildschirmarbeitsverordnung zu Anforderungen an einen Bildschirmarbeitsplatz:

„1. Die auf dem Bildschirm dargestellten Zeichen müssen scharf, deutlich und ausreichend groß sein sowie einen angemessenen Zeichen- und Zeilenabstand haben.
2. Das auf dem Bildschirm dargestellte Bild muss stabil und frei von Flimmern sein; es darf keine Verzerrungen auf-weisen.
3. Die Helligkeit der Bildschirmanzeige und der Kontrast zwischen Zeichen und Zeichenuntergrund auf dem Bildschirm müssen einfach einstellbar sein und den Verhältnissen der Arbeitsumgebung angepasst werden können.
4. Der Bildschirm muss frei von störenden Reflexionen und Blendungen sein.
5. Das Bildschirmgerät muss frei und leicht drehbar und neigbar sein.
6. Die Tastatur muss vom Bildschirmgerät getrennt und neigbar sein, damit die Benutzer eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung einnehmen können.
7. Die Tastatur und die sonstigen Eingabemittel müssen auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen der Hände ermöglichen.
8. Die Tastatur muss eine reflexionsarme Oberfläche haben.
9. Form und Anschlag der Tasten müssen eine ergonomische Bedienung der Tastatur ermöglichen. Die Beschriftung der Tasten muss sich vom Untergrund deutlich abheben und bei normaler Arbeitshaltung lesbar sein.

Sonstige Arbeitsmittel
10. Der Arbeitstisch bzw. die Arbeitsfläche muss eine ausreichend große und reflexionsarme Oberfläche besitzen und eine flexible Anordnung des Bildschirmgeräts, der Tastatur, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel ermöglichen. Ausreichender Raum für eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung muss vorhanden sein. Ein separater Ständer für das Bildschirmgerät kann verwendet werden.
11. Der Arbeitsstuhl muss ergonomisch gestaltet und standsicher sein.
12. Der Vorlagenhalter muss stabil und verstellbar sein sowie so angeordnet werden können, dass unbequeme Kopf- und Augenbewegungen soweit wie möglich eingeschränkt werden.
13. Eine Fußstütze ist auf Wunsch zur Verfügung zu stellen, wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung ohne Fußstütze nicht erreicht werden kann.

Arbeitsumgebung
14. Am Bildschirmarbeitsplatz muss ausreichender Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen vorhanden sein.
15. Die Beleuchtung muss der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Benutzer angepasst sein; dabei ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie Auslegung und Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendwirkungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden.
16. Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wie möglich vermieden werden. Die Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern lässt.
17. Bei der Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes ist dem Lärm, der durch die zum Bildschirmarbeitsplatz gehörenden Arbeitsmittel verursacht wird, Rechnung zu tragen, insbesondere um eine Beeinträchtigung der Konzentration und der Sprachverständlichkeit zu vermeiden.
18. Die Arbeitsmittel dürfen nicht zu einer erhöhten Wärmebelastung am Bildschirmarbeitsplatz führen, die unzuträglich ist. Es ist für eine ausreichende Luftfeuchtigkeit zu sorgen.
19. Die Strahlung muss - mit Ausnahme des sichtbaren Teils des elektromagnetischen Spektrums - so niedrig gehalten werden, dass sie für Sicherheit und Gesundheit der Benutzer des Bildschirmgerätes unerheblich ist.

Zusammenwirken Mensch - Arbeitsmittel
20. Die Grundsätze der Ergonomie sind insbesondere auf die Verarbeitung von Informationen durch den Menschen anzuwenden.
21. Bei Entwicklung, Auswahl, Erwerb und Änderung von Software sowie bei der Gestaltung der Tätigkeit an Bildschirmgeräten hat der Arbeitgeber den folgenden Grundsätzen insbesondere im Hinblick auf die Benutzerfreundlichkeit Rechnung zu tragen:
21.1 Die Software muss an die auszuführende Aufgabe angepasst sein.
21.2 Die Systeme müssen den Benutzern Angaben über die jeweiligen Dialogabläufe unmittelbar oder auf Verlangen machen.
21.3 Die Systeme müssen den Benutzern die Beeinflussung der jeweiligen Dialogabläufe ermöglichen sowie eventuelle Fehler bei der Handhabung beschreiben und deren Beseitigung mit begrenztem Arbeitsaufwand erlauben.
21.4 Die Software muss entsprechend den Kenntnissen und Erfahrungen der Benutzer im Hinblick auf die auszuführende Aufgabe angepasst werden können.
22. Ohne Wissen der Benutzer darf keine Vorrichtung zur qualitativen oder quantitativen Kontrolle verwendet werden.“

Pausen: Ihr Arbeitgeber hat die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, dass die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern. Bildschirmpausen sollen dem Arbeitsablauf der Beschäftigten angepasst werden und im Rahmen von 1-2 Std. erfolgen.

Reinigung: Keine festen Vorschriften, der Arbeitsplatz sollte allerdings nicht verschmutzt oder höhergradig staubbelastet sein.

Kühlschrank: Kein Problem bei ordentlicher Wartung und regelmäßiger Leerung, bzw. ordnungsgemäßer Befüllung.

Temperatur: Mindestens 18°C, möglichst nicht über 26°C (abhängig von der Außentemperatur – Maximaltemp. Im wesentlichen nur relevant, wenn Temperatur durch im Raum befindliche Gräte erhöht wird).

Die relative Luftfeuchtigkeit sollte im Bereich von 30% bis 65 % liegen. Die Luftgeschwindigkeit sollte bei sitzender Tätigkeit einen Wert von 0,1 m/s bis 0,15 m/s nicht überschreiten.

Obwohl selbst in Werbespots von Computerfirmen immer wieder gezeigt, gehört der Monitor weder auf den Rechner, noch auf irgendwelche unsinnige und unergonomische Halterungen.

Der Bildschirm sollte sich unmittelbar auf der Tischoberfläche, oder aus dieser herabgesenkt befinden. Eine erhöhte Bildschirmposition führt zu einer Steilstellung der Halswirbelsäule mit daraus resultierender Gefahr auftretender Nackenverspannungen und Kopfschmerzbeschwerden. Die Entfernung zwischen Augen und Bildschirm sollte bei einem 17-Zoll-Monitor 50 cm nicht unterschreiten.

Die erforderliche Bildschirmgröße richtet sich nach dem Arbeitsinhalt. Für einfache Kontrollaufgaben, gelegentliche Eingabetätigkeiten etc. wird ein 15-Zoll-Monitor für ausreichend erachtet. Generell gilt die Empfehlung der Nutzung eines 17-Zoll-Monitors bei Bildschirmtätigkeiten mit Windows-Oberfläche, eines 21-Zoll-Monitors für komplexe Aufgaben, wie z.B. Umgang mit CAD-, oder Zeichenprogrammen.

Im Falle einer beruflichen Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz muss von Arbeitgeberseite nach der EU-weit geltenden Bildschirmarbeitsverordnung in dreijährigem Abstand eine Vorsorgeuntersuchung für Arbeitnehmer an Bildschirmarbeitsplätzen angeboten werden.

Anhand der folgenden Fragen können Sie Ihren Bildschirm selber testen:

- Misst der Bildschirm als Mindestanforderung 38 cm / 15 Zoll in der Diagonale, 43 cm / 17 Zoll bei Windowsoberflächen?

- Ist der Bildschirm auf Positivdarstellung (dunkle Schrift auf hellem Hintergrund) eingestellt?

- Besteht ein ausreichender selbst regulierbarer Zeichenkontrast mit verzerrungsfreier Darstellung am Bildschirmrand?

- Ist die Bildschirmdarstellung flimmerfrei?

- Besteht eine Schrifthöhe der Zeichen von mindestens 3 mm (Sehabstand von 50 cm), von mindestens 4 mm (Sehabstand von 65 cm)?

- Besteht ein Mindestsehabstand zum Bildschirm von 50 cm?

- Steht der Monitor zur Vermeidung von Lichtreflexen mit der Bildschirmoberfläche parallel zur Deckenbeleuchtung und zur Fensterfläche ?

Befindet sich auf dem Bildschirmgehäuse im Hinblick auf Strahlungsarmut eine der folgenden Prüfplaketten: TÜV-Rheinland 1997 (ECO-Kreis) / TÜV-Rheinland Product Safety / TCO '95 / TCO '92 / MPR II ? Bezüglich Sicherheit: Ist ein GS-Zeichen vorhanden?

Im Falle von weiteren Fragen zu Ihrem Arbeitsplatz muss Ihnen Beratungsangebot durch einen Betriebsarzt und eine Sicherheitsfachkraft (Ausnahmen in Kleinbetrieben – in diesem Falle Infos bei der zuständigen Berufsgenossenschaft) zur Verfügung stehen.

Alles Gute wünscht
Ihr Cyberdoktor-Team

Haben wir Ihnen geholfen? Dann empfehlen Sie uns bitte weiter:
  • twitter
  • facebook
  • facebook


Antwort schreiben

Re: Bedingungen..

von Unbekannt , 06.09.01 07:39
Ich bin immerwieder davon angetan, wie umfassend und vor allen Dingen wie seriös das Cyberdoktor-Team die Hilfesuchenden auf allen Fachgebieten berät. Schade,dass man bei den meisten Hausärzten nicht so gut beraten wird und es noch keine Cyberordination gibt.

Antwort schreiben