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Arbeits- und Umweltmedizin

Schweißerarbeiten

von Unbekannt , 15.05.01 17:27
Hallo Cyberdoktor,

mein Freund macht häufig schweißerarbeiten. Kann er dadurch zeugungsunfähig werden? Wie hoch ist das Risiko, an Krebs zu erkranken?

Danke.

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Re: Schweißerarbeiten

von Cyberdoktor , 16.05.01 06:40
Liebe Cyberdoktor-Nutzerin,

zu Ihrer Beruhigung, die häufigste bei Schweißern vorkommende Berufserkrankung ist eine Lärmschwerhörigkeit.

Eine gesundheitliche Gefährdung, insbesondere eine Beeinflussung der Zeugungsfähigkeit, oder eine Krebsgefahr, ist beim Schweißen - bei korrekter Berücksichtung der Arbeitsschutzvorschriften - eher niedrig anzusiedeln. Zunächst ist der Unternehmer in der Pflicht zu ermitteln, welche Gefahrstoffe ggf. am Schweißarbeitsplatz verwendet werden, ob bestimmte Grenzwerte (falls erforderlich, z.B. MAK-Wert) eingehalten werden und wenn dies nicht der Fall sein sollte, Schutzmaßnahmen einzuleiten und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei den Beschäftigten durchführen zu lassen.

Theoretisch können Gefährdungen – in Abhängigkeit des eingesetzten Schweißverfahrens- bei der Metallbearbeitung und je nach Verwendung bestimmter Elektroden, durch Metallstäube (je nach Konzentration atemwegsreizendes und kanzerogenes Potential, z.B. Chrom- und Nickelstäube), durch Brandgase (kanzerogenes Potential, z.B. Benzo-a-pyren), durch radioaktive Strahlung (Thoriumelektroden beim WIG-Schweißen), durch Stromschläge (Lichtbogen- und Widerstandsschweißen) und Lärm bestehen. Grenzwert für eine entsprechende Staubbelastung ist 3mg/m3, bei Überschreiten desselben sind u.a. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen. Die Einhaltung der Grenzwerte, bzw. die Einleitung von Schutzmaßnahmen werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt überwacht.

Eine Beeinflussung der Zeugungsfähigkeit ist wenig wahrscheinlich. Falls Sie schon mal nach Argon gefragt haben: Argon ist ein Edelgas, es wird beim Lichtbogenschweißen verwendet, um Sauerstoff von der Schweißstelle zu verdrängen. Bei Argon handelt es sich nicht um einen Gefahrstoff im Sinne der Gefahrstoffverordnung. Eine kanzerogenes oder die Fortpflanzungsfähigkeit beeinflussende Wirkung ist nicht bekannt.

Die Arbeitsplatzverhältnisse werden dem zuständigen Betriebsarzt bekannt sein. Dort kann sich Ihr Freund ggf. individuell beraten lassen.

Viel Erfolg wünscht
Ihr Cyberdoktor-Team

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