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Arbeits- und Umweltmedizin

Meniskusriss / Krankschreibung

von Anonymous , 10.05.07 06:14
ich erlitt 2005 arbeitsunfall,es wurde erst Monate später erkannt,dass beide Minisskusbänder abgerissen waren.Es wurde operiert,und Knorpel entfernt.Mittlerweile bin ich bedingt arbeitslos geworden,weil ich den Beruf im Hotel ständig laufen nicht ausüben kann.Seit der Op ständige schwellendes Knie.Schmerzen beim Laufen Hüftprobleme bishin zu Lähmung im Oberbein. Jüngstes MRT 4/07 ergab es fehlt ein Stück im Knie.Bänder sind zu viel gekürzt worden?
Kann ein Mediz. Dienst einfach die Krankschreibung,die erneut seit Jan. besteht einfach dem Hausarzt verbieten? Argument kann eine sitzende Tätigkeit ausüben? Würde ich gerne tun,Problem 55 Jahre usw.Arbeitsunfallversicherung lehnt den Unfall ab.Dadurch dass ich immer hingestellt wurde, es ist nichts habe ich zwischendurch immer wieder gearbeitet,bis ich es nicht mehr vor Scmerzen ausgehalten habe.Es gibt auch Zeugen,die den Sturz an der Arbeit bezeugen können. Wer kann mir helfen?Ich bin im Moment soweit,dass ich nicht weiss -,wovon ich mein Lebensunterhalt begleichen soll.Bekomme kein Unterhalt.An wen kann ich mich in meinem Fall wenden?Sozialhilfe wurde abgelehnt,weil ich eine Lebensversdicherung habe.Jetzt wäre ich nicht mal krankenversichert?

Danke die Antwort kann an diese e-mail gehen,da ich selbst keine habe.

Mit freundlichen Grüßen

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Re: Meniskusriss / Krankschreibung

von Cyberdoktor , 10.05.07 06:26
Hallo,

"Kann ein Mediz. Dienst einfach die Krankschreibung,die erneut seit Jan. besteht einfach dem Hausarzt verbieten?"
die Krankschreibung des Hausarztes kann in der Tat bei Zweifeln durch den
Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) in einer weiteren Untersuchung überprüft werden.

"Argument kann eine sitzende Tätigkeit ausüben? Würde ich gerne tun,Problem 55 Jahre usw."
Eine Arbeitsunfähigkeit besteht, wenn der Betroffene wegen einer Erkrankung nicht in der Lage ist, vertragsgemäß seiner Arbeit nachzugehen, bzw. die Gefahr besteht, dass sich durch weitere Ausübung der letzten Tätigkeit sein Gesundheitszustand verschlechtern könnte.

Ein (evtl. nur vorübergehender) verwendungseingeschränkter Einsatz wie die von Ihnen angesprochene sitzende Tätigkeit ist denkbar, ebenso eine Reduzierung der Arbeitszeit, etc., wobei der Arbeitgeber überprüfen muss, ob er die Empfehlung umsetzen kann. In diesem Falle müssten Sie in der Tat nicht krankgeschrieben werden. Halten Sie eine auch eine sitzende Tätigkeit nicht für zumutbar, sollten Sie das erneut mit dem krankschreibenden Arzt und dem MDK diskutieren, evtl. bleibt nur der Rechtsweg.

"Arbeitsunfallversicherung lehnt den Unfall ab....Es gibt auch Zeugen,die den Sturz an der Arbeit bezeugen können."
in diesem Fall sollten Sie, wenn Sie sicher sind, dass es ein Arbeitsunfall war, sich an den Betriebsrat oder die zuständige Gewerkschaft wenden bzw. eine Rechtsberatung beim Anwalt einholen.

Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

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