Hallo,
"Kann ein Mediz. Dienst einfach die Krankschreibung,die erneut seit Jan. besteht einfach dem Hausarzt verbieten?"
die Krankschreibung des Hausarztes kann in der Tat bei Zweifeln durch den
Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) in einer weiteren Untersuchung überprüft werden.
"Argument kann eine sitzende Tätigkeit ausüben? Würde ich gerne tun,Problem 55 Jahre usw."
Eine Arbeitsunfähigkeit besteht, wenn der Betroffene wegen einer Erkrankung nicht in der Lage ist, vertragsgemäß seiner Arbeit nachzugehen, bzw. die Gefahr besteht, dass sich durch weitere Ausübung der letzten Tätigkeit sein Gesundheitszustand verschlechtern könnte.
Ein (evtl. nur vorübergehender) verwendungseingeschränkter Einsatz wie die von Ihnen angesprochene sitzende Tätigkeit ist denkbar, ebenso eine Reduzierung der Arbeitszeit, etc., wobei der Arbeitgeber überprüfen muss, ob er die Empfehlung umsetzen kann. In diesem Falle müssten Sie in der Tat nicht krankgeschrieben werden. Halten Sie eine auch eine sitzende Tätigkeit nicht für zumutbar, sollten Sie das erneut mit dem krankschreibenden Arzt und dem MDK diskutieren, evtl. bleibt nur der Rechtsweg.
"Arbeitsunfallversicherung lehnt den Unfall ab....Es gibt auch Zeugen,die den Sturz an der Arbeit bezeugen können."
in diesem Fall sollten Sie, wenn Sie sicher sind, dass es ein Arbeitsunfall war, sich an den Betriebsrat oder die zuständige Gewerkschaft wenden bzw. eine Rechtsberatung beim Anwalt einholen.
Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden
Ihr Cyberdoktor-Team
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