Hallo,
" ich bin in der 12. Woche schwanger"Glückwunsch!
"arbeite als Arzthelferin in einer Kinderarztpraxis und habe soeben von meinem Frauenarzt erfahren da ich keine Cytomegalie-AK habe."oben hat ja bereits eine andere Schwangere, die in der Kinderheilkunde beschäftigt ist, diesbezüglich nachgefragt. Auch für Sie gilt: bei fehlender Zytomegalie-Immunität kein beruflicher Umgang in Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr, da das in einer Kinderarztpraxis kaum sicherzustellen ist, dürfte ein Beschäftigungsverbot für den Patientenbereich ausgesprochen werden.
"und meine Röteln-AK sind negativ (3. Impfung erfolgte im Oktober 2006)."wichtig ist, dass die Impfung nachweislich erfolgte, auch bei niedrigen Antikörperwerten im Blut geht man normalerweise von einem Schutz aus (Frauenarzt fragen).
"Bin ich durch meinen Beruf stärker gefärdert als andere?"eindeutig ja!
" Darf ich weiter arbeiten??"nicht mit Kindern der genannten Altersgruppen.
"Ich arbeite halbtags (habe einen Sohn mit 5 Jahren)und sitze davon eigentlich die ganze Zeit. Ist das erlaubt?"das Mutterschutzgesetz sagt dazu: "
(3) Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig sitzen muss, hat ihr Gelegenheit zu kurzen Unterbrechungen ihrer Arbeit zu geben.".
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Ihr Cyberdoktor-Team
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