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Arbeits- und Umweltmedizin

Schwanger in der Kinderheilkunde

von enie , 04.04.07 03:13
Hallo. Ich bin in der 12. Woche schwanger und arbeite als Ärztin in der Kinderheilkunde. Ich bin natürlich der Gefahr ausgesetzt, daß mir Parvovirus B 19 oder Cytomegalie über den Weg läuft. Gegen die sonst üblichen Kinderkrankheiten habe ich einen ausreichenden Titer. Nun hab ich hier gelesen, daß eine Kindergärtnerin ein Beschäftigungsverbot bis zur 20. Woche hat. Gilt das auch für mich? Ich kann den Kindern in meinem Job einfach nicht aus dem Weg gehen. Zwar darf ich offiziell nicht mit infektiösen Patienten arbeiten, aber ausschließen kann ich es nie.

Zweite Frage. Ich darf einige Dinge nicht mehr machen, die den Stationsalltag erheblich einschränken, meine Kollegen in Anspruch nehmen, und die ich gern noch machen möchte, weil ich mich wenigstens noch ein bißchen als Ärztin fühlen möchte. Z.B. Blutentnahmen.Gibt es eine Möglichkeit auf eigene Verantwortung Blutentnahmen zu machen? Mir liegt wirklich viel daran. Handschuhe sind selbstverständlich! Was passiert, wenn ich mich doch mit einer Kanüle steche. Bin ich dann nicht versichert?

Vielen Dank!

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Re: Schwanger in der Kinderheilkunde

von Cyberdoktor , 08.04.07 06:03
Hallo,

wir haben Ihre Frage verschoben:
ist jetzt im Themenblock Schwanger in Kindergarten u. Krankenhaus: Zytomegalie, Ringelröteln einsortiert und beantwortet.

Beste Grüsse

Ihr Cyberdoktor-Team



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