Hallo,
"ich bin in der 7 SSW"
Wir gratulieren!
"mein Problem an diesem Call-Center ist, das es sehr laut ist. Meist verstehe ich selbst meine Gesprächspartner nicht (Headset ist generell auf höchster Laustärke, anders ist telefonieren unmöglich)."
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erklärt, dass Mitarbeiter bereits durch Geräusche über 40 dB(A) gestört werden, die Betreiber sollten daher bei Tätigkeiten mit notwendiger ständiger sprachlicher Verständigung bzw. Kundengesprächendurch entsprechende Dämmmassnahmen niedrige Werte anstreben.
In der Berufsgenossenschaftlichen Information zur Bildschirm- und Büroarbeit (BGI 650) wird als Grenzwert 55 dB (A) angegeben. Die für Call-Center-Mitarbeiter zuständige Berufsgenossenschaft ist die Verwaltungs-BG. Wenn Sie glauben, dass diese Werte überschritten werden, können Sie dort nachfragen.
"Das Call-Center besteht aus ca. 100 Mitarbeitern "
Sie sollten die Berufsgenossenschaft auch befragen, die Arbeitsbedingungen müssen bei grösseren Betrieben regelmässig durch einen Betriebsarzt kontrolliert werden. Unseres Wissens muss es in jedem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß geben, er koordiniert und berät bezüglich allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Mitglieder sind z.B. Betriebsrat, Betriebsarzt und Arbeitgeber.
"Was man sehr gut als müssen verstehen kann, da die Mitarbeiter sonst entlassen werden o.ä."
so einfach sind Sie als Schwangere nicht zu entlassen.
"Durch den Lärm an der Arbeit habe ich regelmäßige Kopfschmerzen"
Lärm erzeugt Stress und kann durchaus zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, im Zweifel sollten Sie das dem Frauenarzt mitteilen.
"und Tabletten will ich nicht pausenlos in mich hineinstopfen."
das sollten Sie in der Schwangerschaft auf keinen Fall, lassen Sie sich vom Frauenarzt beraten. Der Arzt wird Sie bei Bedarf krankschreiben.
"Auch haben wir keine sogenannte Bildschirmpause. Der Arbeitgeber nimmt es da nicht so genau mit dem Gesetzt."
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit an Bildschirmgeräten sagt klipp und klar:
"§ 5 - Täglicher Arbeitsablauf
Der Arbeitgeber hat die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, daß die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern."
Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt, eine Gewerkschaft oder an die Berufsgenossenschaft.
Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden
Ihr Cyberdoktor-Team
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