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Arbeits- und Umweltmedizin

Hygienebeauftragten

von Dr.Genius , 07.04.01 04:02
Mich würde interessieren wie die Grundlagen für das Entstehen eines Hygienebeauftragten in einem Krankenhaus sind. Muss jedes Krankenhaus einen Hygienebeauftragten haben ?
Welche Vorraussetzungen muss derjenige haben ?(Arzt,Desinfektor...??)
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

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Re: Hygienebeauftragten

von Cyberdoktor , 07.04.01 04:05
Hallo Doc "Genius",

das Landeskrankenhausgesetz (NRW), bzw. die Landeshygieneverordnung fordern u.a. in Krankenhäusern den Einsatz einer Hygienefachkraft auf Krankenpflegeseite, und eines Hygienebeauftragte auf ärztlicher Seite. Beide arbeiten zusammen in der Hygienekommission unter Leitung des ärztlichen Direktors.

Nach den berufsgenossenschaftlichen Regelungen ist der Unternehmer/Krankenhausträger u.a. verantwortlich für eine Untersuchung des aktuellen Hygienestandes der betriebenen Einrichtung, weiter für die Erstellung und fortlaufende Aktualisierung eines Hygieneplanes, die regelmäßige Unterweisung des Personales in Hygienefragen, der Prävention von Infektionen, Erstellung von Hygienestatistiken, etc.. Hierzu bedient sich der Unternehmer gerne u.a. der Hygienefachkraft. Diese ist überwiegend beratend tätig.

Zur Erlangung der Qualifikation einer Hygienefachkraft wird eine mindestens dreijährige, praktische Tätigkeit als examinierte Krankenpflegekraft und eine zusätzliche Fortbildung (theoretisch und praktisch) verlangt. Dies sind allerdings Minimalvoraussetzung: Zur Teilnahme der Fortbildungskurse z.B. an der Justus-Liebig-Uni in Giessen wird als Teilnahmevoraussetzung eine staatliche Anerkennung als Krankenschwester oder Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger und ein
Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufspraxis nach abgeschlossener Berufsausbildung, davon mindestens 6 Monate in einem krankenhaushygienischen Risikobereich erwartet. Die dort angebotene Kurse beinhalten 720 Stunden fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht, entsprechend den Richtlinien für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (Kursgebühr - bitte setzen - 9900 DM).

Im Anschluss erfolgt eine staatliche Anerkennung. In aller Regel werden die Fortbildungsgebühren vom Arbeitgeber übernommen.

Viel Erfolg wünscht
Ihr Cyberdoktor-Team

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