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Arbeits- und Umweltmedizin

Beschäftigungsverbot

von Unbekannt , 22.12.06 22:51
Sehr geehrte Damen und Herren.

Kurz zu meiner Situation:

Ich bin seit September.06 bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt habe am Fließband gearbeitet und schwer gehoben, das hab ich laut Mutterscutz Gesez nicht mehr machen dürfen, da die Firma keine andere Arbeitsstelle für mich hatte bin ich bezahlt nach Hause geschickt worden...

Ich leide an Skoliose, und hab häufig und recht starke Rückenschmerzen, was vor der Schwangerschaft nicht so schlimm war, ausserdem leide ich seit Schwangerschaftsbeginn an Kreislaufproblemen sprich Schwindel und Übelkeit.

Jetzt hab ich gestern einen Anruf erhalten von einen ziemlich unfreundlichen Herrn von der Zeitarbeitsfirma der mich quasi dafür verantwortlich machte das es der Firma wohl im moment nicht so gut geht und ich ja ohne gegenleistung meinen Lohn bekommen würde. Sagte er ich hätte jetzt drei Möglichkeiten und solle mich bis morgen für eine entscheiden.

1. ich unterschreibe einen Aufhebungsvertrag

2. ich lasse mich für längere Zeit Krankschreiben

oder 3. ich arbeite bei ihnen im Büro was aber auch keine Lösung ist weil ich (ohne schein) nicht im Außendienst, was ja sinn und zweck der Sache ist eingesetzt werden kann. (so seine Worte)

Jetzt weiß ich nicht ob man in diesen Fall der ja fast schon an Mobbing grenzt, anspruch auf ein Beschäftigungsverbot hat.

Über eine Antwort würd ich mich sehr freuen danke schon mal im Voraus

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Re: Beschäftigungsverbot

von Cyberdoktor , 23.12.06 01:04
Hallo,

"am Fließband gearbeitet und schwer gehoben, das hab ich laut Mutterscutz Gesez nicht mehr machen dürfen, da die Firma keine andere Arbeitsstelle für mich hatte bin ich bezahlt nach Hause geschickt worden..."
das war richtig.

"Jetzt hab ich gestern einen Anruf erhalten von einen ziemlich unfreundlichen Herrn von der Zeitarbeitsfirma der mich quasi dafür verantwortlich machte das es der Firma wohl im moment nicht so gut geht und ich ja ohne gegenleistung meinen Lohn bekommen würde. Sagte er ich hätte jetzt drei Möglichkeiten und solle mich bis morgen für eine entscheiden."
wir können Ihnen nur raten, sich an die zuständige Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt zu wenden, diese 24 Stunden Frist und Punkte 1 und 2 klingen abenteuerlich.

"ich arbeite bei ihnen im Büro"
selbstverständlich kann der Arbeitgeber einen Schwangeren-tauglichen Bürojob anbieten.

"Jetzt weiß ich nicht ob man in diesen Fall der ja fast schon an Mobbing grenzt, anspruch auf ein Beschäftigungsverbot hat."
ein Beschäftigungsverbot wird nicht durch Mobbing gerechtfertigt, sondern nur wenn nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet sind.

Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden

Ihr Cyberdoktor-Team

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