Hallo,
"werde ab Januar eine neue Stelle antreten und muss daher zu einer Einstellungsuntersuchung. Jetzt war ich allerdings die letzten 3 Monate krank geschrieben, weil ich eine "Situative Depression" hatte. ...Muss ich die Therapie bzw. die Arbeitsunfähigkeit oder die Krankheit bei der Einstellungsuntersuchung erwähnen?"
wir können nur aus medizinischer, nicht aus arbeitsrechtlicher Sicht antworten: wichtige Vorerkrankungen sollten gegenüber dem Arzt stets erwähnt werden.
Bedenken Sie, das der Sie untersuchende Arzt eine Schweigepflicht hat, und dem Arbeitgeber nur ganz generell mitteilen wird, ob medizinische Bedenken gegen die Arbeitsaufnahme bestehen, Einzelbefunde darf er nicht mitteilen.
Über arbeitsrechtliche Konsequenzen (die wir durchaus erwarten) des Verschweigens von Krankheiten befragen Sie am Besten die zuständige Gewerkschaft.
Beste Grüsse und Alles Gute, halten Sie uns auf dem Laufenden
Ihr Cyberdoktor-Team
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