Hallo,
"wie lang wird das cannabis bei unregelmäßigen konsum nachgewiesen"
zur Beantwortung der Frage müssen wir etwas weiter ausholen: Cannabis sativa, die indische Hanfpflanze, aus der die Rauschdroge gewonnen wird, beinhaltet ca. 60 sogenannte Cannabinoide.
Hanf (Cannabis sativa).
Für die konzentrationsabhängige psychoaktive Wirkung ist in erster Linie ein bestimmtes Cannabinoid, das Tetrahydrocannabinol (THC), verantwortlich. Dieses und einige Abbauprodukte, insbesondere THCA, sammeln sich im fettreichen Gewebe an, und werden von dort verzögert freigesetzt. Das führt dazu, dass die Wirkstoffkonzentration im Blut kurz nach Konsumende rasch abnimmt. Die die Zeitkurve der THC-Konzentration verläuft aber nicht parallel zur Zeitkurve der THC-Wirkung. Es kommt es bei regelmäßigem Konsum zur Anhäufung von Abbauprodukten, die dann unter Umständen noch für Wochen im Blut und für Monate im Urin nachweisbar sein können.
THC und Abbauprodukte werden hauptsächlich über den Stuhl, aber auch mit dem Urin ausgeschieden, letzteres nutzen die Urintests. Normalerweise sind nach ca. einer Woche ca. 90 % des konsumierten THC inklusive der Abbauprodukte ausgeschieden.
Es kommt für den Nachweis auf die konsumierten Mengen (und Konsumfrequenz) und die jeweilige Testsensitivität an, man kann aber für aus dem Körperfett freigesetzte Abbauprodukte von einer Nachweisbarkeit im Urin im Bereich von wenigen Tagen (ca. eine Woche) bis zu ca. ein bis drei Monaten (regelmässiger / starker Konsum) ausgehen. Diese Fristen sind aber variabel und hängen u.a. von Alter, Geschlecht, Körperfettanteil, Trainingszustand ab.
In Studien zeigten sich ab Konsumende nach chronischem Konsum durchschnittlich über ca. 3 Wochen (im Einzelfall auch 46 Tage) durchgängig positive Tests, bis wieder 10 Tests in Folge negativ waren, verging bei den meisten Nutzern knapp ein Monat, im Extremfall dauerte es aber sogar 77 Tage (
Ellis GM Jr et al. 1985: "
Excretion patterns of cannabinoid metabolites after last use in a group of chronic users."
).
"der arzt wird das ja an den betrieb weiterleiten."
der Arzt unterliegt der Schweigepflicht und kann keine Einzelergebnisse an den Betrieb weitergeben, nur allgemeine Aussagen, ob Sie für den Arbeitsplatz geeignet sind, dürfen gemacht werden.
Ausserdem darf kein Drogentest ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis gemacht werden.
Beste Grüsse
Ihr Cyberdoktor-Team
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