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Arbeits- und Umweltmedizin

Bürojob Drogenscreening Schweigepflicht

von Unbekannt , 14.06.15 02:33
Hallo,

ich muss demnächst zur Einstellungsuntersuchung, zu der auch ein Drogenscreening gehört. Es handelt sich hierbei um einen Bürojob. Ich habe eine Einverständniss-erklärung zum Drogentest unterschrieben, die auch eine Entbindung der Schweigepflicht umfasst. Es wird jedoch auf der Erklärung erwähnt, dass der Arbeitsmediziner gesundheitliche Bedenken an den Arbeitgeber weitergeben darf, aber keine Diagnosen. Es besteht die Gefahr, dass ich positiv auf THC getestet werde, obwohl ich zum Zeitpunkt des Screenings ca. 5 Wochen abstinent sein werde. Welche Folgen könnte ein positiver Test für mich haben, falls der Arzt keine weiteren Krankheiten feststellen kann? Wird er ein Gespräch zum Konsum führen, bevor er sein Urteil fällt oder kann er mich sofort als untauglich einstufen?
Vielen Dank

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Re: Bürojob Drogenscreening Schweigepflicht

von Cyberdoktor , 14.06.15 11:19
Hallo,

"Einverständniss-erklärung zum Drogentest unterschrieben, die auch eine Entbindung der Schweigepflicht umfasst."
was genau steht da in Bezug auf einen Drogentest? Gibt es einen Abschnitt, der speziell einen Drogentest bzw. ein Drogenscreening erwähnt, wie ist der Wortlaut?

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Ihr Cyberdoktor-Team

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Bürojob Drogenscreening Schweigepflicht

von Unbekannt , 14.06.15 13:44
Ich erkläre mich mit der Durchführung eines Drogenscreenings bei dem von der Firma XYZ beauftragten Arbeitsmediziner ABC, einverstanden. Gleichzeitig entbinde ich den Arbeitsmediziner von seiner ärztlichen Schweigepflicht. Der Firma XYZ darf lediglich mitgeteilt werden, ob gesundheitliche Bedenken vorliegen, jedoch darf der Arbeitsmediziner dem Arbeitgeber keine Diagnosen mitteilen.

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Re: Bürojob Drogenscreening Schweigepflicht

von Cyberdoktor , 14.06.15 14:59
Hallo,

"mit der Durchführung eines Drogenscreenings...einverstanden... Der Firma XYZ darf lediglich mitgeteilt werden, ob gesundheitliche Bedenken vorliegen, jedoch darf der Arbeitsmediziner dem Arbeitgeber keine Diagnosen mitteilen."
das ist aber eine wirklich kuriose Formulierung, der Drogentest wird dadurch eher sinnlos, normalerweise wollen Arbeitgeber genau wissen, wie das Testergebnis lautet. Der Arzt darf also gemäss dieser Vereinbarung dem Arbeitgeber nicht mitteilen, ob ein Drogentest positiv oder negativ ausgefallen ist, sondern nur allgemein, ob er bei seinen Untersuchungen festgestellt hat, dass Gesundheitsprobleme des Bewerbers eine Beschäftigung an dem angestrebten Arbeitsplatz unmöglich machen.

Nehmen wir an, dass sich beim Drogenscreening Cannabis Spuren im Urin finden: das ist nicht automatisch ein Gesundheitsproblem. Wenn Sie kerngesund sind und der gelegentliche Konsum in ausreichendem Abstand zur Arbeitszeit (z.B. am Wochenende) stattfindet, gibt es keinerlei Auswirkungen bezüglich der Leistungsfähigkeit an Arbeitstagen und der Arzt kann für einen Bürojob keine Bedenken haben, das Urteil an den Arbeitgeber kann dann nur tauglich lauten.

"Es besteht die Gefahr, dass ich positiv auf THC getestet werde, obwohl ich zum Zeitpunkt des Screenings ca. 5 Wochen abstinent sein werde."
wenn zuvor regelmässig konsumiert wurde, ist das möglich, siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock.

"Welche Folgen könnte ein positiver Test für mich haben, falls der Arzt keine weiteren Krankheiten feststellen kann?"
wenn die Vereinbarung tatsächlich so wie von Ihnen angegeben lautet: der Mediziner kann dann ohne pathologische Untersuchungsbefunde keine Vorbehalte bezüglich Ihres Gesundheitszustandes und der Tauglichkeit äussern, ein positiver Test sollte folgenlos sein (da der Arbeitgeber nicht vom Testresultat erfährt).

"Wird er ein Gespräch zum Konsum führen, bevor er sein Urteil fällt oder kann er mich sofort als untauglich einstufen?"
ein gemäss der durchgeführten Untersuchungen gesunder Mensch kann aus ärztlicher Sicht nicht untauglich für einen Bürojob sein, bloss weil Cannabis-Rückstände aus einem Freizeitkonsum gefunden werden. Das er darüber aufklärt, dass ein Cannabis-Gebrauch Risiken hat ( Unerwünschte Cannabis Effekte und Nebenwirkungen ) wäre aber denkbar.

Sollte ein Arzt allein aufgrund eines positiven Tests Bedenken bezüglich der Tauglichkeit in einer Bürotätigkeit äussern oder dem Arbeitgeber entgegen der Schweigepflichtklausel das Testergebnis mitteilen, könnte der Bewerber dagegen mit Hilfe eines Anwalts vorgehen.

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Viel Erfolg am neuen Arbeitsplatz wünscht

Ihr Cyberdoktor-Team

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Re: Bürojob Drogenscreening Schweigepflicht

von Unbekannt , 14.06.15 18:38
Obwohl das ein Bürojob ist, könnten in seltenen Fällen Dienstfahrten anstehen. Im Arbeitsvertrag steht, dass der Arbeitgeber bei einem Entzug des Führerscheins informiert werden muss. Könnte der Arzt mich aufgrund dieser Tatsache als untauglich einstufen?

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Re: Bürojob Drogenscreening Schweigepflicht

von Cyberdoktor , 15.06.15 17:19
Hallo,

"Obwohl das ein Bürojob ist, könnten in seltenen Fällen Dienstfahrten anstehen."
unser Hinweis war auf spezielle Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten bezogen, z.B. Busfahrer (siehe Drogentest bei G25 Untersuchung ). Damit waren nicht alltägliche Dienstfahrten (z.B. zu einem Aussentermin) gemeint. Der Arzt sollte für letztere keine Bedenken haben.

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Bevorstehendes Drogenscreening Blut und Urin

von lr , 14.09.15 21:53
Guten Tag,
ich habe am Donnerstag einen Urin-und Bluttest auf Drogen. Zwischen dem Test und dem letzten Konsum sin genau 33 Tage vergangen. Davor habe ich 2 Wochen im Schnitt 0,3g pro Tag geraucht. Werde ich noch Positiv sein, oder sollte ich in Betracht ziehen Fremdurin zu benutzen? Ich hatte zu diesem Zeitpunkt ein Körperfettanteil von ca 8-9%, mittlerweile habe ich ca 11%. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

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Re: Bevorstehendes Drogenscreening Blut und Urin

von Cyberdoktor , 14.09.15 23:58
Hallo,

"Donnerstag einen Urin-und Bluttest auf Drogen."
von Laien werden oft Routine-Urin- und Bluttests mit Drogentests gleichgesetzt, meist wird aber kein Drogenscreening durchgeführt, sondern einfach z.B. nach einem Diabetes geschaut. Eine Suche nach Drogenspuren in einer Blutprobe ist ausserdem unüblich, im Urin kann man normalerweise alle relevanten Substanzen nachweisen. Drogentests erfordern übrigens eine spezielle gesonderte Zustimmung.

"Zwischen dem Test und dem letzten Konsum sin genau 33 Tage vergangen. Davor habe ich 2 Wochen im Schnitt 0,3g pro Tag geraucht."
wenn man davon ausgeht, dass Sie von Cannabis reden: im Allgemeinen ist zu diesen Zeitpunkt wieder ein negativer Test zu erwarten, nur in seltenen Fällen können noch positive Resultate auftreten. Siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock.

"sollte ich in Betracht ziehen Fremdurin zu benutzen?"
einen kompetenten Untersucher wird man so eher nicht täuschen.

"Ich hatte zu diesem Zeitpunkt ein Körperfettanteil von ca 8-9%, mittlerweile habe ich ca 11%."
nebensächlich.

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Unklarer Absatz im Arbeitsvertrag Begutachtung

von come.c , 24.10.15 23:05
Hallo,

ich finde in meinem Arbeitsvertrag für einen Bürojob mit akademischer Ausbildung folgenden Standard-Absatz:

Der Arbeitgeber ist ferner berechtigt, eine ärztliche Begutachtung auf eine mögliche Drogen- oder Alkoholabhängigkeit des Arbeitnehmers zu verlangen, wenn ernsthafte Hinweise auf eine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit des Arbeitnehmers bestehen.

Dieser Absatz ist unter dem Paragraph für ärztliche Untersuchungen zu finden. Kann ich bei einem solchen Absatz mit einem Drogentest in der betrieblichen Einstellungsuntersuchung rechnen? Habe ich möglicherweise bereits mit dem unterschreiben des Vertrags das dafür notwendige Einverständnis gegeben?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

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Re: Unklarer Absatz im Arbeitsvertrag Begutachtung

von Cyberdoktor , 27.10.15 17:19
Hallo,

"Der Arbeitgeber ist ferner berechtigt, eine ärztliche Begutachtung auf eine mögliche Drogen- oder Alkoholabhängigkeit des Arbeitnehmers zu verlangen, wenn ernsthafte Hinweise auf eine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit des Arbeitnehmers bestehen."
das ist grundsätzlich für alle Berufe und Arbeitnehmer möglich (sogar ohne spezielle Passagen im Vertrag), bei ganz konkreten Verdachtsmomenten kann ein Gutachten verlangt werden. Hat nichts mit einem Drogentest bei der Einstellung zu tun.

"Kann ich bei einem solchen Absatz mit einem Drogentest in der betrieblichen Einstellungsuntersuchung rechnen? "
nein, ein Drogentest würde eine gesonderte Zustimmung erfordern.

"Habe ich möglicherweise bereits mit dem unterschreiben des Vertrags das dafür notwendige Einverständnis gegeben?"
nicht zu einem Drogentest.

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Beste Grüsse

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