Hallo,
"mit der Durchführung eines Drogenscreenings...einverstanden... Der Firma XYZ darf lediglich mitgeteilt werden, ob gesundheitliche Bedenken vorliegen, jedoch darf der Arbeitsmediziner dem Arbeitgeber keine Diagnosen mitteilen."das ist aber eine wirklich kuriose Formulierung, der Drogentest wird dadurch eher sinnlos, normalerweise wollen Arbeitgeber genau wissen, wie das Testergebnis lautet. Der Arzt darf also gemäss dieser Vereinbarung dem Arbeitgeber nicht mitteilen, ob ein Drogentest positiv oder negativ ausgefallen ist, sondern nur allgemein, ob er bei seinen Untersuchungen festgestellt hat, dass Gesundheitsprobleme des Bewerbers eine Beschäftigung an dem angestrebten Arbeitsplatz unmöglich machen.
Nehmen wir an, dass sich beim Drogenscreening Cannabis Spuren im Urin finden: das ist nicht automatisch ein Gesundheitsproblem. Wenn Sie kerngesund sind und der gelegentliche Konsum in ausreichendem Abstand zur Arbeitszeit (z.B. am Wochenende) stattfindet, gibt es keinerlei Auswirkungen bezüglich der Leistungsfähigkeit an Arbeitstagen und der Arzt kann für einen Bürojob keine Bedenken haben, das Urteil an den Arbeitgeber kann dann nur tauglich lauten.
"Es besteht die Gefahr, dass ich positiv auf THC getestet werde, obwohl ich zum Zeitpunkt des Screenings ca. 5 Wochen abstinent sein werde."wenn zuvor regelmässig konsumiert wurde, ist das möglich, siehe unsere ausführlichen Beiträge oben in diesem Themenblock.
"Welche Folgen könnte ein positiver Test für mich haben, falls der Arzt keine weiteren Krankheiten feststellen kann?"wenn die Vereinbarung tatsächlich so wie von Ihnen angegeben lautet: der Mediziner kann dann ohne pathologische Untersuchungsbefunde keine Vorbehalte bezüglich Ihres Gesundheitszustandes und der Tauglichkeit äussern, ein positiver Test sollte folgenlos sein (da der Arbeitgeber nicht vom Testresultat erfährt).
"Wird er ein Gespräch zum Konsum führen, bevor er sein Urteil fällt oder kann er mich sofort als untauglich einstufen?"ein gemäss der durchgeführten Untersuchungen gesunder Mensch kann aus ärztlicher Sicht nicht untauglich für einen Bürojob sein, bloss weil Cannabis-Rückstände aus einem Freizeitkonsum gefunden werden. Das er darüber aufklärt, dass ein Cannabis-Gebrauch Risiken hat (
Unerwünschte Cannabis Effekte und Nebenwirkungen
) wäre aber denkbar.
Sollte ein Arzt allein aufgrund eines positiven Tests Bedenken bezüglich der Tauglichkeit in einer Bürotätigkeit äussern oder dem Arbeitgeber entgegen der Schweigepflichtklausel das Testergebnis mitteilen, könnte der Bewerber dagegen mit Hilfe eines Anwalts vorgehen.
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Viel Erfolg am neuen Arbeitsplatz wünscht
Ihr Cyberdoktor-Team
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