Hallo,
"habe gestern eine Vorladung zum Betriebsarzt eines größeren Betriebes erhalten. In dem Brief war eine zusätzliche Einverständniserklärung enthalten, bei der ich der Untersuchung und der Blutentnahme inklusive Drogentest zustimmen soll."
kein Wunder, dass Sie eine
zusätzliche Einverständniserklärung unterschreiben sollen. Denn diese Extratests sind "freiwillig" und keine Pflicht.
Verpflichtend sind z.B. nur Vorsorgeuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Tauglichkeitsuntersuchungen in speziellen Jobs (z.B. Piloten) oder spezielle Untersuchungen für Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit Gefahren beispielsweise durch Strahlen oder chemische Stoffe ausgesetzt sind.
Das unser Jugendarbeitsschutzgesetz für Jugendliche (Auszubildende) ärztliche Untersuchungen vor und während der Beschäftigung vorsieht ist vernünftig. Es sollen gesundheitliche Schäden vermieden werden, die mit der Beschäftigung in Zusammenhang stehen können. Drogentests haben damit natürlich nichts zu tun.
"würde dies meine Ausbildungsstelle ernsthaft gefährden? Oder was wär der weitere Verlauf, wenn ich die Tests ablehne? "
Wenn Sie den Test ablehnen und noch kein Beschäftigungsverhälnis besteht, droht natürlich, dass der Arbeitgeber die Unterschrift unter den Arbeitsvertrag verweigert und jemand anders einstellt. Damit ist die "Freiwilligkeit" des Tests natürlich eine Farce.
Mittlerweile gibt es Urteile, die besagen, dass das Verlangen der Einwilligung in einen Drogenroutinetest bei jedem Bewerber regelmäßig unzulässig ist: Ein Drogentest darf nur dann verlangt werden kann, wenn im Einzelfall bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung eine ernsthafte Besorgnis begründet ist, dass eine Abhängigkeit des Arbeitnehmers vorliegt. (BAG-Urteil vom 12.8.1999 – 2 AZR 55/98). Dieses Recht auf Testverweigerung müsste man sich allerdings per Anwalt erkämpfen, vermutlich wäre das kein optimaler Start in den Job.
Wir können auch Azubis stets nur dazu raten, sich einer Gewerkschaft anzuschliessen, auch um dort eine Rechtsberatung zu erhalten.
Generell gilt: wenn der Arbeitsvertrag unter Dach und Fach ist, sprich von beiden Seiten unterschrieben und bereits ein Beschäftigungsverhältnis besteht (Probezeit vorbei!), führt eine Untersuchung beim Betriebsarzt normalerweise nicht zum Jobverlust, der Betriebsarzt würde dem Arbeitgeber Instruktionen geben, den Arbeitsplatz des Angestellten möglichst so gestalten, dass dieser trotz Erkrankung arbeiten kann.
Der Betriebsarzt würde dabei dem Arbeitgeber nur allgemein mitteilen, das es gesundheitliche Probleme gibt und der Arbeitsplatz angepasst werden muss, keine konkreten Testergebnisse oder Diagnosen.
" Natürlich ist mir bekannt, dass Ärzte der Schweigepflicht unterliegen"
Richtig, daher darf der Arzt dem Arbeitgeber niemals ein konkretes Testergebnis mitteilen.
"dass die Ergebnisse des Drogentests angeblich an die Personalabteilung des Betriebes weitergeleitet werden sollen."
das wäre denkbar, das Labor lässt dann unter Umgehung des Arztes die Ergebnisse direkt dem Arbeitgeber zukommen. Somit würde das Problem der Schweigepflicht umgangen.
" Ich muss eingestehen dass ich ein paar Tage davor Cannabis konsumiert hab."
siehe oben, wenn noch kein Arbeitsvertrag besteht könnte der Arbeitgeber die Anstellung verweigern.
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