Liebe Simone,
"Wenn ich ein neues Attest machen lasse, was kostet das und wer trägt die Kosten dafür, der Arbeitgeber oder ich"
wenn Sie zum Arzt müssen, um sich untersuchen und/oder krankschreiben zu lassen, bezahlt die Krankenkasse, auch wenn der Arzt z.B. für Schwangere Bescheinigungen aller Art ausstellen muss.
"darf nicht in der Kita arbeiten, weil der Immunschutz gegen Ringelröteln und Zytomegalie fehlt. "
das ist richtig. Gegen Zytomegalie und Ringelröteln kann nicht geimpft werden, es muss daher geprüft werden, ob die Mutter schützende Antikörper im Blut hat. Hat die Frau Immunität, so kann sie weiterarbeiten.
Haben werdende Mütter aber wie Sie keinen Immunschutz gegen Zytomegalie, gilt: diese Frauen dürfen keinen beruflichen Umgang in Kindertagesstätten mit Kindern bis zum
vollendeten 3. Lebensjahr haben.
Zytomegalie: typische "Eulenaugenzellen" in Gewebeprobe .
Bild: CDC/Dr. Haraszti
Zytomegalie ist recht gefährlich, bei etwa 10% der infizierten Säuglinge kommt es zu einer Erkrankung mit teils bleibenden Schäden, auch tödliche Verläufe sind möglich.
Ringelröteln: Liegt keine Immunität gegen Ringelröteln vor, darf die Erzieherin keinen Gruppendienst machen. Nur der Kontakt mit Kindern, die bereits Ringelröteln hatten, wäre erlaubt (das dürfte praktisch kaum zu realisieren sein). Bei einer werdenden Mutter ohne sicheren Antikörperschutz muss ein Beschäftigungsverbot bis zur 20. SSW ausgesprochen werden.
Ringelröteln
(Vorschaubild, grössere Ansicht ist verlinkt)
Bild:
DermAtlasEine Ringelrötelninfektion des Kindes ist auch riskant, ein Teil der Kinder stirbt.
Beste Grüsse
Ihr Cyberdoktor-Team
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