Start
>
Foren
>
Arbeits- und Umweltmedizin

Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz

von Maria , 05.02.01 19:10
Meine Kolleginnen und ich haben trotz Sanierung eines Raumes an früher festgestellten Weichmachern und Flammschutzmitteln starke Probleme. Können Sie uns einen Spezialisten in Berlin empfehlen? Also einen niedergelassenen Arzt oder ein Institut, an das wir uns privat wenden können?

Antwort schreiben

Re: Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz

von Cyberdoktor , 06.02.01 06:27
Hallo Maria,

erste Anlaufstelle sollte Ihr Betriebsarzt und Ihre zuständige Sicherheitsfachkraft sein. Wenn Ihr Betrieb wegen einer ursprünglichen Schadstoffbelastung saniert wurde, war mit hoher Wahrscheinlichkeit Ihre Berufsgenossenschaft an Messungen beteiligt. Entsprechende Messprotokolle liegen dem Betriebsarzt, der Sicherheitsfachkraft, auch dem Betriebsrat in aller Regel vor. Lassen Sie sich zunächst von den zuständigen Gremien beraten. Zusätzliche Beratungen erhalten Sie meist auch bei Ihrer Gewerkschaft und bei der umweltmedizinischen Beratungsstelle Ihres Gesundheitsamtes (Adressen ).

Alles Gute wünscht
Ihr Cyberdoktor-Team

Haben wir Ihnen geholfen? Dann empfehlen Sie uns bitte weiter:
  • twitter
  • facebook
  • facebook


Antwort schreiben

Re: Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz

von Maria , 07.02.01 01:46
Lieber Cyberdoktor,

danke für die prompte Antwort! Aber die genannten Institutionen lassen uns sozusagen "hängen". Bin aber begeistert über die schnelle Reaktion.

Freundliche Grüße,

Maria

Antwort schreiben

Re: Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz

von Cyberdoktor , 07.02.01 07:08
Hallo Maria,

vielen Dank für die nette Rückmeldung. Auch wenn Sie den Eindruck haben, dass man Sie hängen lässt, sollten Sie nochmals versuchen Kontakt mit den angegebenen Personen/Institutionen aufnehmen.

Es bleibt sonst nur noch die Berufsgenossenschaft. Wenn Sie sich an diese wg. vermeintlicher Unregelmäßikeiten/Belastungen in Ihrem Betrieb wenden wollen, ist dies, die Berufsgenossenschaft ist eine Aufsichtsbehörde, ein risikobehaftetes Vorgehen. Zunächst dürfen Sie sich nicht direkt an eine Aufsichtsbehörde wenden. Erforderlich ist ein vorangegangenes Anschreiben mit Schilderung Ihres Anliegens und Bitte um schriftliche Rückantwort an den Arbeitgeber. Erst wenn dieser nicht reagiert/antwortet dürfen sie sich an die Berufsgenossenschaft wenden. Dies wird zwar häufig nicht so eng gesehen, ist aber rechtlich etwas zweischneidig. Insofern empfiehlt sich auch hier, den Rückhalt Ihrer Vertretung (Betriebsrat, Gewerkschaft) zu suchen. Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft sind gesetzlich (Arbeitssicherheitsgesetz) zu einer neutralen Beratung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Cyberdoktor-Team

Haben wir Ihnen geholfen? Dann empfehlen Sie uns bitte weiter:
  • twitter
  • facebook
  • facebook


Antwort schreiben