Hallo Maria,
vielen Dank für die nette Rückmeldung. Auch wenn Sie den Eindruck haben, dass man Sie hängen lässt, sollten Sie nochmals versuchen Kontakt mit den angegebenen Personen/Institutionen aufnehmen.
Es bleibt sonst nur noch die Berufsgenossenschaft. Wenn Sie sich an diese wg. vermeintlicher Unregelmäßikeiten/Belastungen in Ihrem Betrieb wenden wollen, ist dies, die Berufsgenossenschaft ist eine Aufsichtsbehörde, ein risikobehaftetes Vorgehen. Zunächst dürfen Sie sich nicht direkt an eine Aufsichtsbehörde wenden. Erforderlich ist ein vorangegangenes Anschreiben mit Schilderung Ihres Anliegens und Bitte um schriftliche Rückantwort an den Arbeitgeber. Erst wenn dieser nicht reagiert/antwortet dürfen sie sich an die Berufsgenossenschaft wenden. Dies wird zwar häufig nicht so eng gesehen, ist aber rechtlich etwas zweischneidig. Insofern empfiehlt sich auch hier, den Rückhalt Ihrer Vertretung (Betriebsrat, Gewerkschaft) zu suchen. Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft sind gesetzlich (Arbeitssicherheitsgesetz) zu einer neutralen Beratung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Cyberdoktor-Team
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