Hallo,
"ein Jahr Krankgeschrieben. Ich hatte immer wieder Schwindelanfälle die der Arzt auf Herzrythmusstörungen zurückführte."häufig sind sowohl Schwindelsymptome als auch Rhythmusstörungen durch Faktoren wie Stress ausgelöst, siehe auch
Herz-Kreislaufprobleme / funktionelle Beschwerden (Häufige Fragen)
. Der Schwindel muss also nicht zwingend durch Unregelmässigkeiten der Herzfrequenz verursacht werden, dass gilt insbesondere dann, wenn die Ärzte im Rahmen diverser Untersuchungen kein behandlungsbedürftiges Herzproblem finden konnten.
"Eine richtige Behandlung wurde nicht durchgeführt. Ich bin von Arzt zu Arzt und habe alle Untersuchungen über mich ergehen lassen."Sie sollten dann mit dem Arzt die Möglichkeit diskutieren, dass die oben angesprochene funktionelle Problematik vorliegt (bei der der Körper einfach auf äussere Faktoren wie beispielsweise Belastungen reagiert), das ist in der Praxis eine extrem häufige Erklärung.
"Es wurde auch festgestellt dass es im Herz immer zu Fehlern im Herzschlag kommt."kleine Abweichungen sind häufig und nicht automatisch bedrohlich, siehe
Extrasystolen
.
"Mein Hausarzt hat dann vorgeschlagen dass ich 2 Stunden arbeiten solle. Ich dürfe aber nicht auf Leitern steigen und keine Überkopfarbeiten machen."klingt vernünftig.
"Nach einer Stunde Arbeit wurde es mir Schwindelig und ich bin Umgekippt... Mein Hausarzt sagt mir ich soll es weiterhin versuchen."wenn diese Symptome im Arbeitsbereich nicht dramatisch häufiger als Zuhause auftreten und keine besonderen Gefährdungen am Arbeitsplatz bestehen, kann man diese Meinung durchaus vertreten, es wäre je nach Einzelfall durch die Aktivität sogar positive Effekte möglich.
"Nun ist mein Arbeitgeber nicht begeistert und frägt mich wer denn die Haftung übernimmt wenn mir auf der Arbeit etwas passiert."wenn keine spezielle Gefahrensituation besteht (z.B. Absturzgefahr) und der Arzt grünes Licht gegeben hat, gibt es für den Arbeitgeber bei einem Alltagsjob keine Haftung. Für Krankheitsereignisse am Arbeitsplatz besteht der übliche Versicherungsschutz.
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