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Arbeits- und Umweltmedizin

Ärtzin, Schwanger, Befrist. Weiterbildungsvertrag

von Unbekannt , 05.03.15 11:45
Hallo liebes cyberdoktor team,
Ich bin in der 7. SSW und habe meine Schwangerschaft letzte Woche zu meinen Chef mitgeteilt. Ich habe ein befristeter Arbeitsvertrag bis zum 1. August dieses Jahres. Wie ich mit meinen Chef gesprochen habe, darf ich weiterarbeiten bis zur Ende meiner Weiterbildung (5 Monaten). Meine Frage ist ob mein Vertrag automatisch sich verlängert und ob ich nach der Mutterschutz Anspruch in Elternzeit habe, oder wird mein Vertag auslaufen? Ich möchte gerne weiter arbeiten während der Schwangerschaft allerdings sehe ich das als wirklich ungünstig wenn ich mit ein 2 Monaten altes Baby eine neue Stelle suchen muss. Ich glaube ich werde auch von niemand angestellt, als ich dann ab sofort Anspruch auf Elternzeit haben werde. Viele Dank in voraus für Ihre Hilfe

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Re: Ärztin, Schwanger, Befrist. Weiterbildungsvertrag

von Cyberdoktor , 05.03.15 12:38
Liebe Kollegin,

"bin in der 7. SSW"
Glückwunsch!

"ein befristeter Arbeitsvertrag bis zum 1. August dieses Jahres... ob mein Vertrag automatisch sich verlängert"
kommt darauf an, was in Ihrem Vertrag steht. Nicht jeder befristete Vertrag verlängert sich automatisch. Auch der Mutterschutz führt nicht zu einer Verlängerung befristetet Verträge, es gibt zwar ein Kündigungsverbot für Schwangere, zeitlich limitierte Arbeitsverhältnisse dürfen aber sehr wohl auch in Schwangerschaft und Mutterschutz zu einer vereinbarten Zeit einfach auslaufen. Man kann aber prüfen, ob eine Befristung im Einzelfall rechtmäßig war, solche Fragen dann aber bitte mit den Experten der Gewerkschaft oder einem Anwalt besprechen.

"ob ich nach der Mutterschutz Anspruch in Elternzeit habe, oder wird mein Vertag auslaufen?"
wenn die Befristung keine automatische Verlängerung vorsieht, werden der Mutterschutz bzw. die Elternzeit das Auslaufen des Vertrages nicht verhindern. Siehe auch Schwanger und befristetes Arbeitsverhältnis: Mutterschutzregeln, Kündigungsschutz .

Es haben aber natürlich auch Eltern, die zuvor einen befristeten Vertrag standen, Anspruch auf Elterngeld, das ist eine Leistung des Staates für alle Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, egal ob befristet oder unbefristet ( Anspruchsvoraussetzungen und Höhe des Elterngeldes (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) ). Im Einzelfall kann man zusätzlich Arbeitslosengeld erhalten.

"sehe ich das als wirklich ungünstig wenn ich mit ein 2 Monaten altes Baby eine neue Stelle suchen muss."
Sie können zunächst das Elterngeld in Anspruch nehmen (und evt. auch noch zusätzlich Arbeitslosengeld beantragen).

Siehe auch Ärztin, schwanger, Mutterschutz? und Mutterschutz, Beschäftigungsverbot für Schwangere (Häufige Fragen) .

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