Liebe Kollegin,
"in der 12.SSW."Glückwunsch!
"in einer Landarztpraxis... viele Patienten mit Erkältungs- und Magen-Darm- Infekten."banale Atermwegs- und Magen-Darm-Infekte sind normalerweise kein Anlass für ein Beschäftigungsverbot. In der Regel kann man sich ja mit den üblichen Hygienemassnahmen schützen.
"Darunter waren auch 2 Patienten, bei denen ich die Influenza vermute... bin nicht gegen Grippe geimpft...Meine Frauenärztin sieht dieses als ein Problem"ein fehlender Schutz gegen Influenza-Viren kann in der Tat zu einem Beschäftigungsverbot führen, allerdings erst dann, wenn man im Einzugsbereich von einer handfesten Grippe-Welle ausgehen muss, die üblichen amtlichen Informationen nennen hier ausdrücklich Influenza Epidemien (
Werdende Mütter im Krankenhaus (Baden - Württemberg Regierungspräsidium Fachgruppe Mutterschutz )
). Einzelfälle reichen nicht, die Voraussetzung für ein Beschäftigungsverbot ist, dass das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz signifikant höher ist als außerberuflich im Alltag (z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln).
"worum sich der Arbeitgeber kümmern muss."wenn Sie die Sache im Auge behalten und in der nächsten Zeit eine dramatische Zunahme der echten Grippefälle beobachten, kann durchaus auch der Frauenarzt ein individuelles BV aussprechen. Siehe
Mutterschutz, Beschäftigungsverbot für Schwangere (Häufige Fragen)
.
"Mein Arbeitgeber meint , es sei halt Winter mit den normalen vitalen Infekten."korrekt bezüglich der normalen banalen Infekte. Sollte allerdings eine örtliche Influenza Epidemie auftreten, sieht die Sache anders aus.
"Ist ein individuelles kurzfristiges Berufsverbot für den Zeitraum der Grippewelle zu vertreten?"ja, aber erst wenn eine Welle und nicht nur Einzelfälle vorliegen.
Wir wünschen Ihnen eine gesunde Schwangerschaft und schöne Geburt.
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Ihr Cyberdoktor-Team
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