Start
>
Foren
>
Arbeits- und Umweltmedizin

Einstellungsuntersuchung nach Krebs (Schilddrüsenkarzinom)

von Unbekannt , 27.12.14 16:31
Hallo,

ich habe eine neue Arbeitsstelle und muss dort zur Einstellungsuntersuchung. Vor einem Jahr wurde bei mir ein Schilddrüsenkazinom festgestellt, es folgten OP und im Februar Radiojodtherapie. Es handelte sich um eine sehr gut behandelbare Krebsform ohne Metastasen mit einer Überlebenschance von über 90%. Seit April bin ich wieder arbeitsfähig mit voller Leistungsfähigkeit. Eventuell soll zur Sicherheit nächstes Jahr nochmal eine Radiojodtherapie erfolgen (Krankschreibung von 1 bis 2 Wochen), momentan tendiere ich aber eher dazu, diese nicht durchführen zu lassen.

Ich möchte dem Betriebsarzt gerne die Erkrankung verschweigen, da ich voll arbeitsfähig bin und keine Arbeitsunfähigkeit zu erwarten ist. Die Radiojodtherapie würde ich im Notfall auch während meiner Urlaubszeit durchführen lassen. Darf ich das und wäre das rechtens?

Viele Grüße,
Katharina

Antwort schreiben

Re: Einstellungsuntersuchung nach Krebs (Schilddrüsenkarzinom)

von Cyberdoktor , 30.12.14 01:35
Liebe Katharina,

"Vor einem Jahr wurde bei mir ein Schilddrüsenkazinom festgestellt, es folgten OP und im Februar Radiojodtherapie. Es handelte sich um eine sehr gut behandelbare Krebsform ohne Metastasen mit einer Überlebenschance von über 90%. Seit April bin ich wieder arbeitsfähig mit voller Leistungsfähigkeit."
schön, dass bei Ihnen der Genesungsverlauf so positiv ist, in der Tat sind die Aussichten auf eine dauerhafte Heilung in der geschilderten Situation sehr gut.

"Eventuell soll zur Sicherheit nächstes Jahr nochmal eine Radiojodtherapie erfolgen (Krankschreibung von 1 bis 2 Wochen), momentan tendiere ich aber eher dazu, diese nicht durchführen zu lassen."
normalerweise sollte man dem Rat der behandelnden Experten folgen, lassen Sie sich die Argumente pro und contra dieser zweiten Behandlung dann im nächsten Jahr einfach von den Ärzten in Ruhe erläutern.

"möchte dem Betriebsarzt gerne die Erkrankung verschweigen, da ich voll arbeitsfähig bin und keine Arbeitsunfähigkeit zu erwarten ist."
eine mehrere Jahre zurückliegende geheilte Krebserkrankung geht den Arbeitgeber normalerweise nichts an, folgt man der klassischen Definition der Krebsmediziner, ist ein Patient geheilt, der mindestens fünf Jahre lang keinen Rückfall hatte. Die Krebsvorgeschichte könnte man dann nach Rücksprache mit dem Arzt normalerweise verschweigen ( Betriebsarzt Hautkrebs vor 6 Jahren verschweigen? ).

In Ihrem Fall ist allerdings erst ein Jahr vergangen und die Behandlung ist evt. noch nicht abgeschlossen, es könnte daher notwendig sein, die Erkrankung zu offenbaren. Ausserdem wirft der Betriebsarzt in der Regel auch einen Blick auf den Hals, dabei wird eine OP Narbe wahrscheinlich auffallen. Reden Sie vorab mit den behandelnden Ärzten, evt. ist es sinnvoll für den Betriebsarzt entsprechende Unterlagen vorzubereiten. Bei einer sehr guten Prognose durch die Onkologen sollte er zur Einschätzung "geeignet" kommen.

Wenn sich Bewerber nach einer nur kurze Zeit zurückliegenden Krebserkrankung dazu entschliessen, das Thema nicht anzusprechen, bietet sich die Beratung durch einen Anwalt an, wird eine Erkrankung verschwiegen, die eine zweistellige Rückfallrate hat, könnte evt. der Arbeitgeber später das Arbeitsverhältnis anfechten.

Berichten Sie hier bitte über den weiteren Verlauf, Sie helfen damit auch anderen Betroffenen (oft melden sich die Fragesteller leider nicht mehr).

Haben wir Ihnen geholfen? Dann empfehlen Sie uns bitte weiter:
  • twitter
  • facebook
  • facebook


Viel Erfolg am neuen Arbeitsplatz wünscht

Ihr Cyberdoktor-Team

Antwort schreiben