Start
>
Foren
>
Arbeits- und Umweltmedizin

unangekündigte Drogentests am Arbeitsplatz

von Goenner , 25.11.14 19:51
Guten Tag,
ich wollte fragen ob mein Arbeitgeber unangkündigt Drogentests veranlassen kann? Ich habe im September meine Ausbildung in der Chemiebranche begonnen und habe auch schon ein Drogenscreening (wurde vor Beginn der Ausbildung gemacht) hinter mir. Das regelmäßig Drogentests gemacht werden weiß ich, jedoch wurde bis jetzt noch keiner gemacht. Inoffiziell habe ich mitbekommen das im Januar die nächsten Screenings stattfinden sollen, ein Schreiben habe ich aber noch nicht bekommen. Da ich teilweise mit Gefahrstoffen arbeite sind diese Screenings soweit ich mich richtig informiert habe Pflicht. Ich würde nur gerne wissen, wie oft ich mit so einem Test rechnen muss und ob er angekündigt werden muss. Wenn ja wäre es natürlich auch gut zu wissen wie lange vorher so ein Test angekündigt werden muss. 1 Monat reicht bei meinem Konsumverhalten auf jeden fall aus damit der onkel doktor ein tauglich an den arbeitgeber gibt.

Vielen Dank schon im Vorraus

Antwort schreiben

Re: unangekündigte Drogentests am Arbeitsplatz

von Cyberdoktor , 25.11.14 21:29
Hallo,

"ich wollte fragen ob mein Arbeitgeber unangkündigt Drogentests veranlassen kann?"
wenn Drogenscreenings nicht im Arbeitsvertrag festgeschrieben sind (denkbar wäre dort durchaus auch eine Klausel für unangekündigte Tests), ist jeder Test freiwillig und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Arbeitnehmers ( Drogentest Betriebsarzt (Häufige Fragen) ).

"Ich habe im September meine Ausbildung in der Chemiebranche begonnen und habe auch schon ein Drogenscreening (wurde vor Beginn der Ausbildung gemacht) hinter mir."
nicht jede Urinuntersuchung ist ein Drogentest, was wurde Ihnen vom Arzt bzw. Arbeitgeber gesagt?

"Das regelmäßig Drogentests gemacht werden weiß ich, jedoch wurde bis jetzt noch keiner gemacht..."
woher wissen Sie das, haben Sie eine Vereinbarung unterschrieben, in der wörtlich Drogenscreenings erlaubt werden?

"Da ich teilweise mit Gefahrstoffen arbeite sind diese Screenings soweit ich mich richtig informiert habe Pflicht."
dann wird normalerweise bei den Urinuntersuchungen nach Schadstoffspuren und nicht nach einem Drogenkonsum gesucht. Eine Ausnahme wäre evt. vorstellbar, wenn ein Arbeitnehmer bei der Arbeit drogenähnlichen Stoffen ausgesetzt ist.

"wie oft ich mit so einem Test rechnen muss und ob er angekündigt werden muss."
kommt auf Ihre Vereinbarung mit dem Arbeitgeber an, lesen Sie im Vertrag nach.

Haben wir Ihnen geholfen? Dann empfehlen Sie uns bitte weiter:
  • twitter
  • facebook
  • facebook

Beste Grüsse

Ihr Cyberdoktor-Team

Antwort schreiben