Hallo,
"ich wollte fragen ob mein Arbeitgeber unangkündigt Drogentests veranlassen kann?"wenn Drogenscreenings nicht im Arbeitsvertrag festgeschrieben sind (denkbar wäre dort durchaus auch eine Klausel für unangekündigte Tests), ist jeder Test freiwillig und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Arbeitnehmers (
Drogentest Betriebsarzt (Häufige Fragen)
).
"Ich habe im September meine Ausbildung in der Chemiebranche begonnen und habe auch schon ein Drogenscreening (wurde vor Beginn der Ausbildung gemacht) hinter mir."nicht jede Urinuntersuchung ist ein Drogentest, was wurde Ihnen vom Arzt bzw. Arbeitgeber gesagt?
"Das regelmäßig Drogentests gemacht werden weiß ich, jedoch wurde bis jetzt noch keiner gemacht..."woher wissen Sie das, haben Sie eine Vereinbarung unterschrieben, in der wörtlich Drogenscreenings erlaubt werden?
"Da ich teilweise mit Gefahrstoffen arbeite sind diese Screenings soweit ich mich richtig informiert habe Pflicht."dann wird normalerweise bei den Urinuntersuchungen nach Schadstoffspuren und nicht nach einem Drogenkonsum gesucht. Eine Ausnahme wäre evt. vorstellbar, wenn ein Arbeitnehmer bei der Arbeit drogenähnlichen Stoffen ausgesetzt ist.
"wie oft ich mit so einem Test rechnen muss und ob er angekündigt werden muss."kommt auf Ihre Vereinbarung mit dem Arbeitgeber an, lesen Sie im Vertrag nach.
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Beste Grüsse
Ihr Cyberdoktor-Team
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