Re: Strahlenschutzuntersuchung und Drogentest
von KlausMeier
, 12.11.14 22:31
Vielen Dank für die schnelle Auskunft. Mir ist klar, dass ein Drogentest i.d.R. der Zustimmung des Patienten bedarf, aber es gibt doch - meines wissens nach - bestimmte Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen. Nun war ich beunruhigt, dass der Arbeiter nach Strahlenschutzkategorie A (d.h. der mit offenen radioaktiven Quellen umgeht) dazugehört.
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