Lieber Herbert,
jeder Patient hat das Recht auf Einsicht in seine Patientenakte. Nach einem höchstrichterlichen Urteil (Bundesverfassungsgesetz 1982) haben Patienten das Recht eine vollständige Kopie Ihrer Akte anzufordern. Hierzu sollte sich Ihre Frau direkt an die entsprechende Krankenhausverwaltung wenden, bzw. sie kann auch Sie zu einem solchen Vorgehen (schriftlich) ermächtigen.
Einen ausführlichen Entlassungsbericht hat natürlich auch der Hausarzt Ihrer Frau erhalten. Vielleicht genügt dieser um etwaige Befürchtungen Ihrerseits zu klären. Auch mit einer Kopie der Patientenunterlagen sollten Sie das Gespräch mit dem Hausarzt als kompetenten Beistand suchen. Ím eventuellen Falle einer Verweigerung der Unterlagen durch die Krankenhausverwaltung kann ein Anschreiben des Arztes weiterhelfen.
Ansonsten geben Ihnen auch Patientenschutzvereinigungen weitere Hilfestellung (s. Linksammlung).
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Cyberdoktorteam
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